Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Technische Planung für Außenanlagen umsetzen

Facility Management: Aussenanlagen » Konzeption » Planungsanforderungen » Leistungsphase 5 der HOAI

Außenanlagen im Kontext der HOAI-Leistungsphase 5: Funktionale Anforderungen

Außenanlagen im Kontext der HOAI-Leistungsphase 5: Funktionale Anforderungen

Außenanlagen rund um betrieblich genutzte Gebäude stellen hohe Anforderungen an Planung und Ausführung. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Gebäude und umgebendem Raum und müssen funktional, sicher, dauerhaft und normgerecht gestaltet werden. In der Leistungsphase 5 der HOAI (Ausführungsplanung) werden diese Planungen bis zur ausführungsreifen Lösung erarbeitet. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den funktionalen und technischen Anforderungen, um eine hochwertige und nachhaltige Infrastruktur im Außenbereich zu gewährleisten. Schwerpunkte sind unter anderem Verkehrsflächen, Stellplätze, Wege, (Aufenthalts- und Spielbereiche), Beleuchtung, Entwässerung, Geländegestaltung, Barrierefreiheit, Materialwahl, Absturzsicherungen, Einbauten sowie die Integration der Außenanlagen in Erschließung, Gebäudezugänge und Infrastruktur. Aspekte der Wartung, Reinigung und Dauerhaftigkeit werden betrachtet. Es zeigt sich, dass eine Vielzahl von Regelwerken – von DIN-Normen über Gesetze bis hin zu Richtlinien – den Rahmen für die Planung abstecken. Innerhalb dieses Rahmens gilt es, Verkehrswege, Stellplätze, Aufenthaltsbereiche, (Spiel- und Bewegungsflächen, Beleuchtung, Entwässerung und weitere Elemente so zu gestalten, dass sie sicher, barrierefrei, dauerhaft und in das Gesamtkonzept integriert sind. Die Ausführungsplanung Außenanlagen verbindet die Vorgaben des Hochbaus mit den Erfordernissen des Tiefbaus und der Freiraumgestaltung – sie schafft Schnittstellen und Übergänge, die im Idealfall nahtlos funktionieren.

Gesetzliche und normative Grundlagen für Außenanlagen

Planung und Ausführung von Außenanlagen müssen sich streng an geltende Gesetze, Verordnungen, technische Vorschriften und Normen halten. Zentrale rechtliche Grundlagen sind die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer, die z.B. Anforderungen an Verkehrssicherheit, Fluchtwege, Abstandsflächen und Barrierefreiheit enthalten. So fordern die Bauordnungen u.a. für Absturzhöhen bis 12 m eine Geländerhöhe von mindestens 90 cm und darüber hinaus 110 cm. Auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und zugehörige Technische Regeln (wie ASR A1.8 für Verkehrswege) sind relevant, wenn es um Sicherheit und Gesundheitsschutz auf betrieblich genutzten Grundstücken geht. Darüber hinaus besteht eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, wonach Betreiber dafür sorgen müssen, dass Außenanlagen keine Gefahr für Nutzer oder Dritte darstellen – z.B. durch regelmäßige Kontrolle von Wegen auf Stolperstellen oder durch Winterdienst.

Für die Entwässerung von Grundstücken ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedeutsam. § 55 WHG schreibt vor, dass Niederschlagswasser in der Regel ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll, soweit keine rechtlichen oder wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen. Diese Vorgabe unterstreicht das Prinzip der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück. Gegebenenfalls greifen auch kommunale Satzungen, etwa Niederschlagswassergebühren- oder Entwässerungssatzungen, die regeln, wie Grundstückswasser zu behandeln ist. In Wasserschutzgebieten können zudem besondere Auflagen gelten, z.B. Einschränkungen bei versickerungsfähigen Flächen oder Materialwahl (kein Auswaschen schädlicher Stoffe).

Als vertragliche und technische Basis im Bauwesen dient die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), insbesondere Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen, ATV). Die VOB/C enthält anerkannte Regeln der Technik für diverse Gewerke und wird zugleich als Sammlung von DIN-Normen publiziert. Für Außenanlagen sind insbesondere folgende ATV/DIN wichtig: DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) sowie spezielle Normen wie DIN 18315 (Erd- und Grundarbeiten; Oberbauschichten ohne Bindemittel), DIN 18316 (Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln), DIN 18317 (Asphaltbauweisen), DIN 18318 (Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen) und DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten). Diese legen Standardanforderungen an Bauausführung, Materialien und Prüfungen fest, etwa für den Unterbau von Verkehrsflächen, den Einbau von Asphalt oder Pflaster, Bordsteine usw. Weiterhin sind die DIN 18915 ff. relevant für vegetationstechnische Arbeiten (Pflanzen, Rasenansaat, Baumschutz und Pflege). Speziell für Entwässerungsanlagen auf Grundstücken gelten DIN 1986-100 und EN 752, die Planung, Bau und Betrieb von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke regeln (inklusive Regenwasserleitungen, Schächte, Versickerungsanlagen etc.). Ergänzend gibt es Richtlinien und zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für spezifische Bauweisen, z.B. die ZTV Pflaster-StB für Pflasterbauweisen oder ZTV Ew-StB für Entwässerung im Straßenbau.

Neben den DIN-Normen der VOB/C sind weitere Normen und Regelwerke für Außenanlagen zu berücksichtigen. Beispielsweise definiert DIN 276 die Kostengruppen – die Außenanlagen werden darin der Kostengruppe 500 zugeordnet, was für die Budgetierung und Honorierung nach HOAI relevant ist. DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) – insbesondere Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude und Teil 3 (Verkehrs- und Außenanlagen) – legt Anforderungen an barrierefreie Gestaltung von Wegen, Plätzen, Stellplätzen und sonstigen Außenbereichen fest. DIN 14090 wiederum definiert Maße und Belastungen für Feuerwehrbewegungsflächen und Aufstellflächen auf Grundstücken, was für die Planung von Zufahrten und Wendeplätzen der Feuerwehr wichtig ist. Für Spiel- und Bewegungsflächen gelten die europäischen Normen DIN EN 1176 (Sicherheit von Spielplatzgeräten) und DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden) als anerkannte Regeln der Technik. Sie fordern beispielsweise ausreichende Fallschutzräume (mindestens 1,5 m um ein Gerät) und stoßdämpfende Bodenbeläge abhängig von der Fallhöhe, sowie Geländer bzw. Brüstungen an erhöhten Spielplattformen. Betreiber von Spielplätzen sind zudem verpflichtet, regelmäßige Inspektionen und Wartungen nach DIN EN 1176-7 durchzuführen.

Im Bereich Verkehrsanlagen und Entwässerung sind branchenspezifische Richtlinien zu beachten. Die Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Entwässerung (RAS-Ew) waren bis 2021 ein zentrales technisches Regelwerk für Planung und Bau von Straßenentwässerungsanlagen. Sie wurden 2021 durch die neue FGSV-Richtlinie REwS (Richtlinie für Entwässerung von Straßen) ersetzt. Inhaltlich bieten RAS-Ew/REwS und entsprechende DWA-Merkblätter detaillierte Vorgaben zur Dimensionierung von Entwässerungselementen (z.B. Mulden, Rigolen, Schächte) im Straßen- und Wegebau. So finden sich in DWA-A 138 („Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“) sowie in der RAS-Ew weitergehende Hinweise zur Auslegung von Versickerungsmulden und -rigolen. Ebenfalls relevant sind Empfehlungen der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) für Freianlagen, z.B. Richtlinien zur Dachbegrünung, Baumpflanzung und -pflege oder Versickerungsfähigkeiten von Vegetationsflächen. Schließlich müssen auch einschlägige Verordnungen im Natur- und Umweltschutz beachtet werden. Eingriffe in Natur und Landschaft durch Außenanlagen können nach Bundesnaturschutzgesetz ausgleichspflichtig sein; in der Ausführungsplanung sind daher ggf. festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Baumpflanzungen, Grünflächen) zu integrieren und in den Plänen kenntlich zu machen.

Es ist die Planungsgrundlage für Außenanlagen ein komplexes Regelwerk aus Gesetzen (Bauordnungsrecht, Umweltrecht, Arbeitsschutz), technischen Normen (DIN, EN, VOB/C, DWA, FLL) und projektspezifischen Auflagen. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Arbeiten nach den „anerkannten Regeln der Technik“ unter Beachtung aller relevanten Normen, Richtlinien und Genehmigungsauflagen fachgerecht auszuführen sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben in der Ausführungsplanung gewährleistet nicht nur die technische Qualität, sondern auch die Rechtssicherheit für Planer und Bauherr – Verstöße können zu Mängelansprüchen oder Haftungsfällen führen. Entsprechend sorgfältig müssen die folgenden funktionalen und technischen Anforderungen geplant und geprüft werden.

Verkehrswege und Zufahrten

Verkehrsflächen auf Grundstücken umfassen alle Wege für Fahrzeuge, Fußgänger und ggf. Radfahrer, die das Gebäude erschließen oder auf dem Gelände verlaufen. Zufahrten für den Kfz-Verkehr (Erschließungsstraßen, Feuerwehrzufahrten, Wirtschaftshofszufahrten etc.) müssen ausreichend dimensioniert, übersichtlich geführt und tragfähig ausgeführt werden. Eine klare Verkehrsführung ist sicherzustellen, damit Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer sich nicht ins Gehege kommen. Dazu gehört eine eindeutige Markierung und Beschilderung von Fahrbahnen, Gehwegen, Überwegen und Einmündungen. Gemäß aktuellen Normen (z.B. DIN 14090 für Bewegungsflächen der Feuerwehr) sind Mindestbreiten, Wendekreise und Belastbarkeiten einzuhalten, damit Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr problemlos anfahren können. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen sind im Plan besonders zu kennzeichnen und dauerhaft freizuhalten; bei Bedarf ist eine spezielle Befestigung vorzusehen, die hohe Achslasten (bis ca. 16 t) trägt. Zufahrten sollten möglichst geradlinig und ohne enge Kurven zur Hauptverkehrsfläche führen; wenn Schleppkurven erforderlich sind, sind sie für die größten zu erwartenden Fahrzeuge (z.B. Liefer-Lkw, Müllfahrzeuge, Feuerwehr) zu bemessen. Übergänge an Grundstücksausfahrten auf öffentliche Straßen erfordern Absprachen mit der Behörde (Tiefbauamt/Verkehrsbehörde) hinsichtlich Bordsteinabsenkungen, Sichtdreiecken und ggf. Zufahrtsbreiten.

Gehwege und Fußgängerzonen auf dem Grundstück müssen sicher, bequem und barrierefrei gestaltet sein. Ihre Breite bemisst sich nach der erwarteten Personenfrequenz und Nutzungsart (Hauptwege zum Eingang breiter als Nebenwege zu Nebeneingängen oder Garten). In öffentlich zugänglichen Außenanlagen fordert DIN 18040-1 eine nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,20 m (besser 1,50 m) sowie einen lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,20 m, um auch Rollstuhlnutzern, Kinderwagen und Lieferwagen gerecht zu werden. Verkehrswege für Fußgänger sind trittsicher und frei von Stolperstellen auszubilden; übergänge an Türen, Toren oder Durchgängen dürfen keine gefährlichen Schwellen bilden. Taktile Elemente (z.B. Bodenindikatoren aus Rippen- und Noppenplatten) helfen sehbehinderten Menschen bei der Orientierung und sollten an relevanten Stellen (z.B. vor Treppen, Straßenquerungen, Haltestellen) eingeplant werden. Insbesondere in weitläufigen Außenanlagen mit mehreren Gebäuden oder Funktionen ist ein verständliches Wegeleitsystem wichtig – hierzu zählen klare Wegweisungsschilder oder Bodenmarkierungen, die idealerweise barrierefrei gestaltet sind (z.B. große, kontrastreiche Beschriftung gemäß DIN 32975 für visuelle Informationen im öffentlichen Raum). Fußwege und Zufahrten müssen klar voneinander getrennt oder durch bauliche Maßnahmen (Bordsteine, Poller, Markierungen) gesichert sein, um Konflikte zwischen Fahrzeugen und Fußgängern zu vermeiden. An Bereichen, wo Fußgänger unvermeidlich Fahrwege queren (Einfahrten, Parkplatzzufahrten), sind gute Sichtverhältnisse, eventuell Zebrastreifen oder Warnmarkierungen vorzusehen.

Belag und Konstruktion von Verkehrsflächen müssen den Nutzungsanforderungen entsprechen. Zufahrten für Fahrzeuge sind häufig asphaltiert oder mit Verbundpflaster befestigt, um die erforderliche Tragfähigkeit zu erreichen. Je nach Beanspruchung (Pkw-Verkehr, Lkw-Verkehr, gelegentliche Schwerlast) ist ein geeigneter Oberbau zu wählen. Höher belastete Verkehrsflächen erhalten zusätzliche Tragschichten (ungebunden, hydraulisch gebunden oder Asphalt-Tragschicht), deren Art und Dicke sich nach den einschlägigen Normen (z.B. DIN 18315, 18316, 18317) und der erwarteten Verkehrsbelastung richten. So wird z.B. für Feuerwehrzufahrten oft ein vollgebundener Oberbau mit Asphalt empfohlen, während reine Fußwege mit ungebundenem Oberbau und Pflasterdecke auskommen. Wichtig ist, das Planum fachgerecht herzustellen – es muss dem geplanten Oberflächenniveau inkl. Gefälle entsprechen, eben und tragfähig sein. Darauf folgt meist eine Frostschutzschicht (Kies, Schotter, Recyclingmaterial) zum Schutz vor Frosthebung. Die Verdichtung jeder Schicht ist zu prüfen (z.B. durch Lastplattendruckversuche zur Ev2-Wert-Ermittlung), um Setzungen vorzubeugen. Für Pflasterdecken gelten darüber hinaus die Regeln aus DIN 18318: geeignete Bettung (i.d.R. 3–5 cm Splittbett), gleichmäßige Fugenbreiten (3–5 mm, je nach Stein), und Einbau von Randabschlüssen zur seitlichen Stabilisierung. Randsteine (Bordsteine) sind in Beton zu versetzen und rückzuverankern, um ein Auswandern oder Kippen des Belags zu verhindern. Hochborde (z.B. 15 cm Höhe) werden an Fahrbahnrändern eingesetzt, Tiefborde (z.B. 8 cm Höhe) an Übergängen zu Gehwegen oder Grünflächen. An Überfahrten (z.B. Grundstücksausfahrten) werden Bordsteine abgesenkt. In Bereichen, die barrierefrei sein müssen – etwa an Haupteingängen – sollten Bordsteine ganz entfallen oder durch taktile Rampen und Nullabsenkungen ersetzt werden.

Bei Planung der Verkehrsflächen sind zudem Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Ausreichende Beleuchtung aller Wege und Zufahrten ist essentiell, um Unfälle in Dunkelheit zu vermeiden – darauf wird im Abschnitt Beleuchtung noch eingegangen. Ferner sollten Spiegel oder Sichtfenster eingeplant werden, falls Sichtbehinderungen an Ausfahrten (etwa durch Mauervorsprünge oder Bepflanzung) auftreten könnten. Gegebenenfalls sind Schranken oder Zugangskontrollen vorzusehen, z.B. um den Betriebshof von öffentlichen Bereichen zu trennen oder unbefugtes Befahren zu verhindern. Insgesamt gilt, dass die Gestaltung der Verkehrswege so einfach und intuitiv wie möglich erfolgen sollte, damit alle Nutzer – ob Lieferant, Besucher oder Beschäftigter – sicher zum Ziel gelangen.

Stellplätze und Parkflächen

Stellplätze für Pkw, Fahrräder und ggf. Sonderfahrzeuge (Motorräder, E-Ladeplätze, Besucherbusse) sind integraler Bestandteil vieler Außenanlagen von öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. Parkplätze für Pkw müssen ausreichend dimensioniert und verkehrssicher angelegt werden. Die Standardabmessungen eines Pkw-Stellplatzes liegen typischerweise bei ca. 2,50 m Breite und 5 m Länge; bei Stellplätzen für Menschen mit Behinderung sind gemäß DIN 18040-1 mindestens 3,50 m Breite vorzusehen, um Rollstuhlnutzern das Aussteigen zu ermöglichen. Solche barrierefreien Stellplätze sind nahe am barrierefreien Gebäudezugang zu platzieren und entsprechend zu kennzeichnen (Rollstuhlsymbol). Anzahl und Lage der Behindertenparkplätze richten sich nach der Nutzungsart des Gebäudes; öffentliche Anlagen erfordern in der Regel einen bestimmten Prozentsatz an barrierefreien Stellplätzen (z.B. mindestens 1–2 bei bis zu 50 Stellplätzen, darüber hinaus anteilig steigend). Fahrradstellplätze sind ebenfalls angemessen einzuplanen – idealerweise überdacht und nahe Eingängen, mit fest verankerten Fahrradständern (Bügel oder Racks), die ein sicheres Anschließen ermöglichen.

