Löschwasserrückhaltung in Wasserschutzgebieten – Zusammenhängende Darstellung
In Wasserschutzgebieten ist der Schutz von Grund- und Oberflächengewässern besonders wichtig. Bei einem Brand kann kontaminiertes Löschwasser entstehen, das weder in den Untergrund noch in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangen darf. Aus diesem Grund ist ein durchdachtes Löschwasserrückhaltekonzept unverzichtbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte eines solchen Konzepts zusammenhängend dargestellt. In Wasserschutzgebieten erfordert die Planung zur Löschwasserrückhaltung ein sorgfältiges und umfassendes Konzept, das sich aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zusammensetzt. Zentrales Element ist die Verhinderung eines unkontrollierten Austrags von mit Schadstoffen belastetem Löschwasser in den Untergrund oder in die Kanalisation. Innerhalb einer Halle wird dies über Barrieren an sämtlichen Hallenöffnungen gewährleistet, im Außenbereich über Gefälle, Rinnen und Abschieber. Eine automatische Anbindung an die Brandmeldeanlage stellt sicher, dass die Rückhaltesysteme bei Brandalarm umgehend aktiviert werden.
Die Bemessung der Löschwasserrückhaltung richtet sich nach dem maximal zu erwartenden Löschwasserbedarf, wobei mögliche Löschmittel (Wasser, Schaum, Pulver) zu berücksichtigen sind. Eine enge Abstimmung mit den Behörden, der Feuerwehr und dem Versicherer ist frühzeitig anzustreben, um alle Auflagen zu erfüllen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus spielen Flucht- und Rettungswege, eine zuverlässige Wartung und regelmäßige Prüfungen eine zentrale Rolle, um einerseits den Personenschutz zu gewährleisten und andererseits die Funktionsfähigkeit des Systems sicherzustellen. Mit einem solchen ganzheitlich durchdachten Löschwasserrückhaltekonzept wird nicht nur der gesetzliche und normative Rahmen eingehalten, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz geleistet.
Wasserrecht: Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) legen fest, dass in Wasserschutzgebieten erhöhte Anforderungen an den Gewässerschutz gelten.
Bau- und Brandschutzrecht: Landesbauordnungen, VdS-Richtlinien und ggf. Sonderbauverordnungen formulieren Anforderungen an den baulichen Brandschutz und damit auch an die Löschwasserrückhaltung.
Behördliche Abstimmung: Bereits in einer frühen Planungsphase sollte eine enge Kommunikation mit der zuständigen Wasserbehörde, der Feuerwehr und den Versicherern erfolgen, um Genehmigungen sicherzustellen und Auflagen zu erfüllen.
Zielsetzung und Funktionsprinzip
Ziel: Das im Brandfall eingesetzte Löschwasser muss aufgefangen werden, bevor es ins Erdreich, in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen kann.
Funktionsprinzip: Mithilfe von baulichen und technischen Maßnahmen wird kontaminiertes Löschwasser entweder in der Halle selbst (Barrieren an Türen und Toren) oder in definierten Außenbereichen (Abschieber in Entwässerungsrinnen) zurückgehalten, gesammelt und anschließend kontrolliert entsorgt.
Barrieren an Hallenöffnungen
An sämtlichen Türen und Toren werden Barrieren oder Schotts angebracht. Diese können fest installiert, mobil oder automatisch ausfahrbar sein.
Die Auswahl der Barrierenart (feste Schwellen, Klappschotts, aufblasbare Dichtkissen etc.) richtet sich nach der Nutzung der Halle, dem Automatisierungsgrad, der Wartungsfreundlichkeit und den Fluchtwegsanforderungen.
Abdichtung der Hallenflächen
Der Hallenboden sollte dicht (bspw. WU-Beton) und frei von Rissen oder undichten Fugen sein. Nur so ist ein unkontrolliertes Eindringen des Löschwassers in den Untergrund ausgeschlossen.
Anschlüsse, Dehnfugen und Durchführungen sind sorgfältig abzudichten, damit keine Schwachstellen entstehen.
Tragfähigkeit und Statik
Bei einer Überflutung im Brandfall wirkt eine zusätzliche Wasserlast auf den Boden und an den Wänden. Ein entsprechender Nachweis durch einen Tragwerksplaner sollte klären, ob die statische Substanz des Gebäudes diese Lasten aufnehmen kann.
Anbindung an die Brandmeldeanlage (BMA)
Die Barrieren sollten im Rahmen der Brandfallsteuermatrix automatisch auslösen, sobald ein Brandalarm detektiert wird.
Eine manuelle Schließung oder Notbetätigung ist als Redundanz sinnvoll.
Abschieber in überdachten Außenbereichen
Über Rinnen und Gefälle werden Außenflächen so gestaltet, dass Löschwasser zu definierten Punkten abgeleitet wird. Abschieber (z. B. KG 500) schließen diese Abläufe bei Brandalarm oder manuell, sodass das Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangt.
Eine Schnittstelle zur Brandmeldeanlage kann auch hier vorgesehen werden, um einen automatischen Schließimpuls zu gewährleisten.
Sensorik und Gebäudeleittechnik
Füllstands- und Durchflusssensoren in Sammelbereichen oder Pumpensümpfen ermöglichen die Überwachung des Löschwassers und alarmieren bei Erreichen kritischer Wasserstände.
