Ausschreibung im Facility Management
Facility Management: Aussenanlagen » Winterdienst » Ausschreibung

Ausschreibung bzw. eines Vertrags über den betrieblichen Winterdienst
Bei einer Winterdienst-Ausschreibung werden Umwelt- und ESG-Aspekte (reduzierter Streusalzeinsatz, Fuhrpark-Modernität), Qualitätssicherung und Reporting (Stichprobenkontrollen, wöchentliche Reports), Personal- und Ressourcenplanung (genug Teams / Maschinen), Erweiterte Nachweispflichten (Wetterprotokolle, Fotodokumentation?), Flächenabgrenzung (nur betriebsinterne Flächen, ggf. ausgenommen öffentlicher Gehweg) und Vergütung / Preisanpassungsklauseln (z. B. bei Flächenänderung) berücksichtigt.
Damit entsteht ein umfassendes und rechtskonformes Vertragskonstrukt, das Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Umweltschutz sowie Transparenz in der Winterdienstleistung sicherstellt und dem großen Unternehmensstandort optimale Bedingungen für einen reibungslosen Winterbetrieb bietet.
Leistung im Facility Management
Schnee- und Eisbeseitigung
Der Auftragnehmer (AN) räumt und streut gemäß Flächenplan des Auftraggebers (AG). Dazu gehören: Befahrbare Flächen (Straßen, Zufahrten, Parkplätze) mit speziell dafür ausgelegten Fahrzeugen (Schneepflüge, Streufahrzeuge).
Unbefahrbare Flächen (Gehwege, Treppen, Eingänge) per Handräumung / Kleingeräten.
Es erfolgt das Abstreuen mit vom AG gewählten Streumitteln (Salz, Sole, umweltfreundliche Alternativen etc.).
Abtransport von Schnee- / Eismassen auf durch den AG benannte Lagerflächen.
Zwischen- und Endreinigung von Streugut obliegt dem AN.
Einsatzleiter und Personaleinsatz: Während der gesamten Vertragslaufzeit stellt der AN einen verantwortlichen Einsatzleiter, der ständig erreichbar ist und ausreichende fachliche Qualifikation besitzt.
Änderungen im Personaleinsatz (Wechsel Einsatzleiter, Teams) sind rechtzeitig mit dem AG abzusprechen.
Einsatz- und Prioritätenplan: Ein mit dem AG vereinbarter Einsatz- und Prioritätenplan (A-, B-, C-Flächen) wird Vertragsbestandteil.
Der AN plant die Einsätze eigenständig, hat aber rechtzeitig Entscheidungen (z. B. Streumittelwahl) beim AG anzufordern, um Verzögerungen zu vermeiden.
Reaktionszeit: Ab Anforderung durch den AG hat der AN spätestens innerhalb einer Stunde mit den Winterdienstarbeiten auf dem Werksgelände zu beginnen (7 Tage/Woche, 24 Stunden/Tag).
Die vereinbarten Termine und Reaktionszeiten sind verbindlich.
Pönale bei Zeitüberschreitung: Überschreitet der AN die 1-Stunden-Reaktionszeit, kann der AG eine Entschädigung von DM 2.500,– pro Einsatztag (max. DM 35.000,–) geltend machen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Unfallverhütung
Der AN hält alle einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV, DGUV, BetrSichV) strikt ein, ggf. Norddeutsche Metallberufsgenossenschaft UVV 1.0.
Vor Arbeitsbeginn klärt er betriebsspezifische Gefahren und stimmt Arbeitssicherheitsmaßnahmen mit dem AG ab.
Erforderliche PSA (Warnkleidung, rutschfeste Schuhe) wird durch den AN bereitgestellt.
Ordnung auf dem Firmengelände
Nicht benötigte Fahrzeuge dürfen nicht dauerhaft geparkt werden; Baubuden oder ähnliche Einrichtungen bedürfen einer Genehmigung.
Wegfremde Personen beschränken sich auf den unmittelbaren Arbeitsbereich, befolgen Anweisungen (Werksverwaltung, Pförtner).
Alkohol oder berauschende Mittel sind vor und während der Arbeit streng untersagt.
Werksausweis ist bei Betreten des Geländes sichtbar zu tragen.
Subunternehmer
Der AN erbringt die Leistung grundsätzlich selbst.
Der Einsatz / Wechsel von Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Bei unerlaubtem Subunternehmereinsatz kann der AG den Vertrag sofort kündigen.
Haftung und Versicherung
Der AN haftet für alle Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), die er oder seine Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer verursachen.
Er weist eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung nach (Deckungssumme nach Branchendurchschnitt).
Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz bei Verzug) des AG bleiben bestehen.
Allgemeines
Jede Partei kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
Typische wichtige Gründe (nur beispielhaft) sind: Wiederholte Qualitätsmängel bei der Vertragserfüllung,
Wiederholte Überschreitung vereinbarter Ausführungs- oder Reaktionszeiten,
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen,
Nichteinigung bei Preisveränderungen,
Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens (Insolvenzfall),
Dauerhafte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Ordnung auf dem Werksgelände,
Andere gravierende Vertragsverletzungen, die das Vertragsverhältnis unzumutbar machen.
Sonstige Pflichten
Vertraulichkeit: Alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des AG sind zu wahren.
Datenschutz: Falls personelle Daten (z. B. Mitarbeiterlisten) verarbeitet werden, DSGVO-konformes Vorgehen.
Kontrollen: Stichprobenartige Gepäck-/Fahrzeugkontrollen durch den AG sind zulässig; AN hat sein Personal zu informieren.
Erweiterte Umwelt- und ESG-Aspekte
Der AN verpflichtet sich zu ressourcenschonendem Einsatz von Streusalz / -mitteln, Minimierung Grundwasserbelastung und Emissionen (z. B. Fuhrparkmodernität).
Eine Dokumentation (Materialverbrauch, Kraftstoffverbrauch) kann vom AG gefordert werden.
Qualitätssicherung und Reporting
Der AN kann zu Stichprobenkontrollen (Platzbegehungen) durch den AG verpflichtet werden.
Regelmäßige Reports (z. B. wöchentlich / monatlich) über Einsatzstunden, Streusalzverbrauch, Beschwerden?
Personal- und Ressourcenplanung
Der AN stellt sicher, dass ausreichend Personal und Fahrzeuge verfügbar sind, um auch bei extremem Schneefall** die Reaktionszeit** einzuhalten.
Ggf. Schichtmodelle zur Vermeidung von Personalausfällen, definierter Mindestpersonalstock.
Erweiterte Nachweispflichten
Der AN führt ein Wetterprotokoll (Temperatur, Niederschlagsart, Zeit), Fotodokumentation an kritischen Stellen (optional).
Die Nachweise sind digital oder per App möglich, Minimierung Papier.
Abgrenzung Flächen
Der AN räumt nur die betriebsinternen Flächen laut Flächenplan. Für angrenzende öffentliche Gehwege gilt eine separate Regelung oder kommunale Zuständigkeit, es sei denn, der Auftrag umfasst explizit auch diese.
Vertragsgrundlage für den Winterdienst
Dieser Vertrag (Ausschreibung) inkl. Flächenplan, Einsatz- und Prioritätenplan, EHS-Regeln und ggf. Umwelt-/ESG-Vorgaben bildet die Grundlage der Winterdienst-Leistung.
Die Gerichtsstand- und anwendbares Recht-Regelung sowie evtl. Lohn- / Tariftreueklauseln werden gesondert definiert.
Im Übrigen gelten die einschlägigen Vorschriften des BGB, HGB und der kommunalen Satzungen zum Winterdienst.