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Ausführungsplanung für den Winterdiensteinsatz

Facility Management: Aussenanlagen » Winterdienst » Ausführungsplanung

Ausführungsplanung für den Winterdiensteinsatz

Ausführungsplanung für den Winterdiensteinsatz

Der Winterdienst – die Organisation aller Maßnahmen zur Schneeräumung und Glättebekämpfung – ist ein essenzieller Bestandteil des infrastrukturellen Facility Managements. Insbesondere in klimatisch herausfordernden Regionen steht er für Sicherheit, betriebliche Kontinuität und die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten. Es ist unmittelbar einsichtig, dass Straßen, Wege und Flächen aus Sicherheitsgründen im Winter von Schnee und Eis befreit werden müssen. Versäumnisse können schwerwiegende Folgen haben: Unfälle durch Glätte, Betriebsunterbrechungen oder Haftungsansprüche aufgrund verletzter Räum- und Streupflichten. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an eine Ausführungsplanung für den Winterdiensteinsatz, die weit mehr umfasst als ad-hoc Schneeräumen – sie erfordert präzises strategisches Vorgehen, technische und organisatorische Vorbereitung sowie eine lückenlose Integration in die Gesamtprozesse des Facility Managements. Die Bedeutung einer soliden Winterdienstausführungsplanung nimmt vor dem Hintergrund veränderter klimatischer Bedingungen weiter zu. Extreme Witterungsereignisse, strenge Wintermonate und plötzliche Schneefälle werden infolge des Klimawandels künftig häufiger auftreten. Zugleich stehen viele Organisationen – von Kommunen bis Unternehmen – vor ökonomischen Zwängen, da Winterdiensteinsätze kostspielig sind und Budgets nicht übermäßig strapaziert werden dürfen. Nur durch frühzeitige, sorgfältige Planung und ein spezifisches Winterdienstkonzept lassen sich diese Herausforderungen bewältigen. Jede Objektart bringt ihre eigenen Herausforderungen mit sich, doch die Grundprinzipien der Ausführungsplanung sind übertragbar. Phasenweises Vorgehen, klare Verantwortlichkeiten, eine Balance zwischen Sicherheit, Ökonomie und Ökologie, sowie die Nutzung moderner Technologien und Managementmethoden ziehen sich als Leitmotive durch alle Bereiche. Fest steht, dass der Winterdienst im Facility Management eine verantwortungsvolle Daueraufgabe bleibt. Mit einer ganzheitlichen Ausführungsplanung, wie sie in dieser Arbeit dargestellt wurde, sind Facility Manager jedoch bestens gerüstet, um auch kommende Winter sicher, effizient und nachhaltig zu meistern. Die Kombination aus wissenschaftlich fundierter Planung und praktischer Erfahrung vor Ort gewährleistet, dass Außenanlagen jeder Art – ob kommunaler Gehweg, Betriebshof oder Flughafenrollbahn – im Winter zuverlässig betreut werden und ihre Nutzer geschützt sind. Damit erfüllt der Winterdienst zugleich seinen Zweck als Schutzschild gegen Wintergefahren und als Aushängeschild für ein professionell betriebenes Facility Management.

Ausführungsplanung Winterdienst FM

Anwendungsbereiche und Objektarten des Winterdienstes

Winterdienst im Facility Management umfasst ein breites Spektrum an Objekttypen und Nutzungsszenarien. Für jede Liegenschaftsart stellen sich spezifische Anforderungen an die Planung und Ausführung des Winterdienstes. Im Folgenden werden die wichtigsten Anwendungsbereiche und deren Besonderheiten dargestellt:

Kommunale Einrichtungen und öffentliche Verkehrsflächen

Öffentliche Gebäude und Anlagen – von Rathäusern und Schulen bis zu Park- und Grünanlagen – erfordern einen Winterdienst, der nahtlos mit dem städtischen Straßenbetriebsdienst verknüpft ist. Kommunen tragen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen grundsätzlich die Räum- und Streupflicht, oft übertragen sie diese aber per Satzung auf angrenzende Anlieger. In städtischem Kontext existiert typischerweise ein gestuftes System: Hauptverkehrsstraßen, ÖPNV-Trassen und Gefahrenpunkte (etwa Krankenhauszufahrten) haben höchste Priorität und müssen zuerst geräumt und gestreut werden, während Nebenstraßen und Nebenflächen nachrangig behandelt werden. Die Planung muss hier Dringlichkeitsstufen und Routenpläne definieren, um mit begrenzten Ressourcen möglichst große Wirkung zu erzielen. Besondere Herausforderungen liegen in der Abstimmung zwischen städtischem Bauhof, externen Dienstleistern und ggf. Bürgerpflichten (z.B. Räumung von Gehwegen durch Anwohner). Zudem sind städtische Winterdienstkonzepte zunehmend auf Nachhaltigkeit und Kostenminimierung ausgelegt, etwa in Form eines differenzierten Winterdienstes, bei dem wenig genutzte Wege unter Umständen gar nicht oder nur eingeschränkt geräumt werden, um Ressourcen zu sparen. Wichtig ist hier jedoch die transparente Kommunikation mit der Öffentlichkeit, da reduzierte Leistungen sonst zu Akzeptanzproblemen und Haftungsrisiken führen können.

Industrie- und Gewerbeareale

In Industrieparks, Werksgeländen und Logistikzentren dient der Winterdienst primär der Arbeitssicherheit und Aufrechterhaltung von Betriebsabläufen. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihr Gelände bei Nässe, Glätte und Schnee zu sichern – der betriebliche Winterdienst ist Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers. Dies umfasst interne Verkehrswege, Ladezonen, Werksstraßen, Parkplätze und Zugänge zu Gebäuden. Anders als im öffentlichen Raum gelten hier die zeitlichen Vorgaben der Räumung nicht pauschal 7–20 Uhr, sondern orientieren sich an den Betriebszeiten: Beginnt der Betrieb etwa um 7:00 Uhr, müssen die Flächen bereits vorher gefahrlos begeh- und befahrbar sein. Ähnlich gilt: Treffen Lieferanten frühmorgens oder arbeiten Schichten rund um die Uhr, ist eine flexible Winterdienstbereitschaft erforderlich, die sich nach dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen richtet. Viele Unternehmen beauftragen externe Winterdienst-Dienstleister; dabei sind klare vertragliche Regelungen über Leistungsumfang und Einsatzzeiten unerlässlich. So sollte beispielsweise schriftlich fixiert sein, bis wann vor Arbeitsbeginn Parkplätze und Hauptwege geräumt sein müssen. Trotz Fremdvergabe verbleibt die Organisations- und Überwachungspflicht beim Unternehmen: Werden Mängel beim Dienstleister bekannt (z.B. verspätetes oder unvollständiges Räumen), muss der Auftraggeber unverzüglich eingreifen. In eigenen Werkswinterdienst-Teams ist zudem die Mitarbeiterunterweisung zentral – Beschäftigte müssen über Wintergefahren aufgeklärt und angehalten werden, nur geräumte Wege zu benutzen und generell umsichtig zu handeln. Technisch kommen auf großen Betriebsgeländen häufig schwere Geräteträger, Traktoren mit Schneeschild oder Radlader zum Einsatz; gut verteilte Streugutbehälter erleichtern händische Einsätze an neuralgischen Punkten. Industrieareale erfordern somit eine Winterdienstplanung, die Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG, DGUV-Vorschriften) mit betrieblichen Erfordernissen vereint und im Ernstfall – beispielsweise bei Unfällen von Lieferanten oder Besuchern – eine einwandfreie Dokumentation als Nachweis vorlegen kann.

Wohnanlagen und Wohnquartiere

In Wohnimmobilien, seien es größere Wohnanlagen, Siedlungen oder gemischt genutzte Quartiere, steht der Winterdienst im Zeichen der Verkehrssicherheit für Bewohner und Besucher. Nach deutschem Recht trifft die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen zwar zunächst die Gemeinden, wird aber üblicherweise per Ortssatzung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Diese können die Pflichten wiederum auf Mieter delegieren (sofern im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart) oder einen Hausmeisterdienst bzw. Winterdienstunternehmen beauftragen. In der Praxis übernehmen häufig Hausmeisterservices oder externe Dienstleister den Winterdienst für Wohnobjekte. Wichtig ist hier die klare Zuweisung der Verantwortlichkeit: Die Pflicht muss vertraglich fixiert sein und eine sorgfältige Aufgabenerfüllung einschließlich Haftungsübernahme beinhalten. Die zeitlichen Rahmen sind analog zum öffentlichen Bereich: werktags etwa 7:00–20:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8:00 bzw. 9:00 Uhr. Innerhalb dieses Fensters muss der Haupteingangsbereich sowie der Gehweg vor dem Gebäude in sicherem Zustand sein – in der Regel mindestens 1,0 m Breite, damit zwei Personen einander passieren können. Bei Wohnanlagen mit besonderen Einrichtungen (etwa einem angeschlossenen Gastronomiebetrieb mit längeren Öffnungszeiten) erhöht sich der Pflichtumfang entsprechend, um Gästen auch zu späten Stunden einen sicheren Weg zu gewährleisten. Ein typisches Organisationsmodell in der Wohnungswirtschaft ist ein Winterdienstplan, der zwischen Anliegerpflichten, Hausmeisterdiensten und externen Kräften koordiniert. Hausmeister werden dabei oft mit einer Pauschale für die Winterbereitschaft entlohnt, da sie außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit bei Schneefall frühmorgens und am Wochenende einsatzbereit sein müssen. Auch für Mieter, die zur Schneeräumung verpflichtet sind, gilt: Sie müssen ihrer Pflicht im vorgegebenen Zeitrahmen nachkommen; tun sie dies nicht, kann die Hausverwaltung auf Kosten der Mieter Ersatzdienste beauftragen, um der Verkehrssicherung nachzukommen. Zur Vermeidung von Haftungsfällen – etwa wenn ein Bewohner auf einer nicht geräumten Treppe stürzt – ist eine lückenlose Dokumentation durch die verantwortlichen Personen ratsam (z.B. mittels Einträgen in ein Winterdienst-Tagebuch oder mittels Smartphone-App), um im Streitfall nachweisen zu können, dass ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde.

