Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Vegetationsflächen in Außenanlagen

Facility Management: Aussenanlagen » Konzeption » Planungsanforderungen » Vegetationsflächen

Leistungsbeschreibung für Vegetationsflächen in Außenanlagen (KG 570)

Leistungsbeschreibung für Vegetationsflächen in Außenanlagen (KG 570)

Diese Leistungsbeschreibung für Vegetationsflächen in Außenanlagen (KG 570) beinhaltet sowohl Anforderungen zu Bodenaufbau, Pflanzung, Saat, Substraten, Mykorrhiza und Pflege als auch Ausführungsbedingungen, Abnahme, Gewährleistung, Dokumentation, Baustelleneinrichtung, Koordination und Verkehrssicherung. Sie ist auf das konkrete Projekt hin anzupassen.

Die Einhaltung von Vorgaben und Normen gewährleistet eine qualitativ hochwertige Ausführung der Boden- und Pflanzarbeiten, die langfristige Funktionsfähigkeit und optische Qualität der Vegetationsflächen und die klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten, Gewährleistung und Verkehrssicherung. Alle Arbeiten sind gemäß den einschlägigen DIN-, FLL- und ZTV-Vorgaben sowie den Hinweisen des Bebauungsplanes durchzuführen. Sämtliche Dokumentations- und Nachweispflichten sind einzuhalten und rechtzeitig beim Auftraggeber einzureichen. Nur so lassen sich ein geordnetes Projektmanagement, eine erfolgreiche Abnahme und eine nachhaltig funktionsfähige Grünanlage sicherstellen.

Geltungsbereich, Normen und Richtlinien

Geltungsbereich

  • Bodenaufbau und Bodenvorbereitung

  • Herstellen von Pflanz- und Saatflächen

  • Lieferung und Einbau von Substraten und Bodenverbesserungsmitteln

  • Lieferung und Pflanzung von Gehölzen (Bäume, Sträucher, Kletterpflanzen, Heckenpflanzen) sowie Stauden, Gräsern und Bodendeckern

  • Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege

Maßgebliche Normen und Richtlinien

  • DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten“

  • DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzarbeiten“

  • DIN 18917 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten“

  • DIN 18919 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Entwicklungspflege“

  • FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen

  • FLL-Gütebestimmungen für Stauden bzw. Baumschulpflanzen

  • ZTV für die Herstellung und Anwendung verbesserter Vegetationstragschichten

  • Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)

  • LAGA-Vorgaben (Zuordnungswerte Z0)

  • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

  • Vorgaben des Bebauungsplanes

  • Weitere relevante gesetzliche und behördliche Vorschriften (z.B. BNatSchG)

Lieferung und Einbau von Unterboden und Oberboden

  • Unterboden (kiesige Rotlage): Nach LAGA mit Zuordnungswert Z0

  • Wasserdurchlässigkeit (kf) > 5,4×10⁻⁶ m/s

  • Frei von Schadstoffen, Nachweis vor Einbau

  • Oberboden (schwach bindiger, steinfreier Boden): Zugelassen nach BBodSchV für uneingeschränkten Einbau

  • Frei von Schadstoffen, Nachweis vor Einbau

Vorarbeiten

  • Vor dem Einbau Massenausgleich der Flächen durchführen und Flächen mindestens 50 cm tief lockern, um Verdichtungen zu beseitigen.

  • Danach Planieren und Feinplanum erstellen, damit Oberboden in der erforderlichen Dicke (i. d. R. 20–40 cm, je nach Nutzung) aufgebracht werden kann.

Herstellung von Pflanz- und Saatflächen

  • Ausführung gemäß DIN 18915, 18916, 18917.

  • Oberboden für Pflanzbereiche (z.B. Baumscheiben) und Saatflächen (Gebrauchsrasen, Wiesen etc.) lockern, von Steinen, Wurzelwerk und Fremdkörpern > 5 cm Durchmesser befreien und für die jeweilige Nutzung eben und krümelig-fein herrichten.

Pflanzgruben für Kletterpflanzen

  • Durchmesser: 1,50 m, Tiefe: 0,40 m

  • Verfüllung mit Substratgemisch aus: Oberboden (gesiebt, Bodengruppe 1 nach DIN 18915)

  • Grüngutkompost

  • Kalkarmer Natursand (Körnung 0/4 mm, 0/22 mm)

  • Schüttgewicht ca. 1,3 t/m³

Baumpflanzungen

  • Baumgruben nach FLL-Empfehlungen: Größe mind. das 1,5-fache des Ballendurchmessers

  • Tiefe ca. 1,2 m

  • Verfüllung: Vegetationstragschicht gemäß ZTV (verbesserte Substrate).

  • Pflanzung: Gegebenenfalls Bodenverbesserung (Mykorrhiza, s. u.) und Wässern nach Setzen.

Hecken- und Strauchpflanzungen

  • Heckengräben: 80 cm breit, 60 cm tief

  • Strauchpflanzungen: angelehnt an die Größen der Hecken (ebenfalls 80 cm × 60 cm, ggf. nach Vorgabe).

  • Pflanzflächen: Oberbodenschicht mindestens 40 cm dick.

