Gärtnermeister – Garten- und Landschaftsbau
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Gärtnermeister der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau führt die eigene gärtnerische Betriebsorganisation des Betreibers. Sein Auftrag umfasst die fachgerechte Pflege, Entwicklung und begrenzte landschaftsbauliche Unterhaltung der zugeordneten Außenanlagen. Er übersetzt freigegebene Pflegeziele in konkrete Arbeitspakete und führt die dafür eingesetzten Fachkräfte, Hilfskräfte und gegebenenfalls Auszubildenden. Die disziplinarischen Führungsrechte richten sich nach der ausdrücklich übertragenen Funktion. Er berichtet an die zuständige Betriebsleitung oder den Koordinator Außenanlagenmanagement. Ein eigener Meisterbereich ist vor allem bei einem entsprechenden Personal- und Leistungsumfang sinnvoll; bei vollständiger Fremdvergabe entsteht daraus keine zusätzliche betriebliche Pflichtstelle. Die übergreifende Koordination kann bei ausreichender Kapazität mit übernommen werden. Der Meister benötigt Einsatzmittel, einen definierten Beschaffungsrahmen und Zugang zu Pflegeplänen, Bestandsdaten und Genehmigungsauflagen. Er entscheidet nicht automatisch über fremde technische Anlagen. Spezialisierte Baumkontrollen, Spielplatzprüfungen und abwassertechnische Arbeiten sind nur bei gesondert nachgewiesener Qualifikation und Beauftragung Teil seines eigenen Fachauftrags.
