Baumkontrolleur
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Baumkontrolleur untersucht den zugewiesenen Baumbestand des Betreibers auf erkennbare verkehrssicherheitsrelevante Auffälligkeiten und dokumentiert den daraus folgenden Handlungsbedarf. Er arbeitet nach einem festgelegten Kontrollauftrag mit eindeutigem räumlichem Umfang, fachlicher Methodik und geregelten Meldewegen. Organisatorisch ist er der Außenanlagenbetreuung oder einer fachlich geeigneten Grünflächenorganisation zugeordnet. Seine Befunde müssen unabhängig von Budgetinteressen und gewünschter Flächenverfügbarkeit unverändert an die entscheidungsbefugte Stelle gelangen. Die Funktion kann von einer entsprechend qualifizierten eigenen Fachkraft oder durch einen beauftragten externen Dienst wahrgenommen werden. Bei Fremdvergabe verbleiben Bestandsbereitstellung, Behandlung der Ergebnisse und Maßnahmensteuerung beim Betreiber. Dieses Profil beschreibt die eigene Fachfunktion und deren Schnittstellen. Es ist keine automatische Ermächtigung zur Fällung oder zu beliebigen Gutachten. Baumpflege kann zusätzlich übertragen werden, muss jedoch als gesonderter Auftrag mit passender Qualifikation erkennbar bleiben. Kontrollbefund, Entscheidung, Ausführung und erforderliche Nachprüfung dürfen in der Dokumentation nicht miteinander verschwimmen.
