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Betriebliche Außenanlagen: Mitbestimmung

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Betriebliche Außenanlagen sind wesentliche Bestandteile eines funktionierenden Betriebsgeländes und umfassen Flächen, die die Mobilität, Sicherheit, Erholung und Funktionalität der Arbeitsumgebung beeinflussen.

Betriebliche Außenanlagen sind wesentliche Bestandteile eines funktionierenden Betriebsgeländes und umfassen Flächen, die die Mobilität, Sicherheit, Erholung und Funktionalität der Arbeitsumgebung beeinflussen.

Dazu gehören Verkehrswege, Parkplätze, Grünflächen, Ladezonen und Erholungsbereiche. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Planung, Nutzung und Instandhaltung dieser Anlagen spielt eine zentrale Rolle, um die Interessen der Belegschaft zu wahren und gleichzeitig betriebliche Anforderungen zu erfüllen. Gut gestaltete und nachhaltig gepflegte Außenanlagen fördern das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, erhöhen die Sicherheit und unterstützen betriebliche Ziele. Durch klare Betriebsvereinbarungen, enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte kann der Betriebsrat sicherstellen, dass die Außenanlagen den Bedürfnissen der Belegschaft und den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden.

Definition und Bedeutung betrieblicher Außenanlagen

Typische Bestandteile

  • Verkehrsflächen: Straßen, Gehwege, Fahrradwege und Zufahrten.

  • Parkplätze: Flächen für Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten.

  • Grünflächen: Gärten, Rasenflächen, bepflanzte Bereiche und Baumbestände.

  • Freizeit- und Pausenbereiche: Raucherzonen, Sitzgelegenheiten, Outdoor-Fitnessgeräte oder Picknickflächen.

  • Sicherheits- und Funktionsbereiche: Ladezonen, Notausgänge, Beleuchtungsanlagen und Müllsammelstellen.

Bedeutung

  • Arbeitsumfeld: Gut gestaltete Außenanlagen steigern die Attraktivität des Arbeitsplatzes und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden.

  • Sicherheit: Verkehrswege, Beleuchtung und Fluchtwege tragen zur Unfallverhütung und zum Schutz der Beschäftigten bei.

  • Nachhaltigkeit: Grünflächen können zur CO₂-Bindung, zur Verbesserung der Luftqualität und zur Förderung der Biodiversität beitragen.

  • Effizienz: Optimierte Lade- und Verkehrsflächen verbessern logistische Abläufe und vermeiden Engpässe.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten, z. B. Nutzung von Parkplätzen oder Regelungen zu Pausenbereichen.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, wie der Beleuchtung von Gehwegen oder dem Winterdienst.

  • § 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei baulichen Maßnahmen, z. B. der Neuanlage von Grünflächen oder Verkehrswegen.

  • § 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen, z. B. bei der Beauftragung von Fremdfirmen für die Pflege der Außenanlagen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Sicherheitsvorgaben: Verkehrswege und Fluchtwege müssen sicher begehbar und beleuchtet sein.

  • Erholungsflächen: Bereitstellung von Pausenbereichen im Freien, sofern möglich.

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • Lärmschutz: Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmemissionen durch Lieferverkehr oder Maschinen auf Außenanlagen.

Umweltrecht und Naturschutz

  • Naturschutzgesetze: Schutz von Bäumen, Hecken und natürlichen Lebensräumen bei der Gestaltung von Außenanlagen.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Vorgaben zur Versickerung und Nutzung von Regenwasser auf versiegelten Flächen.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Regelungen für Verkehrsflächen: Parkplätze und Zufahrten auf dem Betriebsgelände müssen den Vorgaben der StVO entsprechen.

Gestaltung und Nutzung

  • Parkplatzregelungen: Der Betriebsrat kann Priorisierungen für bestimmte Gruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, Schwangere oder Fahrgemeinschaften) fordern.

  • Raucherzonen: Mitbestimmung bei der Einrichtung und Abgrenzung von Raucherbereichen.

  • Grünflächen: Einfluss auf die Gestaltung und Nutzung, z. B. durch Sitzgelegenheiten oder Ruhebereiche.