Flughäfen und Spezialinfrastrukturen

Großinfrastrukturen wie Verkehrsflughäfen stellen in puncto Winterdienst eine Klasse für sich dar. Aufgrund der sicherheitskritischen und hochgradig zeitabhängigen Abläufe im Flugverkehr müssen Start- und Landebahnen, Rollwege, Vorfelder und weitere Betriebsflächen selbst bei starkem Schneefall nahezu unterbrechungsfrei verfügbar gehalten werden. Entsprechend aufwendig und sorgfältig erfolgt hier die Ausführungsplanung des Winterdienstes. Beispielsweise stehen am Flughafen Zürich von Oktober bis April rund 140 interne Mitarbeitende sowie 160 externe Kräfte in ständiger Pikettbereitschaft, um bei Bedarf sofort auszurücken. Kurze Reaktionszeiten sind entscheidend, denn schon geringe Verzögerungen bei der Räumung führen zu Beeinträchtigungen des Flugbetriebs. Vor jeder Wintersaison findet daher ein intensives Training aller Beteiligten statt, inklusive theoretischer Schulungen, Web-basierten Trainingsmodulen, Fahrübungen und einer kompletten Proberäumung im Verbund auf den Pisten. Flughäfen verfügen über hoch spezialisierte Räumtechnik: sogenannte Räumzüge aus mehreren hintereinander versetzt fahrenden Fahrzeugen befreien in Formation die Start- und Rollbahnen. Ein Räumzug kann z.B. aus bis zu acht Kehrblasgeräten (Kombination aus Pflug, Bürste und Gebläse), zusätzlichen Schneepflügen und Schneefräsen bestehen. Diese Technik erlaubt es, mehrere Millionen Quadratmeter Fläche in kurzer Zeit zu räumen, wie die Praxis zeigt. Dennoch erfordert dies minutiöse Planung und Koordination – jeder Einsatz ähnelt einer choreografierten Operation, bei der Kommunikation (z.B. über Leitstellenfunk) und klare Rollenzuweisungen (etwa des „Leithammels“ als vorderstem Fahrer) lebenswichtig sind. Flughäfen müssen zudem alternative Pläne bereithalten, etwa Schneedeponien auf dem Gelände anlegen, wohin überschüssiger Schnee mit Lkw abtransportiert wird. Ferner gelten hier strikte Vorschriften internationaler Luftfahrtbehörden (ICAO, EASA), u.a. zur Messung der Bremswirkung auf geräumten Flugbetriebsflächen und zum Einsatz von speziellen, glykolhaltigen Enteisungsmitteln anstelle von Tausalz, um Korrosion an Fluggeräten zu vermeiden. Die Integration des Winterdienstes in das Flughafen-Facility-Management erfolgt oft über eigene Winterdienstleitungen, die eng mit der Flugleitung, Bodenverkehrsdiensten und Vorfeldkontrolle verzahnt sind. Insgesamt zeigt dieses Beispiel, dass für kritische Infrastrukturen höchste Maßstäbe an die Winterdienstausführungsplanung gelten: Sie muss personell, technisch und organisatorisch so ausgelegt sein, dass ein wetterbedingter Betriebsstillstand praktisch ausgeschlossen wird – ein Ziel, das am Flughafen Zürich bislang erreicht wurde (dort musste der Betrieb noch nie wegen Winterwetters komplett eingestellt werden).

Rechtliche und normative Rahmenbedingungen

Ein Fundament jeder Winterdienstplanung sind die rechtlichen Vorgaben und einschlägigen Normen. Die Verkehrssicherungspflicht als allgemeiner Rechtsgrundsatz verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung Dritter zu verhindern. Übertragen auf den Winter bedeutet dies: Eigentümer von Grundstücken oder Betreiber von Anlagen müssen dafür Sorge tragen, dass niemand durch Schnee- oder Eisglätte zu Schaden kommt. In Deutschland konkretisiert sich diese Pflicht in einer Kombination aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften und zivilrechtlicher Haftung: Gemeinden regeln per Straßenreinigungssatzung die Schneeräum- und Streupflichten auf öffentlichen Wegen, wobei sie – je nach Bundesland – Pflichten für Gehwege an die Anlieger übertragen dürfen (z.B. Art. 51 Abs.5 BayStrWG in Bayern). Demnach sind in vielen Kommunen die Grundstückseigentümer verantwortlich, den Gehweg vor ihrem Objekt in sicherem Zustand zu halten. Diese Pflicht kann per Mietvertrag weiter an Mieter delegiert werden, bedarf aber klarer Vereinbarung. Versäumnisse bei der Räumung gelten rechtlich als Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht und können Schadenersatzansprüche nach § 823 BGB nach sich ziehen, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit einem Unfall besteht. Die Rechtsprechung hat hierzu umfangreiche Kriterien entwickelt. So ist der Zeitrahmen der Streu- und Räumpflicht im Allgemeinen auf die „üblichen Verkehrszeiten“ begrenzt – werktags etwa 7:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten wird ein allgemeiner Verkehrsfluss als nicht mehr zumutbar angesehen, wobei Ausnahmen gelten können, wenn besondere Umstände (z.B. ein andauernder Eisregen oder nächtliche Veranstaltungen) ein abweichendes Handeln erfordern. Innerhalb der genannten Zeiten muss der Sicherungspflichtige bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glättebildung erneut tätig werden, allerdings nicht ununterbrochen, sondern soweit zumutbar und erforderlich – z.B. wird permanentes Schneeschippen während eines fortwährenden starken Schneefalls nicht verlangt. Als Maßstab für den Umfang der Räumung hat sich etabliert, dass i.d.R. eine Gehwegbreite von 1,0 bis 1,2 m ausreicht, damit zwei Personen einander gefahrlos passieren können. In Bereichen mit höherem Fußgängeraufkommen (etwa vor öffentlichen Gebäuden oder Einkaufszentren) sind jedoch entsprechend größere Flächen zu räumen. Wichtig ist auch: Fußgänger oder Nutzer können keine absolute Gefahrlosigkeit erwarten – kleinere verbleibende Rutschstellen („Streulücken“) sind toleriert, solange im Wesentlichen gründlich gestreut wurde. Jedoch entbindet ein einfacher Warnhinweis („Achtung, Rutschgefahr“) nicht von der Räumpflicht; Warnschilder allein genügen weder auf privatem Grund noch im öffentlichen Bereich, um die Verantwortung abzuwenden. Bei Unfällen prüft die Rechtsprechung im Einzelfall, ob die Anforderungen an die Sicherung erfüllt waren. Daher kommt der Dokumentation besondere Bedeutung zu: Kann der Verantwortliche nachweisen, wann und wo geräumt bzw. gestreut wurde, verbessert dies seine Position erheblich. Dokumentationssysteme (Einsatzprotokolle, digitale Zeitstempel, Fotobeweise) sind somit integraler Bestandteil der rechtssicheren Winterdienstausführung.

