Aussenanlagen: Einfriedungen und Tore
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Baukonstruktionen in Außenanlagen – Einfriedungen und Tore
Die Einfriedungen und Toranlagen (KG 540) bilden das Rückgrat der Außenanlagensicherung und Zutrittskontrolle. Eine solide und regelkonforme Ausführung umfasst robuste Zäune (z.B. Doppelstabmatten, feuerverzinkt und optional beschichtet), abgestimmt auf Sicherheits- und Designansprüche, Verschiedene Torlösungen (Drehflügel- und Schiebetore, Torschranken) mit passgenauer Antriebs- und Steuerungstechnik sowie umfangreichen Sicherheitsfunktionen, Fundament- und Erdarbeiten in Hinblick auf Statik, Frosttiefe und Geländeverhältnisse, elektrische und IT-Anbindung für reibungslose und sichere Automatisierung, samt Schnittstellen zu Brandmeldeanlagen und Gebäudetechnik, umfassende Sicherheits- und Brandschutzvorkehrungen wie Panikfunktionen und Feuerwehrschließung und regelmäßige Wartung und Pflege zur Sicherstellung der dauerhaften Funktionsbereitschaft.
Durch eine fachgerechte Planung und Ausführung nach den einschlägigen Normen und in Abstimmung mit den Behörden wird eine langlebige, sichere und optisch ansprechende Lösung für Einfriedungen und Tore gewährleistet.
- Zielsetzung
- Vorschriften
- Einfriedungen
- Toranlagen
- Torschranken
- Oberflächenbehandlung
- IT-Anbindung
- Brandschutz
- Zusätzliche
- Wartung
Zielsetzung
Einfriedungen in Außenanlagen dienen in erster Linie der Abgrenzung von Grundstücken bzw. Betriebsflächen sowie der gezielten Regelung von Personen- und Fahrzeugströmen. Sie übernehmen Schutzfunktionen (z.B. Einbruchhemmung, Zugangskontrolle) und werden häufig mit Tor- und Schrankenanlagen kombiniert, um geregelte Zu- und Abfahrten sicherzustellen. Durch ihre oft prominente Lage stellen sie zugleich ein gestalterisches Element dar und sollten an das architektonische Umfeld angepasst werden.
Normen, Richtlinien und Vorschriften
DIN EN 13241: Anforderungen und Prüfverfahren für Tore in Industrie, Gewerbe und Wohnbereichen.
DIN EN 12453: Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore – Anforderungen.
DIN EN ISO 1461: Feuerverzinken von Stahlteilen (Korrosionsschutz).
Maschinenrichtlinie (2006/42/EG): Relevanz für kraftbetätigte Tore, Schranken und Antriebe.
Landesbauordnungen, ggf. Baugenehmigungspflichten: Für Zäune und Tore bestimmter Höhe und Ausmaße.
Brandschutzbestimmungen (z.B. automatische Öffnung im Brandfall, Feuerwehrzufahrt): Festlegungen in Abstimmung mit der zuständigen Branddirektion.
Konstruktion und Materialien - Doppelstabmattenzaun
Typische Maschenweite: 50/200 mm.
Waagerechte Stäbe (innen und außen): Ø 8 mm, senkrechte Stäbe: Ø 6 mm.
Höhe abhängig vom Einsatzzweck, z.B. 1,2–2,5 m.
Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461, ggf. zusätzliche Pulverbeschichtung in RAL-Farben.
Pfosten und Befestigung
Pfostenabstand ca. 2,5 m (angepasst an Zaunmattenbreite).
Ausführung mit Abdeckleisten und passenden Befestigungselementen (z.B. Klemmplättchen, Schellen).
Materialstärke und Querschnitt gemäß statischen Erfordernissen.
Fundamente und Erdarbeiten - Fundamenttyp
Punktfundamente oder Streifenfundamente aus Beton (Frostsicherheit gemäß regionaler Frosttiefe).
Betonqualität (z.B. C20/25 oder höher), Bewehrung nach Statik.
Erdarbeiten
Ausschachten der Fundamentgruben.
Verfüllen und Verdichten des Erdreichs nach dem Einsetzen der Fundamente.
Berücksichtigung etwaiger Geländeanpassungen (Nivellierung, Gefälle).
