Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Ausschreibung im Facility Management

Facility Management: Aussenanlagen » Winterdienst » Ausschreibung

Ausschreibung bzw. eines Vertrags über den betrieblichen Winterdienst

Ausschreibung bzw. eines Vertrags über den betrieblichen Winterdienst

Bei einer Winterdienst-Ausschreibung werden Umwelt- und ESG-Aspekte (reduzierter Streusalzeinsatz, Fuhrpark-Modernität), Qualitätssicherung und Reporting (Stichprobenkontrollen, wöchentliche Reports), Personal- und Ressourcenplanung (genug Teams / Maschinen), Erweiterte Nachweispflichten (Wetterprotokolle, Fotodokumentation?), Flächenabgrenzung (nur betriebsinterne Flächen, ggf. ausgenommen öffentlicher Gehweg) und Vergütung / Preisanpassungsklauseln (z. B. bei Flächenänderung) berücksichtigt.

Damit entsteht ein umfassendes und rechtskonformes Vertragskonstrukt, das Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Umweltschutz sowie Transparenz in der Winterdienstleistung sicherstellt und dem großen Unternehmensstandort optimale Bedingungen für einen reibungslosen Winterbetrieb bietet.

Leistung im Facility Management

Schnee- und Eisbeseitigung

  • Der Auftragnehmer (AN) räumt und streut gemäß Flächenplan des Auftraggebers (AG). Dazu gehören: Befahrbare Flächen (Straßen, Zufahrten, Parkplätze) mit speziell dafür ausgelegten Fahrzeugen (Schneepflüge, Streufahrzeuge).

  • Unbefahrbare Flächen (Gehwege, Treppen, Eingänge) per Handräumung / Kleingeräten.

  • Es erfolgt das Abstreuen mit vom AG gewählten Streumitteln (Salz, Sole, umweltfreundliche Alternativen etc.).

  • Abtransport von Schnee- / Eismassen auf durch den AG benannte Lagerflächen.

  • Zwischen- und Endreinigung von Streugut obliegt dem AN.

  • Einsatzleiter und Personaleinsatz: Während der gesamten Vertragslaufzeit stellt der AN einen verantwortlichen Einsatzleiter, der ständig erreichbar ist und ausreichende fachliche Qualifikation besitzt.

  • Änderungen im Personaleinsatz (Wechsel Einsatzleiter, Teams) sind rechtzeitig mit dem AG abzusprechen.

  • Einsatz- und Prioritätenplan: Ein mit dem AG vereinbarter Einsatz- und Prioritätenplan (A-, B-, C-Flächen) wird Vertragsbestandteil.

  • Der AN plant die Einsätze eigenständig, hat aber rechtzeitig Entscheidungen (z. B. Streumittelwahl) beim AG anzufordern, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Reaktionszeit: Ab Anforderung durch den AG hat der AN spätestens innerhalb einer Stunde mit den Winterdienstarbeiten auf dem Werksgelände zu beginnen (7 Tage/Woche, 24 Stunden/Tag).

  • Die vereinbarten Termine und Reaktionszeiten sind verbindlich.

  • Pönale bei Zeitüberschreitung: Überschreitet der AN die 1-Stunden-Reaktionszeit, kann der AG eine Entschädigung von DM 2.500,– pro Einsatztag (max. DM 35.000,–) geltend machen.

  • Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Unfallverhütung

  • Der AN hält alle einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV, DGUV, BetrSichV) strikt ein, ggf. Norddeutsche Metallberufsgenossenschaft UVV 1.0.

  • Vor Arbeitsbeginn klärt er betriebsspezifische Gefahren und stimmt Arbeitssicherheitsmaßnahmen mit dem AG ab.

  • Erforderliche PSA (Warnkleidung, rutschfeste Schuhe) wird durch den AN bereitgestellt.

Ordnung auf dem Firmengelände

  • Nicht benötigte Fahrzeuge dürfen nicht dauerhaft geparkt werden; Baubuden oder ähnliche Einrichtungen bedürfen einer Genehmigung.

  • Wegfremde Personen beschränken sich auf den unmittelbaren Arbeitsbereich, befolgen Anweisungen (Werksverwaltung, Pförtner).

  • Alkohol oder berauschende Mittel sind vor und während der Arbeit streng untersagt.

  • Werksausweis ist bei Betreten des Geländes sichtbar zu tragen.

Subunternehmer

  • Der AN erbringt die Leistung grundsätzlich selbst.

  • Der Einsatz / Wechsel von Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.

  • Bei unerlaubtem Subunternehmereinsatz kann der AG den Vertrag sofort kündigen.

Berufskleidung

  • Das Personal des AN (inkl. Subunternehmer) trägt einheitliche und saubere Berufskleidung, ggf. mit Firmenlogo.

  • Sie nutzen die vom AN gestellte PSA (Sicherheitsschuhe, Warnschutzjacken etc.).