  • Die Anordnung der Parkstände sollte übersichtlich sein: Bei größeren Parkplätzen werden Fahrgassen (mind. ~6 m Breite bei 90°-Aufstellung) benötigt, bei schräg angeordneten Parkständen entsprechend weniger. Markierungen (Linien, Pfeile) sorgen für geordnete Verhältnisse. Es ist darauf zu achten, dass kein Fahrzeug in Gehwege oder Feuerwehrflächen ragt. An den Enden von Parkreihen sind oft Grüninseln oder Rabatten vorgesehen, die einerseits der Orientierung dienen und andererseits zur Versickerung beitragen können. Gerade auf weitläufigen Parkflächen tragen Bäume auf solchen Inseln zur Verschattung und Aufenthaltsqualität bei – sie sollten mit ausreichend Wurzelraum und Baumschutz (Baumscheiben, Anfahrschutzbügel) eingeplant werden.

  • Belag und Entwässerung von Stellplatzflächen: Parkplätze können asphaltiert oder gepflastert sein; auch Rasengittersteine oder Schotterrasen kommen zum Einsatz, wenn versickerungsfähige Oberflächen gewünscht sind. Bei versiegelten Parkflächen ist eine Entwässerung erforderlich (Rinnen, Abläufe, Gefälle), um Wasseransammlungen zu vermeiden. Versickerungsfähige Beläge (Drainpflaster, Ökopflaster) ermöglichen hingegen eine dezentrale Versickerung des Regenwassers durch die Fugen oder Hohlräume. In jedem Fall muss die Oberfläche dauerhaft tragfähig sein – Schwerlastbereiche wie Feuerwehrzufahrten oder Müllabfuhrbereiche sollten z.B. in Asphalt oder Beton ausgeführt werden. Wo Begrenzungen nötig sind (Grundstücksgrenzen, Schutz von Grünflächen), werden Randsteine oder Poller vorgesehen; diese verhindern auch das Überfahren von Gehbereichen.

  • Sicherheit und Ausstattung auf Parkflächen: Ausreichende Beleuchtung ist unabdingbar für Sicherheit und Nutzerkomfort – darauf wird im Beleuchtungsabschnitt eingegangen. Weiterhin sollten auf großen Parkplätzen Fußgängerwege zu den Gebäudeeingängen markiert oder baulich abgesetzt sein, um Fußgängern einen sicheren Zugang zu ermöglichen. Bei Tiefgaragenzufahrten oder Parkhäusern auf dem Gelände sind Höhenbeschränkungen (Durchfahrtshöhen) auszuschildern. Gegebenenfalls ist an E-Ladestationen zu denken: Moderne Außenanlagen integrieren vermehrt Parkplätze mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die barrierefrei zugänglich und gut beschildert sein müssen. Für Besucherparkplätze kann ein Wegeleitsystem oder eine Beschilderung (z.B. Gebäude-/Eingangsnummern) das Zurechtfinden erleichtern. Abschließend ist an die Regen- und Wärmerückhaltung auf Parkflächen zu denken: Helle Beläge reduzieren Aufheizung im Sommer (Stichwort Hitzeinsel-Effekt), und dezidierte Grünflächen oder Rigolen zwischen Parkreihen können Niederschläge aufnehmen (siehe Kapitel Entwässerung).

Aufenthaltsflächen und Freiräume

Aufenthaltsflächen sind Außenbereiche, die primär der Erholung, Kommunikation oder dem kurzen Verweilen dienen – etwa Vorplätze, Innenhöfe, Terrassen, Pausenflächen für Mitarbeiter oder öffentliche Plätze vor Gebäuden. Ihre Gestaltung sollte sowohl funktionalen als auch gestalterischen Ansprüchen genügen. Funktional müssen Aufenthaltsflächen genügend Platz für die erwarteten Personen bieten und passende Ausstattung aufweisen: Sitzgelegenheiten (Bänke, Sitzelemente), Abfallbehälter, ggf. Tische oder Pergolen. Bänke und Tische sollten robust und vandalismussicher ausgeführt sein sowie fest im Untergrund verankert werden. Die Anordnung der Sitzplätze berücksichtigt Sichtbeziehungen (bieten Ausblick oder Kommunikation) und Abstände, um Enge zu vermeiden. Sind die Flächen öffentlich zugänglich oder dienen sie Besuchern, sollte eine gewisse Anzahl an Sitzgelegenheiten barrierefrei nutzbar sein (mit ausreichend Bewegungsfläche daneben für Rollstühle). Auch Beschilderungen oder Informationsstelen sind typische Einbauten auf solchen Flächen, etwa Lagepläne oder Firmenschilder; diese sind normgerecht in geeigneter Höhe, Ausrichtung und mit reflektierender Oberfläche zu montieren.

Gestalterisch sind Aufenthaltsbereiche oft repräsentativ – hier kommt der Materialwahl und Bepflanzung große Bedeutung zu. Hochwertige Pflasterbeläge oder Platten (Naturstein, Betonwerkstein) werden gerne eingesetzt, müssen aber rutschsicher sein (Oberflächen mit rauer Textur oder Rillen; Prüfkriterium Rutschwiderstand z.B. nach DIN 51130 mindestens R11 in öffentlichen Bereichen). Gleichzeitig sollen sie eben und stolperfrei verlegt sein, um Sicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten. Bei der Bepflanzung bieten sich niederwüchsige Gehölze, Staudenbeete oder Rasenflächen an, die das Mikroklima verbessern und gestalterisch auflockern. Schattenspendende Bäume oder Pergolen erhöhen den Komfort an heißen Tagen. Allerdings muss die Bepflanzung so gewählt werden, dass sie die Funktion nicht beeinträchtigt: Bäume dürfen z.B. nicht die Beleuchtung oder Sichtachsen blockieren und sollten keine starken Wurzelaufbrüche im Belag verursachen. Nadelbäume sind bei viel Publikumsverkehr oft ungünstig (Rutschgefahr durch Nadeln, hoher Reinigungsaufwand). Stattdessen wählt man robuste, einheimische Arten, die pflegeleicht und klimaresistent sind.

Ein wichtiges Kriterium für Aufenthaltsflächen ist die Aufenthaltsqualität. Dazu gehören Sauberkeit, Sicherheit und Witterungsschutz. Falls nutzbar, könnten Überdachungen oder Sonnensegel an Teilflächen vorgesehen werden (z.B. Raucherunterstände, Bushaltestellenhäuschen) – diese bedürfen aber ggf. einer Baugenehmigung und sind standsicher zu planen. Ebenfalls relevant sind soziale und sicherheitstechnische Aspekte: Dunkle Ecken oder uneinsehbare Bereiche sind zu vermeiden, um Angsträume zu reduzieren; eine gute Beleuchtung und ggf. Videoüberwachung können das Sicherheitsgefühl stärken. Insgesamt sollen Aufenthaltsflächen harmonisch in das Gesamtkonzept der Außenanlage integriert werden – sie verbinden oft den Eingangsbereich des Gebäudes mit Grünflächen oder Parkplätzen und prägen maßgeblich den ersten Eindruck eines Standortes.

Spiel- und Bewegungsflächen

Auf vielen Grundstücken – insbesondere von Schulen, Kindergärten, Wohnanlagen, aber teils auch bei Unternehmenssitzen mit Angebot für Mitarbeiterkinder – werden Spielplätze oder Bewegungsflächen im Freien eingerichtet. Ihre Planung unterliegt strengen Sicherheitsanforderungen, da hier typischerweise Kinder oder Jugendliche aktiv sind. Zentral sind die Normenreihe DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte) und DIN EN 1177 (Fallschutz) sowie gegebenenfalls die DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen, in Überarbeitung). Spielgeräte (Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste, Wippen etc.) müssen den Vorgaben der DIN EN 1176 entsprechen, was Materialfestigkeit, Gestaltung und Aufstellung angeht. Sie sind so zu konstruieren und zu installieren, dass keine Quetsch-, Scher- oder Fangstellen entstehen, an denen Kinder Körperteile einklemmen könnten. Die konstruktive Festigkeit der Geräte muss ausreichend sein, was vom Hersteller anhand von Belastungsannahmen nach DIN EN 1176-1 nachzuweisen ist. Besonders kritisch ist die Standsicherheit – Fundamente von Spielgeräten müssen standsicher und gegen Korrosion geschützt ausgeführt sein, um Umkippen oder Materialversagen zu verhindern. Bei hohen Spieltürmen oder Plattformen (z.B. Spielhäusern, Klettergerüsten) sind je nach Höhe Geländer oder Brüstungen vorzusehen, damit Kinder nicht abstürzen können. Gleichzeitig dürfen Geländeröffnungen nicht so groß sein, dass Kleinkinder hindurchrutschen; DIN 18065 (Treppengeländer) fordert z.B. max. 20 cm Öffnungsweite im privaten Bereich – für Spielplätze gibt es ähnliche Vorgaben.

Ein weiteres zentrales Element ist der Fallschutzboden. Um Verletzungen bei Stürzen zu vermeiden, schreibt DIN EN 1177 stoßdämpfende Bodenbeläge in bestimmten Bereichen unter und um Spielgeräte vor. Dieser Fallschutzbereich bemisst sich nach der maximalen Fallhöhe des jeweiligen Geräts. Typischerweise ist ein Radius von mindestens 1,5 m um das Gerät unbedingter Fallschutzbereich, der mit weichem Material (Sand, Rindenmulch, Kies oder spezielle Fallschutzmatten/-platten) ausgestattet sein muss. Bei höheren Geräten (Fallhöhe > 1,50 m) vergrößert sich der Fallschutzbereich linear entsprechend der Normformel (z.B. 2/3 der Fallhöhe zusätzlich). Unterschiedliche Fallschutzräume verschiedener Geräte dürfen sich überschneiden, solange es sich nicht um Geräte mit bewegten Elementen (Schaukeln, Karussells) handelt, wo Überschneidungen ausgeschlossen sind. In der Praxis bedeutet dies, dass um z.B. eine 2 m hohe Schaukel ein Freiraum von rund 2,5 m in Schaukelrichtung und zur Seite freizuhalten ist, der mit Fallschutz ausgelegt ist. Typische Fallschutzmaterialien sind lose Schüttungen (Sand, Holzschnitzel) mit ausreichender Schichtdicke (mindestens 30–40 cm, teils mehr, um die Setzung zu kompensieren) oder Gummimatten, deren Dicke je nach Fallhöhe bemessen wird. Die Fundamente der Spielgeräte müssen in jedem Fall so tief sitzen (mind. 40 cm unter Fallschutzniveau bei losen Materialien), dass kein harter Beton im Fallraum freiliegt.

Bewegungsflächen im weiteren Sinne können auch Sportanlagen oder multifunktionale Freiflächen umfassen – z.B. Ballspielplätze, Outdoor-Fitnessgeräte, Skateanlagen. Hier gelten ebenfalls Sicherheitsregeln: Ballfangzäune und Barrieren schützen vor umherfliegenden Bällen, Stoßkanten an Sportgeräten sind zu polstern, und die Bodenbeläge sollten rutschfest sowie bei Stürzen nachgiebig sein (z.B. Kunststoffbeläge, Tartan für Laufbahnen). Bei Anlagen für Jugendliche (Skateranlagen, Parkour-Parks) sind oft individuelle Sicherheitsbetrachtungen anzustellen, da es keine detaillierten Normen wie für Kinderspielplätze gibt – man orientiert sich aber an den allgemeinen Grundsätzen der Verkehrssicherung und Produktsicherheit.

Neben der Planung der Hardware (Geräte und Flächen) darf die organisatorische Komponente nicht vergessen werden: Betreiber von Spiel- und Sportflächen müssen Wartung und regelmäßige Sicherheitsprüfungen einplanen. Schon in der Ausführungsplanung sollte daher berücksichtigt werden, dass z.B. Spielgeräte wartungsfreundlich positioniert sind (Zugänglichkeit für Inspektionen, Freiraum für Austausch von Teilen). DIN EN 1176-7 enthält Hinweise zur regelmäßigen Inspektion (visuell täglich/wöchentlich, operative Prüfung alle 1–3 Monate, Jahreshauptinspektion durch Sachkundige). So ist gewährleistet, dass etwa Verschleiß an Lagerungen von Schaukeln, Korrosion oder Vandalismusschäden frühzeitig erkannt und behoben werden – die Verantwortung dafür liegt beim Betreiber (z.B. Kommune, Schule, Eigentümer). Die Planer müssen aber die Grundlage dafür schaffen, indem sie sichere und wartbare Anlagen konzipieren.

Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Eine fachgerechte Außenbeleuchtung ist für nahezu alle Außenanlagen von großer Bedeutung. Sie gewährleistet Sicherheit, Orientierung und trägt auch zur gestalterischen Wirkung eines Grundstücks in den Abend- und Nachtstunden bei. Funktional sind zwei Aspekte entscheidend: ausreichende Helligkeit an allen relevanten Orten und Energieeffizienz der Anlagen. Nach der europäischen Norm DIN EN 12464-2 sollten Verkehrswege, Plätze und Eingangsbereiche im Freien je nach Nutzungsart bestimmte Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeitswerte erreichen (z.B. Gehwege mindestens ~5 lx, wichtige Fußwege 10–20 lx, Parkplätze ~10 lx im Mittel) – Planer müssen dies berücksichtigen. In sicherheitsrelevanten Bereichen (Treppen, Rampen, Parkhauseinfahrten) sind höhere Werte und Blendfreiheit anzustreben. Daher gilt es, eine ausreichende Anzahl von Leuchten in geeigneter Höhe und Anordnung zu platzieren, um eine gleichmäßige Ausleuchtung ohne große Schattenspiele zu erzielen. Kritische Zonen wie Eingangspodeste, Stufen oder Übergänge werden idealerweise direkt angestrahlt oder mit eigenen Leuchten ausgestattet.

  • Energieeffizienz und Steuerung: Moderne Außenbeleuchtung setzt fast ausschließlich auf LED-Technik, die eine hohe Lichtausbeute bei niedrigem Stromverbrauch bietet. Gleichzeitig erlaubt LED eine flexible Lichtlenkung und -steuerung. Für Betriebs- oder öffentliche Außenanlagen werden zunehmend intelligente Steuerungen eingesetzt: z.B. Zeitschaltuhren, Dämmerungssensoren oder Bewegungsmelder, die Beleuchtung bedarfsgerecht schalten. Dadurch lässt sich Energie sparen, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen (etwa indem Wege nur beleuchtet werden, wenn sich Personen nähern). Es empfiehlt sich, im Plan ein Beleuchtungskonzept vorzusehen, das auch die Wartungsaspekte berücksichtigt – d.h. Zugänglichkeit der Mastleuchten für Lampenwechsel (falls notwendig, bei LEDs seltener) oder die Platzierung von Schaltschrank und Verkabelung in Schutzrohren. In vielen Fällen muss die Außenbeleuchtung in die Gebäudeleittechnik integriert werden (z.B. Steuerung über einen zentralen Schaltpunkt, Notlichtversorgung für sicherheitsrelevante Leuchten).

  • Blend- und Immissionsschutz: Bei der Lichtplanung ist auch an die Umgebung zu denken. Leuchten sollten so ausgewählt und ausgerichtet sein, dass sie nicht in Fenster von Gebäuden oder ins Auge von Verkehrsteilnehmern blenden. Ggf. sind Abschirmungen oder Hauben zu verwenden. Gleichzeitig gilt es, Lichtverschmutzung zu vermeiden – unnötiges Streulicht in den Nachthimmel oder in benachbarte Grundstücke ist zu minimieren. Hier helfen z.B. Vollabschirm-Leuchten, die ihr Licht nur nach unten abgeben. In sensiblen Bereichen (Nähe von Wohnungen, Naturschutzbereichen) können Warmton-Lichtquellen oder Bewegungsmelder die Störungen reduzieren.