Drehflügeltore - Konstruktion
Ausführung als ein- oder zweiflügeliges Tor, z.B. mit umlaufendem Stahlrahmen aus Vierkantrohr.
Füllung analog zum Doppelstabmattenzaun (oder andere gewünschte Füllung).
Schließmechanismen: Doppel-Einsteckschloss mit Profilzylinder, ggf. Panikfunktion für Fluchtwege.
Drücker- bzw. Türklinken-Garnituren, Durchgreifschutz, Klingel-/ Gegensprechanlage nach Bedarf.
Antrieb und Steuerung
Manuell oder elektrisch angetrieben.
Elektrischer Antrieb mit Funkfernbedienung, externer Schnittstelle, Schlüsselschalter und Totmannsteuerung.
Sicherheitseinrichtungen (z.B. Lichtschranken, Laser-Horizontalsensoren) zur Vermeidung von Kollisionen.
Automatische Öffnung im Brandfall (Feuerwehrzufahrt) nach Anbindung an Brandmelde-/Steuerzentrale.
Fundamente und Montage
Stützpfosten in separaten Fundamenten, dimensioniert nach Torgröße und -gewicht.
Flügelanschläge und Bodenhülsen ggf. in der Verkehrsfläche integriert.
Schiebetore (freitragend oder auf Laufschiene) - Konstruktion
Umlaufender Rahmen aus Stahlvierkantrohr, Füllung meist Doppelstabmatte passend zum Zaun.
Freitragende Ausführung ohne Bodenschiene (geringer Wartungsaufwand, barrierefrei).
Größere Torbreiten (z.B. 6–12 m lichte Weite) problemlos realisierbar.
Antrieb und Steuerung
Zahnriemen- oder Zahnstangenantrieb mit elektrischem Motor.
Steuerung per Funkfernbedienung, externen Schnittstellen (z.B. Gebäudetechnik), Schlüsselschalter und Totmannfunktion.
Sicherheit: Laser-Sensorik, Lichtschranken, Schaltleisten zur Hinderniserkennung und Vermeidung von Personenschäden.
Brandfallsteuerung: Möglichkeit zur automatischen Toröffnung über Feuerwehrschließung (z.B. Dreikant).
Konstruktion
Freitragender Schrankenbaum aus Aluminium, meist mit roten reflektierenden Signalstreifen und ggf. integrierter LED-Lichtleiste.
Unterkriechschutz (z.B. Gitter oder Schürze), gummigepufferte Baumunterkante.
Korpus aus Edelstahl oder Stahlblech, pulverbeschichtet.
Antrieb und Steuerung
Elektrisch angetrieben mit Frequenzumrichter für gleichmäßige Bewegungen.
Steuerung über Funk, Taster, Kartenleser oder übergeordnete Systeme (Parkraummanagement).
Sicherheitseinrichtung (Laser-Horizontalsensoren, Lichtschranken), Rückfahrautomatik bei Hinderniserkennung.
Automatische Öffnung im Brandfall (Feuerwehrzufahrt).
Feuerverzinkung
Stahlbauteile gemäß DIN EN ISO 1461 verzinken, um langfristigen Schutz gegen Rost zu gewährleisten.
Stromversorgung
Kabelquerschnitte und Absicherung auf Motorleistung und Steuerungskomponenten abgestimmt.
Verwendung geeigneter Erdkabel (z.B. NYY) bei unterirdischer Verlegung.
Personen- und Fahrzeugschutz
Erkennungstechnik (z.B. Laser, Lichtschranken) verhindert Kollisionen mit Torflügeln oder Schrankenbäumen.
Totmannsteuerung oder selbsttätige Reversierung bei Kontakt/Erkennung eines Hindernisses.
Statik und Windlasten
Anpassung an örtliche Windlastzonen (DIN EN 1991-1-4), Nachweis von Standsicherheit insbesondere bei großen Höhen und Breiten.
Entwässerung und Frostsicherheit
Fundamenttiefe gemäß regionaler Frosttiefe, mindestens 80–100 cm (in Deutschland);
Entwässerungsmaßnahmen bei längeren Schienenfundamenten (Schiebetore) oder tiefliegenden Bereichen.
Regelmäßige Prüfungen
Überwachung aller beweglichen Teile (Antriebe, Führungselemente, Schlösser).
Kontrolle und Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken, Sensoren, Schließkanten).