Qualifizierter Spielplatzprüfer
Funktion und organisatorische Einordnung
Der qualifizierte Spielplatzprüfer beurteilt im Auftrag des Betreibers den sicherheitsbezogenen Zustand der zugewiesenen Spielplätze und Spielgeräte. Er übernimmt insbesondere beauftragte jährliche Hauptinspektionen und Inspektionen nach Fertigstellung, soweit seine Fachkunde den konkreten Bestand abdeckt. Die Funktion wird nur benötigt, wenn entsprechende Anlagen vorhanden sind oder übernommen werden. Eine eigene Prüfstelle ist damit nicht zwingend verbunden. Bei externer Durchführung verbleiben Bestandsbereitstellung, Auftragsklärung, Maßnahmenverfolgung und Betriebsentscheidungen beim Betreiber. Für die eigene Funktion werden organisatorische Zuordnung, fachlicher Berichtsweg und die notwendige objektive Bewertung geregelt. Der Prüfer muss Befunde unabhängig von Fertigstellungsterminen oder Budgetinteressen dokumentieren können. Das Profil ist keine allgemeine Zertifizierungsstelle und kein Ersatz für routinemäßige Sichtkontrollen oder laufende Wartung. Sportgeräte, Fitnessanlagen und besondere Freizeiteinrichtungen sind nur bei ausdrücklich passender zusätzlicher Fachkunde und vereinbartem Prüfumfang eingeschlossen. Die Bezeichnung begründet weder eine pauschale hoheitliche Befugnis noch eine automatische Freigabe aller Außeneinrichtungen.