Neben Gesetzen und Gerichtsurteilen sind Normen und Richtlinien relevant. In Deutschland und Europa existiert eine Reihe technischer Normen, die Ausrüstung und Verfahren im Winterdienst betreffen – Beispiele sind DIN EN 13021 (Sicherheitsanforderungen an Winterdienstmaschinen), DIN EN 15431 (Anforderungen an Austauschbarkeit von Anbaugeräten für Winterdienstfahrzeuge) oder Normen zu Streustoffen und deren Wirkung. Diese technischen Standards gewährleisten etwa die Arbeitssicherheit des Personals und die Kompatibilität von Gerät (z.B. einheitliche Anbauplatten für Schneepflüge nach DIN EN 15432). Für die Planungsseite sind eher Managementnormen einschlägig: Winterdienst ist als Leistungsbereich klar in die Systematik des Facility Management eingeordnet. Gemäß der europäischen Norm DIN EN 15221 bzw. der daraus hervorgegangenen ISO 41000-Serie wird Winterdienst dem Infrastrukturellen Gebäudemanagement zugerechnet. Ähnlich definiert die deutsche Richtlinie GEFMA 100 das infrastrukturelle FM und listet Winterdienst als Teilbereich der Außenanlagenpflege. Die DIN 32736 („Facility Management – Begriffe und Leistungen im Gebäudebetrieb“) führt Winterdienst respektive „Winterbesen“ und „Winterschutzmaßnahmen“ als standardisierte Leistungspositionen auf, was die Vergleichbarkeit und Ausschreibungsfähigkeit solcher Services erhöht. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Richtlinien, etwa von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im kommunalen Bereich, oder die Airport Service Quality Manuals für Flughäfen, die Benchmark-Vorgaben (z.B. max. Räumzeiten für Startbahnen) enthalten. Insgesamt schaffen die rechtlichen und normativen Rahmenbedingungen den verbindlichen äußeren Handlungsrahmen für die Winterdienstplanung: sie definieren wer wofür verantwortlich ist, wann und in welchem Umfang geräumt werden muss, welche Mittel erlaubt oder verboten sind und welche Qualitätsmaßstäbe gelten.

Nachhaltigkeit und ökologische Ziele

Angesichts ökologischer Herausforderungen rückt die Nachhaltigkeit im Winterdienst immer stärker in den Fokus. Klassisches Streusalz (Natriumchlorid) ist zwar bis heute das am häufigsten eingesetzte Taumittel aufgrund seiner zuverlässigen tauenden Wirkung, doch die negativen Umweltfolgen sind erheblich. Salz gelangt in Böden und Gewässer, schädigt Straßenbäume und Zierpflanzen, kann Tierpfoten verätzen und fördert die Korrosion von Fahrzeugen und Infrastruktur. Deshalb haben viele Städte und Gemeinden in ihren Satzungen den Einsatz von Salz stark eingeschränkt oder ganz verboten – es darf meist nur noch in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen oder an gefährlichen Steillagen) verwendet werden. Stattdessen sollen abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat zum Einsatz kommen, die durch Erhöhen der Reibung die Rutschgefahr mindern. Allerdings sind auch diese Alternativen nicht ohne Nachteile: Sie müssen nach dem Tauwetter wieder aufwendig aufgekehrt und entsorgt werden, und feiner Sand kann Abwasserkanäle belasten. Interessanterweise haben wissenschaftliche Ökobilanzen gezeigt, dass manche Alternativen ökologisch schlechter abschneiden als Salz, wenn man den gesamten Lebenszyklus betrachtet. In jüngerer Zeit erproben daher viele Kommunen sogenannte Flüssigstreustoffe (Sole). Solelösungen (meist 20–25%ige Salzlösung) werden präventiv aufgetragen, um Eisbildung zu verhindern. Vorteile der Sole sind eine deutlich geringere Salzmenge (Einsparungen bis zu 30% Salz) und eine gleichmäßigere Verteilung auf der Fläche. Jedoch ist präventives Solestreuen nur bei passender Witterung sinnvoll – etwa auf trockenen, kalten Straßen zur Gefahrenabwehr vor Frost; fällt hingegen Schnee auf eine Solefläche oder folgt starker Temperatursturz, kann sich eine Eisschicht bilden und die Situation verschlimmern. Daher erfordert Soleeinsatz zuverlässige Wetterprognosen und ein gutes Timing.

Eine nachhaltige Winterdienstplanung bedeutet auch, das Notwendige vom Wünschenswerten zu trennen (differenzierter Winterdienst): Aus ökologischen und budgetären Gründen wird vermehrt diskutiert, niedrig priorisierte Flächen gar nicht zu betreuen, sofern Verkehrssicherheit und Zumutbarkeit es erlauben. Beispielsweise können wenig genutzte Parkplätze, selten begangene Fußwege oder rein interne Lagerflächen im Winter unberäumt bleiben, um Ressourcen zu schonen. Dies setzt jedoch voraus, dass Nutzer frühzeitig informiert werden und Warnhinweise angebracht sind, um auf glatte Bereiche hinzuweisen und angepasstes Verhalten einzufordern. Nachhaltigkeit umfasst zudem den schonenden Umgang mit Ressourcen: Moderne Streufahrzeuge werden mit GPS-gesteuerten Dosiersystemen ausgestattet, die strecken- und temperaturabhängig die Ausbringmenge von Streugut optimieren. An kritischen Stellen (Kälteinseln, Brücken) kann durch Thermal Mapping – der Erstellung eines thermischen Profils der Strecke – im Voraus bestimmt werden, wo zuerst Glätte auftritt, um genau dort gezielt zu streuen. Weitere technische Hilfsmittel wie Glättemeldeanlagen (stationäre Sensoren in Straßenbelägen) oder mobile Wetterdaten erlauben einen vorausschauenden, sparsamen Mitteleinsatz. Der bewusste Umgang mit Energie und Emissionen ist ebenfalls Teil der Nachhaltigkeit: Einsatzpläne sollten so gestaltet sein, dass Fahrstrecken minimiert werden (z.B. logisch optimierte Räumrouten ohne Leerfahrten), Fahrzeuge möglichst emissionsarm betrieben werden (Stichwort: Umstellung auf Kommunalgeräte mit Elektro- oder Hybridantrieb, falls verfügbar) und Lärm in Wohngebieten reduziert wird. Darüber hinaus existieren zunehmend Nachhaltigkeitsrichtlinien im Facility Management – etwa GEFMA 160 oder ISO 41001 – die fordern, ökologische Kriterien in alle FM-Dienstleistungen zu integrieren. Ein nachhaltig orientierter Winterdienst ist also kein Luxus, sondern entwickelt sich zum neuen Standard: Er schont Umwelt und städtisches Grün, erfüllt die Erwartungen der Öffentlichkeit an umweltgerechtes Handeln und kann langfristig auch Kostenvorteile bringen (z.B. weniger Salzverbrauch, weniger Winterschäden an Außenanlagen). Diese Ziele müssen freilich stets in Balance mit der Sicherheit gebracht werden – denn oberstes Gebot bleibt der Schutz von Menschenleben und Gesundheit im Winterbetrieb.

Strategische Planung des Winterdienstes

Die strategische Planung bildet den konzeptionellen Unterbau für den operativen Winterdienst. Sie beantwortet die Frage, wie eine Organisation den Winterdienst grundsätzlich aufstellen will, um ihren Pflichtenkreis zu erfüllen und ihre Ziele (Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit) zu erreichen. Zunächst ist zu klären, welche Servicestrategie gewählt wird: Werden die Winterdienstarbeiten mit eigenem Personal und Equipment durchgeführt (Eigenleistung) oder an spezialisierte Dienstleister vergeben (Fremdvergabe)? Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile. Eigenleistung bedeutet mehr direkte Kontrolle, flexiblen Ressourceneinsatz und Know-how im Haus; sie erfordert aber Investitionen in Fuhrpark, Gerät und personelle Bereitschaft sowie die Vorhaltung von Personal auf Abruf. Outsourcing hingegen ermöglicht es, auf das Expertenwissen und die Logistik eines Dienstleisters zu setzen, kann Kosten durch Wettbewerb senken und entlastet das interne Personal – doch verbleibt die Verantwortung beim Auftraggeber, der die Vertragsgestaltung und Leistungskontrolle sorgfältig managen muss. In der Praxis existieren Mischformen, etwa die Kombination aus eigenem Grundteam (für kritische Bereiche oder Feinräumung) und externen Kräften für große Flächen oder Spitzenlastzeiten.

Auf strategischer Ebene wird auch der Geltungsbereich des Winterdienstes festgelegt: Welche Liegenschaften und Flächen fallen unter den Plan? Dies umfasst z.B. die Identifikation sämtlicher relevanter Außenbereiche – von Zufahrtsstraßen, Parkplätzen, Gehwegen, Treppen, Höfen bis hin zu weniger offensichtlichen Zonen wie Feuerwehrzufahrten, Dachflächen (bei Schneelastmanagement) oder betrieblichen Sonderflächen (Tankstellenbereiche, Laderampen etc.). Empfehlenswert ist die Erstellung eines Winterdienstkatasters, einer detaillierten Planzeichnung oder Liste aller Flächen inklusive Größe, Belagsart und Priorität. Darauf aufbauend muss eine Priorisierung erfolgen: Im Winterdienstkonzept werden Kategorien gebildet (z.B. Priorität I: Haupterschließungen und Hauptwege – müssen stets zuerst geräumt werden; Priorität II: Nebenwege – nachlaufend; Priorität III: selten genutzte Flächen – ggf. nur auf Anforderung). Diese Dringlichkeitsstufen sollten klar definiert und begründet sein (z.B. Priorität nach Verkehrsdichte, Unfallschwere, rechtlicher Wichtigkeit).

