Aussenanlagen: Baubeschreibung Freianlagen
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Baubeschreibung – Freianlagen
Diese allgemeine Baubeschreibung für Freianlagen dient als Grundlage für Planung, Ausschreibung und Ausführung von Außen- und Grünflächen bei unterschiedlichsten Bauvorhaben. Sie umfasst wesentliche Arbeitsschritte von der Geländevorbereitung über die Herstellung befestigter Flächen bis hin zu Begrünungs- und Pflegearbeiten. Abweichungen und Ergänzungen, die sich aus projektspezifischen Anforderungen oder behördlichen Auflagen ergeben, sind jeweils vorrangig zu berücksichtigen. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, dem aktuellen Stand der Wissenschaft und unter Beachtung aller relevanten Normen, Regelwerke und Genehmigungen fachgerecht auszuführen.
Die hier aufgeführten Punkte sind für eine möglichst breite Anwendung gedacht. In einem konkreten Bauprojekt sind sie durch spezielle Leistungspositionen, Detailpläne, Vertragsbedingungen und ggf. weitere behördliche Vorgaben zu ergänzen oder zu modifizieren.
Vertragsgrundlagen im Facility Management
- Vertragsgrundlagen
- Stoffstromkonzept
- Koordination
- Schnittstellen
- Ausführung
- Tragschichten
- Einfriedungen
- Entwässerungseinrichtungen
- Grünflächen
- Fassadenbegrünung
- Fluchtwege
- Artenschutz
- Verkehrsflächen
- Dokumentation
- Gesundheitsschutz
Rechtliche Grundlage
VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), insbesondere Teil C (DIN 18299 ff.)
Landesbauordnung sowie ggf. kommunale Satzungen und Gestaltungsrichtlinien
Auflagen aus Genehmigungen (z. B. Wasserschutz, Naturschutz)
Normen und Regelwerke
VOB/C DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
VOB/C DIN 18315: Oberbauschichten ohne Bindemittel
VOB/C DIN 18316: Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln
VOB/C DIN 18317: Oberbauschichten aus Asphalt
VOB/C DIN 18318: Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
VOB/C DIN 18320: Landschaftsbauarbeiten
DIN 18916: Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917: Rasen und Saatarbeiten
DIN 18919: Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
DIN 18920: Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN 1986-100, EN 752: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
Richtlinien und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausführung (z. B. ZTV Pflaster-StB, ZTV SoB-StB, ZTV Asphalt-StB, ZTV Ew-StB)
FLL-Regelwerke (z. B. Dachbegrünungen, Baumpflege)
Produkt- und Verarbeitungshinweise der Hersteller
Trennung und Entsorgung
Aushub- und Abbruchmaterialien sind nach Möglichkeit zu sortieren (z. B. Bodenaushub, mineralischer Bauschutt, Asphalt, Grünschnitt) und entsprechend geltender Abfallvorschriften zu entsorgen oder wiederzuverwenden.
Je nach Kontamination und Materialart sind Bodenaushub und Baustoffe nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes bzw. der kommunalen Abfallbehörde zu behandeln.
Bauzeitenplan
Die Reihenfolge der Arbeiten (Erdarbeiten, Leitungsverlegung, Tragschichten, Pflanzungen usw.) ist in einem Bauzeitenplan festzuhalten.
Saisonale und witterungsbedingte Aspekte (z. B. Frostperioden, Vegetationszeiten) werden berücksichtigt.
Schnittstellen mit anderen Gewerken
Freianlagen dürfen in der Regel erst nach Abschluss wesentlicher Hochbauarbeiten (z. B. Fassade, Rohbau) sowie Installation der haustechnischen Außenleitungen begonnen werden, um Beschädigungen an fertiggestellten Flächen zu vermeiden.
Arbeiten an Fassaden oder Putzarbeiten sind abzuschließen, bevor empfindliche Platten- oder Pflasterbeläge in direkten Fassadennähe eingebaut werden.
Übergänge zum öffentlichen Bereich
Sind mit den zuständigen Behörden (z. B. Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde) abzustimmen.
