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Fledermäuse in betrieblich genutzten Liegenschaften

Facility Management: Aussenanlagen » Grünanlagen » Nistkästen » Fledermäuse

Fledermäuse auf betrieblich genutzten Liegenschaften

Fledermäuse auf betrieblich genutzten Liegenschaften

Fledermäuse gehören zu den wichtigsten natürlichen Schädlingsbekämpfern und leisten einen bedeutenden Beitrag zur biologischen Vielfalt. Einige heimische Arten verzehren pro Nacht bis zu 4.000 Mücken und andere Insekten – ein ökologischer Dienst, von dem auch der Mensch profitiert. In Deutschland existieren 25 Fledermausarten, die allesamt als streng geschützte Arten unter dem Bundesnaturschutzgesetz geführt werden. Gleichzeitig sind Fledermäuse in ihrem Bestand bedroht, und viele Arten gelten als gefährdet. Dies liegt vor allem an Lebensraumverlusten, einschließlich dem Rückgang traditioneller Quartiere wie Höhlen, alter Bäume und vor allem Gebäude, die Fledermäusen als Ersatzlebensraum dienen. Für die rund um die Uhr genutzten betrieblichen Liegenschaften – von Industriebauten über Büro- und Gewerbeobjekte bis hin zu Logistikzentren und öffentlichen Gebäuden – ergeben sich dadurch besondere Herausforderungen: Hier treffen betriebliche Interessen, bauliche Veränderungen und gesetzliche Auflagen des Artenschutzes aufeinander.

Fledermäuse auf betrieblichen Liegenschaften stellen einen Gradmesser für nachhaltiges Gebäudemanagement dar. Ihre Anwesenheit zeugt von ökologischer Qualität und ihr Schutz erfordert ein gewisses Maß an Weitsicht und Integration von Naturschutz in die Abläufe. Unternehmen, die dies meistern, werden im kommenden Jahrzehnt in mehrfacher Hinsicht profitieren – durch Einhaltung der Gesetze, durch Einsparungen, durch positives Echo bei Mitarbeitern und Öffentlichkeit und nicht zuletzt durch das gute Gewissen, einen Beitrag zum Erhalt dieser faszinierenden Geschöpfe zu leisten.

Fledermausschutz in betrieblich genutzten Liegenschaften

Stand der Forschung

Fledermäuse und Menschen teilen sich seit Jahrtausenden Siedlungsräume. Mit dem Schwinden natürlicher Rückzugsorte – etwa durch Landschaftsveränderungen und Intensivierung der Landnutzung – haben vom Menschen geschaffene Strukturen wie Gebäude stark an Bedeutung für Fledermäuse gewonnen. Gebäude bieten oftmals stabile Mikroklimate und sichere Quartiere, die den Tieren als Ersatz für Baumhöhlen oder Felsnischen dienen. Studien zeigen, dass künstliche Quartiere mittlerweile essenziell für das Überleben vieler Fledermauspopulationen geworden sind. Insbesondere in Mitteleuropa sind etliche Arten auf Dachböden, Keller oder Spalten an Bauwerken angewiesen, um ihre Jungen aufzuziehen oder Winterschlaf zu halten. Allerdings stehen diese sekundären Lebensräume selbst unter Druck: Der Verlust alter Gebäude, Sanierungsmaßnahmen, veränderte Gebäudenutzungen, künstliche Beleuchtung und der Trend zum luftdichten Bauen wirken sich negativ auf Fledermausvorkommen in Gebäuden aus. So wird beispielsweise die fortschreitende energetische Sanierung vieler Altbauten als ein Faktor gesehen, der zur Verknappung geeigneter Quartiere beiträgt.

Nicht alle Fledermausarten nutzen Gebäude in gleichem Maße. Von den 25 heimischen Arten werden in der Literatur meist diejenigen als „Hausfledermäuse“ bezeichnet, die regelmäßig in Menschennähe Quartiere beziehen. Hierzu zählen etwa die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die häufig an und in Gebäuden anzutreffen sind. Aber auch viele andere Arten können opportunistisch Gebäude nutzen. Die Große Hufeisennase und die Kleine Hufeisennase (Rhinolophus-Arten) zum Beispiel – in Deutschland sehr selten bzw. lokal ausgestorben – waren historisch klassische Bewohner von Dachböden in Süddeutschland und benötigten freien An- und Abflug in große offene Dachräume. Das Große Mausohr (Myotis myotis) ist eine Art, die heute noch in zahlreichen Regionen Deutschlands Dachböden von Kirchen, Schlössern und Scheunen als Wochenstuben nutzt. In solchen großen Dachräumen können sich teils Kolonien von mehreren hundert Tieren ansiedeln. Andere Arten wie die Zwergfledermaus oder die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) verbergen sich bevorzugt in engen Spalten und Ritzen an Fassaden, hinter Verschalungen oder in Rollladenkästen. Wiederum Arten wie die Braunen Langohrfledermäuse (Plecotus spp.) oder die Bartfledermäuse (Myotis mystacinus/brandtii) nutzen sowohl Spalten als auch kleine Dachböden, wobei Langohren als ausgezeichnete Schleichflieger selbst in engen Dachräumen flattern können, ohne entdeckt zu werden.

Ein wichtiges Forschungsergebnis ist die Kategorisierung der Quartiertypen in Gebäuden nach Nutzungspräferenzen der Arten. So lassen sich grob vier Gruppen unterscheiden: Spaltenbewohnende Fledermäuse (z. B. Zwergfledermäuse, einige Bartfledermäuse), die in engen Hohlräumen verborgen leben; Dachbodenbewohnende Fledermäuse (z. B. Großes Mausohr, Langohrarten), die freien Hangraum an Dachbalken benötigen; Arten, die Flugraum im Quartier brauchen (z. B. Natterers Fledermaus, Langohren, die innerhalb eines Dachstuhls fliegen und kreisen können); sowie Arten, die unbehinderten Einflug in große Quartiere erfordern (z. B. Hufeisennasen). Diese unterschiedlichen Ansprüche erklären, warum eine Vielzahl baulicher Strukturen als Fledermausquartier in Frage kommt – von der schmalen Mauerfuge bis zum weitläufigen Kirchenboden.

Saisonalität spielt in der Quartiernutzung eine große Rolle. Im Sommer bilden viele Arten sogenannte Wochenstuben, d. h. Weibchen schließen sich zu Kolonien zusammen, um gemeinsam ihre Jungen aufzuziehen. Diese Wochenstuben befinden sich vorzugsweise an warmen, zugluftfreien Plätzen – oft unter dem Dachfirst oder in gut isolierten Hohlräumen, wo Temperaturen von 30–40 °C erreicht werden. Im Gegensatz dazu suchen Männchen im Sommer häufig kühler gelegene Einzelquartiere oder schließen sich kleineren Junggesellengruppen an. Im Winter hingegen sind fast alle mitteleuropäischen Fledermäuse auf kühle, frostfreie und feuchte Verstecke angewiesen, in denen sie Winterschlaf halten. Hier kommen in Gebäuden z. B. Keller, Eiskeller, Stollen oder auch Hohlräume in Brücken und Gewölben in Betracht. Entscheidend sind Temperaturen meist zwischen etwa 0 und 8 °C (je nach Art) sowie eine hohe Luftfeuchtigkeit, damit die Tiere nicht austrocknen. Ein und dasselbe Gebäude kann daher jahreszeitlich unterschiedliche Funktionen erfüllen: Ein Dachboden kann im Sommer eine Wochenstube beherbergen, während ein kühler Keller desselben Gebäudes im Winter als Schlafplatz dient. Forschungsergebnisse betonen, dass Fledermäuse mehrere Quartiere im Jahresverlauf nutzen (Sommer-, Winter-, Zwischenquartiere) und daher ein Netzwerk an verfügbaren Quartieren benötigen. Wandernde Arten – etwa die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) oder der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) – legen zwischen Sommer- und Winterlebensräumen teils Hunderte Kilometer zurück und sind dabei auf eine Kette von geeigneten Rastplätzen angewiesen.