Ein weiterer Kernbestandteil der strategischen Planung ist die Festlegung von Standards und Verfahren. Es empfiehlt sich, für das gesamte Objekt einen Winterdienstplan schriftlich zu fixieren, der mindestens folgende Punkte enthält:

  • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten: Wer ist winterdienstpflichtig für welche Fläche? (Eigentümer, Mieter, Dienstleister, Hausmeister etc. – klare Zuordnung vermeiden Haftungslücken)

  • Flächen- und Aufgabenverzeichnis: Welche Flächen sind zu räumen/streuen? Mit welchen Methoden (Handarbeit vs. Maschineneinsatz)? Gibt es empfindliche Bereiche (z.B. Natursteinböden, die kein Salz vertragen)?

  • Routenpläne: Konkrete Räumtouren für Räumfahrzeuge und manuelle Teams, optimiert nach Wegstrecke und Priorität. Hierbei werden Einsatzbezirke gebildet, denen Personal und Gerät zugeordnet sind.

  • Leistungsstandards: Welches Qualitätsniveau wird angestrebt? (z.B. Schnee vollständig entfernen vs. festgetretenen Schneebelag mit Splitt abgestumpft lassen; max. zulässige Schneehöhe bevor Einsatz beginnt; Räumbreite auf Gehwegen etc.)

  • Zeitliche Vorgaben: Bis wann müssen bestimmte Bereiche geräumt sein (z.B. bis 7:00 Uhr alle Hauptwege)? In welchen Intervallen ist bei Dauerschneefall erneut zu räumen? Gibt es Fristen, bis wann nach Ende des Schneefalls die vollständige Räumung erfolgt sein muss?

  • Maßnahmen bei Glätte: Festlegung, unter welchen Umständen gestreut wird, welche Streumittel wo zum Einsatz kommen (z.B. Salz nur auf Treppen verboten; Splitt an allen Eingängen bereitstellen).

  • Kommunikation und Alarmierung: Wer beobachtet die Wetterentwicklung und entscheidet über Einsatzauslösung? Welche Meldwege bestehen (z.B. Wetterdienst-Abonnement, interne Alarmpläne)? Wie werden Einsatzkräfte benachrichtigt (Telefonkette, digitale Alarmierung)?

  • Ressourcenvorhaltung: Definition der erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen, inklusive Notfallreserve. (Beispiel: mindestens 5 Mitarbeiter in Rufbereitschaft, 2 Schneepflüge, 5 t Streugut in Vorrat, Vertragsfirma auf Abruf für Extremfälle.)

  • Besondere Maßnahmen: Vorgehen bei außergewöhnlichen Situationen, etwa extremer Schneefall (>30 cm), Eisregen, Schneeverwehungen, oder wenn absehbar ein Orkan/Wintersturm naht. Hier können Eskalationsstufen im Konzept vorgesehen sein (z.B. Ausrufung des Krisenstabs ab Unwetterwarnstufe Rot, Bereitstellung von Notquartieren für Personal usw.).

Diese strategischen Festlegungen sollten idealerweise interdisziplinär erarbeitet werden – unter Einbeziehung der Facility Manager, des Sicherheitsbeauftragten, der Rechtsabteilung (Haftungsfragen), des Umweltbeauftragten (für ökologische Aspekte) und natürlich der ausführenden Einheiten oder Dienstleister. So entsteht ein umfassendes Winterdienstkonzept, das als Handlungsleitfaden für alle Beteiligten dient. Viele Städte und Unternehmen lassen ein solches Konzept bereits im Sommer oder Frühherbst aktualisieren bzw. neu erstellen, damit es vor Winterbeginn verabschiedet und kommuniziert werden kann. In einigen Fällen werden sogar Simulationen oder „Trockenübungen“ im Vorfeld durchgeführt, um die Praktikabilität des Konzepts zu testen.

Teil der strategischen Betrachtung ist auch eine Risikobewertung (dazu ausführlicher im Abschnitt Risikomanagement). Strategisch relevante Risiken – etwa Personalknappheit bei Grippewellen, Streugutengpässe, oder extreme Winter mit deutlich höherem Aufwand als budgetiert – sollten identifiziert und mit Vorsorgemaßnahmen versehen werden. Beispielsweise kann man durch Rahmenverträge mit Leiharbeitsfirmen Personalreserven schaffen oder durch Klauseln in Dienstleisterverträgen sicherstellen, dass auch bei hohen Neuschneemengen zusätzliche Kräfte bereitgestellt werden.

Nicht zuletzt muss die strategische Planung in das Gesamt-FM integriert sein: Winterdienst darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Teil der Bewirtschaftungsstrategie der Liegenschaft. Das heißt, er sollte mit anderen Notfall- oder Instandhaltungsplänen abgestimmt werden (z.B. im Zusammenspiel mit dem Gebäudebetrieblichen Notfallmanagement – was passiert, wenn Heizung und Winterdienst gleichzeitig ausfallen?). Auch Schnittstellen zu anderen infrastrukturellen Services sind zu bedenken: Etwa braucht es Abstimmung mit dem Reinigungsdienst (der nach der Streuung ggf. Granulat wieder aufkehren muss) oder dem Gärtnerdienst (wegen schneebruchgefährdeter Bäume). All diese Überlegungen fließen in das strategische Konzept ein. Wenn dieses sauber erarbeitet ist, bildet es das Fundament für die operative Ausführungsplanung, auf dem nun aufgebaut werden kann.

Operative Ausführungsplanung und Technik

Aufbauend auf dem strategischen Rahmen erfolgt die operative Ausführungsplanung – der Schritt vom „Konzept“ zur konkreten Einsatzplanung. Im Mittelpunkt stehen hier die Fragen: Wer macht was, wann, womit und wie genau? Diese Planung muss so detailliert sein, dass im Ernstfall – wenn Schnee fällt oder Glatteis droht – alle Rädchen ineinandergreifen.

Zunächst sind die Ressourcen festzulegen: Welche Mitarbeiter und Teams stehen zur Verfügung, und wie werden sie organisiert? In vielen Organisationen wird ein Winterdienst-Einsatzplan mit Rufbereitschaften erstellt. Beispielsweise können Mitarbeitende im wöchentlichen oder täglichen Wechsel in Bereitschaft sein, sodass bei einem nächtlichen Schneeeinbruch sofort klar ist, wer alarmiert wird. Bei größeren Teams werden Leitern oder Einsatzkoordinatoren benannt, die die Kommunikation übernehmen und vor Ort die Aufträge verteilen. Speziell geschultes Personal ist ein Vorteil – idealerweise haben alle Winterdienstkräfte eine Unterweisung oder Schulung erhalten, wie Schnee effizient geräumt und Streumittel korrekt ausgebracht werden. Am Flughafen Zürich etwa müssen vor jeder Saison alle Beteiligten eine Schulung mit Theorie und Praxisfahrt absolvieren; ein solches Training ist auch für Haustechniker oder Hausmeisterdienste sinnvoll, um die Sicherheit (z.B. Umgang mit Schneefräsen) und Effizienz zu erhöhen.

Parallel dazu wird der Einsatzmittelplan aufgestellt: Welche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte kommen zum Einsatz? Je nach Objektart variiert das Equipment stark. In einem innerstädtischen Wohnquartier werden eher kleinere Räumfahrzeuge (Traktoren mit Schneeschild, motorisierte Schneefräsen für Gehwege) und Handgeräte (Schaufeln, Besen, Streuwagen) eingesetzt. Auf weiträumigen Industriegeländen oder Flughäfen hingegen kommen schwere Geräteträger, Lkw mit Pflugaufsatz, Großkehrmaschinen und Schneefrässchleudern zum Einsatz. Wichtig ist, bereits in der Planung jedem Fahrzeug ein Einsatzbereich und möglichst auch ein Fahrerteam zuzuordnen. Beispielsweise kann festgelegt sein, dass „Fahrzeug X (Schneepflug 3, Breite 2,5 m) für Parkplatz A und Zufahrtsstraße B zuständig“ ist. Wartung und jederzeitige Betriebsbereitschaft der Technik müssen ebenfalls organisiert sein – einschließlich Reservegerät, falls ein Fahrzeug ausfällt. Hier zahlt sich eine gute Vorbereitung aus: Bereits im Herbst sollten alle Winterdienstfahrzeuge technisch geprüft und Streugeräte kalibriert werden.