Die Gebäudeleittechnik (GLT) kann Störmeldungen und Statusanzeigen der Barrieren sowie Abschieber empfangen und visualisieren.
Maximales Löschwasseraufkommen
Für die Auslegung der Rückhaltesysteme ist die mögliche Menge an Löschwasser im Worst-Case-Szenario (Vollbrand) zu bestimmen. Hierbei werden alle Löschsysteme (Sprinkleranlagen, Hydranten, Feuerwehrfahrzeuge) berücksichtigt.
Anhand der Löschdauer, der Risikoklasse und des Brandschutzkonzepts werden das erforderliche Rückhaltevolumen und die benötigte Stauhöhe festgelegt.
Rückhalteraum und Überstaureserven
Die Halle bzw. die Außenflächen müssen das Löschwasser so lange zurückhalten können, bis es sicher entsorgt oder abgepumpt ist.
Eventuell sind Notüberläufe, Puffertanks oder mobile Auffangbehälter einzuplanen, falls die in der Halle vorhandene Rückhaltekapazität nicht ausreicht.
Sammelbehälter und Pumpensysteme
Um das kontaminierte Löschwasser nach dem Brandereignis gezielt abpumpen zu können, sind oft Pumpensümpfe oder Speicherbehälter vorgesehen. Eine redundante Pumpenausstattung und Notstromversorgung erhöhen die Betriebssicherheit.
Anschließend wird das Wasser in Tankwagen abgeführt oder an eine Behandlungsanlage (z. B. betriebseigene Wasseraufbereitung) angeschlossen.
Umgang mit Schaummitteln und Sonderlöschmitteln
Insbesondere Schaummittel (z. B. AFFF) erfordern strengere Maßnahmen, da sie häufig stark umweltrelevante Stoffe enthalten. Eine Separationsanlage oder eine Spezialentsorgung kann erforderlich sein.
Vorab ist zu definieren, ob und in welcher Menge Schaummittel im Betrieb zum Einsatz kommen könnte.
Fachgerechte Entsorgung
Das aufgefangene Löschwasser kann mit gefährlichen Stoffen belastet sein (z. B. Chemikalien, Brandrückstände). Eine autorisierte Entsorgungsfirma übernimmt in solchen Fällen den Abtransport.
Die wasserrechtlichen Anforderungen müssen bei Einleitung in öffentliche Kanalisationen oder in betriebliche Kläranlagen beachtet werden.
Personensicherheit im Brandfall
Es ist sicherzustellen, dass Barrieren, die das Eindringen oder Austreten von Löschwasser verhindern, nicht gleichzeitig Fluchtwege blockieren.
Lösungen wie zeitverzögertes Schließen oder Notentriegelungen an automatischen Sperren sind oft notwendig, damit Personen gefahrlos das Gebäude verlassen können.
Brandschutzorganisation und Alarmierung
In der Brandschutzordnung sind die Zuständigkeiten bei Auslösung der Barrieren zu regeln. Die Feuerwehr und das Betriebspersonal müssen wissen, wie und wann die Sperren schließen.
Eine eindeutige Beschilderung und Unterweisung aller Mitarbeitenden minimieren das Risiko einer Fehlbedienung.
Regelmäßige Funktionskontrollen
Damit das System im Ernstfall verlässlich funktioniert, sind in definierten Intervallen Prüfungen durchzuführen. Dies umfasst sowohl die Barrieren, Abschieber und Dichtungen als auch die Steuerungstechnik (Brandfallsteuermatrix).
Dabei sollten sowohl automatische als auch manuelle Auslösevorgänge getestet werden.
Pflege und Reparaturen
Verschleißteile (z. B. Dichtungen, Antriebe) unterliegen einer regelmäßigen Instandhaltung. Sämtliche Arbeiten sind zu dokumentieren.
Die Einbindung der Rückhaltesysteme in ein Gebäudeleitsystem erlaubt eine frühzeitige Identifizierung von Störungen oder Leckagen.
Schulungen und Notfallübungen
Das Personal (Werkschutz, Haustechnik, Brandschutzbeauftragte) muss geschult sein, um im Fall einer Alarmierung schnell und richtig zu reagieren.
Gemeinsame Übungen mit der örtlichen Feuerwehr tragen dazu bei, mögliche Schwachstellen oder Schnittstellenprobleme rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.
Genehmigungsverfahren
Je nach Umfang und Bedeutung der Anlage sind mit der Unteren Wasserbehörde, dem Umweltamt oder dem Bauordnungsamt Genehmigungsverfahren abzustimmen.
Auch auf Ebene der Stadt oder Kommune können Sondervorschriften gelten, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen.
Feuerwehr- und Versicherungsvorgaben
Versicherer (z. B. VdS, FM Global) legen oft spezifische Richtlinien für Löschwasserrückhaltung fest. Eine frühzeitige Abstimmung kann spätere Umplanungen oder kostspielige Nachrüstungen verhindern.
Die Feuerwehr kann zudem Anforderungen an Zugänglichkeiten, Anfahrtwege und Löschwassermengen stellen, die sich auf die Auslegung des Rückhaltesystems auswirken.