Ein weiterer Strang der Forschung befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Fledermäusen und baulichen Maßnahmen. Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass bestimmte moderne Bauweisen ungünstig für Fledermäuse sind: etwa glatte Unterspannbahnen direkt unter Dachziegeln (anstelle von früherer Dachpappe oder Lattung), die keinen Halt mehr für hangende Tiere bieten; die vollständige Abdichtung von Dachstöcken und Fassadenfugen bei Neubauten, sodass keine Schlupflöcher verbleiben; oder auch der Trend, Dachböden zu Wohnzwecken auszubauen, wodurch traditionelle Dachbodenquartiere verschwinden. Ein beispielhaftes Forschungsergebnis fasst diese Entwicklung zusammen: „Aktuelle Bauweisen verhindern oftmals eine Ansiedlungsmöglichkeit von Fledermäusen an Neubauten“. Dazu gehören auch der Ersatz von alten hölzernen Fensterläden durch dichte Rollläden und das durchgängige Ausfugen von Mauerwerk – all dies nimmt den Tieren potenzielle Nischen. Gleichzeitig haben Untersuchungen gezeigt, dass Fledermäuse sehr traditionelle Quartiernutzer sind und angestammte Quartiere über viele Jahre, teils Jahrzehnte, immer wieder aufsuchen. Geht ein solches Quartier verloren (etwa durch Abriss oder Sanierung), kann dies lokal zu einem Bestandsrückgang führen, wenn kein adäquater Ersatz in der Nähe vorhanden ist. Diese Erkenntnis unterstreicht die Bedeutung von Quartierschutz und -management in Siedlungsgebieten.

Die Forschungsliteratur behandelt zudem Konfliktfelder und Synergien: Zum einen werden negative Effekte von Gebäudenutzungen auf Fledermäuse dokumentiert – etwa Störungen durch nächtliche Beleuchtung, Lärm oder Vibrationen in Industriebetrieben, die empfindliche Arten aus Quartieren vertreiben können. Auch das Problem, dass Fledermäuse bei unsachgemäßen Renovierungen eingemauert oder getötet werden, ist durch Berichte belegt. Zum anderen betonen mehrere Studien die ökosystemaren Leistungen der Fledermäuse in menschlicher Umgebung: Durch Insektenverzehr tragen sie zur Reduzierung von Schädlingen in Gärten, Parks und auch landwirtschaftlichen Flächen bei. Jones et al. (2009) und andere zeigen, dass Fledermäuse in der Nähe von Siedlungen Krankheitsüberträger wie Mücken effektiv dezimieren können. Dieser Aspekt – die kostenlose „ökologische Dienstleistung“ der Insektenkontrolle – wird zunehmend als Argument dafür genannt, Fledermausquartiere an Gebäuden zu erhalten oder neu zu schaffen. Schließlich werden Fledermäuse auch als Indikatorarten für Umweltqualität gesehen: Ihr Vorkommen auf einem Betriebsgelände kann anzeigen, dass es dort noch eine gewisse ökologische Durchlässigkeit (z. B. Grünflächen mit Insekten) gibt.

Es ist der Stand der Forschung von der Erkenntnis geprägt, dass Gebäude als Lebensraum für Fledermäuse unverzichtbar geworden sind, gerade in dicht besiedelten und industrialisierten Ländern. Die Herausforderung besteht darin, diese sekundären Lebensräume zu erhalten und mit modernen Bau- und Nutzungsanforderungen in Einklang zu bringen. Forschungslücken bestehen u. a. noch darin, die Wirksamkeit von Ersatzquartieren (z. B. Fledermauskästen) längerfristig zu evaluieren, das Verhalten von Fledermäusen in betrieblich genutzten Gebäuden (etwa Fabrikhallen) genauer zu untersuchen und sozioökonomische Aspekte (Kosten-Nutzen-Analysen von Schutzmaßnahmen im Facility Management) zu beleuchten. Mit dieser Wissensbasis lässt sich nun gezielt auf die Methodik eingehen, mit der in dieser Arbeit die Verbindung von Wissenschaft und Praxis hergestellt wurde.

Fledermäuse und ihre Quartiere in betrieblichen Gebäuden

Betrieblich genutzte Liegenschaften umfassen eine Vielzahl von Gebäudetypen mit unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten. Ungeachtet dieser Vielfalt gibt es zahlreiche potenzielle Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse an Bauwerken, von denen einige in Abbildung 1 und der folgenden Übersicht dargestellt sind:

Typische Quartierstrukturen an Gebäuden (Auswahl):

  • Dachboden und Spitzboden: Ungenutzte Dachräume (insbesondere von Altbauten) bieten häufig ideale Bedingungen – warm, geschützt und ungestört – für Wochenstuben großer Arten wie dem Großen Mausohr. Freihängende Kolonien nutzen die Dachbalken als Hangplätze. Kleine Öffnungen, z. B. defekte Lüfterziegel oder Luken, dienen als Einflug.

  • Zwischenräume unter Dachziegeln und Dachvorsprüngen: Kleine Spalten unter First- oder Traufbereichen werden v. a. von Spaltenbewohnern wie Zwergfledermäusen genutzt. Sie können sich zwischen Dachhaut und Gebälk zwängen und dort tagsüber verstecken.

  • Fassadenspalten und Mauerritzen: Risse im Mauerwerk, Fugen (z. B. bei vorgehängten Fassaden, hinter Wandverkleidungen) oder Lücken an Gesimsen bieten engste Verstecke für Arten wie Bartfledermäuse oder Mopsfledermäuse. Solche Quartiere sind oft kaum erkennbar, da die Tiere tief in der Spalte sitzen. Kotkrümel an der Hauswand oder auf dem Fensterbrett darunter können Hinweise liefern.

  • Attika (Flachdach-Brüstung): Unter Blechverwahrungen von Flachdachrändern (Attiken) finden Fledermäuse häufig Unterschlupf. Sie kriechen von unten hinein und nutzen den wettergeschützten Raum. Sogar Winterquartiere wurden unter Attiken bereits nachgewiesen, da hier die Dämmung ein relativ frostfreies Milieu schafft. (Auf Abbildung 2 sind Fledermauskotspuren hinter einer abgenommenen Attika zu sehen, ein typisches Indiz für ein besetztes Quartier.)

  • Hohlräume in und an Bauwerken: Dazu zählen z. B. Kellereingänge und Gewölbe (häufig als Winterverstecke genutzt), Hohlräume in Brücken oder Unterführungen (z. B. Spalten in Betonfertigteilen) und sogar Spalten in und hinter Fensterläden oder Rollladenkästen. Vor allem Rollladenkästen ziehen Zwergfledermäuse an, da sie trockene, enge Spalten mit leichtem Zugang bieten.

  • Gebäudeverbundene Bäume: Auf vielen Betriebsgrundstücken stehen ältere Bäume. Wenn diese Höhlen oder abgeplatzte Rinde haben, dienen sie ebenfalls als Quartier (letzteres zwar nicht direkt im Gebäude, aber im direkten Umfeld). Für ein ganzheitliches Facility Management sollte daher auch das Umfeld der Gebäude betrachtet werden.

Die vorstehenden Beispiele zeigen, dass nahezu jeder Bauteil eines Gebäudes – vom Keller bis zum Dach – zum Fledermausquartier werden kann, sofern er geeignete Spalten, Hohlräume oder Räume bietet. In Tabelle 1 sind exemplarisch einige häufige gebäudebewohnende Fledermausarten und ihre bevorzugten Quartiertypen dargestellt, um die Bandbreite zu verdeutlichen.

Auswahl gebäudebewohnender Fledermausarten in Deutschland und typische Quartiere

Art (deutscher Name)

Wissenschaftlicher Name

Typische Quartiere am Gebäude

Bemerkungen (Beispiele)

Zwergfledermaus

Pipistrellus pipistrellus

Spalten in Fassaden, hinter Verkleidungen, Rollladenkästen

Sehr häufig in Siedlungen; bildet kleine Kolonien in Häusern; oft unbemerkt wegen versteckter Quartiere.

Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus

Dachböden, Spalten an Dachüberständen, hinter Holzverschalungen

Typische „Hausfledermaus“ auf dem Land; ruft hörbar, oft am Abend um Straßenlaternen jagend.

Großes Mausohr

Myotis myotis

Große Dachböden (Kirchen, Scheunen, Schlösser), mit freiem Flugraum

Bildet große Wochenstuben (50–1000 Tiere) freihängend an Balken; braucht ungestörte, zugluftarme Dachräume.

Braunes Langohr

Plecotus auritus

Kleine Dachböden, Gebälk in ruhigen Dachstühlen, gelegentlich Fassadenspalten

Sehr heimlich; oft Einzeltiere oder Kleingruppen auf Dachböden von Altbauten; fallen kaum durch Kot auf.

Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii

Spalten an Gebäuden (v.a. in der Zugzeit), z.B. hinter Wandverkleidungen

Zugwandernde Art; nutzt Gebäude eher temporär im Frühjahr/Herbst; Nachweise z.B. an Bürohochhäusern während Migration.

Diese Aufstellung ließe sich fortsetzen (andere Arten wie Mopsfledermaus, Graues Langohr, Fransenfledermaus usw. nutzen ebenfalls Gebäude, teils seltener). Sie verdeutlicht jedoch, dass Gebäudequartiere für sehr unterschiedliche Arten essenziell sind – von kleinsten Arten (Zwergfledermaus ~5 g) bis zu den größten (Großes Mausohr ~30 g mit 40 cm Flügelspannweite).

Ein weiterer bemerkenswerter Punkt: Die Belegung von Quartieren ist oft saisonal begrenzt. Viele Gebäude werden z. B. nur im Sommer von Fledermäusen genutzt und im Winter verlassen (etwa Dachböden als Wochenstuben, die ab September aufgegeben werden). Andere Strukturen, wie Spalten an Außenwänden, können im Sommer ungenutzt sein, dafür aber als Winterversteck dienen (etwa hinter großen Wandverkleidungen, die wintertags etwas Wärme speichern). Facility Manager sollten daher bedenken, dass das Fehlen von Fledermaus-Hinweisen zu einer bestimmten Jahreszeit nicht automatisch bedeutet, dass das Gebäude keine Quartierfunktion hat – diese könnte zu einer anderen Jahreszeit auftreten. Deshalb sind bei Quartierkartierungen idealerweise mehrere Begehungen zu verschiedenen Jahreszeiten erforderlich, um ein vollständiges Bild zu erhalten.

Branchen- und gebäudespezifische Besonderheiten

Zwar gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben überall gleichermaßen, doch Unterschiede in Bauweise und Nutzung führen zu unterschiedlichen Berührungspunkten mit dem Fledermausschutz.

  • Industriegebäude: Industriebauten variieren stark – von historischen Backsteingebäuden bis zu modernen Stahlhallen. Ältere Industrieanlagen (z. B. stillgelegte Fabriken, Zechengebäude) weisen oft Dachböden, Kellergewölbe oder Lüftungsschächte auf, die von Fledermäusen besiedelt werden können. So existieren Beispiele von Fledermauskolonien in stillgelegten Brauereikellern oder im Dachstuhl einer alten Textilfabrik. In aktiven Industriehallen mit laufendem Maschinenbetrieb sind Fledermäuse seltener im Inneren zu finden, weil kontinuierlicher Lärm, Erschütterungen und 24-Stunden-Betrieb störend wirken. Allerdings besiedeln sie hier oft Randbereiche: Spalten in der Fassade, Zwischenwände, Hohlräume in isolierten Rohrbrücken oder Schächten. Ein typisches Beispiel ist die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die in einigen Werksanlagen hinter Blechverkleidungen von Produktionshallen Quartier bezogen hat – vermutlich weil dort vom Tagesbetrieb abends Ruhe einkehrt und vom aufgeheizten Blech Wärme abstrahlt. Große Industriekomplexe liegen zudem oft in Randlagen mit höherem Insektenaufkommen (Nähe zu Freiflächen), was Fledermäuse zum Jagen anzieht. Facility Manager in Industriebetrieben sollten daher insbesondere an wenig frequentierten Gebäudeteilen (unbenutzte Speicher, Dachrandbereiche, außenliegende Installationen) auf Anzeichen von Fledermäusen achten.

  • Gewerbe- und Bürogebäude: Bürogebäude – insbesondere moderne – sind meist gut abgedichtet. Dennoch können z. B. Zwergfledermäuse hohe Bürohäuser anfliegen und kleinste Öffnungen nutzen (Spalten an Fassadenmodulen, hinter Fensterrahmen). Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Zwergfledermäuse im Spalt hinter der Verkleidung von Hochhaus-Fassaden wochenweise Rast einlegten. Ältere Büro- und Verwaltungsgebäude mit Dachböden (z. B. Gründerzeitbauten, Altbauten von Behörden) können ähnliche Wochenstuben beherbergen wie Wohnhäuser. In Schulen und Universitätsgebäuden finden sich Fledermäuse erstaunlich oft in Zwischendecken, Bibliotheksdachböden oder hinter Fassadentafeln. Öffentliche Gebäude wie Rathäuser oder Kirchen im Stadtzentrum sind mancherorts als Traditionsquartiere bekannt (Fledermausforschung in Städten hat z. B. Zwergfledermaus-Kolonien hinter den Fassadenverzierungen von Theatern oder Museen nachgewiesen). Gewerbegebäude im Einzelhandel (Supermärkte, Lager) haben meist Flachdächer – hier tritt das Attika-Problem auf: Fledermäuse siedeln unter den Flachdachabdichtungen am Rand, wie in Abschnitt 4.1 beschrieben. Gerade bei der Sanierung solcher Flachdächer in Gewerbeparks müssen daher Attika-Bereiche auf Kotspuren überprüft werden. Ein weiteres Phänomen in großen, ununterbrochen beleuchteten Gewerbeparks ist die Anlockung von Insekten durch Außenbeleuchtung, was wiederum Fledermäuse anzieht. Beispielsweise sammeln sich an Lagerhallen mit stark beleuchteten Ladezonen Insektenschwärme, die Abendsegler und Zwergfledermäuse zum Jagen anlocken – falls dort auch Schlupflöcher existieren, könnten die Tiere direkt am Gebäude bleiben.

  • Logistik- und Lagerhallen: Moderne Logistikhallen sind meist großvolumige Stahlbauten mit Blechverkleidung. Im Innenraum fehlt es in der Regel an Verstecken, und ständiger Umschlagbetrieb sorgt für Unruhe. Allerdings zeigen Beobachtungen, dass Spaltenquartiere an der Gebäudehülle relevant sind: Die Wellbleche oder Sandwichpaneele besitzen z. T. Hohlräume an Übergängen; Vordächer über Laderampen haben Verkleidungen mit Spalt dahinter; und offene Lüftungsschlitze oder beschädigte Dämmungen können kleinen Fledermäusen Zugang bieten. In einem dokumentierten Fall wurde eine Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) aus einer Lagerhalle gerettet, die sich vermutlich durch ein Rolltor in den Halleninnenraum verirrt hatte. Solche Verfliegungen sind insbesondere im Spätsommer bekannt, wenn junge Fledermäuse neue Quartiere erkunden. Problematisch ist, dass die Tiere in riesigen Hallen oft den Ausweg nicht mehr finden und umkommen können. In Plön (Schleswig-Holstein) z. B. gerieten Zwergfledermäuse durch Lüftungsöffnungen in eine Sporthalle und fanden nicht mehr hinaus, was sie zur „Todesfalle“ für die Tiere machte. Für Facility Manager von Hallen bedeutet dies zweierlei: Zum einen sollten potentielle Einflugöffnungen, die in Sackgassen führen (Innenräume ohne Ausflug), identifiziert und wenn möglich so gesichert werden, dass Fledermäuse gar nicht erst eindringen (etwa durch engmaschige Gitter – wichtig: ≤ 1 cm Maschenweite, um auch kleine Arten auszuschließen). Zum anderen sollten regelmäßige nächtliche Rundgänge bzw. Alarmierung (z. B. durch Bewegungsmelder) erfolgen, damit verirrte Tiere früh entdeckt und von Experten geborgen werden können, bevor sie verhungern. Im Außenbereich solcher Hallen kann man hingegen Fledermauskästen anbringen, um den Tieren eine Alternative zu bieten, sodass sie sich gar nicht in riskante Bereiche hinein verirren.