Ein wesentliches operatives Instrument ist der Touren- bzw. Räumplan. Auf Basis der strategischen Prioritäten werden konkrete Routen erstellt, die ein Fahrzeug oder eine Person abarbeiten soll. Moderne Facility-Management-Software mit GIS-Unterstützung kann hierbei helfen, die Abschnitte zu verwalten und optimal zu planen. So lassen sich digitale Winterdienstpläne generieren, die in einer Karte alle Räumbezirke und -strecken visualisieren. Jeder Abschnitt kann mit Attributen versehen werden (Fläche, Priorität, benötigte Räumzeit, Verantwortlicher etc.), was eine effiziente Koordination ermöglicht. Solche Systeme erlauben die Erstellung von Aufgabenlisten pro Mitarbeiter und Fahrzeug sowie Terminpläne mit Erinnerungsfunktion. Der operative Plan sollte zudem Puffer enthalten: Zeiten für Pausen, Tanken/Befüllen von Streugut und eventuelle Nachräumungen, damit die Tour realistisch bleibt.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Wetterbeobachtung und -prognose. Operativ ist festzulegen, wie das Wettermonitoring erfolgt – etwa durch Abonnement eines professionellen Frühwarn-Dienstes. Anbieter wie MeteoGroup oder der Deutsche Wetterdienst bieten spezielle Winterdienst-Warner an, die auf Basis von Messstationen, Straßensensoren und Wettermodellen sehr lokalisiert vor Glätte und Schnee warnen. Diese Prognosen (oft in Ampelfarben dargestellt) ermöglichen es, rechtzeitig Alarm zu schlagen, bevor Schnee fällt. Die operative Planung muss definieren, wer diese Wetterinformationen laufend sichtet (z.B. ein zentraler Winterdienstleiter oder eine 24/7-Leitstelle) und nach welchen Kriterien Einsätze ausgelöst werden. Oft gibt es interne Alarmstufen: Etwa Stufe 1 (Vorwarnung) bei angekündigtem Schneefall – Bereitschaft informieren; Stufe 2 (Einsatz) sobald Schneefall einsetzt oder Glätte gemeldet – Teams ausrücken lassen; Stufe 3 (Ausnahmezustand) bei extremen Wetterlagen – Verstärkungskräfte anfordern, Krisenstab informieren etc. Solche Mechanismen stellen sicher, dass die Reaktionszeit minimiert wird.

Die operative Ausführungsplanung bezieht sich auch auf die Materiallogistik. Hier ist zu regeln, wo Streumittel gelagert werden (zentrale Salzlagerhalle? Streugutkisten an dezentralen Standorten?) und wie die Nachschubkette funktioniert. In Betrieben empfiehlt es sich etwa, witterungsbeständige Streugutbehälter an strategischen Punkten auf dem Gelände zu platzieren, damit Personal im Fall der Fälle schnell Zugriff auf Salz oder Splitt hat. Die Planung sollte vorsehen, welche Mengen an Salz/Splitt vorzuhalten sind – orientiert an Erfahrungswerten früherer Winter und aktuellen Prognosen. Auch alternative Mittel (wie Harnstoff für sensible Oberflächen, abstumpfende Mittel für Umweltschutzzonen) gehören ins Konzept, samt Hinweisen zu deren Einsatzgrenzen.

Kommunikation und Koordination während des Einsatzes sind ebenfalls Teil der operativen Planung. Alle Beteiligten müssen wissen, wen sie erreichen können: Der Einsatzleiter sollte ständig per Mobiltelefon oder Funk erreichbar sein, die Teams sollten untereinander abgestimmt sein (ggf. Funkgeräte nutzen, wenn Mobilfunk instabil). Für größere Organisationen empfiehlt sich die Einrichtung einer Winterdienst-Einsatzzentrale, die Einsätze lenkt und dokumentiert. So hat z.B. die Deutsche Bahn Services eine 24-Stunden-Winterdienstzentrale, die Wetterbeobachtung, Einsatzsteuerung und Rückmeldungen bündelt. Digitale Hilfsmittel wie Winterdienst-Apps ermöglichen es operativen Mitarbeitern, nach Einsatzende sofort Rückmeldung zu geben und eventuell Fotos hochzuladen. Die operative Planung sollte diese Rückmeldewege definieren, damit jederzeit ein aktuelles Lagebild vorhanden ist.

Last but not least sind Sicherheitsaspekte Teil der operativen Planung. Winterdiensteinsätze sind nicht ungefährlich – Mitarbeiter arbeiten bei Kälte, Dunkelheit, oft in der Nähe fließenden Verkehrs oder auf vereisten Flächen. Daher müssen Arbeitsschutzmaßnahmen vorbereitet werden: Warnkleidung, Gehörschutz bei lauten Maschinen, regelmäßige Pausen zum Aufwärmen, Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugführern. Zudem sollte vorgesorgt sein, dass im Einsatzfall Verpflegung, ggf. Ersatzkleidung und Erste-Hilfe-Möglichkeiten vorhanden sind, falls die Schicht länger dauert (man denke an längere Schneestürme, in denen Teams über viele Stunden im Dauereinsatz sind, wie der Rekord-Einsatz von 116 Stunden am Stück am Flughafen Zürich 2014). All diese Details – von Personalplanung über Fahrzeugdisposition, Routen, Wettermanagement bis hin zu Sicherheit – fügen sich in der operativen Ausführungsplanung zu einem umfassenden Einsatzplan zusammen. Dieser Plan wird idealerweise allen Beteiligten vor Winterbeginn bekannt gemacht (als Dienstanweisung oder Handbuch) und im Bedarfsfall laufend aktualisiert, falls sich Schwachstellen zeigen oder Rahmenbedingungen ändern.

Phasen der Planung und Umsetzung

Die Ausführungsplanung für den Winterdienst lässt sich zeitlich in mehrere Phasen gliedern, die einem jährlichen Zyklus folgen und jeweils unterschiedliche Schwerpunkte haben:

Vorsaisonale Planungsphase (Frühjahr/Sommer/Herbst):

In der warmen Jahreszeit, weit vor dem ersten Schnee, erfolgen Analyse und Vorbereitung. Hier wird das vergangene Winterdienstjahr ausgewertet: Wo gab es Probleme? Wurden Ziele erreicht? Gab es Unfälle oder Beschwerden? Diese Lessons Learned fließen in die Überarbeitung des Winterdienstkonzepts ein. Verträge mit Dienstleistern für die kommende Saison werden ausgeschrieben oder angepasst, Budgets geplant und genehmigt. Im Herbst (spätestens Oktober) findet die Detailplanung statt: Aktualisierung der Räumpläne (z.B. wenn bauliche Änderungen neue Flächen ergeben haben), Briefing des internen Personals und Kick-off-Besprechungen mit etwaigen Fremdfirmen. Die Vorräte werden angelegt (Salzlager füllen, Splitt einkaufen) und die Technik instand gesetzt (Fahrzeuge warten, Schneepflüge montieren, Streuer kalibrieren). Auch müssen Notfallpläne geprüft werden: Etwa ob ein Ersatzteillager für häufig benötigte Teile existiert, oder ob ein Vertrag mit einem Landmaschinenverleih für zusätzliche Räumfahrzeuge steht. Diese Phase kulminiert idealerweise in einer Abnahme des Plans – einer Durchsprache mit allen Verantwortlichen, sodass jeder den aktuellen Winterdienstplan kennt. Gegebenenfalls werden in dieser Phase auch Übungen durchgeführt, insbesondere bei sicherheitskritischen Objekten (z.B. Proberäumen an Flughäfen oder Bahnhöfen, wo komplexe Abläufe geübt werden).

Betriebsphase (Winterdienstsaison):

Diese Phase umfasst den eigentlichen Winter (typisch November bis März, regional unterschiedlich). Hier spielt die tägliche Einsatzsteuerung die Hauptrolle. Im Ablauf wiederholen sich im Wesentlichen folgende Schritte bei jedem relevanten Wetterereignis:

  • Monitoring: Kontinuierliche Beobachtung von Wettervorhersagen und aktuellen Bedingungen.

  • Alarmierung: Gegebenenfalls Auslösen des Alarms nach definierten Kriterien (etwa Ausrufung eines Winterdiensteinsatzes bei >1 cm Schneefall oder bei Unterschreiten von 0 °C mit Nässe auf den Flächen).

  • Durchführung: Die Teams rücken aus und bearbeiten gemäß Plan die ihnen zugeteilten Routen und Aufgaben. Dabei folgen sie den vorab festgelegten Prioritäten, es sei denn, vor Ort ergeben sich ungewöhnliche Situationen (die dann mit dem Einsatzleiter rückzukoppeln sind).

  • Überwachung: Die Einsatzleitung überwacht die Durchführung, nimmt vielleicht auch Rückmeldungen von Nutzern entgegen (z.B. Meldung eines besonders rutschigen Punkts durch einen Mitarbeiter) und passt bei Bedarf die Aufgaben an.

  • Rückmeldung und Dokumentation: Nach Einsatzende berichten alle Teams, welche Bereiche geräumt und gestreut wurden, wann der Einsatz abgeschlossen war und ob Besonderheiten auftraten. Diese Informationen werden dokumentiert – heute vielfach digital, teils automatisiert per GPS-Aufzeichnung oder mobile App. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und als Leistungsnachweis gegenüber Dritten (Auftraggeber, Behörden, Gerichte).

Während der gesamten Wintersaison ist es zudem wichtig, kontinuierlich zu bewerten und nachzusteuern. Zum Beispiel: Wenn sich zeigt, dass eine Route zu lange dauert und Bereiche erst sehr spät geräumt werden, muss der Plan laufend optimiert werden (etwa Aufteilung der Route auf zwei Fahrzeuge). Ebenso fließt der tatsächliche Streugutverbrauch in die Disposition ein – sollten z.B. die Salzvorräte schneller schrumpfen als erwartet, muss rechtzeitig Nachschub geordert werden. Regelmäßige interne Lagebesprechungen (z.B. wöchentliche Winterdienst-Updates in einem großen Betrieb) helfen, alle Beteiligten informiert und einsatzbereit zu halten.

