Baumpfleger
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Baumpfleger führt am zugewiesenen Baumbestand fachgerechte Pflege-, Erhaltungs- und gesondert freigegebene Entnahmeleistungen aus. Ziel sind entwicklungsfähige Bäume und die sachgerechte Umsetzung begründeter Maßnahmen. Das Profil gilt für einen Betreiber mit eigener, entsprechend ausgerüsteter Fachmannschaft. Werden diese Leistungen vollständig vergeben, bleiben Auftragsdefinition, Freigaben und Ergebniskontrolle Aufgaben der Betreiberorganisation. Der Baumpfleger ist einer fachkundigen Leitung zugeordnet und erhält eindeutig gekennzeichnete Bäume, Maßnahmenziele und Ausführungsgrenzen. Die betriebliche Bezeichnung beschreibt die Tätigkeit; sie legt nicht allein fest, welche Arbeitsverfahren beherrscht werden. Arbeiten vom Boden, mit Hubarbeitsbühne und mit Seilklettertechnik haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die Organisation stellt geeignete Geräte, ausreichendes Personal und ein zur Tätigkeit passendes Rettungskonzept bereit. Der Baumpfleger überprüft vor Arbeitsbeginn, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorhanden sind. Die Ausführung ersetzt keine qualifizierte Regelkontrolle. Weitergehende Baumdiagnostik kann nur zusätzlich und mit entsprechender eigener Fachkunde übertragen werden.
