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Winterdienst: Touchpoint

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Winterdienst als Touchpoint für Mitarbeitende

Winterdienst als Touchpoint für Mitarbeitende

Der Winterdienst stellt für Unternehmen nicht nur eine rechtliche und sicherheitstechnische Verpflichtung dar, sondern ist zugleich ein wichtiger „Touchpoint“ für Mitarbeitende. Die Wahrnehmung von Sicherheit und Komfort im Arbeitsumfeld beeinflusst Motivation, Zufriedenheit und Produktivität. Aus Sicht der Mitarbeitenden fungiert er als wichtiger Touchpoint, der Sicherheit, Fürsorge und Wertschätzung vermittelt. Für das Unternehmen selbst bedeutet ein professionell organisierter Winterdienst nicht nur die Verringerung von Haftungsrisiken und Unfallquoten, sondern auch eine positive Wahrnehmung als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.

Die Implementierung sollte sich an etablierten Gesetzen, Normen und Standards orientieren, um die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltvorgaben sicherzustellen. Eine klare Organisation, entsprechende Schulungen sowie der Einsatz geeigneter Technik und Ressourcen gewährleisten dabei eine hochwertige, nachhaltige und rechtssichere Umsetzung.

Sicherheit und Barrierefreiheit bei Winterbedingungen

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefahren für Mitarbeitende zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Legt Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen fest. Ein ordnungsgemäß durchgeführter Winterdienst mindert das Risiko von Rutsch- und Sturzunfällen auf Unternehmensgeländen.

  • Straßenverkehrsordnung (StVO): Legt für öffentliche Verkehrsflächen bestimmte Vorgaben fest. In vielen Gemeinden wird diese sinngemäß auf Firmen- und Werksgelände übertragen bzw. durch kommunale Satzungen ergänzt.

  • Lokale und kommunale Satzungen: Regeln häufig detailliert, in welchen Zeitfenstern Schnee und Eis zu räumen und zu streuen ist (z. B. werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr). Diese Vorgaben können in Teilen auch für große Unternehmensareale gelten.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

  • Haftungsrisiken bei Personenschäden.

  • Bußgelder oder behördliche Auflagen.

  • Negative Auswirkungen auf das Unternehmensimage.

Normen und Standards

  • DIN EN ISO 45001 (Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit): Empfiehlt eine strukturierte Herangehensweise an Arbeitsschutzthemen, zu denen auch der Winterdienst zählt.

  • DGUV Regelwerke: Geben Hinweise zur Unfallprävention, beispielsweise welche Bereiche prioritär geräumt werden sollten (Zugänge, Rettungswege, Parkplätze) und welche Streumittel geeignet sind.

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Können je nach Art der eingesetzten Maschinen (z. B. Schneefräsen) Anwendung finden.

  • Messungen der Rutschhemmung (z. B. nach DIN EN 13036-4): Sicherstellen, dass Wege auch bei winterlichen Bedingungen eine ausreichende Griffigkeit aufweisen.

Relevanz für Mitarbeitende

  • Sicherheit und Gesundheit: Ein gut organisierter Winterdienst reduziert das Unfallrisiko im täglichen Arbeitsumfeld erheblich.

  • Wohlbefinden und Motivation: Mitarbeitende fühlen sich wertgeschätzt, wenn das Unternehmen für ihre Sicherheit sorgt. Das fördert Vertrauen und Identifikation mit dem Arbeitgeber.

  • Komfort: Ein reibungsloses Betreten und Verlassen des Arbeitsplatzes, insbesondere in den frühen Morgenstunden, vermittelt Professionalität und erhöht die Arbeitszufriedenheit.

Relevanz für das Unternehmen

  • Haftungsvermeidung: Bei Unfällen auf dem Betriebsgelände kann das Unternehmen haftbar gemacht werden. Ein professioneller Winterdienst senkt dieses Risiko.

  • Reputation und Employer Branding: Eine konsequente Umsetzung signalisiert Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitarbeitenden, Kunden und Gästen. Dies fördert ein positives Unternehmensimage.

  • Produktivität und Effizienz: Sichere und frei begehbare Wege sowie reibungsloser Verkehrsfluss auf dem Firmengelände reduzieren Ausfallzeiten durch Unfälle oder Verzögerungen beim Arbeitsbeginn.

  • Konformität mit Standards: Die Einhaltung relevanter Gesetze und Normen schützt vor Sanktionen und ermöglicht eine Zertifizierung in Arbeitsschutz- und Umweltmanagementsystemen.

Organisation und Planung

  • Verantwortlichkeiten definieren: Zuständigkeiten klar zuordnen (z. B. Facility Management, externer Dienstleister).

  • Zeitplanung festlegen: Passend zu Schichtmodellen der Mitarbeitenden – insbesondere frühmorgens und am Wochenende.

  • Kontrollrunden: Regelmäßige Begehungen zur Sicherstellung, dass geräumte Flächen auch dauerhaft sicher sind.

Technische Ausstattung und Streumittel

  • Maschineneinsatz: Einsatz von Schneepflügen, Kehrmaschinen und Schneefräsen entsprechend den Unternehmensflächen.

  • Streumittel: Auswahl nach ökologischen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten (z. B. abstumpfendes Material statt chemischer Salze, soweit zulässig und praktikabel).

  • Rutschhemmende Beläge: Präventive Maßnahmen wie rutschfeste Bodenbeschichtungen auf viel genutzten Wegen.

Qualifikation und Schulung der Mitarbeitenden

  • Unterweisung: Regelmäßige Schulungen zu Einsatz von Maschinen, korrekter Streuung, sowie zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften.

  • Sensibilisierung: Mitarbeitende sollten Gefahren frühzeitig erkennen und wissen, wie sie sich im Winter witterungsbedingt richtig verhalten (geeignetes Schuhwerk, Meldung von Gefahrenstellen).

Notfall- und Eskalationspläne

  • Wetterwarnungen: Nutzung zuverlässiger Quellen und Frühwarnsysteme, um auch bei plötzlichem Wetterumschwung schnell reagieren zu können.

  • Eskalationsmanagement: Klare Kommunikationsketten bei extremen Schneefällen oder Eisregen, damit kurzfristig zusätzliche Ressourcen mobilisiert werden können.

Dokumentation und Monitoring

  • Protokollierung: Dokumentation von Räum- und Streuzeiten, eingesetzten Materialien und Kontrollen.

  • Regelmäßige Evaluierung: Analyse von Unfallzahlen und Feedback der Mitarbeitenden zur fortlaufenden Verbesserung des Winterdienstkonzepts.