Straßenwärter
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Straßenwärter unterhält die ihm zugewiesenen privaten Verkehrsflächen des Betreibers und führt den beauftragten Winterdienst aus. Dazu gehören Fahrbahnen, Gehwege, Treppen, Randbereiche und einfache zugehörige Ausstattung, soweit sie im Arbeitsauftrag erfasst sind. Dieses Profil nutzt einen anerkannten Ausbildungsberuf für die eigene betriebliche Flächenunterhaltung. Es überträgt keine Zuständigkeit für fremde Grundstücke und keine behördliche Straßenverkehrsregelung. Öffentliche oder angrenzende Flächen werden nur bei ausdrücklich geklärtem Auftrag und erforderlicher Berechtigung einbezogen. Der Straßenwärter berichtet an die Leitung des betrieblichen Bauhofs oder an die Außenanlagenkoordination. Er erhält ein Flächenverzeichnis mit Prioritäten, Kontroll- und Einsatzvorgaben sowie eine dokumentierte Grenze zwischen eigener Reparatur und Fachvergabe. Winterbereitschaft, Arbeitszeiten und Rufwege werden organisatorisch festgelegt. Bei Fremdvergabe ist dies eine Ausführungsfunktion des Auftragnehmers; der Betreiber braucht weiterhin eine eigene Entscheidung über Leistungsumfang, Störungsmeldungen und verbleibende Nutzungseinschränkungen. Straßenwärter und Koordinator werden deshalb nicht gleichgesetzt.