  • Not- und Sicherheitsbeleuchtung: Öffentliche Gebäude oder Arbeitsstätten unterliegen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung im Außenraum. Fluchtwege, die aus dem Gebäude ins Freie führen, müssen bis zu sicheren Sammelpunkten beleuchtet sein (auch im Notfall, also von einer Ersatzstromquelle gespeist). Die Ausführungsplanung muss solche Leuchten (meist Kennzeichnung mit grün-weißem Piktogramm und Beleuchtung) vorsehen und im elektrischen Konzept berücksichtigen. Vor allem an Ausgängen, Treppen im Außenraum oder langen Wegstrecken kann dies erforderlich sein.

  • Besondere Beleuchtungselemente: Neben der funktionalen Beleuchtung können gestalterische Aspekte eine Rolle spielen. Fassadenanstrahlungen, Effektbeleuchtung von Landschaftselementen oder farbige Lichtakzente gehören zum Konzept mancher repräsentativer Anlagen. Diese sollten jedoch stets nachrangig hinter Sicherheit und Energieeffizienz geplant werden und möglichst separat schaltbar sein (z.B. nur zu bestimmten Anlässen eingeschaltet). Auch hier gilt, dass Installationen witterungsbeständig und vandalismusfest ausgeführt sein müssen.

  • Es muss die Außenbeleuchtung ein zweiseitiges Ziel erfüllen: Sicherheit und Orientierung gewährleisten, dabei aber energie- und umweltschonend arbeiten. Eine ausreichende Beleuchtungsstärke aller Wege, Plätze und Gefahrenstellen ist Pflicht. Gleichzeitig erlaubt moderne Technik, dies mit effizienten, langlebigen Systemen (LED, Solarleuchten mit Speichern) umzusetzen, die den ökologischen Fußabdruck minimieren. Im Ergebnis profitieren Nutzer von einem beleuchteten, sicheren Außenraum, während Betreiber durch niedrige Betriebskosten und wartungsarme Anlagen entlastet werden.

Oberflächenentwässerung und Regenwassermanagement

Eine zuverlässige Entwässerung der Außenanlagen ist unabdingbar, um Bauschäden, Funktionseinschränkungen oder Sicherheitsrisiken durch stehendes Wasser zu verhindern. Niederschläge müssen kontrolliert von befestigten Flächen abgeführt oder auf dem Grundstück versickert werden. Hierbei ist das Zusammenspiel von Oberfläche, Gefälle, Entwässerungseinrichtungen und unterirdischen Leitungen zu planen.

Zunächst sollten die Oberflächengefälle aller befestigten Flächen in der Planung festgelegt sein: Üblicherweise erhalten Verkehrswege und Plätze ein Quergefälle von etwa 2–3 % (bei Pflaster mindestens 2,5 %, um Fugenentwässerung zu gewährleisten), damit Regenwasser rasch abläuft. Zu geringe Gefälle führen zu Pfützenbildung; zu steile Gefälle können Erosion oder Rutschgefahr bewirken. Wichtig ist, dass das Wasser von Gebäuden weggeführt wird – ein Gefälle von 1–2 % vom Gebäude weg ist bei Anschlussflächen (z.B. Terrassen, Eingangspodesten) vorgeschrieben, damit kein Wasser an die Fassade gedrückt wird. Wo Gelände an das Gebäude anschließt, sind oft Entwässerungsrinnen oder -roste direkt vor der Tür empfehlenswert (sog. Kiesfangleisten oder Entwässerungsrinne im Sockelbereich), um Schlagregen und Oberflächenwasser aufzufangen, bevor es an Türschwellen gelangen kann.

Die Planung der Entwässerungseinrichtungen umfasst Punktabläufe, Rinnen, Mulden und Rohre. Punktabläufe (Gullys) sind an tiefsten Stellen anzuordnen und mit Belastungsklasse entsprechend der Verkehrsfläche (z.B. D400 in befahrenen Flächen) zu wählen. Linienentwässerungsrinnen kommen oft an Tiefpunkten längerer Gefälle oder an Hangkanten zum Einsatz. Sie müssen frostsicher eingebaut und angeschlossen sein. In vielen Fällen werden offene Entwässerungsmulden (Muldenrigolen) bevorzugt, um Niederschlag zunächst oberflächig zu versickern und zu reinigen. Regenwasser von Dachflächen wird entweder direkt in die Kanalisation bzw. Versickerung geleitet oder bewusst in Außenanlagen eingeleitet (z.B. über Mulden in Grünflächen), um ein Verdunstungspotential zu schaffen.

Gemäß DIN 1986-100 und EN 752 sind Grundstücksentwässerungsanlagen so zu bemessen, dass sie den Bemessungsregen schadlos ableiten können. Üblicherweise rechnet man mit einem 5-jährlichen Regenereignis als Bemessungsgrundlage, in kritischen Bereichen eventuell mehr. Das Rohrnetz (Hausanschlusskanal, Regenwasserleitungen) ist ausreichend dimensioniert und mit Revisionsschächten bzw. Kontrollöffnungen zu versehen. Leitungsverläufe sollten möglichst gradlinig und in vorgeschriebenem Gefälle (mind. ~0,5 %, je nach Rohrdurchmesser mehr) verlaufen. Dichtigkeitsprüfungen neuer Entwässerungsleitungen sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass kein Sickerverlust auftritt – dies ist Teil der Qualitätssicherung. Bei Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist oft ein Rückstauschutz notwendig (Rückstauklappen), insbesondere wenn tiefliegende Flächen entwässert werden, die unterhalb der Rückstauebene des Kanalnetzes liegen (z.B. Tiefhöfe, Kellerabgänge). In solchen Fällen oder bei großen Flächen kann auch ein Regenrückhaltebecken oder eine Zisterne vorgesehen werden, um das Kanalnetz zeitverzögert zu entlasten.

Unter dem Paradigma der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung wird zunehmend gefordert, Niederschlagswasser vor Ort zu bewirtschaften, statt es vollständig in die Kanalisation zu leiten. Dies wird – wie oben erwähnt – vom WHG (§ 55) prinzipiell vorgeschrieben, sofern machbar. Praktisch heißt das: Versickerung vor Ableitung. Techniken dazu sind z.B. Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme, Versickerungsschächte oder -pflaster. Die Ausführungsplanung muss dafür den passenden Standort und Bemessung vorsehen. Ein Bodenversickerungstest (Versickerungsfähigkeit des Bodens) sollte im Vorfeld durchgeführt worden sein. Nach DWA-A 138 richtet sich die Größe einer Versickerungsanlage nach Regenspende, Einzugsfläche und Bodenkennwert (kf-Wert) – es sind Sicherheitszuschläge zu berücksichtigen, um eine Verlandung im Betrieb mit einzukalkulieren. Das Planwerk sollte zudem Wartungsaspekte nicht vergessen: Zugang zu Rigolen oder Revisionsschächten ermöglichen, Notüberläufe für Extremniederschläge einplanen, und Bereiche für regelmäßige Reinigung (z.B. Laubabscheider vor Rigolen) vorsehen.

Eine weitere Komponente des Regenwassermanagements ist die Wasserqualität. In sensiblen Bereichen (Parkplätze mit hohem Fahrzeugaufkommen, Lkw-Höfe, Werkstätten) fällt kontaminiertes Oberflächenwasser an (Öl, Schwermetalle von Abrieb). Hier können z.B. Abscheider (Ölabscheider nach DIN 1999) oder Filterbecken erforderlich sein, bevor das Wasser ins Grundwasser oder Gewässer gelangen darf. In einigen Bundesländern gibt es auch rechtliche Vorgaben, wann ein Regenklärbecken oder Filtergraben zu errichten ist (z.B. ab einer bestimmten Quadratmeterzahl versiegelter Fläche in Wasserschutzgebiet Zone III). Die Planer müssen diese Anforderungen im Genehmigungsverfahren bereits ermitteln und in Lph 5 technisch ausarbeiten.

Es sei erwähnt, dass Entwässerung auch im Winter funktionieren muss: Schneeschmelze und Eis dürfen keine Überflutungen verursachen. Abläufe sind so zu setzen, dass sie nicht durch Eisbarrieren blockiert werden (ggf. Heizungen an exponierten Rinnen, z.B. Tiefgaragenrampen). Zudem sollten Gefälle nicht zu steil sein, sonst besteht Gefahr von Eisbildung durch abrinnende Feuchtigkeit.

Geländeanpassung und Höhenplanung

Die Geländemodellierung bzw. Anpassung des geplanten Geländes an vorhandene Höhen ist ein Schlüsselaspekt der Außenanlagenplanung. Fehler in der Höhenplanung können gravierende Folgen haben – z.B. Wasser, das ins Gebäude läuft, oder unökonomische Erdmassenbewegungen. Ein klassisches Beispiel ist die falsche Festlegung der Anschlusshöhen zwischen Gebäude und Gelände: Wenn die Gebäude-Fußbodenhöhe (OKFF) zu hoch oder zu niedrig im Verhältnis zum Außenfertiggelände geplant wird, entstehen entweder steile Rampen/Stufen oder Negativgefälle zum Gebäude hin. In einem bekannt gewordenen Fall war die Rohfußbodenhöhe eines Schulneubaus versehentlich zu hoch geplant; der Außenplaner bemerkte den Fehler nicht und gestaltete die Außenanlagen entsprechend zu hoch – in der Folge drang Feuchtigkeit ins Gebäude ein und verursachte einen erheblichen Bauschaden. Solche Planungsfehler zeigen, dass Höhenkoordination höchste Aufmerksamkeit erfordert.

Daher müssen Gebäudeanschlusshöhen frühzeitig und korrekt festgelegt werden. In der Regel wird eine Gebäudeumfahrt oder ein Eingangsplatz etwa 15 cm unter der Oberkante Fertigfußboden des Gebäudes liegen, um einen Sockel als Spritzwasserschutz zu haben. Ebenso sollten Terrassen oder Ausgänge barrierefrei, aber dennoch mit kontrollierter Entwässerung anschließen – oft mittels Entwässerungsrinne direkt an der Tür (siehe Entwässerung). Wichtig ist, dass die Höhe der Geländeanschüttung am Gebäude bauphysikalisch unproblematisch ist: Perimeterdämmung und Abdichtung am Sockel müssen den Normen entsprechen, damit keine Feuchteschäden auftreten. In Ausführungsplänen werden diese Details in Schnitten dargestellt.

Die Höhenplanung umfasst auch die Schaffung eines ausgewogenen Geländereliefs auf dem Grundstück. Einerseits sollen optimale Gefälle für die Entwässerung entstehen (siehe oben), andererseits müssen die Bewegungsflächen möglichst eben und barrierefrei bleiben. Wo topografische Unterschiede bestehen, sind ggf. Böschungen, Stützmauern oder Treppen/Rampen nötig. Eine Böschungsneigung sollte so flach gewählt sein, dass sie standsicher ist und bepflanzt werden kann (meist max. 1:2 bei bepflanzten Erdböschungen). Steilere Geländeübergänge werden durch Stützwände abgefangen – bei der Planung ist auf ausreichende Fundamente und ggf. Absturzsicherungen oben auf der Mauer zu achten, wenn die Fallhöhe über 1 m beträgt (Geländerpflicht, Höhe min. 90 cm).

Durch die Höhenmodellierung ergeben sich Erdmassenbewegungen. Die Ausführungsplanung sollte einen Massenabgleich anstreben, d.h. möglichst wenig Abraum abfahren oder Boden zuführen müssen. Dazu kann überschüssiger Bodenaushub z.B. in Geländemodellierungen (Hügel, Lärmschutzwälle) auf dem Grundstück eingebaut werden, sofern Platz ist und keine Verdichtungssensibilität besteht. Andererseits darf der Plan nicht zu optimistisch sein – ungeeigneter Boden (etwa belasteter Aushub oder Boden mit geringer Tragfähigkeit) muss oft entsorgt und durch geeigneten Füllboden ersetzt werden. Ein Bodengutachten liefert die Grundlage hierfür; die dort empfohlenen Maßnahmen (Bodenverbesserung, Austausch, Verdichtung) sind in der Planung umzusetzen. Beispielsweise kann weicher Baugrund durch Kalk- oder Zementstabilisierung verbessert oder durch Kies ersetzt werden.

Die Feinabsteckung und Profilierung soll in den Plänen klar hervorgehen: Höhenkoten an wichtigen Punkten (Eingang, Bordsteinkante, Terrassenecke, Straßenanbindung etc.) sind im Lageplan bzw. Höhenplan einzutragen. Durch eine Höhenschichtlinie oder Einzelschichtlinien (z.B. im Abstand von 0,5 m Höhenunterschied) wird dem ausführenden Unternehmen die gewünschte Topografie vermittelt. In komplexen Fällen werden digitale Geländemodelle (DGM) erstellt, aus denen Schnitte und Ansichten generiert werden können.

Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Setzung nach Bauende. Frisch aufgeschütteter Boden setzt sich noch, insbesondere wenn nicht optimal verdichtet wurde. Unter Pflasterflächen kann das zu Senken führen, unter Grünflächen zu Mulden. Daher sollte entweder gut verdichtet oder mit Setzungsreserven gearbeitet werden (das Planum etwas überhöhen). Verdichtungsnachweise können helfen, das Risiko einzuschätzen. Bei sehr weichem Untergrund (Torf, Schluff) können Setzungen über Jahre auftreten; hier sind bauliche Maßnahmen (Bodenaustausch, Tiefengründung für Wege) zu überlegen.

Insgesamt zielt die Geländeanpassung darauf, ein harmonisches, funktionales Gelände zu schaffen, das alle Höhenunterschiede elegant bewältigt. Treppen und Rampen sind dort vorzusehen, wo unvermeidbar, aber möglichst vermieden, wenn sanfte Geländeverläufe möglich sind. Wenn Treppen nötig sind, müssen sie den Normen (DIN 18065) entsprechen: gleichmäßige Stufenmaße, Handläufe beidseitig, taktile Kennzeichnung der ersten und letzten Stufe für Sehbehinderte etc. Rampen als barrierefreie Alternativen dürfen max. 6 % (besser 3 %) Steigung aufweisen und benötigen ab 6 m Länge Zwischenpodeste. Solche Details gehören ebenfalls in die Ausführungsplanung.

Es ist festzuhalten: Die Koordination zwischen Hochbau (Gebäudehöhen) und Tiefbau (Geländehöhen) ist in Leistungsphase 5 essenziell. Alle Schnittstellen – Türen, Tore, Anfahrten, Terrassen – müssen höhengleich und zweckmäßig gestaltet sein. Änderungswünsche nach Baubeginn (z.B. Gelände doch höher anschütten) führen zu erheblichem Mehraufwand oder Schäden. Daher sollte die Planprüfung einen besonderen Fokus auf Höhen und Gefälle legen.

Barrierefreie Wegeführung

Die Barrierefreiheit von Außenanlagen ist heute bei öffentlichen und gewerblichen Projekten nicht nur gesellschaftlicher Konsens, sondern auch gesetzlich verankert (z.B. in den Bauordnungen und dem Behindertengleichstellungsgesetz). Barrierefreiheit bedeutet, dass die Außenanlage für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – in gleicher Weise nutzbar ist, ohne fremde Hilfe. Die Ausführungsplanung muss daher eine durchgängige barrierefreie Erschließung des Gebäudes und seiner wichtigsten Außenbereiche sicherstellen.

Zunächst ist ein barrierefreier Hauptzugang zum Gebäude zu gewährleisten. Haupteingänge müssen stufen- und schwellenlos erreichbar sein. Das heißt, vom Besucherparkplatz oder Gehweg führt idealerweise ein Weg ohne Treppen, mit maximal geringer Neigung, direkt zur Eingangstür. Schwellen an Türen dürfen höchstens 2 cm hoch sein (besser ganz Nullschwellen), andernfalls sind Türeniveauausgleiche oder Rampen vorzusehen. Vor der Eingangstür sollte ein ebener, ausreichend großer Bewegungsraum vorhanden sein – DIN 18040 fordert mindestens 1,50 m × 1,50 m ebenen Bereich, damit ein Rollstuhl wenden kann. Ist eine Gegensprechanlage oder ein Zugangskontrollgerät vorhanden, muss dieses in erreichbarer Höhe (ca. 85 cm) installiert und für Sehbehinderte taktil bzw. akustisch erkennbar sein. Auch überdachte Eingangsbereiche sind sinnvoll, um Witterungsschutz zu bieten, aber bei Bestandsnachrüstung nicht zwingend.

