Sand- und Schlammfänge
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Sand and mud traps
Sand and sludge traps are essential components of drainage and retention systems in buildings. They serve to separate and retain sediment, dirt, and sludge from wastewater streams to prevent blockages and damage to pipelines, retention basins, or pumping systems. In facility management, they ensure that operational wastewater systems meet the requirements for safety, hygiene, environmental protection, and water protection. For legally compliant operation, complete technical and product-related documentation is required, based on the EU Construction Products Regulation (EU) No. 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110 (recast), the Hamburg Building Code (HBauO), and the VOB/C-DIN standards. The following types of documents are mandatory for the planning, installation, operation, maintenance, and verification of sand and sludge traps.
Sand- und Schlammfänge in Entwässerungssystemen
- Zertifikat
- Europäische
- Europäisches
- Produktspezifische
- EU-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Einzelfall
- Allgemeines
- Zulassung
Zertifikat über die Beständigkeit der Leistung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Zertifikat über die Beständigkeit der Leistung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass der Sand- bzw. Schlammfang dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale (z. B. Rückhaltevolumen, Dichtheit, chemische Beständigkeit) erfüllt. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011 (Bauprodukteverordnung); Regulation (EU) 2024/3110 (Neufassung) |
| Wesentliche Inhalte | - Produktidentifikation und Typennummer |
| Verantwortliche Stelle | Produktzertifizierungsstelle / Notifizierte Stelle |
| Praktische Hinweise | Das Zertifikat ist Grundlage der CE-Kennzeichnung und wird im Facility Management zur Validierung der Produktqualität und bei Wartungsnachweisen verwendet. |
Fachliche Erläuterung
Dieses Zertifikat bestätigt die Konformität der Fertigung mit den europäischen Bauproduktanforderungen. Es stellt sicher, dass Sand- und Schlammfänge im Betrieb die deklarierten technischen Leistungsmerkmale dauerhaft einhalten. In der Praxis wird es von einer notifizierten Stelle im Rahmen der System 1-Qualitätssicherung ausgestellt – einschließlich Überprüfung der Produkteigenschaften und laufender Produktionskontrolle. Für das Facility Management ist dieses Dokument wichtig, um bei Bauabnahmen oder Behördenprüfungen (z. B. durch Umwelt- oder Wasserbehörden) die ordnungsgemäße Produktzulassung nachzuweisen. Facility Manager stellen sicher, dass das Zertifikat stets aktuell und für das konkrete Produktmodell gültig ist. Insbesondere bei sicherheits- oder umweltrelevanten Anlagen wird das Zertifikat regelmäßig kontrolliert und in der Anlagenakte aufbewahrt, um im Bedarfsfall die CE-Konformität und die überwachte Fertigungsqualität belegen zu können.
Europäische Technische Bewertung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertet Bauprodukte, die nicht durch harmonisierte Normen geregelt sind, und definiert ihre technische Leistungsfähigkeit. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktbeschreibung und Anwendungsbereich |
| Verantwortliche Stelle | Europäische Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt / EOTA) |
| Praktische Hinweise | Besonders relevant für Spezialprodukte wie modulare oder chemisch beständige Abscheidesysteme, die außerhalb normierter Bauweisen liegen. |
Fachliche Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Sonderbauprodukten, für die es keine harmonisierte Produktnorm gibt. Sie wird von einer autorisierten Bewertungsstelle – in Deutschland häufig dem DIBt als Mitglied der EOTA – erstellt. In der ETA werden detailliert die Leistungsmerkmale und Prüfverfahren eines speziellen Sand- oder Schlammfang-Systems beschrieben. Dies ermöglicht es Herstellern, auch innovative oder individuelle Lösungen (z. B. großvolumige Sandabscheider für Industrieanlagen oder besonders chemikalienresistente Materialien) EU-weit in Verkehr zu bringen. Für das Facility Management ist die ETA entscheidend, um sicherzustellen, dass solche individuellen Systeme rechtssicher eingesetzt werden dürfen. Sie gibt dem Betreiber die Gewissheit, dass das Produkt von unabhängiger Stelle geprüft wurde und die angegebenen Leistungen – etwa hinsichtlich Rückhaltegrad oder mechanischer Festigkeit – zuverlässig erbracht werden. In der betrieblichen Praxis wird die ETA in der Dokumentation hinterlegt und bei Bedarf (z. B. gegenüber der Bauaufsicht oder bei Ausschreibungsvergleichen) herangezogen, um die Besonderheiten und Zulässigkeit des Produkts zu belegen.