  • Sonderfall historische und öffentliche Bauten: Gebäude wie Kirchen, Schlösser, Bahnhofsgebäude oder historische Depots haben oft eine Doppelrolle – sie sind betriebliche/genutzte Gebäude (z. B. touristisch oder als Eventlocation) und zugleich Kulturgut. In ihnen befinden sich häufig bedeutende Fledermausquartiere, da sie oft unzugängliche Dachstühle und Hohlräume besitzen, die über Jahrzehnte bestehen. Ein bekanntes Beispiel ist die St.-Michaelis-Kirche in Groß Munzel (Region Hannover), deren Dachboden als FFH-Schutzgebiet für eine Mausohr-Wochenstube ausgewiesen wurde – bis zu 250 Große Mausohren nutzen den Turm und Dachraum im Sommer, während die Kirchengemeinde das Gebäude weiterhin nutzt. Solche Situationen erfordern ein sorgfältiges Management: Die Nutzenden (Kirchenverwaltung, Schlossbetreiber etc.) müssen Bauunterhalt und Veranstaltungen abstimmen mit den Anforderungen der Fledermäuse. Positivbeispiele zeigen, dass dies möglich ist – z. B. durch Installation von Infrarotkameras, die das Geschehen im Dach live auf Monitore übertragen, können Besucher informiert werden, ohne die Tiere zu stören. Denkmalpflegerische Publikationen liefern zudem Leitfäden, wie Denkmalschutz und Artenschutz gemeinsam realisiert werden können (etwa das Belassen von Einflugöffnungen bei einer Kirchensanierung und parallele Dokumentation der Quartiere). Im Ergebnis profitieren beide Seiten: Das Gebäude behält seine tierischen Mitbewohner und die Fledermäuse überleben die Sanierung – oft werden solche Orte dann sogar zu Bildungsträgern (Stichwort „Fledermauskirche“ mit Führungen). Im Facility Management öffentlicher Liegenschaften lässt sich daraus ableiten, dass frühzeitige Abstimmung mit Naturschutzbehörden und Fachplanern nötig ist, sobald geschützte Arten im Gebäude bekannt sind.

Branchentypische Aspekte von Fledermausquartieren

Branche/Gebäudetyp

Typische Quartieroptionen

Besonderheiten & Beispiele

Industrie (Produktion)

Alte Dachstühle, Schächte, Fassadenspalten

Fledermäuse eher in ruhigen Randzonen der Anlage; ständige Vibrationen/Lärm vermeiden sie. Beispiel: Ein Kolonie von Pipistrellus hinter einer ungenutzten Kesselhausfassade.

Büro/Gewerbe modern

Fassadenschlitze, Dachrand/Attika

Meist dichte Gebäude, wenige Verstecke. Zwergfledermäuse zeitweise an Hochhausfassaden beobachtet. Licht an Fassaden kann viele Insekten (und Fledermäuse) anziehen.

Öffentliche Altbauten

Geräumige Dachböden, Türme, Gewölbe

Oft historisch bekannte Quartiere (z. B. Kirchen). Einbindung von Artenschutz bei Sanierung essentiell. Beispiel: Rathaus-Dachstuhl mit Langohr-Wochenstube.

Logistik/Lagerhallen

Attika-Hohlräume, Paneelspalten außen

Innen kaum Quartiere, aber Gefahr des Verfliegens (siehe Sporthalle Plön). Außenbereiche oft attraktiv zum Insektenfang – Möglichkeit: gezielte Anbringung von Fledermauskästen außen.

Infrastruktur (Bahnhöfe, Brücken)

Keller, Tunnel, Brückenhohlräume

Brücken bieten Spalten (z. B. für Myotis daubentonii an Flussbrücken). Bahnhöfe: Zwischendecken in alten Bahnhofsgebäuden als Quartier dokumentiert. Wichtig: Berücksichtigung bei Umbauten (z. B. Gleisbrücken-Sanierung).

Diese branchenbezogene Betrachtung verdeutlicht, dass es kein Umfeld gibt, in dem Fledermäuse prinzipiell ausgeschlossen sind – selbst hochmoderne Gebäude können Besuch von Fledermäusen erhalten (wenn auch vielleicht nur zur Jagd in der Umgebung). Für Facility Manager bedeutet dies, stets aufmerksam für mögliche Quartierstrukturen zu sein, insbesondere in Übergangsbereichen (Dach-Wand-Anschlüsse, Installationsebenen, hinter Verkleidungen).

Rechtliche Rahmenbedingungen und Normen

Der Schutz der Fledermäuse ist in Deutschland strikt gesetzlich verankert. Alle heimischen Arten fallen unter das Artenschutzrecht des Bundes und der EU.

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen sind:

  • Europäische FFH-Richtlinie (92/43/EWG): Alle europäischen Fledermausarten sind in Anhang IV dieser Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelistet. Damit gelten sie als streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Einige besonders gefährdete Arten (z. B. Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus) stehen zusätzlich in Anhang II, was bedeutet, dass für sie spezielle Schutzgebiete (FFH-Gebiete des Natura 2000-Netzes) auszuweisen sind. Die FFH-Richtlinie verbietet u. a. die absichtliche Tötung, Störung oder Verfolgung dieser Arten und verlangt von den Mitgliedstaaten, einen strengen Schutz sicherzustellen.

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Auf nationaler Ebene setzt § 44 BNatSchG die FFH-Vorgaben um. Demnach sind alle europäischen Fledermäuse besonders und streng geschützt. Konkret bestehen Zugriffsverbote: Es ist verboten, Fledermäuse zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darüber hinaus ist es untersagt, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Wichtig ist hierbei, dass dieser Schutz nicht nur für die „Wildnis“ gilt, sondern ausdrücklich auch im besiedelten Bereich – also in Städten und an Gebäuden. Gebäudequartiere genießen denselben Schutz wie natürliche Quartiere. Das Verbot der Zerstörung von Quartieren schließt jede Form der Unbrauchbarmachung ein, also z. B. auch das Verschließen von Einflugöffnungen. (Eine Ausnahme besteht lediglich für vom Menschen zu Wohn- oder Geschäftszwecken genutzte Innenräume – sollte sich z. B. eine Fledermaus ins bewohnte Schlafzimmer verirren, darf man sie natürlich entfernen, ohne gleich das Gesetz zu brechen. Dies ändert aber nichts am Schutz ihres eigentlichen Quartiers, z. B. am Dach.) Besonders hervorzuheben: Alle Quartiere sind ganzjährig geschützt, selbst wenn die Tiere saisonal abwesend sind, sofern anzunehmen ist, dass das Quartier wiederholt genutzt wird. Praktisch bedeutet das: Ein Dachboden, der jeden Sommer als Wochenstube dient, darf auch im Winter nicht ohne weiteres umgebaut werden, nur weil die Fledermäuse gerade nicht da sind.

  • Zusätzlich zum Quartierschutz gibt es in § 44 BNatSchG auch Störungsverbote für streng geschützte Arten. Fledermäuse dürfen während der besonders sensiblen Zeiten (Fortpflanzung, Aufzucht der Jungen, Winterruhe, Wanderung) nicht erheblich gestört werden. Da Fledermäuse praktisch immer in irgendeiner dieser Phasen sind (je nach Jahreszeit), ergibt sich faktisch ein ganzjähriges Störungsverbot. Als Störung gelten nicht nur direkte Eingriffe, sondern alle Handlungen, durch die die Tiere beunruhigt oder vertrieben werden. Dazu gehören auch indirekte Störungen etwa durch Lärm, Erschütterungen, starke Beleuchtung oder chemische Einwirkungen (z. B. Holzschutzmittel). Für Betreiber heißt das: Maßnahmen, die Fledermäuse aufschrecken (z. B. laute Bauarbeiten am Quartier in der falschen Jahreszeit) sind unzulässig, ebenso das dauerhafte Beleuchten eines bekannten Ausfluglochs.

  • Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): Sie konkretisiert den Schutzstatus vieler Arten. In ihr sind u. a. alle Fledermausarten nochmals als „besonders geschützt“ gelistet, teils als „streng geschützt“ – Letzteres z. B. für alle europäischen Fledermäuse außer die Zwergfledermaus (die formal nur besonders geschützt ist, aber praktisch macht das wenig Unterschied, da die Verbote dieselben sind). Die Verordnung listet auch Ausnahmen und Zuständigkeiten.

  • Landesnaturschutzgesetze und -verordnungen: Diese regeln die Behördenzuständigkeiten. In der Regel sind die Unteren Naturschutzbehörden (auf Ebene Kreis/Stadt) für Ausnahmegenehmigungen zuständig, wenn artenschutzrechtliche Verbote berührt werden. Viele Länder haben zudem Verwaltungsvorschriften oder Erlasse erlassen, die den Umgang mit Gebäudebrütern (Fledermäusen und gebäudebrütenden Vögeln) bei Baumaßnahmen regeln. Beispielsweise gibt es in einigen Bundesländern Leitfäden „Artenschutz am Bau“, welche Verfahren zur Kartierung und Maßnahmenplanung vorschreiben.

