Vegetationsflächen in Außenanlagen
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Leistungsbeschreibung für Vegetationsflächen in Außenanlagen (KG 570)
Diese Leistungsbeschreibung für Vegetationsflächen in Außenanlagen (KG 570) beinhaltet sowohl Anforderungen zu Bodenaufbau, Pflanzung, Saat, Substraten, Mykorrhiza und Pflege als auch Ausführungsbedingungen, Abnahme, Gewährleistung, Dokumentation, Baustelleneinrichtung, Koordination und Verkehrssicherung. Sie ist auf das konkrete Projekt hin anzupassen.
Die Einhaltung von Vorgaben und Normen gewährleistet eine qualitativ hochwertige Ausführung der Boden- und Pflanzarbeiten, die langfristige Funktionsfähigkeit und optische Qualität der Vegetationsflächen und die klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten, Gewährleistung und Verkehrssicherung. Alle Arbeiten sind gemäß den einschlägigen DIN-, FLL- und ZTV-Vorgaben sowie den Hinweisen des Bebauungsplanes durchzuführen. Sämtliche Dokumentations- und Nachweispflichten sind einzuhalten und rechtzeitig beim Auftraggeber einzureichen. Nur so lassen sich ein geordnetes Projektmanagement, eine erfolgreiche Abnahme und eine nachhaltig funktionsfähige Grünanlage sicherstellen.
Geltungsbereich, Normen und Richtlinien
- Richtlinien
- Bodenaufbau
- Pflanzarbeiten
- Pflanzenschutz
- Mulchung
- Mykorrhiza
- Wiesenflächen
- Entwässerungsmulden
- Fertigstellungspflege
- Entwicklungspflege
- Zeitliche
- Gewährleistung
- Baustelleneinrichtung
- Dokumentations
- Ausführungs
- Koordination
- Vegetation
Geltungsbereich
Bodenaufbau und Bodenvorbereitung
Herstellen von Pflanz- und Saatflächen
Lieferung und Einbau von Substraten und Bodenverbesserungsmitteln
Lieferung und Pflanzung von Gehölzen (Bäume, Sträucher, Kletterpflanzen, Heckenpflanzen) sowie Stauden, Gräsern und Bodendeckern
Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege
Maßgebliche Normen und Richtlinien
DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten“
DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzarbeiten“
DIN 18917 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten“
DIN 18919 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Entwicklungspflege“
FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen
FLL-Gütebestimmungen für Stauden bzw. Baumschulpflanzen
ZTV für die Herstellung und Anwendung verbesserter Vegetationstragschichten
Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
LAGA-Vorgaben (Zuordnungswerte Z0)
Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
Vorgaben des Bebauungsplanes
Weitere relevante gesetzliche und behördliche Vorschriften (z.B. BNatSchG)
Lieferung und Einbau von Unterboden und Oberboden
Unterboden (kiesige Rotlage): Nach LAGA mit Zuordnungswert Z0
Wasserdurchlässigkeit (kf) > 5,4×10⁻⁶ m/s
Frei von Schadstoffen, Nachweis vor Einbau
Oberboden (schwach bindiger, steinfreier Boden): Zugelassen nach BBodSchV für uneingeschränkten Einbau
Frei von Schadstoffen, Nachweis vor Einbau
Vorarbeiten
Vor dem Einbau Massenausgleich der Flächen durchführen und Flächen mindestens 50 cm tief lockern, um Verdichtungen zu beseitigen.
Danach Planieren und Feinplanum erstellen, damit Oberboden in der erforderlichen Dicke (i. d. R. 20–40 cm, je nach Nutzung) aufgebracht werden kann.
Herstellung von Pflanz- und Saatflächen
Ausführung gemäß DIN 18915, 18916, 18917.
Oberboden für Pflanzbereiche (z.B. Baumscheiben) und Saatflächen (Gebrauchsrasen, Wiesen etc.) lockern, von Steinen, Wurzelwerk und Fremdkörpern > 5 cm Durchmesser befreien und für die jeweilige Nutzung eben und krümelig-fein herrichten.
Pflanzgruben für Kletterpflanzen
Durchmesser: 1,50 m, Tiefe: 0,40 m
Verfüllung mit Substratgemisch aus: Oberboden (gesiebt, Bodengruppe 1 nach DIN 18915)
Grüngutkompost
Kalkarmer Natursand (Körnung 0/4 mm, 0/22 mm)
Schüttgewicht ca. 1,3 t/m³
Baumpflanzungen
Baumgruben nach FLL-Empfehlungen: Größe mind. das 1,5-fache des Ballendurchmessers
Tiefe ca. 1,2 m
Verfüllung: Vegetationstragschicht gemäß ZTV (verbesserte Substrate).
Pflanzung: Gegebenenfalls Bodenverbesserung (Mykorrhiza, s. u.) und Wässern nach Setzen.
Hecken- und Strauchpflanzungen
Heckengräben: 80 cm breit, 60 cm tief
Strauchpflanzungen: angelehnt an die Größen der Hecken (ebenfalls 80 cm × 60 cm, ggf. nach Vorgabe).
Pflanzflächen: Oberbodenschicht mindestens 40 cm dick.
Verdunstungsschutz am Stamm
Schilfrohrmatte (Höhe 2,00 m), alle 10 cm mit Stahldraht gebunden.
Drei Einzelbindungen (oben, Mitte, unten) mit Kokosstrick als Abstandshalter zur Baumrinde.