Europäisches Bewertungsdokument
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Definiert die Prüfmethoden und Leistungsanforderungen für Bauprodukte, die einer ETA unterliegen. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktgruppe und Anwendungszweck |
| Verantwortliche Stelle | EOTA / DIBt |
| Praktische Hinweise | Wird für die Entwicklung und Bewertung von Spezialabscheidern verwendet. Facility Manager nutzen es zur technischen Einordnung von Prüf- und Zulassungsunterlagen. |
Fachliche Erläuterung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) ist kein Produktzertifikat, sondern die methodische Grundlage für technische Bewertungen wie die ETA. Es legt fest, wie und wonach ein neuartiges Bauprodukt – hier ein Sand- oder Schlammfang – geprüft und beurteilt wird. Im EAD sind beispielsweise die spezifischen Prüfverfahren für Durchflussleistung, Sedimentationsgrad oder Dichtheitsanforderungen beschrieben. Für Facility Manager ist das EAD vor allem im Hintergrund relevant: Es schafft Transparenz darüber, nach welchen Kriterien die Leistungswerte in einer ETA ermittelt wurden. Dadurch können FM-Verantwortliche die Nachvollziehbarkeit von Testergebnissen und Leistungsangaben besser verstehen. In der Praxis zieht man das EAD selten im Tagesgeschäft heran, jedoch bildet es für Planer und technische Leiter die Referenz, um z. B. bei Diskussionen mit Herstellern oder Sachverständigen die Prüfbedingungen und Bewertungskriterien eines speziellen Abscheiders nachzuvollziehen. Indirekt trägt das EAD somit dazu bei, dass im Facility Management fundierte Entscheidungen über den Einsatz und die Bewertung von nicht genormten Anlagen getroffen werden können.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Dient als technische Grundlage für Betrieb, Wartung und Nachweisführung von Sand- und Schlammfängen. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011; DIN 31051; DIN EN 858-1 (Abscheideranlagen); DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen) |
| Wesentliche Inhalte | - Produktdatenblätter und Materialangaben |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Grundlage für Betriebshandbuch und Wartungsplanung. Muss im CAFM-System hinterlegt werden. |
Fachliche Erläuterung
Die technische Dokumentation des Sand- oder Schlammfangs gewährleistet den sicheren Betrieb und die sachgerechte Instandhaltung der Anlage. Sie wird vom Hersteller bereitgestellt und umfasst alle relevanten Informationen von Maßzeichnungen und Leistungsdaten bis hin zu detaillierten Bedienungs-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen. Gemäß DIN 31051 ist eine solche Dokumentation Teil einer strukturierten Instandhaltungsplanung: Sie gibt dem Facility Manager Vorgaben zu empfohlenen Inspektions- und Reinigungsintervallen (z. B. gemäß DIN EN 858-1), notwendigen Prüfungen (wie regelmäßige Dichtheitsprüfungen des Behälters) und sicherheitstechnischen Vorkehrungen beim Öffnen und Reinigen (etwa Hinweise auf gefährliche Gase oder einzuhaltende Absperrmaßnahmen). Die Dokumentation enthält häufig auch Teilelisten und Ersatzteilempfehlungen, was für die Ersatzteilbevorratung und schnelle Reparaturen wesentlich ist. Im Facility Management wird diese Dokumentation in das CAFM-System (Computer Aided Facility Management) eingespeist und steht dem Betriebspersonal digital und in Papierform zur Verfügung. Praktisch wird sie bei jeder Wartung herangezogen, um Arbeitsschritte korrekt durchzuführen, und dient bei Audits oder behördlichen Kontrollen (z. B. Gewerbeaufsicht, Wasserbehörde) als Nachweis, dass der Betreiber alle vorgeschriebenen Maßnahmen und Betriebsanleitungen einhält.