  • Das Netz der Wege auf dem Grundstück sollte mindestens einen barrierefreien Weg zu allen wichtigen Funktionen bieten: vom Parkplatz zum Eingang, vom Eingang zu Außenaufenthaltsbereichen (Terrassen, Gärten), von dort vielleicht zu weiteren Gebäuden usw. Barrierefreie Wege dürfen maximal 6 % Längsneigung aufweisen; bei mehr als 3 % Neigung gelten sie bereits als Rampen, die zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen (z.B. beidseitige Handläufe, Zwischenpodeste alle 6 m, Bordabschlüsse). Quergefälle auf barrierefreien Wegen sollen 2 % nicht überschreiten, da sonst Rollstühle seitlich wegrutschen könnten. Wo Steigungen unumgänglich sind, sind ggf. alternative Routen einzuplanen (z.B. Serpentinenwege mit geringerer Neigung statt direkter steiler Weg). Treppen sind für Rollstuhlnutzer unüberwindbar, daher sollte neben jeder Treppe ein Rampenlauf oder ein Aufzug vorhanden sein, sofern der Bereich für Rollstuhlfahrer zugänglich sein soll. Auch kleine Höhenunterschiede (einzelne Stufen) sind möglichst zu vermeiden – Bordsteine werden abgesenkt, Podeste geschaffen. Wie bereits erwähnt, helfen taktile Leitelemente (Rillenplatten) sehbehinderten Menschen, den Weg zu finden; sie sollten idealerweise vom Grundstückseingang bis zum Hauptzugang durchgehend angeordnet sein oder an neuralgischen Punkten (z.B. vor einem Zebrastreifen) verlegt sein.

  • Oberflächenmaterial ist ein weiterer entscheidender Faktor: Rollstuhl- und Rollatornutzer benötigen feste, ebene Untergründe mit geringer Rollreibung. Deshalb sind wassergebundene Decken (Schotterwege) oder grobes Kopfsteinpflaster ungeeignet für Hauptwege – stattdessen glattes Pflaster, Asphalt oder Betonplatten mit möglichst kleinen Fugen. DIN 18040-3 (Entwurf für öffentliche Außenanlagen) empfiehlt z.B., Fugenbreiten < 8 mm zu halten und Niveauunterschiede im Belag < 3 mm (alles darüber kann ein Rad stoppen). Auch Rutschhemmung ist wichtig: Gehflächen dürfen bei Nässe nicht glatt werden. Daher sind Oberflächen mit einer gewissen Rauigkeit oder Struktur zu wählen, die mindestens Rutschhemmklasse R10 (besser R11) aufweisen.

  • Querungen und Übergänge: Beim Übergang von Außenanlage zum Gebäude ist auf minimale Schwellen und gut sichtbare Kanten (für Sehbehinderte) zu achten. Ebenso an Straßenübergängen: Bordsteinabsenkungen sollten mit taktilen Rippenplatten flankiert sein, um Blinden den Übergangspunkt zu signalisieren, und mit kontrastierenden Pflastersteinen (hell/dunkel) markiert. Überfahrbare Oberflächen (z.B. Einfahrten) sollten keine Rillen oder Schienen aufweisen, in denen sich Räder verkanten könnten.

  • Spezielle Einrichtungen: Behindertenstellplätze wurden bereits erwähnt (breiter und nah am Eingang). Weitere zu planende Elemente sind z.B. tastbare Geländepläne für große Areale (in Unis, Parks etc.), barrierefreie Bushaltestellen auf dem Gelände (angehobene Bordsteine für Niederflurbusse) oder Induktionsschleifen für Hörgeschädigte an Info-Terminals im Freien.

  • Nicht zuletzt muss die Beschilderung und Wegweisung barrierefrei sein: Piktogramme statt reinen Text nutzen, kontrastreiche Beschriftung, taktile Schilder in wichtigen Fällen (z.B. Raumplan neben einer Eingangstür in Brailleschrift). Die Ausführungsplanung sollte hierfür Vorgaben machen, damit in der Beschilderungsausschreibung diese Kriterien enthalten sind.

Barrierefreiheit erfordert eine integrale Planung – alle Gewerke (Tiefbau, Hochbau, Haustechnik) müssen zusammenspielen, um durchgehende Lösungen zu erzielen. In der Praxis empfiehlt es sich, Checklisten (z.B. nach DIN 18040) zu verwenden, um Punkt für Punkt die Anforderungen abzuprüfen: Sind alle Hauptrouten < 6 %? Sind Türen schwellenlos? Sind ausreichende Bewegungsflächen vorhanden? etc. Die erfolgreiche Umsetzung spiegelt sich dann in einem Außenbereich wider, der von allen Menschen gleichberechtigt genutzt werden kann – ein Qualitätsmerkmal moderner Architektur und Planung.

Bodenbeläge und Oberflächen

Die Auswahl und Ausführung von Bodenbelägen im Außenbereich ist entscheidend für Funktionalität, Ästhetik und Dauerhaftigkeit der Anlage. In Außenanlagen kommen verschiedene Belagsarten zum Einsatz: Asphalt, Beton- und Natursteinpflaster, Plattenbeläge, Beton- oder wassergebundene Decken, seltener auch besondere Materialien wie Klinker, Holzdecks oder Kunststoffbeläge (z.B. Tartan auf Sportflächen). Jeder Belagstyp hat spezifische Eigenschaften, die dem Nutzungszweck entsprechen müssen.

Hauptkriterien für Beläge sind Tragfähigkeit, Ebenheit, Rutschfestigkeit und Witterungsbeständigkeit. Wie bereits erwähnt, müssen Beläge auf Verkehrs- und Gehflächen rutschhemmend sein, um bei Nässe oder Laub keine Unfallgefahr darzustellen. Normen wie DIN 51130 definieren Rutschhemmklassen für Bodenbeläge – in Außenanlagen sollte mindestens Klasse R10, besser R11 erreicht werden (bei geneigten Rampen sogar R12). Pflastersteine oder Platten können z.B. gestrahlt oder gestockt sein für bessere Griffigkeit. Auch Holzdecking (z.B. auf Terrassen) braucht geriffelte oder beschichtete Oberflächen, sonst besteht Rutschgefahr durch Algenbildung.

  • Tragfähigkeit und Aufbau: Beläge allein tragen keine großen Lasten; die Stabilität kommt aus dem Unterbau. Daher muss der Belagsaufbau (Tragschicht/en + Bettung + Belag) als Gesamtpaket den Verkehrsbelastungen standhalten. In Ausführungsplänen werden Querschnitte mit Schichtdicken dargestellt, z.B. 20 cm Schottertragschicht, 5 cm Splittbett, 8 cm Pflasterstein. Für Schwerlastflächen kann auch eine gebundene Bauweise gewählt werden: Asphalttrag- und Deckschichten oder Pflaster auf gebundener Bettung. Die DIN-ATVen 18315–18318 geben hier Anhaltspunkte. Wichtig ist zudem, dass die verwendeten Materialien frostbeständig sind. Betonpflaster oder -platten haben Frost-Tausalz-Prüfungen, Naturstein muss frostbeständig deklariert sein, Asphaltmischgut sollte polymermodifiziert sein, um tiefe Temperaturen ohne Versprödung zu überstehen.

  • Ebenheit und Fugen: Gerade für barrierefreie und komfortable Nutzung ist Ebenheit zentral. Pflasterflächen neigen zu Unebenheiten, wenn nicht sauber gearbeitet wird. Die Ausführungsplanung sollte tolerierbare Unebenheiten definieren (z.B. nach ZTV Pflaster-StB: max. 5 mm auf 4 m Messlatte). Pflasterfugen sind gleichmäßig und schmal zu halten; breite Fugen schwächen den Verband und stören bei Roll- und Gehbewegungen. Daher ist im Plan festzulegen, wie die Verlegung zu erfolgen hat (z.B. Läuferverband, Kreisverband auf Plätzen etc.) sowie das Fugenmaterial (Sand, Splitt oder kunstharzgebundener Fugenmörtel bei wasserdurchlässigen Belägen). Hinweis: gebundene Fugenmörtel reduzieren Unkrautbewuchs in Fugen, sind aber starr und können bei Untergrundbewegungen reißen. Ungebundene Sandfugen sind flexibler, werden aber teils ausgewaschen oder vom Unkraut durchdrungen – hier ist Pflege gefragt.

  • Spezialbeläge: Bei repräsentativen Projekten kommen gelegentlich besondere Beläge zum Einsatz, wie wassergebundene Wegedecken in Parks oder dekorative Klinkerpflaster. Die Planung muss dann auf spezifische Anforderungen eingehen: Wassergebundene Decken brauchen eine gewisse Pflege (Walzen, bei Trockenheit Bewässern) und sind nicht voll belastbar, also nur für Fußwege geeignet. Klinkerpflaster benötigt eine ausreichende Fugenbreite (mind. 3 mm) und diagonal versetzte Anordnung der Stöße, um Längsfugen zu vermeiden (Bruchgefahr). Auch hier geben Herstellerangaben und Normen (z.B. Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen) Hinweise, die der Planer einarbeiten sollte.

Zusammengefasst müssen Beläge zweckentsprechend und langlebig sein. Die Ausführungsunterlagen sollten Materialbezeichnungen (Typ, Hersteller, Farbe) ebenso enthalten wie Verlegehinweise und Hinweise auf Schutzmaßnahmen beim Bau (z.B. erst am Ende verlegen, um Verschmutzung durch Bauarbeiten zu vermeiden). In der Leistungsphase 5 werden oftmals Bemusterungsfelder festgelegt oder bereits Bemusterungen durchgeführt, damit der Bauherr die Materialwahl freigibt. Hier fließen auch gestalterische Überlegungen ein – z.B. eine Leitfarbe oder ein Muster im Pflaster, das das Corporate Design eines Unternehmens aufgreift.

Einfassungen und Randelemente

Einfassungen sind lineare Bauteile, die verschiedene Bereiche voneinander abgrenzen oder Übergänge schaffen – typischerweise Bordsteine, Rinnensteine, Palisaden oder Kantenprofile. Sie erfüllen sowohl funktionale Zwecke (Halten des Pflasters, Überwinden von Höhenunterschieden, Führen von Wasser) als auch sicherheitstechnische (Radabweiser, Schutz vor Überfahren).

In Verkehrsflächen dominieren Bordsteine aus Beton oder Naturstein. Wie im Abschnitt Verkehrswege erwähnt, unterscheidet man Hochbord (meist 12–15 cm über Oberfläche) entlang von Fahrbahnen und Tiefbord/Flachbord (0–6 cm Überstand) an Überfahrten oder Gehwegkanten. DIN 18318 regelt den fachgerechten Einbau: Bordsteine sind in erdfeuchten Beton zu setzen, mit einer seitlichen Rückenstütze aus Beton zur Stabilisierung. Die Fugen zwischen Bordstein-Elementen sollten nur wenige Millimeter betragen und mit Mörtel oder Bitumenverguss verfüllt werden, um Verschiebungen zu verhindern. In Kurven werden Borde entweder geschnitten (Keilsteine) oder es sind werkseitig Radiensteine verfügbar. Übergänge (z.B. Absenkung von 12 cm auf 0) werden über mehrere Bordsteine gestreckt (üblicherweise auf 1,0–1,5 m Länge) gestaltet, um eine sanfte Rampe zu bilden.

Neben klassischen Bordsteinen kommen Palisaden oder Randwinkel zum Einsatz, wenn Höhenunterschiede abzufangen sind, die mit Bordsteinen nicht machbar wären. Betonpalisaden oder Natursteinborde mit größerer Einbautiefe können 30–50 cm Höhenunterschied auffangen, etwa bei Hochbeeten, Terrassenkanten oder Spielflächenrändern. Die Planung muss hier auch die Gründungstiefe berücksichtigen – als Faustregel gilt: mindestens 2/3 der sichtbaren Höhe als Einbindetiefe ins Erdreich, plus Betonfundament.

Ein weiteres Randelement sind Rinnen – häufig aus Beton (mit Entwässerungsfunktion) oder Metallprofile als Abschluss von Plattenflächen. Muldenrinnen (Betonplatten mit Muldenprofil) werden z.B. zwischen Fahrbahn und Parkstreifen eingesetzt, um Wasser in Straßeneinläufe zu führen. Im Plan sollten Rinnenverläufe und Gefälle angegeben sein, sowie die Anordnung der Abläufe.

Optische und taktile Abtrennungen: In Fußgängerbereichen können auch taktile Bordstreifen (z.B. andersfarbiges Pflasterband, Noppenplatten) als “Einfassung” dienen, etwa um Spielflächen von Gehwegen abzugrenzen. Sie sind niedriger als funktionale Bordsteine, markieren aber trotzdem eine Grenze. Solche Elemente sind vor allem in barrierefreien Planungen relevant, um Bereiche klar erkennbar zu machen.

In der Ausführungsplanung sind alle Einfassungen im Lageplan verzeichnet, idealerweise mit Symbolen oder Linien für Bordsteine, inkl. Angaben zu Typ (Hochbord, Tiefbord, Material) und evtl. Norm (DIN 483 z.B. für Betoneinfasssteine). Übergangspunkte (z.B. Anfang/Ende Absenkung) sollten bemaßt sein. Besondere Konstruktionen wie Schwellen (z.B. Temposchwellen, Rampen) oder Entwässerungskanten (Bord mit Öffnungen) werden ebenfalls dargestellt oder in Detailzeichnungen erläutert. Gerade Bordsteine an Tiefgarageneinfahrten oder an Gebäudesockeln bedürfen manchmal Sonderlösungen (z.B. Wassersperre). Hier hilft es, Schnitte zu zeichnen.

Absturzsicherungen

Wo immer in Außenanlagen Höhenunterschiede auftreten, die ein Absturzrisiko für Menschen darstellen, sind Absturzsicherungen vorzusehen. Dies betrifft z.B. Brüstungen an Tiefgaragenrampen, Geländer an Freitreppen, Absturzsicherungen an Stützmauern oder an Dachterrassen (bei begehbaren Dachflächen). Die Anforderungen richten sich nach den Bauordnungen und ArbStättV (für Arbeitsstätten) und wurden eingangs schon gestreift: Ab 1,0 m Absturzhöhe ist grundsätzlich ein Geländer oder gleichwertiger Schutz erforderlich. Die Geländerhöhe muss mindestens 90 cm betragen (für Wohnbereiche bis 12 m Höhe), in Arbeitsbereichen sogar 100 cm, und ab Absturzhöhen > 12 m immer 110 cm. Geländer müssen so ausgeführt sein, dass sie nicht überklettert werden können – daher sind im öffentlichen Bereich horizontale Zwischenstreben kritisch, man bevorzugt vertikale Stäbe mit maximal 12 cm Abstand (damit kein Kleinkind hindurch passt). DIN 18065 gibt für Treppengeländer z.B. eine Fußleiste oder niedrige Schwelle von 5–10 cm vor, um das Durchrutschen unten zu verhindern.

In Außenanlagen können Absturzsituationen vielfältig sein: Eine Stützmauer entlang eines Weges, die z.B. 1,5 m hoch ist, braucht ein Geländer oben. Ein Teich mit tieferem Wasserspiegel kann bei öffentlich zugänglicher Anlage eine Einfassung oder Geländer erfordern (oder zumindest eine ausreichende Randzone, die als Absturzraum gilt). Offene Treppen müssen Geländer haben – mindestens einseitig, bei Breiten über 1,50 m beidseitig, nach DIN 18065. Dächer oder Podeste, die als Aufenthaltsfläche dienen (z.B. Tiefgaragendecke als Hof), brauchen Brüstungen von 90/110 cm Höhe und ggf. Glas- oder Gitterelemente als Füllung.

Die Ausführungsplanung muss solche Geländer detailgenau beschreiben: Material (idR. Stahl feuerverzinkt oder Edelstahl, Holzgeländer im Spielplatz), Befestigung (aufgedübelt, eingelassen), Pfostenabstände (typ. 1–1,5 m) und Ausführung der Handläufe. Eventuell gelten die Technischen Regeln der Unfallkassen, z.B. für Geländer an Schulhöfen strengere Maßstäbe (keine Klettermöglichkeit). Oftmals werden Systemgeländer von Herstellern verwendet, hier kann auf entsprechende Produktdaten verwiesen werden. Wichtig ist auch die Lastannahme: Geländer müssen horizontalen Lasten standhalten (mind. 0,5 kN/m je nach Nutzungskategorie nach DIN 1055). In sensiblen Bereichen oder bei PKW-Absturzsicherung (Parkhausrampen) gelten höhere Lasten.

