Der betriebliche Winterdienst ist betriebsfähig, wenn priorisierte Wege, Flächen und Zugänge innerhalb eines festgelegten Geltungsbereichs rechtzeitig überwacht und behandelt sind oder unter nicht beherrschbaren Bedingungen gesperrt bleiben. Maßgeblich sind Wetterlage, Nutzung, Verkehrsart, Schutzbedarf und tatsächlich verfügbare Ressourcen. Einsatzentscheidung, Maßnahme, Wirksamkeitskontrolle und dokumentierte Nutzbarkeit bilden eine durchgängige Leistungskette.
Betriebsfähigkeit setzt damit nicht voraus, dass jede Fläche zu jedem Zeitpunkt vollständig schnee- und eisfrei ist. Erforderlich ist eine nachvollziehbare, risikoorientierte Organisation mit priorisierten Flächen, klaren Auslösekriterien, ausreichenden Ressourcen, geeigneten Verfahren, Kontrollen, dokumentierter Wirksamkeit und einer belastbaren Eskalationslogik.
Geltungsbereich
Merkmal
Festlegung
Geltungsbereich
Betriebliche Fuß- und Fahrwege, Treppen, Rampen, Park- und Ladebereiche, Feuerwehr- und Rettungszufahrten, Haltestellen- und Übergabezonen sowie weitere winterdienstrelevante Außenflächen.
Nicht automatisch umfasst
Öffentliche Straßen- und Gehwege außerhalb der übertragenen Verantwortung, Dachschneeräumung, besondere Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen sowie hoheitliche Räum- und Streupflichten.