Nachbereitungsphase (Spätwinter/Frühjahr):

Sobald die Gefahr winterlicher Witterung vorüber ist, gilt es, den Winterdienst geordnet abzurüsten. Das beinhaltet zunächst praktische Tätigkeiten: Rest-Streugut wird eingelagert oder umweltgerecht entsorgt, Splitt von Wegen zusammengekehrt, ggf. Schäden durch den Winterdienst (zerkratzte Markierungen, abgestorbene Rasenränder durch Salz) erfasst und zur Reparatur eingeplant. Die Fahrzeuge und Geräte werden einer Endwartung unterzogen und für die Sommersaison umgerüstet oder eingemottet (z.B. Pflüge abschrauben, Kehrmaschinen wieder aufbauen). Gleichzeitig findet eine abschließende Dokumentation der Saison statt: Alle Einsatzprotokolle werden gesammelt, eventuell an die Versicherung oder Behörde gemeldet (sofern nötig), Unfälle analysiert. Ein Abschlussmeeting mit allen Verantwortlichen und Dienstleistern ist ratsam, um Feedback einzuholen – was lief gut, wo gibt es Verbesserungsbedarf? Diese Evaluation bildet die Grundlage für die Planungen des nächsten Winters. Oft erstellen größere Einrichtungen einen Winterdienstbericht, der statistische Daten enthält (Anzahl der Einsätze, Gesamtstunden, Verbrauch an Salz/Splitt, Kosten, Unfälle) und Schlussfolgerungen formuliert. Dieser Bericht kann auch gegenüber höheren Entscheidern (z.B. Vorstand, Stadtrat) Rechenschaft ablegen und dient intern der Qualitätssicherung. Somit schließt sich der Kreis, indem die Nachbereitungsphase in die wieder beginnende Vorsaisonplanung für das nächste Jahr übergeht.

Diese Phasen verdeutlichen, dass Winterdienst kein spontanes Unterfangen ist, sondern ein ganzjährig durchdachter Prozess. Die Ausführungsplanung greift idealerweise alle Phasen auf, sodass Prävention, Aktion und Reflexion Hand in Hand gehen.

Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten

Ein klar definiertes Organisations- und Rollenmodell ist entscheidend, damit die Winterdienstplanung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern in der Praxis greift. Je nach Größenordnung kann die Struktur einfach (eine Hausmeisterei regelt alles selbst) oder sehr komplex (eine Großstadt mit mehreren Ämtern und Vertragspartnern) sein.

Generell sollte es einen Verantwortlichen für den Winterdienst geben – oft bezeichnet als Winterdienstkoordinator oder Winterdienstleiter. In kommunalen Strukturen übernimmt dies meist die Leitung des örtlichen Bauhofs oder Straßenreinigungsamts; in Unternehmen kann es der Facility Manager oder ein verantwortlicher Objektleiter sein. Diese Person trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass Planung und Durchführung funktionieren, und ist erster Ansprechpartner intern wie extern (auch gegenüber Behörden oder im Rechtsfall).

Unter diesem Leiter sind die ausführenden Einheiten angesiedelt. Bei Eigenreinigung sind dies interne Teams (z.B. der technische Betriebsdienst, Hausmeister, Gärtnertrupps); bei Fremdvergabe entsprechend die beauftragten Firmen. Wichtig ist die Klärung von Schnittstellen: Wenn z.B. ein externes Unternehmen den Parkplatz räumt, aber die hauseigenen Mitarbeiter die Gehwege, muss eindeutig festgelegt sein, wo genau die Grenze verläuft und wer etwa Zwischenflächen (z.B. vom Parkplatz zum Eingang) übernimmt. Solche Schnittstellen werden idealerweise bereits im Vertrag bzw. Leistungsbeschreibungen festgehalten.

In Wohnanlagen delegieren Eigentümer oder Verwaltungen Pflichten oft an Mieter oder Hausmeister. Hier muss kontrolliert werden, ob diese Delegation rechtssicher ist – eine Klausel im Mietvertrag sollte den Mieter eindeutig verpflichten, andernfalls bleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer. Viele Verwaltungen behelfen sich mit Dienstplänen, wo z.B. jede Woche andere Mieter den Gehweg kehren müssen; doch ohne vertragliche Grundlage ist das nicht einklagbar. Daher wird in professionell gemanagten Wohnanlagen meist direkt ein Winterdienstservice engagiert oder ein Hauswart angestellt, damit gar keine Unsicherheit über die Verantwortlichkeit entsteht.

In Unternehmen gehört die Winterdienstorganisation oft zum Facility-Management-Team. Hier kann es hilfreich sein, Checklisten zu verwenden, wer welche Aufgaben hat: Der Sicherheitsbeauftragte achtet auf Arbeitsbedingungen (Schutzausrüstung, Unfallmeldungen), der Umweltbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Streumittelvorgaben, der Personalverantwortliche regelt die Rufbereitschaftsvergütung etc. Auch sollten Mitarbeiter informiert sein, wohin sie Gefahrenstellen melden können (eine Hotline oder das FM-Störmeldesystem).

Wenn ein externer Dienstleister beauftragt ist, bleibt dennoch eine Sekundär-Verantwortung beim Auftraggeber. In rechtlicher Hinsicht kann sich ein Eigentümer durch die Beauftragung zwar entlasten, aber nur solange der Dienstleister ordnungsgemäß arbeitet. Wird bekannt, dass der Dienstleister seine Aufgaben mangelhaft erfüllt (z.B. kommt chronisch zu spät oder lässt Flächen aus), muss der Auftraggeber einschreiten. Daher ist es üblich, einen internen Ansprechpartner zu benennen, der die Leistung des Dienstleisters überwacht – sei es durch Stichprobenkontrollen morgens oder durch Auswertung der Einsatzberichte.

Zur Organisation gehört ebenfalls, die Kommunikationswege festzulegen. Beispielsweise: Ein Mitarbeiter im Schichtbetrieb bemerkt nachts vereiste Stellen – an wen meldet er dies? Idealerweise existiert eine Rufnummer, die 24/7 besetzt oder zumindest mit Anrufbeantworter geschaltet ist (bei Städten z.B. ein Winterdienst-Telefon beim Bauhof). Intern kann auch vereinbart sein, dass z.B. der Werkschutz in einem Unternehmen nachts Temperaturrundgänge macht und Alarm gibt, falls es glatt wird. Solche Rollenverteilungen und Meldeketten sind zentraler Bestandteil der Planung.

Ein oft übersehener Aspekt ist die Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters bzw. Nutzers. Zwar liegt die Hauptpflicht beim Betreiber, doch haben z.B. Arbeitnehmer eine Mitwirkungspflicht zur eigenen Sicherheit. In der Praxis sollte man daher alle Personen sensibilisieren: „Gehen Sie im Winter nur auf den geräumten Wegen, tragen Sie geeignetes Schuhwerk, berichten Sie gefährliche Stellen.“ Dieser Appell an die persönliche Vorsicht ist ergänzend nötig, denn trotz aller Bemühungen kann nie absolute Sicherheit garantiert werden.

Abschließend ist festzustellen, dass klare Verantwortlichkeiten und eine durchdachte Aufbauorganisation die Resilienz der Winterdienststrategie erhöhen. Im Ereignisfall weiß jeder, was zu tun ist und wer Entscheidungen trifft. Unklare Zuständigkeiten hingegen führen im Chaos schnell zu Lücken – und die können, wie dargelegt, rechtlich und sicherheitstechnisch äußerst problematisch sein.

Risikomanagement im Winterdienst

Der Winterdienst ist mit einer Reihe inhärenter Risiken behaftet, die es proaktiv zu managen gilt. Ein systematisches Risikomanagement identifiziert potenzielle Gefahren und Engpässe, bewertet deren Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen und legt Gegenmaßnahmen fest. Hier einige der zentralen Risiken und entsprechende Mitigationsstrategien:

  • Witterungsrisiko (Extremwetter): Der wohl offensichtlichste Unsicherheitsfaktor ist das Wetter selbst. Ungewöhnlich heftige oder langandauernde Schneefälle können auch die beste Planung überfordern. Das Risiko liegt in Überlastung der Kapazitäten, unpassierbaren Straßen oder gar einem zeitweiligen Kontrollverlust. Zur Minderung sollten Worst-Case-Szenarien durchgespielt werden: Was tun bei Schneesturm von 48 Stunden Dauer? Notfallmaßnahmen können sein: vorab Verträge mit Drittanbietern (z.B. Landwirte mit Traktoren) schließen, um im Notfall zusätzliche Räumfahrzeuge zu akquirieren; Reservepersonal (aus anderen Abteilungen oder externe Aushilfen) schulen, das im Ernstfall bereitsteht; einen Krisenstab definieren, der bei Extremwetter die Koordination übernimmt. Auch technische Hilfsmittel wie Frühwarnsysteme reduzieren dieses Risiko, indem sie zumindest Vorlaufzeit verschaffen.