Neben Geländern zählen auch andere Schutzmaßnahmen zu Absturzsicherungen: z.B. Absturzsichernde Bepflanzungen (Hecken) können in manchen Fällen als Schutz gelten, wenn sie dicht und hoch genug sind – etwa an Teichrändern. In der Regel wird das aber nur ergänzend eingesetzt, nicht anstelle eines Geländers. Absturzsichernde Verglasungen (z.B. Glasbrüstungen vor Kellerschächten) sind ebenfalls denkbar.

Eine Sonderform ist der Rammschutz: Wo Fußwege sehr nah an tiefer liegenden Flächen vorbeiführen, könnten auch Anprallschutzgeländer (für Fahrzeuge) nötig sein, um zu verhindern, dass ein Fahrzeug hinabstürzt (z.B. an einer Tiefgaragenrampe, die parallel zur Straße ohne ausreichenden Rand verläuft). Hier kommen Schutzplanken oder massive Poller zum Einsatz, die höhere Anfahrlasten aufnehmen.

In der Planungs-Checkliste sollte jedes Vorkommen von >1 m Höhenunterschied geprüft werden: Ist hier ein Geländer vorgesehen? Entspricht es der Normhöhe? Ist es ausreichend sicher befestigt? Fehlen ggf. selbst kleine Dinge wie eine Abrollkante bei Rampen? – Beispiel: an einer Laderampe verlangt die ArbStättV Abrollsicherungen (Kanten oder Geländer), damit niemand mit Rollwagen abstürzt.

Einbauten und Ausstattungselemente

Unter Einbauten in Außenanlagen verstehen sich alle festen Installationen und Ausstattungen, die keine reinen Verkehrsflächen oder Grünflächen sind. Dazu zählen z.B. Zäune und Tore, Schranken, Beleuchtungsmasten, Fahrradständer, Bänke, Abfallbehälter, Spielgeräte, Pergolen, Brunnen, Schilder, technische Gehäuse (für Schaltanlagen, Trafostationen), Poller, Parkplatzmarkierungen, Überdachungen und vieles mehr. Ihre Planung erfordert sowohl funktionale Überlegungen als auch die Einhaltung diverser Normen.

  • Umfriedungen (Zäune, Mauern, Tore): Viele Grundstücke benötigen Einfriedungen aus Sicherheits- oder Abgrenzungsgründen. Zäune müssen in Höhe und Ausführung mit dem Bauherrn und ggf. Behörden abgestimmt sein, da z.B. in Bebauungsplänen gestalterische Auflagen (Höchsthöhe, Material) existieren können. Die Standsicherheit ist wesentlich – Pfosten sind auf frostsichere Fundamente zu setzen, bei hohen Zäunen oder Windlast ggf. mit Streben. Toranlagen (Schiebe- oder Flügeltore) erfordern bauseits entsprechende Auflager und Stromanschlüsse (bei E-Antrieb). In der Ausführungsplanung sind z.B. Fundamentpläne für Torelemente zu erstellen; die Statik gibt Pfostenfundamente und Toranschläge vor. Ein weiterer Punkt ist die Sicherheit: Bei elektrisch betriebenen Toren sind Quetschschutz und Notstopp nach Maschinenrichtlinie einzuplanen. Zugangskontrollen wie Schranken oder Poller (manuell/automatisch versenkbar) fallen ebenfalls hierunter – ihre Einbaulage, Stromversorgung und Steuerung (z.B. Kartensystem, Induktionsschleife im Boden) müssen koordiniert werden.

  • Stadtmobiliar (Bänke, Abfallbehälter, Fahrradständer): Diese Elemente erhöhen den Nutzen und Komfort der Außenanlage. Bei der Auswahl sollte auf Witterungsbeständigkeit und Vandalismusresistenz geachtet werden. Bänke aus Metall oder Hartholz mit Metallrahmen sind gängig; sie werden entweder einbetoniert oder auf Dübelplatten befestigt. Die Planung sollte Befestigungspunkte vorsehen (z.B. Fundament 30 × 30 × 80 cm unter Flächenbelag pro Bankende). Abfallbehälter werden vorzugsweise an befestigten Untergründen platziert und ebenfalls fest montiert (um Vandalismus und Umkippen zu verhindern). Ein besonderes Augenmerk liegt auf Fahrradständern: Sie sollten so gestaltet und angeordnet sein, dass Fahrräder sicher abgestellt werden können, ohne Wege zu blockieren. Reihenbügel mit Abstand ~80–100 cm sind Standard. In der Planung ist auf genügend Rangierraum zu achten (z.B. 1,50 m hinter den Bügeln). Für barrierefreie Anlagen sind auch spezielle Halter für Dreiräder/Rollstühle zu prüfen.

  • Beleuchtungsmasten und elektrische Einbauten: Beleuchtungsmasten wurden im Beleuchtungs-Kapitel technisch behandelt. Hier ist wichtig: Ihre Fundamente und Verkabelung müssen im Plan koordiniert sein. Mastfundamente (ca. 80–150 cm tief, je nach Mast) sollten vor dem Belagsbau erstellt werden; die Leitungen in Schutzrohren führen idealerweise unter den Belägen entlang. Ähnliches gilt für Steckdosen, E-Ladestationen, Schrankensteuerungen etc. – überall sind Leerrohre und Anschlussmöglichkeiten vorzusehen. In der Ausführungszeichnung sollten diese Einbauten mit Symbolen und ggf. Detailangaben (z.B. „Lichtmast 6 m Höhe, Fundament B=0,5 m T=1,0 m“) gekennzeichnet sein. Es ist ratsam, dazu einen separaten Ausführungsplan „Elektro im Außenbereich“ zu erstellen, der in Lph 5 mit dem Elektroplaner abgestimmt wird.

  • Beschilderung und Markierungen: Außenschilder (z.B. Verkehrsschilder auf dem Grundstück, Wegweiser, Firmenschilder) müssen an den richtigen Positionen platziert und standsicher montiert werden. Verkehrsschilder haben Normhöhen (Unterkante i.d.R. 2,0 m über Boden) und sind reflektierend auszurüsten. Die Ausführungsplanung sollte einen Beschilderungsplan enthalten, der alle erforderlichen Schilder aufführt (inkl. Pfostenabmessungen und Fundamente). Bodenmarkierungen (Parkplatzlinien, Pfeile) werden meist erst nach Fertigstellung der Beläge aufgebracht, aber auch sie sollten bereits konzipiert sein. Die Farbe (haltbare Straßenmarkierungsfarbe) und Maße (Linienbreiten, Symbole nach StVO falls relevant) sind zu definieren.

  • Spiel- und Sportgeräte: Falls im Außenbereich vorgesehen, gelten die Normen aus dem Spiel-/Sport-Bereich (siehe oben). Fundamentgrößen, Sicherheitsabstände und Fallschutz müssen in den Plan aufgenommen werden. Hierzu können Detailpläne je Gerät erstellt werden, oder zumindest Angabe in Tabellenform (Gerät X – Fundament Y, Z – Fallschutzbereich r = ...).

  • Grüntechnische Einbauten: Dazu zählen z.B. Pergolen, Rankgitter, Einfassungen für Beete, Bewässerungsanlagen. Eine Pergola braucht fundierte Pfosten, ein Bewässerungssystem erfordert Ventilkästen und Leitungen. Die Koordination dieser teils kleinteiligen Dinge gehört ebenfalls zur Ausführungsplanung. Häufig werden solche Details aber als „besondere Leistungen“ erst in Lph 5 final entwickelt, ggf. mit Spezialplanern (z.B. Beregnungsanlage mit einem Gartenbauer planen).

  • Verkehrssicherheitsrelevante Einrichtungen: Darunter versteht man etwa Spiegel an Ausfahrten, Schutzplanken entlang von Abhängen, Bodenwellen zur Verkehrsberuhigung, oder auch Notrufsäulen. Solche Dinge sind projektspezifisch und müssen, wenn nötig, mitgeplant werden.

All die genannten Einbauten erfordern, dass sie fachgerecht verankert werden – sei es in Fundamenten, auf Betonplatten oder mittels Einbauhülsen. Die Ausführungsplanung liefert hierzu Angaben. So wird bspw. angegeben: „Poller aus Stahlrohr Ø 108 mm, 900 mm über Flur, herausnehmbar, mit Bodenhülse im Betonfundament (40 × 40 × 80 cm)“.

Zudem muss der Planer einen Überblick über unterirdische Leitungen haben, um Kollisionen zu vermeiden. Wo Fundamente für Masten oder Schilder gegraben werden, dürfen keine Kabel verlaufen – daher ist das Koordinationsprinzip in Lph 5 so wichtig. Alle Sparten (Strom, Wasser, Gas, Telekom) sind in Plänen einzutragen, die relevanten Stellen im Team abzustimmen (Leitungsplan). Nur so kann verhindert werden, dass z.B. ein Beleuchtungsmastfundament genau auf eine Fernwärmeleitung trifft.

Es sind die Einbauten die „Ausstattungsdetails“, die eine Außenanlage erst vollständig funktionsfähig machen. Obwohl sie jeweils kleine Bauwerke darstellen, summiert sich ihr Einfluss auf das Nutzungserlebnis erheblich. Eine gute Ausführungsplanung verortet jedes Element exakt, definiert die Konstruktion und sorgt so dafür, dass bei der Bauausführung nichts dem Zufall überlassen bleibt.

Anbindung an den öffentlichen Raum

Außenanlagen enden meist nicht an der Grundstücksgrenze – sie müssen in die umgebende Erschließung (Straßen, Gehwege, öffentliche Plätze) eingebunden werden. Eine reibungslose Anbindung ans öffentliche Wegenetz ist funktional und rechtlich wichtig. Bereits bei der Genehmigungsplanung wurden hierfür vermutlich Auflagen definiert, die in der Ausführungsplanung umzusetzen sind.

Zufahrten zum öffentlichen Straßenraum müssen den Vorgaben der zuständigen Behörde entsprechen. Typischerweise ist eine Bordsteinabsenkung mit Gehwegsüberfahrt erforderlich, die oft vom städtischen Tiefbauamt vorgegeben wird (Standardrampenelemente aus Beton etc.). Die Ausführungsplanung zeigt, wie die private Fläche und die öffentliche Fläche ineinandergreifen: z.B. wird der Asphalt der Einfahrt auf dem eigenen Grundstück ein paar Meter über die Grenze hinaus mit dem Gehweg verzahnt, damit keine Höhenversätze entstehen. Absprachen mit dem Tiefbauamt (ggf. per Zeichnungseinreichung) stellen sicher, dass z.B. Sperrpfosten, Gehwegpflaster etc. korrekt wiederhergestellt oder angepasst werden. Im Plan sollte die Grundstücksgrenze klar markiert und Beschreibungen wie „Anschluss an bestehende Asphaltdecke bündig“ enthalten sein.

  • Gehweganschlüsse: Wenn ein Grundstück eine neue Toranlage oder Treppe zum öffentlichen Gehweg hat, ist das Höhenniveau zu koordinieren. Gegebenenfalls muss ein öffentlicher Gehweg angepasst werden (Kantenversatz, kleine Rampe). Solche Arbeiten werden oft vom Eigentümer veranlasst, aber auf öffentlichem Grund ausgeführt, d.h. mit Sondernutzungserlaubnis. Die Schnittstelle gehört auf jeden Fall in den Plan, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Die Entwässerung an der Grenze ist ein weiterer Punkt: Grundsätzlich darf Privatwasser nicht ungeklärt auf öffentlichen Grund ablaufen. Das heißt, Oberflächenwasser der Außenanlage ist auf eigenem Terrain zu halten oder in den Regenkanal einzuleiten. Das Wegleiten von z.B. Hofwasser über die Bordsteine auf die Straße ist nur mit Genehmigung zulässig – in den meisten Fällen unerwünscht. Daher sind z.B. Mulden so zu gestalten, dass sie vor der Grenze versickern, oder es wird ein Anschluss an den Straßenablauf hergestellt, falls gestattet.

  • Öffentliche Versorgungsinfrastruktur: An Grundstücksgrenzen befinden sich oft Anschlüsse (Wasser, Gas, Strom). Die Außenanlagenplanung muss diese berücksichtigen: z.B. Schieberkappen oder Hydranten in Gehwegen dürfen nicht überbaut oder zugepflastert werden ohne entsprechenden Deckel. Eventuell müssen Schachtabdeckungen auf neues Niveau angepasst werden. Hier ist wiederum die Zusammenarbeit mit Versorgern wichtig – in Lph 5 sollten alle bekannten Ver- und Entsorgungsleitungen aufgenommen sein. Häufig hat man Bestandspläne der Versorger, die ins eigene Planwerk übertragen werden. Vor Baubeginn sollte zudem eine örtliche Leitungssuche erfolgen (z.B. Einmessen von Stromkabeln), um Überraschungen zu vermeiden.

  • Verkehrsführung während Bau: Zwar eher Sache der Bauphase, aber auch in Lph 5 manchmal schon bedacht: Falls Bauarbeiten auf öffentlichen Flächen nötig werden (Aufbruch Gehweg für Kabel etc.), sind verkehrsrechtliche Anordnungen einzuholen. Ein temporärer Fußgängernotweg oder Absperrungen müssen eingeplant werden. In der Habilitations-Betrachtung kann dieser Aspekt erwähnt werden, aber das konkrete Management erfolgt dann in der Ausführung.

Kurzum, die Integration in die öffentliche Erschließung erfordert Abstimmung mit der öffentlichen Hand. Alle Schnittpunkte – Zufahrten, Übergänge, Anschlüsse – sollten in der Planung eindeutig und normgerecht ausgestaltet sein. Der Nutzer merkt idealerweise später nicht, wo öffentlich und privat nahtlos ineinander übergehen.

Gebäudezugänge und Schnittstellen zum Hochbau

Die Außenanlage und das Gebäude bilden funktional eine Einheit an den Gebäudezugängen und -umfassungen. Hier prallen Hochbau- und Tiefbauplanung direkt aufeinander, entsprechend sorgfältig ist die Integration in Lph 5 abzustimmen.

  • Haupteingangsbereiche: Sie sind Visitenkarte und funktionaler Knotenpunkt zugleich. Wie beschrieben, müssen sie barrierefrei erreichbar sein. Dazu gehört, dass die Höhenanschlüsse stimmen (Nullschwelle) und z.B. Türöffnungen genügend Vorplatz haben. In der Ausführungsplanung sollte ein Detail des Eingangsbereichs gezeichnet werden, wo Fassade, Türschwelle, eventuell Drainagerinne und anschließender Belag im Schnitt zu sehen sind. Materialwechsel (z.B. von Gebäude-Sockelplatte zu Außenpflaster) müssen definiert sein: häufig wird ein anschlussfertiger Betonstreifen um das Gebäude gelegt, in dem z.B. die Sockelabdichtung liegt; die Außenanlagenplanung muss darauf Rücksicht nehmen (nicht hineinbohren etc.).

  • Nebeneingänge und Fluchtwege: Auch an Seitentüren oder Notausgängen ist Integration nötig. Notausgänge aus Versammlungsstätten oder Arbeitsstätten müssen ins Freie führen – also sollte draußen ein befestigter Weg mindestens bis zu einem sicheren Bereich (Sammelplatz) gehen. Solche Türen liegen oft höher (z.B. auf Laderampenniveau), dann braucht es eine kleine Außentreppe oder Rampe. Diese sind mit den Architektenplänen abzugleichen: Wer plant die Treppe – der Architekt (als Teil des Baukörpers) oder der Landschaftsarchitekt (als Teil der Außenanlage)? In Lph 5 muss das klar sein, damit nichts vergessen geht. Fluchtwege sind meist 1,20 m breit, gerade geführt und münden auf öffentliche Flächen; sie müssen entsprechend im Plan dargestellt und gekennzeichnet werden.

  • Gebäudeumfahrung: Viele Gebäude (v.a. größere öffentliche Bauten) benötigen eine umlaufende Bewegungsfläche für Feuerwehr (Anleitern von Fenstern) oder für Wartung. DIN 14090 fordert z.B. eine mindestens 5 m breite Bewegungsfläche der Feuerwehr entlang einer Gebäudeseite, wenn dort Fenster von Aufenthaltsräumen sind, damit die Drehleiter aufgestellt werden kann. Die Außenanlagenplanung muss solche Flächen freihalten (keine Bäume oder festen Einbauten dort) und tragfähig gestalten. Im Plan sind sie oft strichelnd markiert und beschriftet („Feuerwehr-Aufstellfläche, 5 × 10 m, 10 t Achslast“). Im Genehmigungsbescheid können bereits solche Auflagen stehen, in Lph 5 erfolgt dann die konkrete Umsetzung. Dazu zählt auch, dass diese Flächen z.B. mit einem Schild „Feuerwehrzufahrt“ versehen werden und im laufenden Betrieb nicht zugeparkt werden dürfen.