Sicherheit

  • Fluchtwege: Planung und Kennzeichnung von sicheren und barrierefreien Fluchtwegen.

  • Beleuchtung: Der Betriebsrat kann auf die Installation und Wartung ausreichender Beleuchtung für Verkehrswege und Parkplätze drängen.

  • Winterdienst: Mitbestimmung bei der Organisation von Räum- und Streumaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen durch Eis und Schnee.

Nachhaltigkeit

  • Umweltfreundliche Gestaltung: Der Betriebsrat kann Maßnahmen wie die Begrünung von Flachdächern, den Einsatz heimischer Pflanzen oder Blühstreifen fordern.

  • Regenwassermanagement: Mitbestimmung bei der Integration von Versickerungssystemen oder Zisternen zur nachhaltigen Nutzung von Regenwasser.

Nutzung durch Fremdfirmen

  • Vergabe an externe Dienstleister: Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Auswahl und Kontrolle von Fremdfirmen, die mit der Pflege oder dem Winterdienst beauftragt werden.

  • Sicherheitsstandards: Der Betriebsrat kann darauf bestehen, dass externe Dienstleister betriebliche Sicherheitsrichtlinien einhalten.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Nutzung von Parkplätzen: Priorisierungen für Mitarbeitende mit Behinderungen, Fahrgemeinschaften oder Elektrofahrzeugen.

  • Regelungen zur Benutzung von Fahrradstellplätzen.

Erholungsflächen:

  • Gestaltung von Pausenbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Sonnenschutz.

  • Definition von Raucherzonen.

Sicherheitsmaßnahmen:

  • Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung von Beleuchtungsanlagen.

  • Regelungen für den Winterdienst und die Verkehrssicherheit.

Nachhaltigkeit:

  • Verpflichtung zur nachhaltigen Gestaltung und Pflege von Grünflächen.

  • Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität.

Externe Dienstleister:

  • Vorgaben zur Auswahl, Schulung und Kontrolle von Fremdfirmen.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Transparenz: Klare Regelungen zu Nutzung und Gestaltung der Außenanlagen.

  • Verbindlichkeit: Sicherstellung, dass Standards eingehalten werden.

  • Mitarbeiterzufriedenheit: Berücksichtigung der Interessen der Belegschaft.

Parkplatzordnung

  • Problem: Begrenzte Anzahl an Parkplätzen führt zu Konflikten.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt eine Priorisierung für Menschen mit Behinderungen und die Einrichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge durch.

Gestaltung von Grünflächen

  • Problem: Monotone Grünflächen ohne Aufenthaltsqualität.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert Sitzgelegenheiten, Schattenbereiche und Blühwiesen zur Förderung der Biodiversität.

Outsourcing der Pflege

  • Problem: Mangelhafte Leistung von Fremdfirmen bei der Grünflächenpflege.

  • Lösung: Der Betriebsrat vereinbart eine regelmäßige Kontrolle und Nachbesserungspflichten im Vertrag.

Sicherheitsmaßnahmen

  • Problem: Unzureichende Beleuchtung auf Parkplätzen erhöht das Unfallrisiko.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert die Installation energieeffizienter LED-Beleuchtung und Bewegungsmelder.

Konflikte bei der Nutzung

  • Herausforderung: Unterschiedliche Interessen bei der Nutzung von Parkplätzen oder Freizeitflächen.

  • Lösung: Betriebsvereinbarungen mit klaren Priorisierungen und Nutzungsvorgaben.

Nachhaltigkeit vs. Kosten

  • Herausforderung: Arbeitgeber könnten aus Kostengründen auf nachhaltige Maßnahmen verzichten.

  • Lösung: Der Betriebsrat argumentiert mit langfristigen Vorteilen wie Umweltschutz und positiver Arbeitgebermarke.

Integration von Technologien

  • Herausforderung: Smarte Technologien wie Parkleitsysteme könnten Datenschutzbedenken hervorrufen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert Datenschutzkonzepte und eine Minimierung der Datenspeicherung.