  • Personalrisiko: Winterdienst ist personalintensiv. Krankheiten (gerade in Grippezeiten) oder gleichzeitig eintretende Ausfälle mehrerer Mitarbeiter können die Einsatzstärke schwächen. Hier hilft es, immer einen Personalpuffer einzuplanen: Überbelegung der Schichten, Rufbereitschaften, Mehrfachqualifikation (d.h. Mitarbeiter aus anderen Bereichen notfalls abziehen können). Ebenso ist für die Motivation und Gesundheit der Winterdienstler zu sorgen – überlange Einsätze ermüden und erhöhen das Unfallrisiko. Deshalb sollte im Vorfeld geregelt sein, wie Ablösungen organisiert werden, wenn ein Einsatz sehr lange dauert (Schichtsystem, Pausenräume, Verpflegung).

  • Technikausfall: Ein defekter Schneepflug während eines akuten Schneeeinsatzes kann die gesamte Räumkette verlangsamen. Daher ist präventive Wartung zwingend (alle Geräte vor Saison checken) und Ersatztechnik bereitzuhalten. Je nach Größe mag man ein vollständiges Backup-Gerät vorhalten oder zumindest kritische Ersatzteile (z.B. Ersatzschürfleisten für Pflüge, Akkus für Akkugeräte). Kooperationsvereinbarungen mit Nachbarorganisationen können ebenfalls helfen – etwa wenn eine Gemeinde mit der Nachbarkommune vereinbart, im Notfall gegenseitig Fahrzeuge auszuleihen.

  • Materialengpass: Salz und andere Streumittel sind saisonale Waren, die bei starkem Winter auf dem Markt knapp werden können. Das Risiko: Plötzliche Lieferengpässe lassen das eigene Lager schwinden, während draußen Glätte herrscht. Abhilfe schafft eine vorausschauende Lagerhaltung – zu Winterbeginn sollte ausreichend Material für mehrere aufeinanderfolgende Einsätze vorhanden sein, notfalls über Bündelung von Kontingenten (z.B. im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit größere Mengen günstiger einkaufen und teilen). Außerdem kann man diversifizieren: verschiedene Streumittel parat haben (Salz, Sole, Sand), um je nach Lage flexibel reagieren zu können.

  • Unfall- und Haftungsrisiko: Ironischerweise birgt der Winterdienst selbst Gefahr für Sach- und Personenschäden. Unfälle können passieren (z.B. rutscht ein Winterdienstfahrzeug und beschädigt ein parkendes Auto; ein Mitarbeiter stürzt vom Lkw-Trittbrett; ein Fußgänger kollidiert mit der Schneefräse). Hier greift sowohl der Arbeitsschutz als auch die Betriebshaftpflicht. Persönliche Unfälle von Mitarbeitern sind in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn es während der Arbeit geschieht. Dritte, die zu Schaden kommen, können jedoch Ansprüche stellen, falls man seine Pflichten vernachlässigt hat. Zur Risikominimierung sind strikte Sicherheitsregeln einzuhalten (u.a. Absicherung von Einsatzstellen, Nutzung von Rundumkennleuchten, nie alleine arbeiten bei gefährlichen Aufgaben etc.). Zudem sollte eine ausreichende Versicherung vorhanden sein (Betriebshaftpflicht mit Deckung für Winterdienstrisiken). Vor allem aber: Dokumentation. Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall kommen, ist die lückenlose Dokumentation Gold wert, um die eigene Exkulpation zu unterstützen (Nachweis, dass man alles Zumutbare getan hat). So rät etwa die Literatur, im Betriebsfall eines Unfalls sofort genaue Aufzeichnungen anzufertigen: Was ist wann wo passiert, wie waren die Bedingungen, gibt es Zeugen? Solche Protokolle können später entscheidend sein.

  • Kommunikationsrisiko: Mangelnde Information kann die beste Planung unterlaufen. Wenn z.B. ein Schichtleiter nicht informiert wird, dass seine Route geändert wurde, entsteht Chaos. Daher muss das Risiko fehlerhafter oder unterbleibender Kommunikation durch klare, redundante Kommunikationswege minimiert werden (z.B. wichtige Anweisungen schriftlich per Messenger/App bestätigen lassen, Aushänge für Mitarbeitende, regelmäßige Lageupdates). Ebenso auf der Benutzerseite: Wenn Bewohner oder Mitarbeiter nicht wissen, dass gewisse Wege im Winter nicht geräumt werden (Differenzierungsstrategie), erhöht sich das Unfallrisiko. Deshalb stets frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit bzw. interne Kommunikation (E-Mails, Aushänge: „Im Winter wird Weg X nicht geräumt – Benutzung auf eigene Gefahr.“).

Insgesamt sollte das Risikomanagement Teil des Winterdienstkonzepts sein. Eine Checkliste der Risiken hilft, systematisch alles abzuklopfen. Für kritische Risiken werden Notfallpläne hinterlegt. Übungsszenarien („Schneekatastrophen-Drill“) können die Organisation auf die Probe stellen und Schwachpunkte offenbaren. Der Erfolg einer Winterdienstplanung zeigt sich nämlich vor allem dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft – dann trennt sich die Spreu vom Weizen, ob genug vorgesorgt wurde. Ziel ist es, dass auch bei widrigsten Umständen der Dienst noch erbracht werden kann, selbst wenn mit Einschränkungen. Hier zahlt sich professionelle Planung und laufendes Risk-Assessment aus.

Kontrolle, Dokumentation und Qualitätsmanagement

Eine durchdachte Ausführungsplanung für den Winterdienst muss Mechanismen zur Kontrolle und Qualitätssicherung beinhalten. Da Winterdienstleistungen sicherheitsrelevant sind, ist eine laufende Überwachung und Nachkontrolle erforderlich – sowohl zur Einhaltung der Standards als auch zur rechtlichen Absicherung.

Wesentlicher Bestandteil ist die Dokumentation aller Winterdiensteinsätze. In der Praxis hat sich ein detailliertes Protokollwesen bewährt: Jeder Einsatz (auch präventives Streuen) wird zeitnah erfasst mit Datum, Uhrzeit des Beginns und Endes, verantwortlichen Personen, den betreuten Flächen und eingesetzten Mitteln. Moderne elektronische Systeme machen dies relativ einfach. Beispielsweise setzen professionelle Dienstleister GPS-Tracking und mobile Apps ein, sodass jede Tour aufgezeichnet wird und bei Bedarf sogar genaue Positionsdaten und Uhrzeiten pro Straßenabschnitt verfügbar sind. Dies liefert nicht nur Managementinformationen, sondern auch gerichtsfeste Nachweise. Wie in der Rechtsprechung betont, kann ausreichende Dokumentation im Haftungsfall entlasten. Daher hat beispielsweise DB Services ihren Winterdienst komplett digitalisiert: Eine 24-Stunden-Leitstelle überwacht den Einsatz, alle Flächen und Reihenfolgen sind im System erfasst, und die Mitarbeiter melden via App den Abschluss ihrer Aufgabe, wobei mittels GPS/NFC sogar der exakte Nachweis jedes Einsatzes geführt wird. Ergänzt wird dies durch Fotodokumentation kritischer Stellen – ein ideales Beispiel für best practice in der Dokumentation.

Neben der Eigenkontrolle durch Einsatzkräfte selbst ist die Fremdkontrolle bzw. Supervision ein Qualitätsmerkmal. So sollten z.B. Objektverantwortliche oder externe Auditoren stichprobenartig die ausgeführten Arbeiten prüfen: Ist die vereinbarte Räumbreite eingehalten? Wurden wirklich alle Flächen abgedeckt? Gibt es noch gefährliche Resteisflächen? In manchen Organisationen übernimmt diese Aufgabe ein Sicherheitsbeauftragter, der morgens nach einem Einsatz Rundgänge macht. Bei Dienstleistern kann der Auftraggeber unangekündigte Kontrollen durchführen oder ein Bonus-Malus-System vereinbaren (z.B. Abzug vom Entgelt, wenn dokumentierte Mängel nicht behoben werden). Wichtig ist, dass die Kontrollkriterien vorher definiert sind. Hier helfen Leistungskennzahlen (KPI): Etwa die Zeit, die benötigt wurde, um nach Schneefallbeginn die wichtigsten Flächen zu räumen; oder die Anzahl der Beschwerden/Unfälle pro Winter. Geringe Unfallzahlen und schnelle Räumzeiten deuten auf hohe Qualität hin, während häufige Klagen (z.B. „um 9 Uhr war immer noch nicht gestreut“) ein Alarmsignal sind.

Ein weiterer Aspekt ist das Reporting an das höhere Management oder die Öffentlichkeit. Gerade in öffentlichen Verwaltungen wird erwartet, dass transparent gemacht wird, wie der Winterdienst läuft (Pressestellen informieren über Einsatzzahlen: „In dieser Woche waren 50 Streufahrzeuge im Einsatz und verteilten 200 Tonnen Salz“). Intern in Unternehmen legt der Facility Manager eventuell regelmäßig Berichte vor, insbesondere wenn es außergewöhnliche Vorkommnisse gab. Dieses Berichtswesen schafft Verantwortlichkeit und kann auch zur Budgetkontrolle dienen (z.B. Nachweis, warum ein Nachtragsetat nötig war aufgrund von überdurchschnittlich vielen Einsätzen).

