Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die Gestaltung der betrieblichen Außenanlagen im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die infrastrukturellen und funktionalen Grundvoraussetzungen für die Außenanlagen schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Anpassungen im Rahmen des Nutzerausbaus. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort in die neuen Außenanlagen integriert werden.
Klare Verantwortlichkeiten bei der Gestaltung betrieblicher Außenflächen
Diese Leistungen sind allgemeine Grundvoraussetzungen, die unabhängig von betrieblichen Anforderungen durch den GU umgesetzt werden.
Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug) – Beispielhafte Maßnahmen
Der Nutzerausbau umfasst alle individuellen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.
Mitarbeiterfreundliche Gestaltung der Außenbereiche
Zusätzliche Möblierung: Sitzgruppen, Überdachungen für Aufenthaltsbereiche
Spezifische Begrünung: Pflanzkübel mit individuell gewählten Pflanzen
Individuelle Gestaltungselemente: Wasserläufe, Skulpturen oder begrünte Fassaden
Sicherheits- und Zutrittssysteme
Elektronische Schrankenanlagen und Zugangskontrollen
Individuelle Kameraüberwachung und Sonderbeleuchtung
Zusätzliche technische Installationen
E-Ladesäulen für Dienst- und Mitarbeiterfahrzeuge
Photovoltaikanlagen für Parkplatzüberdachungen
Spezielle Entwässerungssysteme für Betriebsflächen
Individuelle Beschilderung und Wegeleitsysteme
Beschilderung im Corporate Design des Unternehmens
Spezielle Wegmarkierungen für Betriebslaufwege
Integration vorhandener Bestandsausstattung
Mitnahme von Überdachungen und Sitzmöbeln aus dem alten Standort
Wiederverwendung vorhandener Schranken- oder Parkleitsysteme
Verpflanzung alter Bäume oder Begrünungselemente
Abstimmung in der Werkplanung
Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert.
Dabei wird geklärt:
Mitnahme von Überdachungen und Sitzmöbeln aus dem alten Standort
Wiederverwendung vorhandener Schranken- oder Parkleitsysteme
Verpflanzung alter Bäume oder Begrünungselemente
Diese Abgrenzung gewährleistet eine klare Schnittstellenkoordination, eine kosteneffiziente Umsetzung und verhindert Doppelbeauftragungen oder Unklarheiten während der Bauphase.
Die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten sorgt dafür, dass alle Beteiligten – von der Planung bis zur Umsetzung – eine transparente und klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten haben.