Leistungsnachweise

  • Der AN dokumentiert Datum, Uhrzeit, geräumte Flächen, Streumittelmenge und ggfs. Maschineneinsätze (z. B. GPS- oder App-basiert) je Einsatztag.

  • Diese Dokumentation dient dem AG als Beleg zur Einhaltung der Reaktionszeit und Qualität.

Haftung und Versicherung

  • Der AN haftet für alle Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), die er oder seine Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer verursachen.

  • Er weist eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung nach (Deckungssumme nach Branchendurchschnitt).

  • Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz bei Verzug) des AG bleiben bestehen.

Abnahme

  • Die Winterdienstleistung gilt nur dann als abgenommen, wenn eine Abnahme durch den AG stattfand (ggf. täglich oder wöchentlich).

  • Mängel (unzureichend geräumte Flächen) verhindern die Abnahme der jeweiligen Teilleistung.

  • Die Abnahme ist Vertragsbestandteil und im Gesamtpreis enthalten.

Allgemeines

  • Jede Partei kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

  • Typische wichtige Gründe (nur beispielhaft) sind: Wiederholte Qualitätsmängel bei der Vertragserfüllung,

  • Wiederholte Überschreitung vereinbarter Ausführungs- oder Reaktionszeiten,

  • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen,

  • Nichteinigung bei Preisveränderungen,

  • Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens (Insolvenzfall),

  • Dauerhafte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Ordnung auf dem Werksgelände,

  • Andere gravierende Vertragsverletzungen, die das Vertragsverhältnis unzumutbar machen.

Konsequenzen

  • Bei einer Kündigung aus wichtigem Grunde erlischt der Vergütungsanspruch des AN für nicht oder mangelbehaftet erbrachte Leistungen, soweit kein Teilerfolg anrechenbar ist.

  • Pönale- und Schadensersatzansprüche des AG bleiben unberührt, auch nach Kündigung.

Sonstige Pflichten

  • Vertraulichkeit: Alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des AG sind zu wahren.

  • Datenschutz: Falls personelle Daten (z. B. Mitarbeiterlisten) verarbeitet werden, DSGVO-konformes Vorgehen.

  • Kontrollen: Stichprobenartige Gepäck-/Fahrzeugkontrollen durch den AG sind zulässig; AN hat sein Personal zu informieren.

Erweiterte Umwelt- und ESG-Aspekte

  • Der AN verpflichtet sich zu ressourcenschonendem Einsatz von Streusalz / -mitteln, Minimierung Grundwasserbelastung und Emissionen (z. B. Fuhrparkmodernität).

  • Eine Dokumentation (Materialverbrauch, Kraftstoffverbrauch) kann vom AG gefordert werden.

Qualitätssicherung und Reporting

  • Der AN kann zu Stichprobenkontrollen (Platzbegehungen) durch den AG verpflichtet werden.

  • Regelmäßige Reports (z. B. wöchentlich / monatlich) über Einsatzstunden, Streusalzverbrauch, Beschwerden?

Personal- und Ressourcenplanung

  • Der AN stellt sicher, dass ausreichend Personal und Fahrzeuge verfügbar sind, um auch bei extremem Schneefall** die Reaktionszeit** einzuhalten.

  • Ggf. Schichtmodelle zur Vermeidung von Personalausfällen, definierter Mindestpersonalstock.

Erweiterte Nachweispflichten

  • Der AN führt ein Wetterprotokoll (Temperatur, Niederschlagsart, Zeit), Fotodokumentation an kritischen Stellen (optional).

  • Die Nachweise sind digital oder per App möglich, Minimierung Papier.

Abgrenzung Flächen

  • Der AN räumt nur die betriebsinternen Flächen laut Flächenplan. Für angrenzende öffentliche Gehwege gilt eine separate Regelung oder kommunale Zuständigkeit, es sei denn, der Auftrag umfasst explizit auch diese.

Vergütung und weitere Klauseln

  • Abrechnung kann pauschal pro Saison oder gemischtes Modell (Grundpauschale + pro Einsatz / Streumenge).

  • Bei Flächenveränderungen (Neubau, Stilllegung) sind Preisanpassungen im Einvernehmen zu regeln (Schriftform).

Vertragsänderungen

  • Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und beidseitigen Zustimmung.

  • Einseitige Änderungen (z. B. Wechsel Einsatzleiter oder Subunternehmer) sind dem AG vorab anzuzeigen.

Vertragsgrundlage für den Winterdienst

  • Dieser Vertrag (Ausschreibung) inkl. Flächenplan, Einsatz- und Prioritätenplan, EHS-Regeln und ggf. Umwelt-/ESG-Vorgaben bildet die Grundlage der Winterdienst-Leistung.

  • Die Gerichtsstand- und anwendbares Recht-Regelung sowie evtl. Lohn- / Tariftreueklauseln werden gesondert definiert.

  • Im Übrigen gelten die einschlägigen Vorschriften des BGB, HGB und der kommunalen Satzungen zum Winterdienst.