Pflanzenlieferung und Qualitäten

  • Nach den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen bzw. FLL-Gütebestimmungen für Stauden.

  • Pflanzen müssen sortenrein, den im Bebauungsplan angegebenen Zahlen und Qualitäten entsprechen und etikettiert sein.

Bodendecker, Stauden, Gräser

  • Solitärstauden (2-Liter-Container): 1 St./m²

  • Stauden, Bodendecker, Gräser (Topfballen): 11 St./m²

Verdunstungsschutz am Stamm

  • Schilfrohrmatte (Höhe 2,00 m), alle 10 cm mit Stahldraht gebunden.

  • Drei Einzelbindungen (oben, Mitte, unten) mit Kokosstrick als Abstandshalter zur Baumrinde.

  • Abstand zum Gießringboden mind. 10 cm.

  • Geeignet für Stammumfänge 14–25 cm.

Pflanzenverankerung

  • Bäume: Pfahl-Dreibock, Pfähle weißgeschält, Länge 200 cm, Zopfdicke 8/10 cm, Bindung mit Gurtband.

  • Solitär- und Großsträucher: Schrägpfahl.

  • Überbaute Bereiche: Unterflur-Verankerung (System Duckbill o. glw.).

  • Entfernung der Verankerung nach erfolgtem Anwachsen der Bäume durch den Auftragnehmer.

Tröpfchenbewässerung

  • Baumbewässerungssäcke (UV-stabilisierte glatte Polyethylenfolie, grün, mit Ripstop-Gitter), für Stammumfänge bis 30 cm.

  • Rückstandsfrei hohlgestanzte und durchmesserstabile Bewässerungslöcher, Fixierung mittels Reißverschluss am Stammfuß.

Baumscheiben, Pflanzscheiben, Heckengräben

  • Rindenmulch (gütegesichert, Körnung 10/40 mm), Schichtdicke 8 cm (Kontrolle 3 Wochen nach Aufbringung).

Bodendecker- und Staudenflächen

  • Erdkompost, Schichtdicke 5 cm (Kontrolle 3 Wochen nach Aufbringung).

Anforderungen an den Mykorrhiza-Impfstoff

  • Passende Mykorrhiza-Pilze pro Pflanzenart, keine sterilen Substrate.

  • Nachweisfreiheit von zoosporenbildenden Schadpilzen, Lagerfähigkeit mind. 30 Tage.

  • Ektomykorrhiza: MPN-Test 1:25 verdünnbar.

  • Endomykorrhiza: mind. 200.000 infektiöse Einheiten/Liter.

  • Mind. 50 % vitale Arbuskeln (Trouvelot-Test), davon 50 % phosphataseaktiv.

Einbringung

  • Vor dem Pflanzen: Impfstoff auf den Aushub im Pflanzloch aufstreuen, an den Ballenseiten verstreichen.

  • Nachträglich: Impfstoff in 5–30 cm Tiefe rund um den Ballen einbringen (100 ml pro „Impfstelle“).

  • Aufwandmenge: Je 7 cm Stammumfang 100 ml Impfstoff.

Gebrauchsrasen

  • Auf vom AN zu lieferndem Oberboden (20 cm Dicke) herstellen, lockern, feinplanieren.

  • Aussaat: RSM 2.3 (Gebrauchs-/Spielrasen), 25 g/m².

Wiesenflächen

  • Ebenfalls auf 20 cm Oberboden, lockern, feinplanieren.

  • Regional erzeugtes Wildpflanzensaatgut (z.B. VWW-Regiosaaten):

  • Mischung: 50 % Wildblumen + 50 % Gräser (Wildformen, gebietseigene Herkünfte)

  • Saatgutmenge: 4 g/m² + 2 g/m² Schnellbegrüner + 10 g/m² Schrot als Füllstoff

  • Technische Reinheit ≥ 80 %, Keimfähigkeit ≥ 70 %.

Entwässerungsmulden und Regenklärbecken

  • Mind. 30 cm dickes Substrat für Sickermulden (korngestuft, verdichtungsstabil, 1–3 % organische Substanz, pH 6–8, Ton- und Schluffgehalt < 10 %, Wasserdurchlässigkeit ca. 5×10⁻⁵ m/s).

  • Aussaat: Sickerrasen nach RSM, 20 g/m².

  • Zur Erosionsvermeidung während Anwuchsphase: Bodenfestiger und Begrünungskleber verwenden.

  • Abweichende wasserrechtliche Auflagen bleiben vorbehalten.

Optimierung der Energieeffizienz

  • Ausführung bis zum Erreichen eines abnahmefähigen Zustands (DIN 18916, 18917).

  • Leistungsumfang: Hacken, Düngen, Wässern der Vegetationsflächen

  • Heckenschnitt, Anbinden Kletterpflanzen

  • Mähen und ggf. Nachsäen Rasen-, Wiesen- und Muldenflächen

  • Säubern von Traufen, Rinnen, Straßen- und Hofabläufen, RW-Schächten, Tragschichtspeichern

  • Dokumentation: Alle durchgeführten Arbeiten tagesgenau schriftlich dem Auftraggeber anzeigen.