  • Bauordnungsrecht: Die Landesbauordnungen verlangen allgemein, dass bei Bauvorhaben die öffentlichen Belange – zu denen der Naturschutz gehört – berücksichtigt werden. Zudem darf ein Bauvorhaben nach § 35 BauGB (Baugesetzbuch, Außenbereich) die Belange des Artenschutzes nicht beeinträchtigen. Praktisch wird der Artenschutz meist im Baugenehmigungsverfahren geprüft: entweder im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei größeren Vorhaben oder durch eine spezifische artenschutzrechtliche Prüfung. Letztere ist verpflichtend, sobald ein Projekt geplant ist, das geschützte Arten betreffen könnte. Bei Gebäudesanierungen im Bestand findet eine solche Prüfung oft im Rahmen der Genehmigung oder sogar ohne formelles Verfahren statt – dann liegt es in der Verantwortung des Bauherrn, die Gesetze einzuhalten, mit Beratung der Naturschutzbehörde.

  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Bei größeren Industrie- oder Infrastrukturvorhaben ist eine UVP durchzuführen, in der auch Auswirkungen auf geschützte Arten bewertet werden. Dies schließt Fledermäuse explizit ein. Beispielsweise muss bei Bau einer neuen Fabrik auf der grünen Wiese geprüft werden, ob auf dem Gelände Fledermäuse jagen oder in dortigen alten Gebäuden Quartiere haben. Falls ja, sind Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen anzugeben.

Es besteht eine strenge Rechtslage

Kein Fledermausquartier darf ohne Weiteres beseitigt oder verschlossen werden, und keine Fledermaus darf getötet oder erheblich gestört werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat geahndet werden. Im Betriebsalltag relevant ist vor allem, was zu tun ist, wenn z. B. eine notwendige Baumaßnahme mit einem bekannten Fledermausquartier kollidiert. Hierfür sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) vor, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (u. a. dass zumutbare Alternativen geprüft wurden und der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert wird).

Die Praxis – in Zusammenarbeit mit Gutachter*innen und Behörden – läuft meist folgendermaßen ab:

  • Vorabuntersuchung: Frühzeitig vor geplanter Sanierung oder Abriss lässt der Betreiber/Bauherr durch qualifizierte Fachleute prüfen, ob Fledermäuse (oder andere geschützte Gebäudetiere) im Bauwerk vorhanden sind. Dazu gehören Inspektionen, oft zu geeigneten Jahreszeiten, ggf. mit Nachtsichttechnik oder Detektoren.

  • Maßnahmenplanung: Falls Quartiere festgestellt werden, erarbeitet der Gutachter einen Artenschutzfachbeitrag mit Vorschlägen, wie die Tiere geschützt werden können. Dieser enthält in der Regel: a) Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitfenster nur außerhalb sensibler Zeiten, teilweise Erhalt wichtiger Strukturen), b) Ersatzquartiere für unvermeidbare Quartierverluste (z. B. Aufhängen von Fledermauskästen in der Umgebung, Einbau von speziellen Flachkästen in die neue Dämmung etc.), c) ggf. Umsiedlungspläne, falls Tiere aktiv entnommen werden müssen (z. B. Wintergäste in einem zu sanierenden Keller). Wichtig: Da Fledermäuse sich praktisch nicht „umsetzen“ lassen, ist die Prämisse, Quartiere möglichst vor Ort zu erhalten. Ersatzquartiere müssen in ausreichender Zahl und Qualität vorhanden sein, da nicht garantiert ist, dass die Tiere sie sofort annehmen.

  • Behördliche Ausnahmegenehmigung: Mit diesem Fachkonzept wird bei der Naturschutzbehörde eine Ausnahme beantragt. Wird diese genehmigt (was bei guten Konzepten und wenn das Vorhaben z.B. im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, meistens der Fall ist), wird sie mit Nebenbestimmungen versehen. Typisch sind Auflagen wie: Durchführung der Arbeiten nur in einem bestimmten Zeitraum (z. B. Dacharbeiten zwischen Oktober und März); ein Fledermaus-Fachmann muss die Arbeiten begleiten; Quartiere dürfen erst verschlossen werden, wenn sie kontrolliert leer sind (evtl. mittels Fledermausabwehrklappen); und es müssen X Ersatzquartiere in der Nähe geschaffen werden. Solche Auflagen stellen sicher, dass kein Tier zu Schaden kommt und nach Abschluss der Maßnahme weiterhin genügend Quartiermöglichkeiten bestehen.

  • Baudurchführung unter Aufsicht: Während der Maßnahmen sollten die vorgesehenen Vorkehrungen strikt eingehalten werden. Beispielsweise wird bei Arbeiten am Dach zunächst ein kontrollierter Ausschluss der Fledermäuse durchgeführt: Man installiert z. B. Fledermaus-Einwegklappen an Einflügen – das sind Vorrichtungen, durch die Fledermäuse hinaus, aber nicht mehr hinein können. Nach einigen Nächten sind die Tiere draußen und können nicht zurück, dann erst wird das Quartier geöffnet oder abgebaut. Ein Gutachter protokolliert dies und sucht das Umfeld nach eventuell dennoch verbliebenen Tieren ab, bevor endgültig verschlossen wird. Auch während der Bauarbeiten gilt: Sollte eine Fledermaus gefunden werden, sind Arbeiten zu stoppen und der Experte/Behörde zu informieren.

  • Abnahme und Monitoring: Nach Abschluss der Baumaßnahme kontrolliert die Behörde oder der Gutachter, ob die Auflagen erfüllt wurden (z. B. ob die Ersatzquartiere korrekt installiert sind). Oft wird ein Monitoring über 2–3 Jahre als Auflage definiert, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen – etwa ob die Fledermäuse die Ersatzquartiere annehmen.

Für das Facility Management ist es entscheidend, diese rechtlichen Vorgaben zu kennen. Denn bei vielen betrieblichen Projekten (Dachreparaturen, Fassadendämmungen etc.) ist man sich anfangs nicht bewusst, dass man sich potentiell in einer rechtswidrigen Situation bewegen könnte, wenn man z. B. einfach drauflos saniert und ein Fledermausquartier zerstört. Die Konsequenzen können Bußgelder oder Baustopps sein.

Neben Gesetzen gibt es Normen und Richtlinien, die indirekt relevant sind. Beispielsweise fordert die DIN 676 (Beleuchtung von Arbeitsstätten) zwar keine spezifischen Artenschutzmaßnahmen, aber ein Facility Manager könnte freiwillig darauf achten, Außenbeleuchtungen so zu installieren (Abschirmungen, UV-armes Licht), dass sie fledermausfreundlich sind – analog zu einigen kommunalen Beleuchtungskonzepten. Baunormen der Energieeinsparung (EnEV/GEG) haben dazu geführt, dass Gebäude sehr dicht werden – ein Konfliktpunkt mit dem Artenschutz. Hier gibt es Bestrebungen, Normen so zu ergänzen, dass „Artenschutz am Bau“ zum Standard wird, z. B. Integration von Niststeinen in Fassaden als anerkannte Bauprodukte. Zwar ist dies (noch) nicht gesetzlich verpflichtend, aber erste Kommunen fordern bei Neubauvorhaben bereits fest eingeplante Quartiere für Vögel und Fledermäuse. Insgesamt ist der rechtliche Rahmen streng, aber handhabbar, wenn frühzeitig Expertise hinzugezogen wird. Die Gesetze zielen darauf ab, Quartiere zu erhalten bzw. gleichwertigen Ersatz zu schaffen – in diesem Sinne sind sie weniger Verhinderungsinstrumente als vielmehr Planungsleitlinien für ein naturverträgliches Bauen und Betreiben.

Technische Schutzmaßnahmen an Gebäuden

Um Fledermäuse auf Betriebsgrundstücken zu schützen und gleichzeitig Bau- und Betriebsmaßnahmen durchführen zu können, steht eine Palette von technischen Schutz- und Hilfsmaßnahmen zur Verfügung. Diese reichen von geringfügigen baulichen Anpassungen bis hin zum gezielten Einbau von Quartieren.

Im Folgenden werden wichtige Maßnahmen vorgestellt:

  • Erhalt vorhandener Quartiere: Die beste Maßnahme ist immer, ein bekanntes Quartier gar nicht erst zu zerstören, sondern es zu integrieren. Zum Beispiel kann ein ungenutzter Dachboden als Fledermausraum erhalten bleiben, auch wenn das Gebäude saniert wird. Dabei wird dann ein Einschlupf offen gelassen oder neu geschaffen (z. B. spezieller Lüftungsziegel mit Spalt). Solange die Fledermäuse weiterhin Zugang haben und der Charakter des Dachraums (klimatisch) ähnlich bleibt, können sie bleiben. Wichtig: Wird ein Bereich für Fledermäuse geöffnet, darf er später nicht ohne weiteres wieder verschlossen werden – dieser Grundsatz muss bereits in der Planung berücksichtigt werden.