Nicht zu vernachlässigen ist die technische Unterstützung beim Monitoring. Viele Kommunen nutzen mittlerweile GIS-basierte Systeme, die den Winterdienst räumlich darstellen und Echtzeit-Information liefern, welche Route bereits bedient wurde. Solche Systeme können in Leitstellen anzeigen: Fahrzeug A hat Sektor X um 07:30 Uhr abgeschlossen, nächster geplanter Durchlauf um 11:00 Uhr. Dadurch hat der Einsatzleiter stets den Überblick und kann bei Bedarf umdisponieren (z.B. ein schnelleres Fahrzeug in einen hinten liegenden Sektor schicken, falls dort dringender Bedarf gemeldet wird).

Mitarbeiterfeedback ist ebenfalls Teil des Qualitätsmanagements. Die Räumteams vor Ort erkennen oft am besten, wo Schwachstellen sind (z.B. eine Stelle, die immer wieder zufriert aufgrund eines undichten Fallrohrs an der Dachrinne). Ein Mechanismus, um solche Beobachtungen zurückzuspiegeln (z.B. ein kurzer Bericht am Saisonende oder ein Meldebogen), hilft, den Prozess ständig zu verbessern. In einer lernenden Organisation fließen diese Rückmeldungen in die nächste Planungsphase ein, wie im vorherigen Kapitel beschrieben.

Schließlich sollte die Kontrolle auch die Regelkonformität im Auge behalten – wird umweltgerecht gearbeitet (kein verbotenes Salz gestreut, wie es manche Gemeinden fordern)? Werden die Vorschriften zur Arbeitssicherheit eingehalten? Hier kann eine interne Revision oder externe Zertifizierung (z.B. nach ISO 9001 für das Qualitätsmanagement des Winterdienstes) sinnvoll sein. Einige Facility-Management-Abteilungen lassen ihre Winterdienstprozesse zertifizieren, um nachzuweisen, dass sie systematisch und qualitätsgesichert vorgehen.

Zusammengefasst stellt die Kombination aus laufender Überwachung, gründlicher Dokumentation und Feedbackkultur sicher, dass der Winterdienst transparent und überprüfbar ist. Dies schützt nicht nur vor Haftungsrisiken, sondern gewährleistet auch eine hohe Dienstleistungsqualität – ein Muss für jede professionelle Facility-Management-Organisation.

Integration in übergeordnete Facility-Management-Systeme

Winterdienst ist zwar ein sehr saisonaler und spezifischer Service, doch er sollte als Teil des ganzheitlichen Facility Managements verstanden werden. Eine erfolgreiche Ausführungsplanung zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie nahtlos in die übergreifenden FM-Strukturen und -Systeme eingebettet ist.

Organisatorisch gehört der Winterdienst – wie bereits erwähnt – zum infrastrukturellen Gebäudemanagement. In der klassischen FM-Gliederung nach GEFMA oder DIN 32736 fällt er in die Kategorie Außenanlagenreinigung und -pflege (Sommerdienst/Winterdienst). Das bedeutet, dass er ähnlich wie Grünpflege, Reinigung oder Sicherheitsdienst als ein Baustein im Leistungskatalog des Facility Managements geführt wird. In einem umfassenden FM-Konzept einer Liegenschaft sollte also der Winterdienst mit aufgeführt sein, inklusive Leistungsbeschreibungen, Verantwortlichen und Schnittstellen zu anderen Leistungen.

Von der Systemseite (IT-seitig) findet die Integration idealerweise in CAFM-Systemen (Computer Aided Facility Management) oder IWMS (Integrated Workplace Management Systems) statt. Moderne CAFM-Software erlaubt es, Winterdienst als Wartungs- oder Servicetätigkeit zu planen, analog zu planmäßigen Instandhaltungen. So können beispielsweise im System wiederkehrende Aufträge angelegt werden (für Streudienst, Kontrollgänge etc.), die bei entsprechenden Wetterbedingungen aktiviert werden. Einige CAFM-Lösungen bieten spezielle Module für den Winterdienst an, wie die Einbindung von GIS-Karten, um Räumgebiete zu verwalten. Dort lassen sich Arbeitsabschnitte grafisch erfassen und visualisieren, Prioritäten farblich markieren und Touren zuordnen. Das erleichtert die Planung enorm und stellt sicher, dass keine Fläche vergessen wird. Zudem können diese Systeme mit anderen Daten verknüpft werden – etwa hinterlegte Pläne, in denen Hydranten, Bodeneinläufe oder empfindliche Pflanzflächen verzeichnet sind, die man beim Räumen berücksichtigen muss.

Integration bedeutet auch, dass Daten aus dem Winterdienst in andere FM-Bereiche zurückspielen. Zum Beispiel: Wenn durch den Winterdienst Schäden entstehen (z.B. Pflugschäden am Belag, Streusalzkorrosion an Türen), so sollten diese über das Instandhaltungsmanagement erfasst und in die Planung von Reparaturen im Frühjahr übernommen werden. Ebenso kann der Verbrauch von Streumitteln und Betriebsstoffen relevant für das Umweltmanagement sein (Eingabe in Nachhaltigkeitsberichte, Abrechnung von CO₂-Fußabdrücken etc.).

Eine weitere wichtige Schnittstelle ist das Finanz- und Vertragsmanagement im FM. Winterdienst verursacht Kosten, die überwacht werden müssen. Im CAFM-System können hierfür Kostenstellen zugeordnet und Budgets geführt werden. So lässt sich etwa nachverfolgen, wie hoch die Kosten pro Einsatz oder pro Saison sind – wichtige Kennzahlen, um Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. Diese Informationen fließen dann in strategische Entscheidungen ein (z.B. Outsourcing erneut ausschreiben oder nicht, Anschaffung eines neuen Räumfahrzeugs wirtschaftlich sinnvoll?). Verträge mit Dienstleistern werden idealerweise ebenfalls im FM-System verwaltet, inklusive der definierten Service Level Agreements (SLA) für den Winterdienst. So kann das System automatisiert anzeigen, wenn ein Dienstleister z.B. eine Leistung nicht im vereinbarten Zeitfenster erbracht hat.

Auch Kommunikationssysteme und Smart Building-Technologien können eingebunden sein. Beispielsweise können intelligente Gebäude Temperatur- und Feuchtigkeitssensoren an Außenwegen haben, die direkt ans FM-Leitsystem melden, sobald Glätte droht. Diese Meldungen könnten wiederum automatisiert einen Alarm im CAFM generieren, der an den Winterdienstleiter geht. Ebenso könnten digitale Beschilderungen oder Apps die Gebäudenutzer informieren: „Achtung, Außentreppe gesperrt wegen Eis“ – solche Informationen kann ein integriertes System auf Knopfdruck ausgeben, wenn es mit dem Winterdiensteinsatzplan verknüpft ist.

In großen Einrichtungen, etwa Campus-Universitäten, Kliniken oder Flughäfen, ist der Winterdienst integraler Bestandteil des Facility-Management-Regelwerks. Er erscheint dort in Handbüchern, Prozesserläuterungen und vielleicht sogar in zertifizierten Managementsystemen (Qualitätsmanagement nach ISO 9001, Umweltmanagement nach ISO 14001 etc.). Die Integration bedeutet, dass Winterdienst nicht als isolierte Aufgabe verstanden wird, die nur „im Winter mal eben“ erledigt wird, sondern als ganzjährig bedachtes Element im Lebenszyklus der Immobilie. Beispielsweise spielt Winterdienst schon in der Planungsphase von Bauprojekten eine Rolle: Architekten und FM-Verantwortliche sollten etwa Gehwege nicht zu schmal planen oder mit Belägen versehen, die im Winter problematisch sind (z.B. stark saugende Steine, die beim Tausalz bröckeln). Auch sollten genug Flächen zum Lagern von Schnee vorgesehen werden. Hier zahlt es sich aus, wenn FM-Abteilungen früh involviert sind – so können sie ihre Erfahrungen aus der Winterdienst-Praxis in neue Projekte einbringen (Stichwort betriebsbegleitende Planung, wie in FM-Kreisen gefordert).

Zusammengefasst stellt die Integration in FM-Systeme sicher, dass Winterdienst keine Insellösung ist. Vielmehr wird er zu einem weiteren Prozess, der in der ganzheitlichen Bewirtschaftung berücksichtigt, gesteuert und optimiert wird. Dies steigert die Effizienz (Daten und Prozesse werden nicht doppelt geführt), verbessert die Reaktionsfähigkeit (durch zentral verfügbare Informationen) und erhöht letztlich die Qualität der Dienstleistung, da sie von den allgemeinen Verbesserungsmechanismen im FM (KVP – kontinuierlicher Verbesserungsprozess) mit erfasst wird.