Optimierung der Laufzeit von Dachbegrünungen

  • Laufzeit: Mindestens eine komplette Vegetationsperiode nach DIN 18919 und ggf. FLL-Dachbegrünungsrichtlinie.

Umfang:

  • Hacken der Baumscheiben, Strauch-, Stauden- und Bodendeckerflächen

  • Erziehungs- und Aufbauschnitte an Bäumen

  • Düngen und Wässern aller Vegetationsflächen

  • Mähen der Gebrauchsrasen-, Wiesenflächen und Entwässerungsmulden

  • Entfernen unerwünschten Aufwuchses in Wiesen

  • Nachsaat Rasen-, Wiesen- und Muldenflächen bzw. extensiver Dachbegrünung

  • Nachmulchen mit Rindenmulch oder Erdkompost

  • Anbinden von Kletterpflanzen

  • Kontrolle und Reinigung von Rollkiesflächen, Entwässerungsrinnen, Abläufen

  • Überprüfung auf Schädlings- und Krankheitsbefall

Pflanz- und Aussaatzeiten:

  • Grundsätzlich im Frühjahr oder Herbst bei frostfreiem Boden und ausreichender Bodenfeuchte.

  • Extreme Witterungslagen (starke Regenfälle, Hitze, Trockenperioden, Frost) sind zu vermeiden.

Witterungsbedingte Sperrzeiten:

  • Bei Frost, starker Nässe oder extremen Temperaturen können Bau- und Pflegemaßnahmen ausgesetzt werden, um Bodenverdichtungen oder Pflanzschäden zu verhindern.

Fertigstellungs- und Entwicklungsabnahme

  • Nach Abschluss der Pflanz- und Ansaatarbeiten (Fertigstellungsabnahme): gemeinsame Begehung mit Protokoll.

  • Nach Abschluss der Entwicklungspflege (Entwicklungsabnahme) bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vegetationsperiode.

  • Kriterien u. a.: geschlossene Grasnarbe (bei Rasen), stabiler Anwuchserfolg, vitality check der Gehölze.

Anwachsgarantie

  • Festlegung einer Anwachsgarantie für die Pflanzungen (z. B. 1–2 Vegetationsperioden).

  • Bei übermäßigem Ausfall ist Ersatzpflanzung durch den Auftragnehmer in derselben Qualität vorzunehmen.

Haftung / Verkehrssicherungspflicht

  • Der Auftragnehmer trägt während der Bau- und Pflegephase die Verantwortung für eine sichere Baustelle (Absperrung offener Gruben etc.).

  • Verpflichtung zur Einhaltung aller Unfallverhütungsvorschriften.

Entsorgung

  • Überschüssiger Boden/Aushub, Verpackungsmaterialien und sonstige Bauabfälle sind nach den Vorgaben des KrWG und den einschlägigen technischen Regelwerken zu entsorgen.

  • Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung ggf. erforderlich.

Baustelleneinrichtung, Lagerflächen

  • Vorab Abstimmung mit dem Auftraggeber über Lagerflächen für Substrate, Pflanzen und Geräte.

  • Wiederherstellung der Lagerflächen nach Abschluss der Arbeiten in den Urzustand.

Dokumentations- und Nachweispflichten

  • Bodenuntersuchungen / Laborberichte:Für gelieferten Unter- und Oberboden ist ggf. ein Prüfbericht (Korngrößenanalyse, Schadstofffreiheit) vorzulegen.

  • Pflanzenpass / Pflanzenverzeichnis: Herkunftsnachweis und Etikettierung für Gehölze und Stauden.

  • Pflegeprotokolle: Sämtliche Pflegearbeiten (z. B. Gießen, Mähen, Düngen, Pflanzenschutzmaßnahmen) sind tagesgenau zu protokollieren und dem Auftraggeber vorzulegen.

Fertigstellungspflege:

  • Häufigkeit der Maßnahmen nach Erfordernis (z. B. Wässern bei Trockenheit, Mähen nach Wachstumsschub).

Entwicklungspflege:

  • Mindestens eine Vegetationsperiode; Pflegeintervalle nach Vegetationszustand.

  • Schnitt- und Mäharbeiten möglichst außerhalb von Brut- und Setzzeiten (BNatSchG beachten).

Koordination mit anderen Gewerken

  • Abstimmung mit Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten hinsichtlich Höhenlagen, Bodenaustausch, Bauablauf.

  • Vermeidung von Überfahrungen frisch angelegter Vegetationsflächen durch Baustellenverkehr.

  • Gemeinsame Terminpläne, um doppelte Arbeiten (z. B. erneutes Planum) zu vermeiden.

Verkehrssicherung:

  • Temporäre Sicherungen (Baustellenzäune, Warnschilder), insbesondere bei öffentlichen Bereichen.

Schutz von Bestandsbäumen:

  • Einhaltung DIN 18920 und ZTV-Baumpflege bei Wurzel- und Stammschutz, z. B. keine Bodenverdichtungen im Kronentraufbereich.

  • Anlage von Wurzelbrücken oder Schutzbelägen (Fahrplatten).