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Baustelleneinrichtung / Baucontainer

Facility Management: Aussenanlagen » Konzeption » Baustelleneinrichtung

KG 390 – Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen

KG 390 – Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen

Im Rahmen der KG 390 obliegt es dem Auftragnehmer (AN), sämtliche zur Herstellung des Bauwerks erforderlichen Maßnahmen für die Baustelleneinrichtung zu planen und umzusetzen. Dies schließt insbesondere die Bereitstellung und Wartung aller benötigten Geräte, Gerüste, Material- und Mannschaftsunterkünfte, Werkstätten, Beleuchtungsanlagen sowie die Ver- und Entsorgung ein.

Baustelleneinrichtung im Facility Management

Baustelleneinrichtung und Organisation

  • Der AN richtet die Baustelle nach den Erfordernissen der eigenen Planung ein.

  • Bereitstellung und Betrieb aller notwendigen Versorgungsleitungen (z. B. Strom, Wasser, Abwasser, Internet), Abfallentsorgung, Lagerflächen und sonstigen baubegleitenden Einrichtungen.

  • Erstellung eines detaillierten Baustelleneinrichtungsplans, aus dem die Positionierung sämtlicher Einrichtungen und Verkehrswege hervorgeht.

  • Erarbeitung und Umsetzung eines Logistikkonzepts zur reibungslosen Anlieferung, Lagerung und Abtransport von Materialien.

Baubüro und Besprechungsräume für den AG

  • Für den Auftraggeber (AG) sind während der gesamten Bauzeit sowie einer Nachlaufzeit von ca. drei Monaten nach Abnahme neuwertige Büro- und Besprechungscontainer in unmittelbarer Nähe der Baustelleneinrichtung vorzuhalten.

  • Zur Verfügung zu stellen sind: Zwei separate Büroräume (jeweils eine Doppelcontaineranlage) für insgesamt 6 Büroarbeitsplätze.

  • Ein Besprechungsraum (Doppelcontaineranlage) mit ausreichend Platz für 10 Personen.

  • Eine Internetverbindung (WLAN) mit stabiler Bandbreite.

  • Eine WC-Anlage in direkter Nähe bzw. integriert in die Containerlösung.

  • Eine Küchenzeile zur Versorgung der Nutzer.

  • Die vollständige Möblierung aller genannten Container (Schreibtische, Stühle, Konferenztisch, Schränke, etc.) sowie die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien (u. a. Toilettenpapier, Reinigungsmittel) liegt in der Verantwortung des AN.

  • Die Wartung, Reinigung und Instandhaltung der vorgenannten Anlagen sind über die gesamte Standzeit vom AN sicherzustellen.

Parkflächen

  • Zusätzlich zu den Containern sind drei PKW-Stellplätze für den AG im Bereich der Baustelleneinrichtung oder in fußläufiger Nähe bereitzustellen.

  • Die Stellplätze sind entsprechend zu kennzeichnen und während der gesamten Bauzeit freizuhalten.

Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen

  • Etwaige erforderliche Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Zutrittskontrollen, Kameraüberwachung, Beleuchtung) sind in Abstimmung mit dem AG einzurichten und vom AN zu betreiben.

  • Der AN stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen jederzeit funktionsfähig sind und etwaige Störungen umgehend behoben werden.

Ver- und Entsorgung

  • Sämtliche benötigte Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser und Telekommunikation sind vom AN bereitzustellen bzw. herzustellen.

  • Für die v. g. Anlagen (Container, WC, Küche) übernimmt der AN die gesamte Ver- und Entsorgung (z. B. regelmäßige Abfallentsorgung, Frischwasserzufuhr, Abwasserentsorgung) über die vollständige Nutzungsdauer.

Nachlaufzeit

  • Auch nach Fertigstellung und Abnahme der Bauleistungen bleiben die Büro- und Besprechungscontainer inkl. Ausstattung noch für eine zusätzliche Dauer von ca. drei Monaten in Betrieb.

  • Die hierfür notwendigen Kosten (Miete, Betriebs- und Unterhaltskosten etc.) sind in den Leistungen des AN zu berücksichtigen.

Der AN hat durch eine sorgfältige Planung und lückenlose Organisation sicherzustellen, dass alle genannten Anforderungen erfüllt werden. Alle Maßnahmen sind gemäß den geltenden Vorschriften (insbesondere Arbeitsschutz, Brandschutz, Umwelt- und Abfallvorschriften) durchzuführen.