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Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Facility Management: Aussenanlagen » Konzeption » Planungsanforderungen » Abgrenzung GU- / Nutzerausbauten

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Die Gestaltung der betrieblichen Außenanlagen im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die infrastrukturellen und funktionalen Grundvoraussetzungen für die Außenanlagen schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Anpassungen im Rahmen des Nutzerausbaus. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort in die neuen Außenanlagen integriert werden.

Klare Verantwortlichkeiten bei der Gestaltung betrieblicher Außenflächen

Leistungen des Generalunternehmers (GU)

Der GU stellt die baulichen und infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für die Außenanlagen sicher. Dazu gehören:

Geländeerschließung und Bodenarbeiten

  • Herstellung und Verdichtung des Geländes gemäß Bauvorgaben

  • Entwässerung und Versickerungsflächen

Verkehrs- und Wegebau

  • Errichtung von Straßen, Zufahrten, Parkplätzen und Gehwegen

  • Herstellung von Bordsteinkanten und Übergangsbereichen

Standardmäßige Begrünung und Bepflanzung

  • Pflanzung von Sträuchern, Bäumen und Rasenflächen gemäß FLB

  • Herstellung von Retentionsflächen für Regenwassermanagement

Installation der Standard-Außenbeleuchtung

  • Mastleuchten für Parkplätze und Wege

  • Sicherheitsbeleuchtung an Gebäudezugängen

Errichtung von baulicher Infrastruktur

  • Müllplätze und Unterstände

  • Fahrradständer nach baurechtlicher Vorgabe

Erstellung der baurechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen

  • Einfriedungen (z. B. Zäune, Mauern, Schutzwände)

  • Lärmschutzmaßnahmen gemäß behördlichen Anforderungen

Diese Leistungen sind allgemeine Grundvoraussetzungen, die unabhängig von betrieblichen Anforderungen durch den GU umgesetzt werden.

Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug) – Beispielhafte Maßnahmen

Der Nutzerausbau umfasst alle individuellen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.

Mitarbeiterfreundliche Gestaltung der Außenbereiche

  • Zusätzliche Möblierung: Sitzgruppen, Überdachungen für Aufenthaltsbereiche

  • Spezifische Begrünung: Pflanzkübel mit individuell gewählten Pflanzen

  • Individuelle Gestaltungselemente: Wasserläufe, Skulpturen oder begrünte Fassaden

Sicherheits- und Zutrittssysteme

  • Elektronische Schrankenanlagen und Zugangskontrollen

  • Individuelle Kameraüberwachung und Sonderbeleuchtung

Zusätzliche technische Installationen

  • E-Ladesäulen für Dienst- und Mitarbeiterfahrzeuge

  • Photovoltaikanlagen für Parkplatzüberdachungen

  • Spezielle Entwässerungssysteme für Betriebsflächen

Individuelle Beschilderung und Wegeleitsysteme

  • Beschilderung im Corporate Design des Unternehmens

  • Spezielle Wegmarkierungen für Betriebslaufwege

Integration vorhandener Bestandsausstattung

  • Mitnahme von Überdachungen und Sitzmöbeln aus dem alten Standort

  • Wiederverwendung vorhandener Schranken- oder Parkleitsysteme

  • Verpflanzung alter Bäume oder Begrünungselemente

Abstimmung in der Werkplanung

Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert.

Dabei wird geklärt:

  • Mitnahme von Überdachungen und Sitzmöbeln aus dem alten Standort

  • Wiederverwendung vorhandener Schranken- oder Parkleitsysteme

  • Verpflanzung alter Bäume oder Begrünungselemente

Diese Abgrenzung gewährleistet eine klare Schnittstellenkoordination, eine kosteneffiziente Umsetzung und verhindert Doppelbeauftragungen oder Unklarheiten während der Bauphase.

Die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten sorgt dafür, dass alle Beteiligten – von der Planung bis zur Umsetzung – eine transparente und klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten haben.