  • Anschlüsse ans Gebäude: Neben Türen gibt es auch technische Anschlüsse. Etwa Wandhydranten oder Steigleitungen der Sprinkleranlage, die außen zugänglich sein müssen; hier ist ein ausreichend befestigter Vorplatz nötig, ggf. gekennzeichnet. Oder außen liegende Lüftungsöffnungen (Kellerschachtgitter, Entrauchungsklappen) dürfen nicht verstellt oder in Mulden liegen, damit sie funktionieren. Ebenso müssen Fenster im Sockelbereich zugänglich bleiben (keine Aufschüttung darüber hinaus). Solche Details fallen in Lph 5 auf: Der Planer der Außenanlage muss die Architekturpläne genau studieren und alle relevanten Punkte identifizieren (eine enge Zusammenarbeit mit dem Hochbauarchitekten ist erforderlich). Oft ist es sinnvoll, einen Plan „Schnittstelle Hochbau/Tiefbau“ zu erstellen, in dem z.B. alle Türen, Öffnungen und technischen Aussparungen am Gebäude eingezeichnet sind und mit dem geplanten Gelände verglichen werden. So erkennt man im Voraus, ob etwa ein Kellerfenster halb durch eine geplante Treppe verdeckt würde – solche Kollisionen sind unbedingt zu vermeiden.

  • Gebäudetechnik in Außenanlagen: Manche Gebäudeteile ragen auch in die Außenanlage: z.B. Außentreppen, Terrassen, Lichtgräben, Fluchttreppenhäuser. Ihre Integration muss so erfolgen, dass keine Hohlräume oder ungesicherten Kanten bleiben. Ein typischer Fall: Lichtschächte vor Kellerfenstern – sie müssen in der Außenanlage mit Gitterrosten abgedeckt und ggf. umzäunt sein, wenn tiefer als 1 m. Oder ein außen liegender Aufzug, der mit einem befestigten Weg verbunden sein muss. Die Ausführungsplanung sollte diese Verbindungen lückenlos zeigen.

  • Schließlich ist auch an das Erscheinungsbild zu denken: Übergänge zwischen Fassade und Außenanlage sollten gestalterisch ansprechend sein. Sockelbereiche könnten mit Kiesstreifen (Spritzschutz) versehen sein, was aber bei Barrierefreiheit abgewogen werden muss (Kies ist schwierig für Rollatoren). Alternativ sind Drainpflaster oder Platten im Randbereich eine Lösung. Bepflanzung am Gebäude (Fassadenbegrünung, Hochbeete) muss so angebracht sein, dass Gebäudeschäden ausgeschlossen sind (Kletterpflanzen mit Rankhilfen etc.). Diese Überschneidungen der Gewerke Hochbau – Tiefbau – Begrünung zeigen, dass ein integrales Denken in Lph 5 unabdingbar ist. Meist wird ein Koordinationsgespräch aller Fachplaner angesetzt, bevor die Ausführungspläne finalisiert werden.

In Summe geht es darum, dass Gebäude und Außenanlage funktional verschmelzen, ohne Barrieren, ohne Fehlstellen. Besucher und Nutzer sollen das Gebäude bequem erreichen, im Notfall sicher verlassen und ringsum eine konsistente Gestaltung vorfinden. Die Ausführungsplanung ist das Instrument, um dies bis ins Detail zu definieren.

Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

Ein oft unsichtbarer, aber essenzieller Bestandteil von Außenanlagen ist die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Hierunter fallen alle Medienleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telekom), die entweder durchs Grundstück verlaufen oder auf dem Grundstück enden (z.B. in Gebäuden). In der Regel wurden diese zwar im Rahmen der TGA-Planung (Technische Gebäudeausrüstung) konzipiert, aber ihre Lage in der Außenanlage muss in der Ausführungsplanung koordiniert werden.

  • Leitungskoordination: Bereits bei Baubeginn wird eine sogenannte Spartenkoordination durchgeführt. Für Lph 5 bedeutet dies, alle verfügbaren Informationen über bestehende Leitungen einzuholen (Bestandspläne der Versorger, Kabeldurchsuchen) und diese im Plan zu vermerken. Neue Leitungen, die vom Gebäudeanschluss bis zur Versorgerleitung (oft in der Straße) gelegt werden müssen, sind einzuzeichnen, inklusive Dimension, Material und Tiefe. In einem größeren Projekt erstellt man dazu einen separaten Leitungsplan Außenanlagen. Wichtig ist es, mögliche Kollisionen vorzubeugen: Unterschiedliche Sparten sollten möglichst in gemeinsamen Gräben oder parallel mit ausreichendem Abstand verlegt werden (Strom und Gas z.B. mind. 0,3 m Abstand). Höhenversätze oder Kreuzungen werden am besten auf Schnitten dargestellt. Zudem gilt: Leitungen gehören unter nicht fest verbauten Flächen, soweit möglich. Also versucht man, Haupttrassen unter Grünstreifen oder Parkbuchten zu führen, statt mitten unter einem massiven Fundament – so sind sie im Zweifel leichter erreichbar. Wo Leitungen unvermeidbar unter Belägen laufen, sollte dies bekannt und ggf. mit Leerrohren versehen sein, um spätere Aufbrüche zu minimieren.

  • Knotenpunkte und Schächte: Jede Versorgungsleitung hat Anschlusspunkte – Hydranten, Schieber, Kabelverteilerschächte, Telekommunikationsverteiler, Trafostationen, Kanalschächte usw. Diese Elemente tauchen in der Außenanlage sichtbar auf. Die Planung muss ihren Standort und Zugang bedenken: Ein Hydrant darf nicht mitten in einer Zufahrt sitzen, wo er umgefahren werden könnte – besser im Grünstreifen, aber dort gut erreichbar und gekennzeichnet. Schieberkappen (kleine runde Deckel, z.B. für Wasserabsperrung) müssen plan mit der Oberfläche eingebaut werden, damit keine Stolperfalle entsteht. Kanalschächte werden idealerweise so positioniert, dass sie nicht genau im Radweg oder in der Radspur liegen (Rütteleffekt), wenn es sich machen lässt. Notfalls sind aber Schachtabdeckungen in befahrenen Flächen in schwerer Ausführung (D400) auszulegen. Die Ausführungspläne enthalten in der Regel Tabellen der Schächte (Schachthöhen, Deckelhöhen, Typ). Ein besonderes Augenmerk: Elektrokabel-Schächte oder Telekom-Deckel – diese dürfen nicht überasphaltiert oder zugepflastert werden. Wenn Belagsanpassungen erfolgen, muss der Plan festhalten: „Schacht X ist auf neue Höhe anzuheben“ oder ähnlich.

  • Sonderinfrastruktur: Manche Gelände haben spezifische Anforderungen, z.B. Kühlleitungen zwischen Gebäuden, ein unterirdisches Bewässerungssystem, Abwasserhebeanlagen, Notstromaggregate im Freien, Sprinklerbecken usw. Hier verschwimmen die Grenzen zwischen Außenanlage und TGA. In Lph 5 muss geklärt sein, wer was plant: Ein Bewässerungsplan könnte vom Landschaftsarchitekten kommen (ggf. mit Unterstützung eines Bewässerungsspezialisten), während eine Versorgungsleitung für Gas vom Haustechniker geplant wird. Doch der Landschaftsarchitekt muss den Schacht in seinen Plan einzeichnen! Idealerweise werden solche Schnittstellenbauwerke in gemeinsamen Koordinationssitzungen festgelegt. Für die Habilitation kann man betonen, dass hier interdisziplinäre Zusammenarbeit gefragt ist, um voll integrierte Pläne zu erzeugen.

  • Entsorgung und Logistik: Auch das Thema Müll und Anlieferung fällt unter „Infrastruktur“. Müllstandplätze auf dem Grundstück müssen so positioniert sein, dass das Entsorgungsfahrzeug nahe genug heranfahren kann (max. ~15 m ziehen die Müllwerker i.d.R. die Tonnen). Also: Ein befestigter Stellplatz für Container, mit kurzem Weg zur Zufahrt, möglichst eben (keine Stufe). Die Planung sollte den Platz so dimensionieren, dass alle Behälter geordnet stehen, vielleicht eine Einhausung (für Optik und Geruch) – diese bräuchte aber Brandschutz (meist 3 m Abstand zum Gebäude oder feuerfeste Wände). Für Lieferverkehr sind Ladezonen einzuplanen: etwa ein Bereich am Hintereingang, wo Lkw kurz halten können. Deren Untergrund muss Schwerlast-tauglich sein, auch Poller oder Überfahrtschutz vor Fassaden können nötig sein.

  • Zukunftsvorsorge: Bei der Infrastruktur lohnt ein Blick in die Zukunft: Eventuell Leerrohre legen für spätere Kabel, Reserveschächte einplanen, Platz für zukünftige Trafostation vorsehen, falls Erweiterung des Gebäudes denkbar. Solche Dinge sind natürlich projektabhängig, aber eine weitsichtige Planung kann hier Pluspunkte bringen.

Insgesamt muss die Außenanlage sicherstellen, dass alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen zugänglich und funktionsfähig sind, ohne die Oberfläche übermäßig zu stören. Die größte Herausforderung ist oft, all diese Elemente im Plan festzuhalten, ohne dass er unübersichtlich wird – darum greifen viele Planer zu getrennten Plänen für z.B. Pflasterplan, Bepflanzungsplan, Leitungsplan. In der Checkliste am Ende dieses Dokuments wird die Überprüfung der Leitungskoordinierung explizit aufgeführt, da Versäumnisse hier im Bau sehr teuer werden können (Aufbruch frisch verlegter Flächen, Leitungsschäden).

Wartung, Reinigung und Dauerhaftigkeit

Bereits in der Planungsphase sind Überlegungen zur Wartung und Instandhaltung der Außenanlagen anzustellen, um einen langlebigen und wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Eine gute Planung zeichnet sich nicht nur durch anfängliche Funktionalität aus, sondern auch durch geringe Folgekosten und einfache Pflege.

  • Materialauswahl und Konstruktionsdetails beeinflussen die Dauerhaftigkeit: So sollten z.B. Metallteile (Geländer, Bänke) entweder korrosionsbeständig (feuerverzinkt, Edelstahl) oder gut beschichtet sein, da sie sonst im Freien schnell rosten. Holzeinbauten sind mit Holzschutz zu behandeln oder aus dauerhaften Hölzern (z.B. Eiche, Robinie) zu fertigen. Pflastermaterialien mit hoher Porosität könnten schnell vermoosen – hier sind dichtere Steine besser. Helle Oberflächen sind weniger hitzeanfällig (Rissbildung) als sehr dunkle, was z.B. bei Asphalt relevant sein kann. All diese Entscheidungen wirken sich auf die Lebenszykluskosten aus, die idealerweise in frühen Planungsphasen abgeschätzt wurden.

  • Ein zentrales Thema ist die Reinigung der Außenflächen. Verschmutzungen (Laub, Müll, Abrieb) können nicht nur unschön aussehen, sondern auch die Substanz angreifen oder Gefahren schaffen. Beispielsweise fördert eine Schicht feuchter Lauberde auf Pflaster das Wachstum von Algen und Flechten, was die Oberfläche glatt und im Winter rutschig macht. Ebenso kann eingedrungener Schmutz in Belagsfugen diese sprengen und zu dauerhaften Schäden führen. In den Planungsunterlagen sollte daher die Reinigungsfähigkeit der Materialien bedacht sein: Glatte Betonsteine lassen sich leichter kehren als rauer Naturstein mit vielen Vertiefungen, in denen sich Dreck festsetzt. Auch Gefälle tragen zur Selbstreinigung bei – stehendes Wasser oder Dauernässe begünstigen Moosbildung, daher sind entsprechende Problembereiche (Schattige Nordseiten ohne Gefälle) möglichst zu vermeiden oder konstruktiv zu entschärfen.

  • Pflege von Grünflächen ist ein eigenes Feld: Die Ausführungsplanung sollte einen Pflegeplan an der Hand haben oder zumindest robuste, pflegeleichte Bepflanzungen vorsehen. Einheimische, standortgerechte Pflanzen benötigen weniger Betreuung (Wässern, Düngen, Pflanzenschutz) als exotische Zierpflanzen. Rasenflächen sollten z.B. in Böschungsbereichen vermieden werden, weil das Mähen dort schwierig ist – besser sind Bodendecker oder Wiesenansaaten für solche Lagen. Bäume brauchen anfangs Bewässerung (weshalb oft Bewässerungssäcke oder -systeme vorgesehen werden) und einen Kronenschnitt nach ein paar Jahren. In der Leistungsphase 5 werden oft schon Wartungsverträge oder Pflegeleistungen ausgeschrieben, zumindest für die Fertigstellungspflege. Diese umfassen z.B. regelmäßiges Wässern, Unkrautjäten und Nachpflanzen in den ersten Monaten nach Herstellung, um ein gutes Anwachsen sicherzustellen.

  • Reinigungs- und Wartungseinrichtungen sollten in der Planung eingeplant sein: Wasserzapfstellen im Außenbereich erleichtern die Reinigung (Hochdruckreiniger-Anschluss) oder Pflanzenbewässerung. Für größere Areale kann ein Bewässerungssystem mit unterirdischen Leitungen, Tropfschläuchen oder Versenkregnern vorgesehen sein – die Ausführungsplanung muss dann Ventilkästen, Leitungsverläufe und Steuergeräte verorten. Ebenso hilfreich: Ausreichende Entwässerungseinrichtungen an Stellen, wo regelmäßig gereinigt wird (z.B. Bodenablauf im Hof, wo mit Wasser gereinigt werden könnte).

  • Winterdienst ist eine saisonale Anforderung: Schneeräumen und Eisbeseitigung muss möglich sein. Das heißt, Wegebreiten sollen einen Schneeräumer (Traktor oder Motorschubkarre) passieren lassen. Belagsmaterialien sollten auftausalzverträglich sein an öffentlich genutzten Wegen, da oft Salz gestreut wird (einige Natursteine könnten schaden nehmen, Beton sollte Expositionsklasse XF haben). In der Planung kann man Abwurfzonen für Schnee vorsehen – z.B. Flächen am Parkplatzrand, wohin man Schnee häufen kann, ohne die Bepflanzung zu ruinieren. Im Idealfall wird dafür ein unbepflanzter Streifen belassen.

  • Dokumentation und Nachweise: Bereits Teil der Ausführungsplanung ist es, Materialien und Herkunft nachzuweisen (z.B. Lieferscheine für Bäume, Prüfzeugnisse für Baustoffe). Diese Dokumente helfen später, falls Ersatz benötigt wird (man weiß Sorte und Qualität) oder Gewährleistungsfälle auftreten. Nach Fertigstellung erfolgt oft eine gemeinsame Begehung mit dem Bauherrn, bei der alle relevanten Punkte – auch was die Wartung betrifft – übergeben werden. In HOAI Lph 8/9 ist das angesiedelt, aber die Grundlagen dafür (wie Wartungspläne, Pflanzlisten) werden in Lph 5 vorbereitet.

Nicht zu vernachlässigen ist die Dauerhaftigkeit im Sinne der technischen Lebensdauer. Asphalt z.B. hält ca. 20 Jahre, Pflaster kann 30–50 Jahre dienen, Betonbauteile noch länger – jeweils vorausgesetzt, die Pflege stimmt. Falls absehbar ist, dass gewisse Elemente schneller altern (etwa Holzdecks, die alle 10 Jahre zu erneuern sind), sollte der Bauherr darauf hingewiesen werden. Manche Investoren entscheiden sich dann für andere Lösungen (z.B. WPC-Dielen statt reinem Holz für längere Haltbarkeit).