  • Einbau künstlicher Quartiere (Fledermaussteine, -kästen): Es gibt zahlreiche Modelle von Fledermauskästen aus Holz oder Holzbeton, die als Spaltenquartier dienen. Für Gebäude besonders relevant sind Fassadenquartiere zum Einbau in die Dämmung, wie z. B. Schwegler 1FR oder 1FQ Blöcke. Diese lassen sich bündig in eine Wärmedämmverbundsystem-Fassade integrieren; außen bleibt nur ein unauffälliges Einschlupfloch sichtbar, das in Fassadenfarbe gestrichen werden kann. Auf Abbildung 3 sieht man beispielsweise sogenannte „Fledermaussteine“ in einer Hauswand, die nachträglich eingesetzt wurden. Solche Module sind frostfest und bieten innen raue Flächen zum Festkrallen. Sie können als ganzjähriges Quartier konzipiert sein, wenn sie tiefer in der Wand sitzen, sodass sie innen Frostschutz bieten. Auch flache Kästen zum Aufhängen an die Wand (z. B. Holzbeton-Flachkasten 1FF) sind gängig – diese kann man außen unter dem Dach anbringen. Moderne Kästen erfordern praktisch keinen Wartungsaufwand (da unten offen – Kot fällt heraus) und halten Jahrzehnte. Durch das Anbringen mehrerer solcher Quartiere an verschiedenen Seiten des Gebäudes erreicht man unterschiedliche Temperaturangebote, was wichtig ist, da Fledermäuse je nach Witterung wählen möchten. Praxis-Tipp: An einem Gebäude sollten idealerweise mehrere Quartiere in verschiedenen Himmelsrichtungen angeboten werden (z. B. Ost und West), um sowohl warme als auch kühlere Optionen bereitzustellen. Dies erhöht die Chance, dass die Kästen angenommen werden.

  • Gestaltung von Dächern: Bei Steildächern können spezielle Fledermaus-Dachziegel oder Lüfterziegel mit extra Spalt eingesetzt werden. Einige Dachziegelhersteller bieten z. B. Firstziegel mit integrierter Fledermausöffnung an. Diese führen in den Zwischenraum unter dem Dach, wo ein kleiner Bereich als Hangplatz dienen kann. Wichtig ist hier, dass unter dem Dach ausreichend rauhe Oberfläche vorhanden ist (Holzbalken oder rauer Unterspannstoff) – glatte Folien allein sind nicht geeignet. Bei Flachdächern kann man Abschnitte des Dachrandes so modifizieren, dass z. B. unter der Attika ein schmaler Schlitz bleibt, der als Einflug in einen belassenen Hohlraum dient. Ist der Dachrand jedoch Teil der beheizten Gebäudehülle, muss dies mit dem Wärmeschutz abgeglichen werden. Mitunter werden Doppelattiken gebaut: eine innere Schicht dicht, dahinter ein Hohlraum für Fledermäuse, der nach außen über Schlitze zugänglich ist (eine Art „kalte Attika“).

  • Materialwahl bei Sanierungen: Ein oft unterschätzter Aspekt ist der chemische Holzschutz. In älteren Dachstühlen wurden teils aggressive Mittel (Lindan, PCP) verwendet, die Fledermäuse vergiften konnten. Heute sind diese Stoffe verboten; bei notwendigen Holzschutzmaßnahmen sollten fledermausverträgliche Mittel (z. B. auf Borat-Basis) eingesetzt werden. Ebenso sollte bei Fassadendämmungen darauf geachtet werden, Kleber und Baustoffe zu verwenden, die nicht toxisch auf Fledermäuse wirken, falls sie damit in Berührung kommen. In Quartiernähe sind Biozid- und Pestizidverzicht geboten: Kein Holzschutzanstrich an Hangplätzen, kein Insektizidnebel in Hohlräume sprühen (zur Insektenbekämpfung), solange Fledermäuse dort wohnen.

  • Vermeidung von Fallen: Technische Schutzmaßnahme heißt auch, Gefahrenstellen zu entschärfen. Beispielsweise können offene Regentonnen oder Kühlbecken auf dem Gelände für trinkende Fledermäuse zur Falle werden (wenn sie glatte Wände haben, aus denen Fledermäuse nicht mehr hochklettern können). Hier hilft es, Ausstiegshilfen (raue Bretter) einzulegen. Große verglaste Fassaden oder Lichthöfe können zu Kollisionen führen – außen angebrachte Markierungen oder Abschattungen reduzieren dies. In Hallen sollten Luftschächte oder Zwischendeckenöffnungen, in die Fledermäuse gelangen könnten, mit Gittern (> 5 mm aber < 1 cm) versehen werden, um ein Hineingeraten zu verhindern, ohne die Funktion zu beeinträchtigen.

  • Beleuchtungskonzepte: Licht lässt sich als Technik so einsetzen, dass Fledermäuse weniger gestört werden. Prinzipiell ziehen UV-haltige Lampen Insekten an, was gut für jagende Fledermäuse ist, aber auch ihre Flugbahn in ungewollte Bereiche lenken kann. Für empfindliche Arten wirkt Licht aber auch als Barriere. Hier kann man technisch ansetzen: Verwendung von warmweißen oder amberfarbenen LEDs (mit geringem Blau-/UV-Anteil), Abschirmung von Strahlern nach oben und zur Seite, Zeitschaltungen (Abschalten oder Dimmen in den späten Nachtstunden). Es gibt Pilotanlagen, wo z. B. Firmengelände nachts nur in Rotlicht beleuchtet sind (für Menschen akzeptabel hell, für Insekten und Fledermäuse weitgehend unsichtbar). Solche innovativen Beleuchtungslösungen könnten im Facility Management zunehmend Anklang finden – zumal sie auch Energie sparen. Hier gilt es, mit Lichtplanern zusammenzuarbeiten, um eine fledermausfreundliche Außenbeleuchtung umzusetzen, ohne Sicherheitsaspekte zu vernachlässigen.

  • Baubegleitung durch Fachleute: Zwar keine „technische“ Maßnahme im engen Sinn, aber doch eine organisatorisch-technische: Bei Arbeiten an bekannten Fledermausbereichen sollten stets Fledermausexperten mit vor Ort sein oder zumindest auf Abruf bereitstehen. Diese können mit geeigneter Ausrüstung (Leitern, Endoskopen, Detektoren) überprüfen, ob Tiere anwesend sind, sie ggf. entnehmen und bis zum Ende der Arbeiten unterbringen (in Pflegestation) und den korrekten Einbau von Ersatzquartieren überwachen. Ihr Mitwirken verhindert Fehler, die später teuer korrigiert werden müssten.

  • Kombination mit anderen Naturschutzmaßnahmen: Oft lassen sich Fledermaus-Maßnahmen mit allgemeinen Biodiversitätsmaßnahmen kombinieren. Beispielsweise kann man an neuen Lärmschutzwänden gleichzeitig Fledermausspalten und Nistkästen für Vögel integrieren – das verbessert insgesamt die Ökologie des Standorts. Auch Begrünungsmaßnahmen (wie das Pflanzen von nachtduftenden Sträuchern – sogenannter „Fledermausgarten“ – in Firmengärten) ziehen mehr Beuteinsekten an und unterstützen die Fledermäuse indirekt.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele dieser technischen Maßnahmen relativ kostengünstig sind, insbesondere im Vergleich zu Gesamtbaukosten. Ein Fledermauskasten für die Fassade kostet vielleicht 100–150 €, das Anbringen wenige Arbeitsstunden – dem gegenüber könnten Verzögerungen oder Bußgelder bei Nicht-Beachtung des Artenschutzes erheblich teurer sein. Wichtig ist, die Maßnahmen fachgerecht auszuführen und an die Zielart anzupassen: Ein Ersatzquartier für Zwergfledermäuse sieht anders aus (enger Spalt, sehr geschützt) als eines für Große Mausohren (großer Kasten oder gar ein ganzes spezielles Dachbodenabteil). Deshalb fließen hier wiederum Informationen aus Gutachten ein: Dort wird meist empfohlen, welches Quartier für die vorhandene Art geeignet ist.

