Die Tätigkeit vor dem Zugang bewerten
Arbeiten an Entwässerungsanlagen können Gefährdungen durch Absturz, Verkehr, bewegte Teile, gefährliche Atmosphäre und biologische Arbeitsstoffe verbinden. Die Schutzplanung beginnt deshalb vor dem Öffnen eines Schachts. Die DGUV Regel 103-003 behandelt Arbeiten in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen. Vorrangig wird geprüft, ob die Aufgabe sicher von außen erledigt werden kann. Ein kurzer Aufenthalt oder ein bekannter Schacht machen einen Einstieg nicht ungefährlich. Jede Tätigkeit wird anhand der konkreten Anlage, möglicher Zuflüsse und der eingesetzten Arbeitsmittel beurteilt. Beschäftigte erhalten nur freigegebene Aufgaben innerhalb ihrer nachgewiesenen Befähigung.
Arbeitsschutz bei Entwässerungsarbeiten klar organisieren
Freigabe und Rettung vor Arbeitsbeginn sichern
Für erforderliche Einstiege wird ein auf die Gefährdungen abgestimmtes Freigabeverfahren eingerichtet. Dazu gehören geeignete Absicherung, wirksame Beherrschung gefährlicher Zu- und Abflüsse, Sicherung gegen unerwarteten Anlauf sowie notwendige Lüftungs- und Messmaßnahmen. Eine entsprechend qualifizierte Sicherungsperson und ein praktisch umsetzbares Rettungskonzept werden eingeplant. Rettungsmittel, Zugänge und Kommunikationswege stehen vor Beginn bereit. Allein die Möglichkeit, einen Notruf abzusetzen, ersetzt keine vorbereitete Rettung. Unbeteiligte dürfen nicht spontan ungesichert nachsteigen. Bestehen die erforderlichen Voraussetzungen nicht, wird die Arbeit nicht begonnen beziehungsweise sicher unterbrochen.
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| Zugang | Sichere Aufgabe von außen möglich? | Ungeplanter Einstieg erforderlich |
| Atmosphäre | Geeignete Messung und Überwachung | Unsichere oder ungeklärte Bedingungen |
| Zuflüsse und Energie | Wirksame Sicherung der Gefahrenquellen | Unkontrollierter Zustandswechsel |
| Rettung | Personal, Mittel und praktikabler Ablauf | Rettung nicht sicher vorbereitet |
| Wiederanlauf | Kontrollierter technischer Endzustand | Offene Schutz- oder Funktionsmängel |
Atmosphäre fachkundig überwachen
Geruch und Augenschein sind kein verlässlicher Nachweis einer sicheren Atmosphäre. Die BG BAU beschreibt Gefährdungen und Messanforderungen für Arbeiten in Rohrleitungen und Schächten. Freimessen und erforderliche Überwachung werden mit geeigneten Messverfahren durch dafür qualifizierte Personen organisiert. Die Auswahl der zu erfassenden Stoffe folgt der konkreten Gefährdungsbeurteilung. Eine einmalige unauffällige Messung genügt nicht, wenn sich die Bedingungen während der Arbeit verändern können. Auch abgesperrte Anlagen können weiterhin Gase freisetzen. Messgeräte, Einsatzgrenzen und notwendige Funktionskontrollen werden deshalb ebenso berücksichtigt wie Lüftung und sichere Positionen der arbeitenden Personen.
Hygiene und Arbeitsverfahren zusammen planen
Der Kontakt mit Abwasser, Spritzern und belastetem Material wird durch geeignete technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen begrenzt. Die TRBA 220 ist dabei als tätigkeitsbezogene Regel zu berücksichtigen. Reinigung, Umkleiden, Handhygiene und der Umgang mit kontaminierter Ausrüstung werden praktisch organisiert. Hochdruckreinigung und Absperrgeräte benötigen eigene sichere Arbeitsverfahren; sie werden nicht als harmlose Hilfstätigkeiten behandelt. Vor Beginn werden auch elektrische Gefährdungen und die sichere Verwendung der Arbeitsmittel geklärt. Fremdfirmen und eigene Beschäftigte erhalten abgestimmte Informationen zu den örtlichen Bedingungen und eindeutig geregelte gegenseitige Schnittstellen.
Den sicheren Endzustand ausdrücklich herstellen
Nach Abschluss werden Abdeckungen geschlossen, Absperrungen kontrolliert zurückgebaut und Anlagen nur nach dem festgelegten Verfahren wieder in Betrieb genommen. Teststellungen und Sicherungen bleiben nicht unbemerkt bestehen. Der Arbeitsbereich wird gereinigt und für die vorgesehene Nutzung freigegeben. Beinaheereignisse und unerwartete Gefährdungen werden ausgewertet und in die nächste Arbeitsvorbereitung übernommen. Die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes zeigt sich nicht in einer vollständig angekreuzten Liste, sondern in einem durchgängig sicheren Ablauf. Dazu gehören das begründete Nichtbeginnen einer Arbeit und die Bereitschaft, unter veränderten Bedingungen erneut zu bewerten statt improvisiert fortzufahren.