In der Summe unterstützt die Berücksichtigung von Wartung und Dauerhaftigkeit in der Planung die Nachhaltigkeit des Bauwerks Außenanlage. Eine Anlage, die leicht instandzuhalten ist und eine hohe Lebensdauer aufweist, schont Ressourcen und Budget. Schon kleine Planungsentscheidungen – z.B. eine versiegelte Fläche etwas verkleinern zugunsten von Rasengitter, damit weniger Wasser in den Kanal muss, oder ein Laubfanggitter vor einem Ablauf vorsehen – zahlen sich langfristig aus. Dass regelmäßige Reinigung und Pflege nicht vernachlässigt werden dürfen, liegt letztlich in der Verantwortung des Betreibers. Doch je wartungsärmer die Planung, desto geringer das Risiko, dass Vernachlässigung zu Schäden führt. Wenn z.B. geneigte, glatte Beläge gewählt wurden, bleiben Flächen länger sauber; umgekehrt können vernachlässigte Außenanlagen verwahrlosen und schließlich sogar Gefahren bergen (Stolperkanten durch Wurzelwuchs, rutschige Beläge). Daher gehört es zur Planungsqualität, solche Entwicklungen vorauszudenken und möglichst zu verhindern.

Integration in die Ausführungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 5

Die Leistungsphase 5 der HOAI – die Ausführungsplanung – ist die entscheidende Phase, in der all die oben beschriebenen Anforderungen in konkrete Pläne und Unterlagen umgesetzt werden. Für Außenanlagen (Leistungsbild Freianlagen) umfasst Lph 5 im Wesentlichen das Erarbeiten der vollständigen und ausführungsreifen Lösung auf Basis der genehmigten Entwurfsplanung. Dies bedeutet, dass nun sämtliche Details, Maße, Materialien und Beiträge anderer Fachdisziplinen in den Planungsunterlagen integriert werden.

Ein wichtiger erster Schritt ist die Koordination der Fachplaner-Beiträge. Außenanlagen berühren verschiedene Fachbereiche: Architektur (Anschlusspunkte Gebäude), Tragwerksplanung (Statik von Stützmauern, Überdachungen), Technische Ausrüstung (Elektro, Bewässerung, Entwässerung), eventuell Verkehrsplaner (für komplexe Parkraumbewirtschaftung) oder Gutachter (Bodengutachten, Naturschutzauflagen). In Lph 5 muss der Objektplaner Freianlagen all diese Beiträge einholen und in seine Planung einarbeiten. Beispielsweise liefert der Statiker die Abmessungen der Fundamentanker für eine Pergola – der Landschaftsarchitekt zeichnet sie in den Plan ein. Oder der Elektroplaner gibt die Leitungstrassen vor – diese sind im Schnitt mit anderen Bauteilen (Fundamenten, Wurzeln von Bäumen etc.) abzugleichen. HOAI Lph 5 nennt dies ausdrücklich „Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer fachlich Beteiligter“.

Das Ergebnis der Ausführungsplanung sind in der Regel mehrere Planarten und Dokumente:

  • Ausführungspläne (Maßstab 1:50 bis 1:200): In der Freianlagenplanung sind maßstäbliche Pläne (1:100 oder 1:200 für Gesamtübersichten, 1:50 für Detailbereiche) üblich. Ein Plan könnte z.B. den Pflaster- und Höhenplan darstellen mit allen Belagsflächen, Koten und Neigungen. Ein anderer Plan zeigt Bepflanzungen, einer die Ausstattung und Beleuchtung, etc. Alternativ werden verschiedene Informationen auch in einem Plan kombiniert, sofern übersichtlich möglich. Wichtig ist, dass alle für die Ausführung nötigen Angaben enthalten sind. Dazu gehören insbesondere die Materialisierungen und Befestigungen der Oberflächen (Pflaster, Asphalt, Rasen etc.), sämtliche ober- und unterirdischen Einbauten (Leuchten, Schächte, Fundamente, Leitungen) sowie alle Bepflanzungen mit Arten, Sorten und Qualitäten. Auch landschaftspflegerische oder naturschutzrechtliche Maßnahmen, falls erforderlich (z.B. Anlegen eines Amphibienteichs als Ausgleichsmaßnahme), sind aufzunehmen.

  • Detailzeichnungen (Maßstab 1:20, 1:10 oder 1:5): Viele konstruktive Lösungen brauchen größere Maßstäbe, um eindeutig zu sein. Typische Details in Außenanlagen sind z.B.: Aufbauquerschnitte durch Wege (Zeichnung von Oberbau-Schichten), Anschlussdetails an Gebäude (Türschwelle und Pflaster), Aufbau von Stützwänden oder Treppen (Fundament, Abdichtung, Entwässerung der Hinterfüllung), Einbau von Rinnen und Abläufen, Spielgerätefundamente, Zaunanschlüsse etc. Solche Zeichnungen ergänzen den Hauptplan und werden in Lph 5 vom Planer erarbeitet. In ihnen werden Höhenbezüge, Gefälle, Materialschichten, Befestigungsarten etc. genau bemaßt. HOAI erwähnt „Detail- oder Konstruktionszeichnungen“ ausdrücklich als Bestandteil der Ausführungsplanung.

  • Technische Beschreibungen: Neben Plänen erstellen Planer oft Baubeschreibungen oder Technische Angaben zu einzelnen Gewerken. Beispielsweise kann eine schriftliche Ausführungsvorschrift Teil der Unterlagen sein, die regelt, wie der Boden vorzubereiten ist, welche Prüfungen durchzuführen sind, welche Normen und Regeln gelten. In vielen Fällen werden diese Beschreibungen später in die Leistungsverzeichnisse (Lph 6) übernommen. In Lph 5 ist es aber hilfreich, z.B. eine Liste aller zu verwendenden Normen/Regelwerke zu haben (wie in einem vorherigen Kapitel dargestellt) oder besondere Ausführungsanforderungen niederzuschreiben (z.B. „Arbeiten nur mit schonendem Maschineneinsatz unter Baumschutzauflagen durchführen“).

  • Stücklisten, Pflanzlisten: Für Ausstattungselemente und Bepflanzungen werden oft Listen erstellt, die genaue Angaben enthalten: z.B. Pflanzliste mit Baumarten, Größe (Hochstamm 18–20 cm Stammumfang), Qualität (verschulte Qualität, Ballenware nach DIN 18916) und Stückzahl. Diese Listen sind Teil der Ausführungsplanung und gehen später in die Ausschreibung ein. Auch Beleuchtungslisten (Leuchtentypen, Mastlängen) oder Möblierungslisten können dazugehören. Damit wird sichergestellt, dass nichts vergessen wird und alle Beteiligten ein gemeinsames Verständnis haben.

  • Angaben zum Bauablauf: HOAI Lph 5 erwähnt auch das Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf. Bei Außenanlagen heißt das, man sollte berücksichtigen, welche Arbeiten wann stattfinden sollten (z.B. Pflanzarbeiten nur in bestimmten Jahreszeiten). Zwar liegt die Bauablaufplanung eher in der Ausführungsphase bei der Bauleitung oder dem Unternehmer, aber der Planer kann Hinweise geben: z.B. „Rasenansaat nur zwischen April und Oktober bei milden Temperaturen“ oder „Asphaltarbeiten auf min. 5 °C Umgebungstemperatur abstimmen“. Solche Hinweise können auf Plänen vermerkt oder in technischen Beschreibungen erwähnt werden.

  • Prüfunterlagen: In manchen Fällen sind besondere statische oder technische Nachweise in Lph 5 zu erbringen. Etwa könnte eine Stützwand > 2 m eine gesonderte statische Berechnung erfordern. Oder bei Verdacht auf schlechter Tragfähigkeit wird im Plan festgelegt: „Lastplattendruckversuche zur Überprüfung der Verdichtung in jedem 300 m²-Abschnitt“. Solche Prüfverfahren und Nachweise fließen ebenfalls aus der Planung in die spätere Bauüberwachung. HOAI zählt z.B. das Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren (wie die genannten Lastplattendrucktests) zu möglichen Leistungen in Lph 5.

Zusammenfassend transformiert die Ausführungsplanung alle vorherigen Überlegungen in konkrete Handlungsanweisungen für die Bauausführung. Dabei hat sie die Aufgabe, das Projekt so vollständig abzubilden, dass die folgenden Leistungsphasen (Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung) reibungslos darauf aufbauen können. Die Qualität der Ausführungsplanung zeigt sich später an wenigen oder gar fehlenden Planungsänderungen während des Baus und daran, dass alle Gewerke optimal verzahnt arbeiten können. Insbesondere bei Außenanlagen, wo viele Schnittstellen existieren (zum Hochbau, zu Technik, zu Natur), ist eine sorgfältige Lph 5 der Schlüssel zum Erfolg.

Die HOAI gibt dem Planer 25 % seines Honorars für diese Phase (bei Freianlagen seit HOAI 2021 sogar 35 % für Lph 5), was deren Bedeutung unterstreicht. In der Praxis sollten Planer daher ausreichend Zeit und Ressourcen einplanen, um wirklich jedes Detail – von der großen Linienführung bis zur einzelnen Schraube einer Bank – zu durchdenken. Dies schließt auch iterative Abstimmungen mit dem Auftraggeber ein (Materialmuster, Möblierungsplanung etc.), denn Änderungen in der Ausführung sind teuer. Es ist sinnvoll, Checklisten (wie nachfolgend exemplarisch) zu nutzen, um die Vollständigkeit der Planung zu überprüfen. Ebenso empfiehlt es sich, die Planung durch ein Vier-Augen-Prinzip gegenprüfen zu lassen (z.B. ein erfahrener Kollege oder externer Prüfplaner), um Fehler rechtzeitig zu finden.

Typische Planungsfehler und Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Trotz aller Sorgfalt können in der Planung von Außenanlagen Fehler passieren – einige davon treten immer wieder auf und sollten jedem Planer bekannt sein, um sie aktiv zu vermeiden. Ebenso gibt es erprobte Qualitätssicherungsmaßnahmen, mit denen sich die Ausführungsplanung auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen lässt.

Ein häufig auftretender Fehler ist die mangelhafte Höhenkoordination, wie zuvor ausführlich erläutert. Eine falsche Einschätzung der Geländehöhe im Verhältnis zum Gebäude kann verheerende Folgen haben. Qualitätssicherungs-Maßnahme: alle Anschlusshöhen penibel prüfen, im Zweifel Bauachse 0 mit Absoluthöhe fixieren und an allen Plänen referenzieren; außerdem Varianten durchdenken (Was passiert, wenn das Gebäude 5 cm höher ausgeführt wird? Gibt es noch Reserve?).

Ein weiterer typischer Fehler ist die unzureichende Entwässerungsplanung. Fehlende oder falsch platzierte Abläufe führen zu Pfützen und Eisflächen. QA-Maßnahme: Regenwassersimulation gedanklich durchführen – Wo fließt das Wasser bei Starkregen? Gibt es irgendwo eine „Badewanne“ im Gelände? Falls möglich, Geländemodell prüfen oder zumindest Gefällepfeile auf dem Plan einzeichnen und nachverfolgen. Auch die Bemessung der Rigolen etc. sollte nachgerechnet oder mit dem DWA-Regelwerk abgeglichen werden.

Häufig sieht man Planungsfehler bei Barrierefreiheit: z.B. wird eine Treppe geplant, aber die Rampe vergessen; oder der Belag ist für Rollstühle unbrauchbar (Kopfsteinpflaster). QA-Maßnahme: Barrierefrei-Check durchführen – idealerweise mit einer Checkliste nach DIN 18040 oder durch eine/n Behindertenbeauftragte/n gegenprüfen lassen, ob wirklich lückenlos ein barrierefreier Weg da ist. Man sollte sich vorstellen: Kann ein Rollstuhlfahrer vom Parkplatz bis in jeden öffentlich zugänglichen Bereich gelangen? Wo wären Hindernisse?

Fehler im Bereich Material- und Pflanzenwahl treten ebenfalls auf. Etwa werden stark wuchernde Wurzeln neben Versorgungsleitungen gepflanzt (führt später zu Schäden) oder es wird ein Belag gewählt, der die hohen Achslasten doch nicht trägt (z.B. zu dünnes Pflaster in einer Feuerwehrzufahrt). QA-Maßnahme: Abgleich mit Normen und Regelwerken – tragen die Materialien das „anerkannte Regeln der Technik“-Siegel? Gibt es Referenzen für ähnliche Projekte? Falls exotische Materialien: Testfläche oder Hersteller-Rücksprache.

Ein oft unterschätzter Fehler ist das Übersehen von Bestandsleitungen. Wer versehentlich eine Baumgrube genau auf eine Fernwärmeleitung plant, wird spätestens beim Bau auf harte Hindernisse stoßen. QA-Maßnahme: Vor Abschluss der Planung aktuelle Leitungsauskünfte einholen und Plan entsprechend anpassen; ggf. Suchschachtungen an kritischen Punkten.

Im Bereich Ausschreibung (Lph 6, aber vorbereitet in Lph 5) gibt es Fehler wie unklare Leistungsbeschreibungen oder fehlende Positionen. Wenn etwa das Abtragen des Mutterbodens nicht erwähnt ist, gibt es später Diskussionen mit der Baufirma. QA-Maßnahme: interne Plausibilitätsprüfung – alle Schritte vom Aushub bis zur Pflege einmal chronologisch durchgehen: ist jeder Schritt in Plan oder LV dokumentiert? Hier hilft die Erfahrung – Checklisten vergangener Projekte nutzen, oder einen erfahrenen Kolleg*in drüber schauen lassen.

Kommunikation: Ein weicher Aspekt – viele Fehler entstehen, weil Planer A dachte, Planer B macht es, und umgekehrt. Z.B. wer plant die Außenbeleuchtung – der Elektroplaner oder der Landschaftsarchitekt? Unklare Abgrenzung führt zu Lücken. QA-Maßnahme: Kick-off-Meetings zu Lph 5 mit allen Beteiligten, Verantwortlichkeiten schriftlich festhalten (z.B. in Planerverträgen und Protokollen). Ebenfalls wichtig: regelmäßige Planabstimmungstermine während Lph 5, um Änderungen zeitnah mitzuteilen.

Zur Qualitätssicherung gehören auch formale Planprüfungen. Bei größeren Projekten gibt es oft externe Prüfingenieure oder Projektsteuerer, die Checklisten abarbeiten: Sind alle Auflagen der Baugenehmigung berücksichtigt? Sind alle Normen erfüllt? Beispielsweise könnte kontrolliert werden, ob die Anzahl notwendiger Stellplätze nach Stellplatzverordnung eingehalten ist, ob alle geforderten Ausgleichsmaßnahmen eingeplant sind, oder ob Rettungswege die nötige Breite haben. Diese Habilitation stellt im nächsten Kapitel eine solche Prüfliste beispielhaft zur Verfügung. Sie dient als Werkzeug, um systematisch alle wesentlichen Punkte der Außenanlagen-Ausführungsplanung abzufragen. Indem man jede Frage mit Ja/Nein beantwortet, kann man Lücken identifizieren.

Ein letzter, aber entscheidender Baustein der QA ist die Bauüberwachung (HOAI Lph 8). Bereits in Lph 5 sollten spätere Überwachungsmaßnahmen mitgedacht werden. Etwa: Wo werden Proben entnommen (z.B. Verdichtung)? Wer prüft die Schichtdicken? Hierzu kann die Ausführungsplanung Prüf- und Nachweispflichten definieren, die dann in der Bauphase kontrolliert werden. Typische Qualitätsnachweise: Verdichtungsprotokolle, Materialprüfzeugnisse (Asphalt, Beton), Pflanzenlieferzertifikate, Dichtigkeitsprüfungen von Leitungen. Werden diese verlangt, erhöht das die Ausführungsqualität.

Es lassen sich Planungsfehler am besten durch systematische Kontrolle und Kommunikation minimieren. Der Einsatz einer Checkliste, interner Peer-Review der Planung, iterative Abstimmung mit Fachplanern und Bauherr sowie das strikte Befolgen der Normen und Vorschriften bilden ein Sicherheitsnetz. Kein Planer ist unfehlbar, aber mit guter Organisation und Erfahrung lassen sich die meisten Probleme im Vorfeld erkennen und korrigieren, bevor der erste Spatenstich erfolgt. Und sollte doch etwas übersehen worden sein, ist es wichtig, flexibel zu reagieren – in der Ausführungsplanung können bis zur Ausschreibung noch Anpassungen erfolgen, wenn sich im Prüfprozess Lücken zeigen.

Abschließend sei betont: Qualitätssicherung in der Planung ist genauso wichtig wie Qualitätssicherung in der Bauausführung. Ein gut geplanter und geprüfter Außenanlagen-Entwurf vermindert Baurisiken, verhindert teure Nachträge und gewährleistet, dass die fertige Anlage ihren Zweck optimal erfüllt.

Themenbereich

Prüfkriterium

Erfüllt? (Ja/Nein)

Verkehrswege und Zufahrten

Sind alle Fahrwege und Gehwege ausreichend breit und klar geführt (nach Nutzungsbedarf, z.B. Feuerwehrzufahrt min. 3 m breit)?