Die beste technische Schutzmaßnahme ist immer die, die bereits beim Bau oder der Planung mitgedacht wird. Nachträgliche Anpassungen sind möglich, aber integration ab Planungsbeginn spart Aufwand. So können z. B. Architekten bei Neubauten gezielt „Niststeine“ für Fledermäuse in die Pläne aufnehmen, ähnlich wie dies für Mauersegler-Nistkästen inzwischen oft gemacht wird. Innovative Beispiele zeigen Bürokomplexe mit integrierten Fledermausquartieren in der Fassade – für das Auge unsichtbar, für Fledermäuse jedoch attraktive Stadtwohnungen.

Organisatorische Maßnahmen und Monitoring

Neben technischen Lösungen ist eine Reihe organisatorischer Maßnahmen im Facility Management sinnvoll, um Fledermausschutz zu gewährleisten. Diese betreffen vor allem Abläufe, Schulungen und Kontrolle.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Zeitliche Steuerung von Arbeiten: Wie schon angedeutet, ist die Wahl des richtigen Zeitfensters für Baumaßnahmen entscheidend, um Fledermäuse nicht zu stören. Organisatorisch lässt sich festlegen, dass z. B. Dacharbeiten nur in der quartierfreien Zeit erfolgen. Konkret: Ist ein Sommerquartier bekannt, sollte man Arbeiten am Dach von Oktober bis März durchführen, damit weder trächtige Weibchen noch Jungtiere betroffen sind. Umgekehrt: Bei einem Winterquartier (z. B. Fledermäuse im Gewölbekeller) führt man Bauarbeiten im Keller im Sommer durch, wenn die Tiere abwesend sind. Solche Vorgaben lassen sich in Bau- und Wartungsplänen aufnehmen. Beispielsweise könnte ein Wartungskalender für ein Gebäudemanagementsystem einen Sperrvermerk enthalten: „Dachwartung des Verwaltungsgebäudes – nur außerhalb 1.4.–30.9. durchführen (Fledermausquartier beachten)“. Dadurch wird automatisch bei der Planung an den Artenschutz gedacht.

  • Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter, die im Facility Management oder in der Instandhaltung tätig sind, sollten grundlegende Kenntnisse zu Fledermäusen haben. Hier bieten sich Schulungen oder Merkblätter an: Wie erkenne ich Fledermausspuren (Kot, Urinflecken, Geräusche)? Was ist zu tun, wenn ich beim Öffnen einer Verkleidung eine Fledermaus finde? Wen informiere ich (interne Verantwortliche, externe Experten)? Die Erfahrung zeigt, dass viele Probleme vermieden werden können, wenn das Personal vorbereitet ist. So wird z. B. ein Hausmeister, der weiß, dass Fledermäuse geschützt sind und nützlich, eher wohlwollend reagieren, anstatt panisch die Tiere zu vertreiben oder gar zu töten (leider passieren solche Unwissenheits-Taten immer wieder). Eine Notfall-Anweisung könnte sein: „Verirrte Fledermaus im Gebäude – Raum abdunkeln, Fenster öffnen, Fachperson anrufen oder nachts rauslassen, nicht mit bloßen Händen anfassen“. Auch Reinigungskräfte können einbezogen werden – sie sehen Kotkrümel zuerst (z. B. auf Fensterbänken). Wenn sie wissen, dass das Fledermauskot sein könnte und wichtig ist, diese Info weiterzugeben statt nur wegzufegen, ist viel gewonnen.

  • Kooperation mit Naturschutzbehörden und Verbänden: Organisatorisch empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakte zu knüpfen – etwa zur Unteren Naturschutzbehörde oder lokalen Fledermausgruppen (NABU/BUND). Einige Unternehmen gehen sogar Partnerschaften ein („Bat Friend“-Zertifikate etc.). So kann im Bedarfsfall schnell Rat eingeholt werden. In manchen Regionen werden kostenlose Beratungen für Gebäudeeigentümer angeboten, um Quartiere aufzuspüren und Tipps zu geben (z. B. vom NABU-Fledermaustelefon). Für größere Firmen kann es sinnvoll sein, einen Biodiversitäts-Beauftragten zu benennen, der u.a. Fledermausbelange koordiniert.

  • Monitoring und Erfolgskontrolle: Ein systematisches Monitoring der Fledermausvorkommen auf dem Gelände ist sowohl aus Naturschutz- wie aus Compliance-Gründen ratsam. Dies kann beinhalten: jährliche Kontrollen bekannter Quartiere (z. B. im Spätsommer zählen, wie viele Tiere vorhanden sind – oft in Zusammenarbeit mit Fledermauskundlern), Einsatz von Batloggern an neuralgischen Punkten (Geräte, die Ultraschallrufe automatisch über Wochen aufzeichnen, um festzustellen, welche Arten präsent sind), und die Kontrolle von ersatzweise angebrachten Quartieren auf Besiedelung. Gerade wenn Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, sollte 1–3 Jahre lang geprüft werden, ob sie angenommen werden. Monitoring ist übrigens nicht nur Pflichtübung, sondern kann spannende Einblicke liefern: Einige Betriebe haben z. B. bei nächtlichen Begehungen entdeckt, dass viel mehr Fledermäuse auf ihrem Gelände jagen, als gedacht – dies kann man dann in Umweltberichte einfließen lassen (Stichwort Corporate Biodiversity Accounting).

  • Dokumentation: Alle Beobachtungen und Maßnahmen sollten dokumentiert werden – idealerweise in einer Artenschutz-Kartei je Liegenschaft. Darin könnte festgehalten sein: Wo und wann wurden Fledermäuse gesehen? Welche Quartiere sind bekannt? Welche Maßnahmen wurden wann ergriffen (Kasten aufgehängt, Dachfenster für Fledermäuse offen gelassen etc.)? So eine Dokumentation hilft intern (Wissenstransfer bei Personalwechsel) und ist bei Audits oder Genehmigungsverfahren wertvoll, um zu zeigen, dass man seine Sorgfaltspflicht erfüllt.

  • Notfall- und Wartungspläne: Für gewisse Szenarien sollten Pläne bestehen. Etwa: Was tun, wenn eine Fledermaus im Büro herumfliegt? (Antwort: Licht aus, Fenster auf Kipp, möglichst Raum verlassen und warten – sie findet meist selbst raus; wenn nicht, mit Handschuh in einen Karton setzen und draußen freilassen oder Experten rufen.) Oder: Ein toter Fledermausfund – wer wird informiert (auch hier: Artenschutzbehörde, da Totfunde meldepflichtig sein können, z.B. bei Verdacht auf Fledermaustollwut). Apropos Gesundheitsaspekt: Organisatorisch sollte geregelt sein, dass niemand Fledermäuse ohne Handschuhe anfasst. Zwar ist das Risiko von Fledermaus-Tollwut extrem gering, aber es existiert (bei weniger als 0,5 % der Tiere). Daher: lebende oder tote Fledermäuse nur mit Schutzhandschuhen handhaben und im Zweifel den Kontakt vermeiden – diese Arbeitsanweisung schützt Mitarbeiter und Fledermäuse gleichermaßen. Im Übrigen sind Fledermauskot und -urin in unseren Breiten ungefährlich (keine Histoplasmosererreger wie in Tropen; Kot kann sogar als Blumendünger genutzt werden), so dass hier keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen außer normaler Hygiene nötig sind.

  • Integration in Umweltmanagementsysteme: Unternehmen mit ISO-14001-Umweltmanagement können Fledermausschutz als Teil ihrer Biodiversitätsziele aufnehmen. So werden regelmäßige Überprüfungen und Verbesserungen angestoßen. Manche Betriebe erstellen ein Biodiversitätskonzept fürs Firmengelände („Unternehmen und Biologische Vielfalt“ Initiativen), wo u.a. der Umgang mit Fledermäusen festgelegt wird (z. B. x Kästen aufhängen, kein Pestizideinsatz, Mitarbeiterschulungen jährlich etc.).

All diese organisatorischen Maßnahmen zielen darauf ab, Fledermäuse frühzeitig zu berücksichtigen, Konflikte zu vermeiden und im Falle eines Falles schnell handlungsfähig zu sein. Sie ergänzen die baulichen/technischen Maßnahmen, denn Technik allein hilft wenig, wenn sie falsch eingesetzt oder ignoriert wird. Umgekehrt kann gute Organisation manche technische Maßnahme überflüssig machen (z. B. muss ich keinen teuren Fledermausstein einbauen, wenn ich organisatorisch sicherstelle, dass der alte Zugang offen bleiben kann und geschützt wird).