Das Entwässern von Grundstücksflächen auf öffentlichen Grund ist nur nach entsprechender Genehmigung zulässig.
Erdarbeiten und Geländevorbereitung
Baustelleneinrichtung: Einrichtung, Vorhalten und Räumen der Baustelle nach VOB/C DIN 18299 als Nebenleistung.
Lagerflächen für Baumaterial sind mit dem AG abzustimmen.
Bodenaushub und Bodenschutz: Der Baugrund ist anhand eines Bodengutachtens zu überprüfen. Etwaige Bodenaustauschmaßnahmen oder Bodenverbesserung sind nach dessen Vorgaben durchzuführen.
Oberboden (Humusschicht) ist separiert abzutragen und für Wiedereinbau (z. B. in Grünflächen) zwischenzulagern.
Zu schützende Vegetationsbereiche (Bestandsbäume, Pflanzen) werden gemäß DIN 18920 gesichert (Baumschutzbereiche, Wurzelvorhang etc.).
Verdichtung: Das Gelände wird nach Aushub bzw. Massenausgleich tiefenwirksam verdichtet.
Verdichtungsnachweise (z. B. Lastplattendruckversuche) erfolgen gemäß den Anforderungen des LV (z. B. eine Prüfung je 300 m²).
Planum und Frostschutzschicht
Das Planum ist entsprechend der geplanten Oberfläche (Gefälle, Höhe, Ebenheit) herzustellen und zu verdichten.
Eine Frostschutzschicht (z. B. Kies, Schotter, Recyclingmaterial – sofern zulässig) wird lagenweise eingebaut.
EV2-Werte sind je nach Belastungsklasse nachzuweisen.
Tragschichten
Verkehrsflächen mit höherer Belastung erhalten zusätzliche Tragschichten (ungebunden, hydraulisch gebunden oder Asphalttragsschicht).
Art und Dicke richten sich nach den Vorgaben aus den Normen (DIN 18315, 18316, 18317) und dem anvisierten Verkehrsaufkommen (PKW, LKW).
Asphaltbauweise (falls vorgesehen)
Aufbau aus Asphalt-Tragschicht, Binderschicht und Deckschicht nach DIN 18317 und ZTV Asphalt-StB.
Gullydeckel, Schieberkappen und Schächte werden flächenbündig eingebaut und bei jedem Asphalteinbau in Höhe und Lage justiert.
Bordsteine und Einfassungen
Hochborde (z. B. 15/25/100) an Fahrbahnen; Tiefborde (z. B. 8/25/100) als Übergang zu Gehwegen oder Grünflächen.
Bei Bedarf: Natursteinborde bei höherem gestalterischen Anspruch.
Zäune, Tore, Schranken
Typ und Höhe der Einfriedungen sind mit dem AG und ggf. Behörden abzustimmen.
Fundamente für Tore/Schranken werden nach statischer Vorgabe hergestellt.
Entwässerungseinrichtungen
Flächenentwässerung erfolgt über Rinnen, Abläufe, Mulden-Rigolen-System oder Bordsteinaufkantungen mit Ablauföffnungen.
Anschlussleitungen zum Kanalnetz sind gemäß DIN 1986-100 und EN 752 auszuführen.
Rohre, Formteile, Schächte werden vor dem Einbau auf Beschädigungen geprüft, sauber verlegt und ggf. auf Dichtheit getestet.
Bodenaufbereitung
Über den verdichteten Unterbau wird für Pflanz- und Rasenflächen geeigneter Oberboden (Humus) verteilt.
Die Dicke richtet sich nach der geplanten Nutzung (Rasen, Stauden, Gehölze).
Pflanzarbeiten
Gehölze, Bäume und Sträucher sind gemäß DIN 18916 mit ausreichender Wurzelballengröße, Sortenechtheit und gleichmäßiger Wuchsform zu liefern.
Pflanzgruben werden so ausgehoben, dass sie mindestens 1,5-fachen Ballendurchmesser aufweisen.