 
 

Sind Verkehrswege eindeutig markiert oder baulich getrennt (Bordsteine, Markierungen) und mit erforderlichen Verkehrszeichen ausgestattet?

 
 

Wurden Wendeflächen für Feuerwehr / Lieferverkehr bemessen und ausgewiesen (Prüfung nach DIN 14090 auf Einhaltung der Maße)?

 
 

Entsprechen Kurvenradien und Schleppkurven dem größten Fahrzeug (z.B. Müllwagen, Feuerwehr) – Simulation/Planprüfung durchgeführt?

 
 

Sind an notwendigen Stellen Sperren oder Sicherungen gegen unbefugtes Befahren vorgesehen (z.B. Poller, Schranken)?

 

Gehwege und Barrierefreiheit

Sind alle Hauptwege barrierefrei (max. 6 % Neigung, < 2 % Quergefälle, keine Stufen/Schwellen) gemäß DIN 18040 geplant?

 
 

Sind taktile Elemente für Sehbehinderte an relevanten Stellen eingeplant (z.B. Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen, Leitstreifen)?

 
 

Haben Gehwege und Plätze eine trittsichere, ebene Oberfläche (Fugen max. ein paar Millimeter, keine groben Kopfsteine)?

 
 

Wurden an allen Gebäudezugängen barrierefreie Anschlüsse geplant (niveaugleich, 1,5×1,5 m Bewegungsfläche, Türschwellen ≤ 2 cm)?

 
 

Sind ausreichend Behindertenparkplätze in korrekter Breite und Nähe zum Eingang vorgesehen und gekennzeichnet?

 

Stellplätze und Parkflächen

Entspricht die Anzahl der Stellplätze den Vorgaben (Baurecht, Bedarf) – wurden Sonderplätze (Behinderten, Besucher, E-Lade) berücksichtigt?

 
 

Sind Stellplätze ausreichend dimensioniert (Breite, Länge) und rangierbar (Fahrgassen > 6 m bei 90°-Anordnung)?

 
 

Ist die Oberfläche der Parkflächen passend (z.B. versickerungsfähig wo gefordert, ansonsten Gefälle zu Abläufen)?

 
 

Wurden Parkstände für Menschen mit Behinderung gemäß DIN 18040 eingeplant (3,5 m Breite, ebener Belag, kurze Wege)?

 
 

Gibt es eine sichere Fußgängerführung über den Parkplatz (Markierungen, Gehwege zu Eingängen) und Beleuchtung auf Parkplätzen?

 

Aufenthaltsflächen

Sind ausreichend Aufenthaltsbereiche für die Nutzer vorgesehen (Vorplatz, Pausenhof, Sitzgelegenheiten), entsprechend der Nutzung des Gebäudes?

 
 

Wurde die Aufenthaltsqualität bedacht: Sitzbänke, Tische, ggf. Wetterschutz, ansprechende Gestaltung mit Grün?

 
 

Sind Ausstattungselemente (Bänke, Tische, Abfallbehälter) vandalismussicher befestigt und sinnvoll positioniert?

 
 

Wurden Schattenspender (Bäume, Pergolen) oder andere mikroklimatische Maßnahmen (Brunnen, helle Beläge) bei Bedarf eingeplant?

 
 

Ist die soziale Sicherheit berücksichtigt (keine versteckten Ecken, ggf. Beleuchtung oder Kameraüberwachung in gefährdeten Bereichen)?

 

(Spiel- und Sportflächen)

Wurden geplante Spielbereiche nach DIN EN 1176 gestaltet (Fallschutzbereich, Geräte mit Zertifikat, sicherer Untergrund)?

 
 

Sind Fallschutzmaterial und -fläche ausreichend dimensioniert für die Fallhöhen (z.B. 1,5 m rund um Geräte, Sand/Tenne in vorgeschriebener Tiefe)?

 
 

Haben erhöhte Spielplattformen Geländer/Brüstungen entsprechend der Norm (Absturzsicherung)?

 
 

Sind Spielgeräte-Fundamente und -Aufbauten gemäß Herstellervorgaben geplant (Standsicherheit, keine harten Elemente im Fallraum)?

 
 

Wurden regelmäßige Inspektionsmöglichkeiten bedacht (Zugang für Wartung, keine verbaute Prüfstelle) und Hinweise auf Betreiberpflichten gegeben?

 

Beleuchtung

Deckt das Beleuchtungskonzept alle Bereiche ausreichend ab (Wege, Plätze, Eingänge, Parkplätze) nach DIN EN 12464-2?

 
 

Sind Leuchtentypen, -abstände und Lichtstärken so gewählt, dass Gleichmäßigkeit und nötige Beleuchtungsstärke erreicht werden (z.B. keine dunklen Flecken)?

 
 

Wurde Blendfreiheit und Lichtimmission beachtet (Leuchtenausrichtung, ggf. Hauben, Berücksichtigung von Anwohnerfenstern)?

 
 

Sind die Leuchten an die Gebäudeleittechnik bzw. separaten Stromkreis geplant, mit Steuerung (Dämmerungsschalter/Zeitschaltuhr) vorgesehen?

 
 

Falls erforderlich: Ist eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege außen integriert (Notstromversorgung, Piktogramme an Ausgängen)?

 

Entwässerung und Versickerung

Wurden für alle befestigten Flächen Entwässerungswege vorgesehen (ausreichendes Gefälle, Rinnen, Abläufe an Tiefpunkten)?

 
 

Sind Entwässerungsrinnen/Punktabläufe dimensioniert und platziert, so dass keine großen Pfützen entstehen (Prüfung mittels Gefällediagramm)?

 
 

Erfolgt Niederschlagswasser möglichst ortsnah (dezentral) Versickerung oder Rückhaltung, sofern nicht verboten?

 
 

Sind Versickerungsanlagen (Mulden, Rigolen) gemäß DWA-Regelwerk bemessen und in ausreichender Anzahl eingeplant (kein Überstau bis HQ_n)?

 
 

Gibt es Notüberläufe oder -wege für Regenwasser bei Extremereignissen (z.B. Überlauf in den Straßenkanal oder definiertes Überflutungsgebiet)?

 
 

Wurden Rohrleitungen nach DIN 1986-100 verlegt (Mindestgefälle, ausreichender Durchmesser, Lüftung) und ein Revisionsschacht vorgesehen?

 
 

Sind notwendige Einrichtungen wie Rückstauklappen, Sandfang, Abscheider etc. bei speziellen Flächen (Tiefgarage, Werkhof) eingeplant?

 
 

Liegen Genehmigungen/Auflagen (Wasserrecht, Kommunal) zur Regenwasserbewirtschaftung vor und sind diese vollständig berücksichtigt?

 

Geländegestaltung/Höhen

Stimmen die geplanten Geländehöhen mit den Bauwerksanschlusshöhen überein (Türschwellenhöhe vs. Außenbelag, Tiefgaragendecke vs. Geländeauffüllung)?

 
 

Sind Höhenkoten an ausreichend vielen Punkten angegeben, sodass das Geländerelief eindeutig ist (insb. an Ecken von Flächen, Sohlen von Mulden, Rampenbeginn)?

 
 

Wurden Böschungen und Geländeübergänge geplant, die standsicher und gepflegt werden können (Neigungen i.d.R. ≤ 1:2, sonst abfangende Mauern)?

 
 

Falls Stützwände: Sind deren Höhe und Länge korrekt und tragwerksplanerisch abgestimmt (Bewehrungsplan vorliegend)? Ist an Entwässerung der Hinterfüllung gedacht?

 
 

Sind Rampen und Treppen für Höhenüberwindung normgerecht geplant (Steigungen, Podeste, Geländer nach DIN 18065)?

 
 

Wurde ein Massenerdaushub- und Auffüllgleichgewicht angestrebt und dokumentiert (wenn nein: Auswirkung auf Baukosten bedacht)?

 
 

Sind Setzungsrisiken beachtet (Bodengutachten-Auswertung, ggf. Bodenverbesserung eingeplant, Verdichtungsanforderungen definiert)?

 

Beläge und Konstruktion

Sind alle Belagsarten festgelegt (Pläne oder Legende: wo Asphalt, wo Pflaster, wo Platten, wo Grün) und entsprechen sie dem Nutzungskonzept?

 
 

Ist der Belagsaufbau für jede Fläche ausreichend dimensioniert (Tragschichtdicken für Verkehrslasten, Frostschutzschicht vorhanden)?

 
 

Stimmen die Materialqualitäten mit Anforderungen überein (Pflaster: Verschleißfestigkeit, Holz: Dauerhaftigkeitsklasse, Asphalt: Mischgutsorte)?

 
 

Sind an Fugen und Anschlüssen konstruktive Lösungen geplant (Dehnfugen bei großen Flächen, Anschluss an bestehende Beläge, Übergang zu Gebäude abgedichtet)?

 
 

Ist die Ebenheit kontrolliert (Planebenheit, Entwässerungsgefälle überall vorhanden, keine kontraffallenden Stellen)?

 
 

Wurden Flächen mit hoher Beanspruchung besonders berücksichtigt (z.B. Verstärkung unter Mülltonnenstandplätzen, Schutzplatten unter Rangierbereichen)?

 

Einfassungen (Borde etc.)

Sind alle Ränder von befestigten Flächen eingefasst oder konstruktiv begrenzt (Bordstein, Randleiste, Gebäudekante) um seitliches „Wegbrechen“ zu verhindern?

 
 

Stimmen die Bordsteinhöhen mit angrenzenden Flächen (Hochbord an Straße, Tiefbord am Überweg) und sind Übergänge/Absenkungen sinnvoll geplant?

 
 

Ist die Befestigung der Einfassungen spezifiziert (Betonversatz mit Rückenstütze bei Bordsteinen, Fundament bei Palisaden etc.)?

 
 

Wurden Entwässerungsrinnen oder Entwässerungsbordsteine vorgesehen, wo nötig (z.B. an Platzrändern, Tiefpunkten)?

 
 

Falls flexible Abtrennungen (z.B. Rasenkanten) genutzt werden: Sind diese ausreichend stabil und wartungsfreundlich positioniert?

 

Absturzsicherungen

Wurden alle relevanten Absturzkanten > 1 m identifiziert (Böschungen, Mauern, Rampen, Wasserbecken etc.) und Maßnahmen vorgesehen (Geländer, Zäune, Abgrenzungen)?

 
 

Entsprechen geplante Geländer den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Höhe, Durchgangsweite Streben) und sind sie ausreichend stabil (Lastannahmen richtig)?

 
 

Sind Geländer/Brüstungen konstruktiv durchgebildet (Befestigungsart am Untergrund, Material, Korrosionsschutz) und im Detailplan ersichtlich?

 
 

Falls keine Geländer vorgesehen (z.B. flache Böschung): Ist die Situation vertretbar (Absturzrisiko gering, ggf. Bepflanzung als Schutz)?

 
 

Bei Aufgängen und Treppen: Sind Handläufe beidseitig geplant und normgerecht (Höhe ~85 cm, Verlängerung am Ende, formschlüssige Enden)?

 

Ausstattung / Einbauten

Sind Position und Art aller Ausstattungselemente festgelegt (Bänke, Abfallbehälter, Fahrradständer, Spielgeräte, Beleuchtungsmasten, Poller etc.)?

 
 

Sind Fundamente/Befestigungen für alle Einbauten geplant (Fundamenttiefe, Befestigungsmittel) und mit evtl. Statik abgestimmt?

 
 

Wurden Zäune/Tore komplett geplant (Verlauf, Höhe, Typ) und sind sie mit erforderlichen Details versehen (Fundamente, Schloss/Antrieb, Fluchtmöglichkeit)?

 
 

Ist für elektrisch betriebene Einbauten (Tore, Schranken, Beleuchtung, E-Ladestationen) die Versorgung und Steuerung geklärt und im Plan ersichtlich?

 
 

Sind alle Informations- und Orientierungselemente vorgesehen (Beschilderung innen wie außen, Wegweiser, ggf. Lageplan) und barrierefrei gestaltet?

 

Erschließungsschnittstellen

Sind Übergänge zum öffentlichen Raum abgestimmt (Höhenanschluss Gehweg, Bordsteinabsenkungen, Genehmigung für Einfahrt vorhanden)?

 
 

Dürfen Oberflächenwasser oder Beleuchtung in öffentlichen Raum einwirken? Falls nein: Wurden Vorkehrungen getroffen (Wasser zurückhalten, Lichtausrichtung)?

 
 

Sind Zufahrten in öffentlichen Verkehrsraum gemäß Auflage (Sichtdreieck frei, Breite und Radius genehmigt, Straßenschilder beantragt falls nötig)?

 
 

Wurden nötige verkehrsrechtliche Anordnungen bedacht (z.B. temporäre Halteverbote für Baustelle, dauerhafte Halteverbotszonen vor Einfahrt)?

 
 

Ist die Anbindung von Ver- und Entsorgungsleitungen an das öffentliche Netz geplant und mit Behörden/Versorgern geklärt (Hausanschlüsse, Kanalanschluss usw.)?

 

Versorgungsinfrastruktur

Sind alle bekannten Bestandsleitungen auf dem Plan verzeichnet und bei der Planung berücksichtigt (keine Kollisionen mit neuen Bauten)?

 
 

Sind neue Leitungen (Strom, Wasser, Daten, Gas etc.) in Trassen geplant, die zugänglich und wirtschaftlich sind (gemeinsame Gräben, Schutzrohre)?

 
 

Haben alle Schächte/Anschlüsse definierte Höhen und Positionen (Schachtabdeckungen in fertiggestellt Gelände, Schieberkappen plan mit Oberfläche) und zugänglich?

 
 

Wurden ausreichende Leerrohre oder Reserven für zukünftige Erweiterungen vorgesehen (vorausschauende Planung z.B. für späteren E-Lade-Ausbau)?

 
 

Ist die Entsorgung organisiert: Müllstandplätze dimensioniert, befestigt, überdacht falls nötig, und für Entsorger erreichbar (Entfernung, Torbreite)?

 
 

Sind Schnittstellen Gebäude–Außenanlage klar (z.B. Außenwasserhähne, Feuerwehrdose, Bodeneinläufe am Gebäude vom TGA-Planer vorgesehen und in Außenanlagenplan übernommen)?

 

Wartung und Pflege

Wurden bei Material- und Bepflanzungswahl wartungsarme Optionen gewählt (robuste Pflanzen, pflegeleichte Beläge, korrosionsbeständige Materialien)?

 
 

Sind Wartungszugänge überall vorhanden (z.B. Tore breit genug für Mäher, Hubsteiger kommt an Lampen, Revisionsöffnungen für Versickerung)?

 
 

Ist ein Pflegekonzept berücksichtigt: z.B. Bewässerungsmöglichkeit für Grünflächen (Wasseranschluss oder automatische Beregnung) eingeplant?

 
 

Gibt es Hinweise oder Pläne für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Grünanlagen (z.B. Düngung, Nachsäen, Schnittzeitpunkte)?

 
 

Sind Reinigungsflächen und -wege bedacht (z.B. befestigter Zugang zu allen Bereichen für Reinigungspersonal/Fahrzeuge)?

 
 

Wurden Maßnahmen gegen Verschmutzung und Algenbildung ergriffen (ausreichendes Gefälle, drainierende Beläge in schattigen Bereichen)?

 

Dokumentation und Prüfung

Liegen alle relevanten Genehmigungen/Auflagen schriftlich vor und wurden in die Planung integriert (z.B. Naturschutzauflagen wie Nisthilfen, Ausgleichspflanzungen)?

 
 

Sind sämtliche Planunterlagen vollständig: Lagepläne, Details, Schnitte, Listen, technische Angaben – entsprechend HOAI 5-Leistungen?

 
 

Wurde ein Planungsreview durchgeführt (z.B. Zweitprüfung intern/extern aller Pläne, Check der Normenkonformität)?

 
 

Sind Prüfnachweise vorgesehen (z.B. Materialprüfungen, Dichtigkeitsprüfungen, Lasttests) und im Plan/LV gefordert?

 
 

Wurden der Bauablauf und Witterungseinflüsse bedacht (Terminschiene für Pflanzzeiten, Winterpause falls nötig, Abstimmung mit Hochbauphasen)?

 
 

Ist die Kostenberechnung für die Ausführungsplanung aktualisiert (Kostengruppe 500 nach DIN 276, Vergleich mit Kostenanschlag) und im Budgetrahmen?