Chancen und Herausforderungen im Betrieb

Die Präsenz von Fledermäusen auf Betriebsgeländen bringt nicht nur Pflichten mit sich, sondern auch Chancen – sei es für das ökologische Umfeld, das Unternehmensimage oder sogar die Schädlingskontrolle. Gleichzeitig gibt es Herausforderungen und potenzielle Konflikte, die gemanagt werden müssen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Chancen und Herausforderungen gegenübergestellt:

Chancen für das Facility Management

  • Natürliche Schädlingsbekämpfung: Fledermäuse reduzieren die Insektenpopulation, was insbesondere im Sommer die Belästigung durch Mücken auf dem Gelände mindert. In der Landwirtschaft oder bei lebensmittelverarbeitenden Betrieben können Fledermäuse helfen, schädliche Insekten im Zaum zu halten (z. B. Motten, Käfer), wodurch weniger Pestizide nötig sind.

  • Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen: Viele Unternehmen haben mittlerweile Umwelt- und Biodiversitätsziele. Eine aktive Förderung von Fledermäusen (z. B. durch Schaffen von Quartieren) kann als Best-Practice im Naturschutz kommuniziert werden. Zertifikate oder Auszeichnungen (wie „Unternehmen & Biologische Vielfalt“) können dadurch greifbarer werden. Die Anwesenheit geschützter Arten auf dem Firmengelände zeigt, dass man Verantwortung übernimmt.

  • Positives Image und Öffentlichkeitsarbeit: Fledermäuse faszinieren viele Menschen. Firmen, die sich für ihren Schutz einsetzen, können dies in der Öffentlichkeitsarbeit nutzen – etwa Führungen zur „Bat Night“ anbieten, Presseberichte über eine neu installierte „Fledermaushaus“-Plakette am Firmengebäude initiieren. Das erhöht die Identifikation der Mitarbeiter und das lokale Ansehen. Einige Firmen kooperieren mit Schulen, indem sie Fledermaus-Projekte auf ihrem Gelände unterstützen (z. B. eine Webcam im Fledermauskasten, die im Biologieunterricht verfolgt wird). Solche Maßnahmen stärken das Employer Branding im Sinne eines grünen, verantwortungsvollen Unternehmens.

  • Fördermittel und Kooperationen: Für Maßnahmen wie die Gestaltung naturnaher Firmengelände oder Artenschutzinvestitionen gibt es teils Förderprogramme (Bundesprogramm Biologische Vielfalt etc.). Auch können Kooperationen mit Naturschutzorganisationen entstehen, die dem Unternehmen fachlich helfen und im Gegenzug finanzielle Unterstützung erhalten – eine Win-Win-Situation.

  • Ökosystemstabilität auf dem Gelände: Fledermäuse sind Teil eines intakten Ökosystems. Deren Anwesenheit deutet oft darauf hin, dass auch das Umfeld (Bäume, Grünflächen) ökologisch funktional ist. Das kann indirekt Vorteile haben, z. B. weniger Probleme mit Stechmücken (weil Fledermäuse sie fressen) oder weniger Nachtfalter, die z.B. an Geländern oder Lampen kleben. Außerdem können Fledermauskolonien als Frühwarnindikator dienen: Bricht eine Kolonie plötzlich ein, könnte das auf ein Insektensterben oder Umweltgifte hindeuten, was wiederum dem Unternehmen Hinweise gibt (etwa Pestizid-Abdrift von Nachbarfeldern).

Herausforderungen im Betrieb

  • Rechtliche Auflagen und Verzögerungen: Die strengen Schutzgesetze können betrieblichen Vorhaben zeitliche und finanzielle Hürden auferlegen. Wenn etwa bei einer dringend geplanten Dachreparatur plötzlich Fledermäuse gefunden werden, kann ein Baustopp erfolgen, bis Gutachten und Genehmigungen eingeholt sind. Dies erfordert eine flexible Projektplanung und manchmal zusätzliche Budgets für Auflagen (Ersatzquartiere, Gutachterkosten). Für manche Entscheider wirkt der Fledermausschutz daher wie eine „Bremse“, die es zu moderieren gilt.

  • Verschmutzung und Geruch: Fledermauskot und -urin in größeren Mengen können Verschmutzungen verursachen. Auf Böden von Dachböden sammeln sich über Jahre Kotanhäufungen, die gelegentlich entfernt werden müssen. In seltenen Fällen dringt Uringeruch ins Gebäude. Allerdings sind diese Probleme überschaubar: Kot kann einfach weggekehrt und als Dünger genutzt werden, und ein gut gelüfteter Dachstuhl riecht trotz Fledermäusen kaum. Dennoch muss das Facility Management diese Reinigungsaufgaben einplanen – z.B. jährlich einmal Dachboden fegen (mit Maske wegen Staub). In sensiblen Bereichen (etwa einem Museum mit wertvollen Exponaten am Dachboden) kann Fledermauskot problematisch sein; hier müssten z.B. die Exponate abgedeckt oder Barrieren eingezogen werden.

  • Mitarbeiterängste und Vorurteile: Nicht alle Menschen mögen Fledermäuse – Vorurteile („bringen Krankheiten“, „verirren sich ins Haar“) oder einfach Gruselgefühle sind verbreitet. Wenn Mitarbeitende abends einer Fledermaus begegnen, kann das Unbehagen auslösen. Das Unternehmen muss hier mit Kommunikation und Aufklärung gegensteuern (z. B. Infotafel: „Fledermäuse auf unserem Gelände – die heimlichen Helfer“). Auch Sicherheitsbeauftragte sollten eingebunden sein, um ggf. irrationale Befürchtungen (Tollwutgefahr etc.) zu entkräften. Insgesamt sind heimische Fledermäuse sehr ungefährlich – nur wer sie ohne Schutz anfasst, riskiert im Extremfall einen Biss, der in <1% der Fälle Viren enthalten könnte. Diese Fakten sollten transparent gemacht werden.

  • Betriebliche Einschränkungen: Um Fledermäuse nicht zu stören, muss man manchmal Kompromisse eingehen. Beispielsweise könnte es sein, dass in einem als Quartier genutzten Lagerraum in den Abendstunden keine lauten Arbeiten stattfinden sollen – das erfordert interne Abstimmungen (ggf. Verlagerung solcher Arbeiten in einen anderen Raum oder frühere Uhrzeit). Auch kann die Außenbeleuchtung eingeschränkt werden müssen (Licht aus nach 23 Uhr), was evtl. mit Sicherheitsbedenken kollidiert. Hier sind intelligente Lösungen (Bewegungsmelder, zonierte Beleuchtung) gefragt.

  • Kosten für Schutzmaßnahmen: Obwohl viele Maßnahmen günstig sind, können sich Summen addieren: z. B. 10 Fledermauskästen à 100 € plus Gerüst zum Anbringen, dazu Gutachterhonorar – all das sind Kostenstellen, die begründet werden müssen. In der Regel sind es jedoch geringe Beträge im Vergleich zum Gesamtgebäudemanagement. Dennoch gehört das Budgetargument zu den Herausforderungen, da Naturschutzmaßnahmen im Betrieb oft als „freiwillig“ wahrgenommen werden und in Konkurrenz zu unmittelbaren Investitionen stehen. Hier hilft es, auf die Legalität (Verpflichtung) und die oben genannten Chancen zu verweisen, um intern die Akzeptanz zu schaffen.

  • Unsicherheit des Erfolgs: Trotz aller Bemühungen kann es passieren, dass Fledermäuse ein Ersatzquartier nicht annehmen oder nach einer Sanierung verschwinden. Dann mag der Betreiber frustriert sein („wir haben so viel getan, und jetzt sind trotzdem keine Fledermäuse mehr da“). Wichtig ist das Verständnis, dass Natur nicht vollständig planbar ist. Man bietet Möglichkeiten an – die Tiere entscheiden, ob sie sie nutzen. Ggf. muss man nachjustieren (mehr Kästen, anderer Standort). Diese Adaptive Management-Herangehensweise sollte einkalkuliert werden.

Die Gegenüberstellung zeigt

Fledermäuse am Gebäude sind kein reines „Problem“, sondern auch eine Bereicherung, wenn man entsprechend handelt. Ein Betrieb, der diese Tiere duldet und schützt, kann daraus Nutzen ziehen – ökologisch und reputativ. Die Herausforderungen sind mit guter Planung und Kommunikation beherrschbar.