Bäume werden standsicher mit Pfählen und Bindungen verankert, Stammschutz und Wassersack sind vorzusehen.
Unmittelbar nach der Pflanzung sind Gießmulden anzulegen und ausreichend zu wässern.
Rasen- und Saatflächen
Saatgut nach DIN 18917 (zertifiziert) oder Rollrasen von anerkannten Lieferanten.
Aussaat-/Verlegezeitpunkte sind witterungsabhängig; ausreichend Bewässerung ist sicherzustellen.
Pflege und Unterhalt
Fertigstellungspflege: Sofort nach Anlage, i. d. R. für einige Wochen/Monate (Bewässerung, Unkrautbeseitigung, Nachsaat).
Entwicklungspflege: Ggf. mehrere Jahre; Kontrollschnitt, Düngung, Bewässerung.
Gewährleistung: Ausfallende Pflanzen sind nach vereinbarten Modalitäten (z. B. innerhalb von 2 Vegetationsperioden) zu ersetzen.
Dach- und Fassadenbegrünung (falls projektspezifisch)
Planung und Aufbau richten sich nach den FLL-Richtlinien für Dachbegrünungen.
Abdichtung, Schutzlagen, Dränage- und Substratschichten müssen aufeinander abgestimmt sein.
Auf eine ausreichende Statik (Tragfähigkeit der Dachkonstruktion) ist zu achten.
Pflegemaßnahmen (Schnitt, Bewässerung, Nährstoffversorgung) sind bei intensiven Begrünungen detaillierter erforderlich als bei extensiven.
Brandschutz und Fluchtwege
Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst sind ggf. freizuhalten oder in spezieller Ausführung (tragfähige Oberflächen).
Flucht- und Rettungswege in den Freianlagen sind nach behördlichen Vorgaben auszubilden (Breite, Kennzeichnung).
Flächen für Aufstellungs- oder Bewegungszonen der Feuerwehr werden in Absprache mit der Bauleitplanung freigehalten.
Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Bestandsvegetation (Bäume, Sträucher) darf nur außerhalb der Vogelbrutzeiten zurückgeschnitten oder entfernt werden; Ausnahmen bedürfen besonderer Genehmigungen.
Bei Lage im Wasserschutzgebiet gelten Beschränkungen hinsichtlich Materialauswahl (z. B. Verbot von HMV-Aschen) und Bauweisen.
Bodenschutz: Unnötige Befahrung und Verdichtung sind zu vermeiden; ggf. flächige Bodenschutzmatten einsetzen.
Öffentlicher Raum und Verkehrsflächen
Das Lagern von Erdaushub oder Baustoffen auf öffentlichen Flächen ist nur mit Genehmigung zulässig.
Öffentliche Gehwege und Fahrbahnen sind stets sauber zu halten; Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Übergänge zu öffentlichen Verkehrsflächen (z. B. Bordsteinabsenkungen) sind mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Prüf- und Nachweispflichten
Verdichtungsnachweise (Lastplattendruckversuche), Dichtigkeitsprüfungen für Entwässerungsleitungen usw.
Pflanzlisten, Herkunftsnachweise und Zertifikate (z. B. für Saatgut, Baumschulpflanzen).
Überwachungs- und Prüfberichte zur Güte der eingebauten Baustoffe (Asphalt, Pflaster, Beton etc.).
Abnahmeverfahren
Teilabnahmen können für verdeckte Leistungen (z. B. Erdleitungen) stattfinden, um eine spätere Freilegung zu vermeiden.
Endabnahme der Freianlagen erfolgt nach vollständiger Fertigstellung, inkl. aller Oberflächen und Begrünungen.
Eventuelle Mängel sind im Abnahmeprotokoll zu vermerken und in angemessener Frist zu beheben.
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Bei größeren Bauvorhaben ist ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) zu erstellen und umzusetzen.
Alle Arbeiten sind nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften und DGUV-Regeln durchzuführen.
Baugruben, Gräben und Arbeitsbereiche sind gegen Absturz und unbefugtes Betreten abzusichern.