Abstand zum Gießringboden mind. 10 cm.
Geeignet für Stammumfänge 14–25 cm.
Pflanzenverankerung
Bäume: Pfahl-Dreibock, Pfähle weißgeschält, Länge 200 cm, Zopfdicke 8/10 cm, Bindung mit Gurtband.
Solitär- und Großsträucher: Schrägpfahl.
Überbaute Bereiche: Unterflur-Verankerung (System Duckbill o. glw.).
Entfernung der Verankerung nach erfolgtem Anwachsen der Bäume durch den Auftragnehmer.
Anforderungen an den Mykorrhiza-Impfstoff
Passende Mykorrhiza-Pilze pro Pflanzenart, keine sterilen Substrate.
Nachweisfreiheit von zoosporenbildenden Schadpilzen, Lagerfähigkeit mind. 30 Tage.
Ektomykorrhiza: MPN-Test 1:25 verdünnbar.
Endomykorrhiza: mind. 200.000 infektiöse Einheiten/Liter.
Mind. 50 % vitale Arbuskeln (Trouvelot-Test), davon 50 % phosphataseaktiv.
Gebrauchsrasen
Auf vom AN zu lieferndem Oberboden (20 cm Dicke) herstellen, lockern, feinplanieren.
Aussaat: RSM 2.3 (Gebrauchs-/Spielrasen), 25 g/m².
Wiesenflächen
Ebenfalls auf 20 cm Oberboden, lockern, feinplanieren.
Regional erzeugtes Wildpflanzensaatgut (z.B. VWW-Regiosaaten):
Mischung: 50 % Wildblumen + 50 % Gräser (Wildformen, gebietseigene Herkünfte)
Saatgutmenge: 4 g/m² + 2 g/m² Schnellbegrüner + 10 g/m² Schrot als Füllstoff
Technische Reinheit ≥ 80 %, Keimfähigkeit ≥ 70 %.
Entwässerungsmulden und Regenklärbecken
Mind. 30 cm dickes Substrat für Sickermulden (korngestuft, verdichtungsstabil, 1–3 % organische Substanz, pH 6–8, Ton- und Schluffgehalt < 10 %, Wasserdurchlässigkeit ca. 5×10⁻⁵ m/s).
Aussaat: Sickerrasen nach RSM, 20 g/m².
Zur Erosionsvermeidung während Anwuchsphase: Bodenfestiger und Begrünungskleber verwenden.
Abweichende wasserrechtliche Auflagen bleiben vorbehalten.
Optimierung der Energieeffizienz
Ausführung bis zum Erreichen eines abnahmefähigen Zustands (DIN 18916, 18917).
Leistungsumfang: Hacken, Düngen, Wässern der Vegetationsflächen
Heckenschnitt, Anbinden Kletterpflanzen
Mähen und ggf. Nachsäen Rasen-, Wiesen- und Muldenflächen
Säubern von Traufen, Rinnen, Straßen- und Hofabläufen, RW-Schächten, Tragschichtspeichern
Dokumentation: Alle durchgeführten Arbeiten tagesgenau schriftlich dem Auftraggeber anzeigen.
Optimierung der Laufzeit von Dachbegrünungen
Laufzeit: Mindestens eine komplette Vegetationsperiode nach DIN 18919 und ggf. FLL-Dachbegrünungsrichtlinie.
Umfang:
Hacken der Baumscheiben, Strauch-, Stauden- und Bodendeckerflächen
Erziehungs- und Aufbauschnitte an Bäumen
Düngen und Wässern aller Vegetationsflächen
Mähen der Gebrauchsrasen-, Wiesenflächen und Entwässerungsmulden
Entfernen unerwünschten Aufwuchses in Wiesen
Nachsaat Rasen-, Wiesen- und Muldenflächen bzw. extensiver Dachbegrünung
Nachmulchen mit Rindenmulch oder Erdkompost
Anbinden von Kletterpflanzen
Kontrolle und Reinigung von Rollkiesflächen, Entwässerungsrinnen, Abläufen
Überprüfung auf Schädlings- und Krankheitsbefall
Fertigstellungs- und Entwicklungsabnahme
Nach Abschluss der Pflanz- und Ansaatarbeiten (Fertigstellungsabnahme): gemeinsame Begehung mit Protokoll.
Nach Abschluss der Entwicklungspflege (Entwicklungsabnahme) bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vegetationsperiode.
Kriterien u. a.: geschlossene Grasnarbe (bei Rasen), stabiler Anwuchserfolg, vitality check der Gehölze.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Bodenuntersuchungen / Laborberichte:Für gelieferten Unter- und Oberboden ist ggf. ein Prüfbericht (Korngrößenanalyse, Schadstofffreiheit) vorzulegen.
Pflanzenpass / Pflanzenverzeichnis: Herkunftsnachweis und Etikettierung für Gehölze und Stauden.
Pflegeprotokolle: Sämtliche Pflegearbeiten (z. B. Gießen, Mähen, Düngen, Pflanzenschutzmaßnahmen) sind tagesgenau zu protokollieren und dem Auftraggeber vorzulegen.
Koordination mit anderen Gewerken
Abstimmung mit Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten hinsichtlich Höhenlagen, Bodenaustausch, Bauablauf.
Vermeidung von Überfahrungen frisch angelegter Vegetationsflächen durch Baustellenverkehr.
Gemeinsame Terminpläne, um doppelte Arbeiten (z. B. erneutes Planum) zu vermeiden.