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtlich bindende Erklärung des Herstellers, dass der Sand-/Schlammfang allen relevanten EU-Richtlinien entspricht. |
| Relevante Vorschriften / Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); Regulation (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | - Herstellername, Produktbezeichnung |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Muss bei der Bauabnahme und späteren Prüfungen jederzeit vorgelegt werden können. Bestandteil der Betreiberakte. |
Fachliche Erläuterung
Die EU-Konformitätserklärung ist die rechtlich verbindliche Selbstdeklaration des Herstellers, dass der Sand- oder Schlammfang mit allen einschlägigen EU-Richtlinien und Verordnungen übereinstimmt. Im Regelfall bezieht sie sich auf die Bauproduktenverordnung (inklusive etwaiger harmonisierter Normen wie EN 858) und bestätigt z. B., dass die CE-Kennzeichnung zu Recht getragen wird. Dieses Dokument wird vom Hersteller unterzeichnet und trägt damit eine hohe juristische Verbindlichkeit – der Hersteller übernimmt Verantwortung für die Konformität des Produkts. Im Facility Management gehört die Konformitätserklärung zur unabdingbaren Bestanddokumentation jeder Anlage. Sie muss bereits bei der Bauabnahme vorliegen, damit die Bauleitung bzw. Bauaufsicht verifizieren kann, dass nur zugelassene und normgerechte Produkte verbaut wurden. Auch bei späteren Inspektionen – beispielsweise durch die Gewerbeaufsicht, Umweltämter oder Versicherungsprüfer nach einem Zwischenfall – muss der Betreiber diese Erklärung vorweisen können. Für den Facility Manager bedeutet dies praktisch, die Konformitätserklärung griffbereit in der Anlagenakte zu halten und bei Änderungen an der Anlage (z. B. Austausch des Schlammfangs) eine aktualisierte Erklärung des neuen Herstellers einzuholen. So wird sichergestellt, dass jederzeit nachgewiesen werden kann, dass die Anlage keine unzulässigen Risiken birgt und allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Leistungserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Leistungserklärung (Declaration of Performance) |
| Zweck & Geltungsbereich | Legt die deklarierten Leistungsmerkmale des Produkts offen und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 (VOB/C); DGUV-I 208-026 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktidentifikation |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird für technische Audits, Bauabnahmen und Produktprüfungen benötigt. Dient im FM als Basis für Produktvergleich und Lieferantenauswahl. |
Fachliche Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) dokumentiert die wesentlichen Leistungskennwerte eines Sand- oder Schlammfangs gemäß der EU-Bauproduktenverordnung. Hier legt der Hersteller in standardisierter Form offen, welche Eigenschaften und Leistungen das Produkt erbringt – beispielsweise maximale Durchflussmenge, Abscheidegrad für Sand/Schlamm, mechanische Festigkeit des Behälters, Frostbeständigkeit oder chemische Resistenz. Die DoP ist untrennbar mit der CE-Kennzeichnung verbunden: Sie ist die inhaltliche Basis dafür, dass das CE-Zeichen am Produkt angebracht werden darf. Im Facility Management wird die Leistungserklärung bei technischen Audits und Bauabnahmen vorgelegt, um die zugesicherten Eigenschaften des eingebauten Produkts nachzuweisen. Praktisch ermöglicht sie dem FM-Team auch, Produkte verschiedener Hersteller zu vergleichen und zu prüfen, ob ein bestimmter Sandfang die Anforderungen des spezifischen Einsatzortes erfüllt (z. B. ausreichendes Schlammfangvolumen für das erwartete Schmutzaufkommen, Materialbeständigkeit gegen bestimmte Abwässer). In der täglichen Nutzung ist die DoP weniger präsent, doch bei Lieferantenauswahl oder im Schadensfall (wenn etwa die Leistung des Abscheiders hinterfragt wird) zieht der Facility Manager die Leistungserklärung heran, um zu belegen, welche Leistungsversprechen der Hersteller gemacht hat und ob das Produkt diese erfüllt.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Genehmigung für den Einsatz nicht geregelter Bauprodukte im konkreten Projekt. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO §20–21 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktbeschreibung |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / Planer / Bauaufsicht |
| Praktische Hinweise | Erforderlich bei Sonderanfertigungen oder individuellen Anlagenlösungen. Wird in der technischen Dokumentation archiviert. |
Fachliche Erläuterung
Dieser Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (oft auch als Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bezeichnet) wird gemäß HBauO (§§ 20 ff.) benötigt, wenn ein Sand- oder Schlammfang als Bauprodukt keinerlei allgemeine Regelung oder Zulassung besitzt oder von den technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht. Er stellt eine projektbezogene Genehmigung dar, die es erlaubt, ein spezifisches, nicht geregeltes Produkt legal in einem bestimmten Bauvorhaben einzubauen. Um diese Zustimmung zu erhalten, erstellen Hersteller und Planer umfangreiche Unterlagen: Sie liefern Gutachten, Prüfberichte und technische Vergleiche, welche belegen, dass der einzusetzende Schlammfang die grundlegenden Anforderungen (z. B. Tragfähigkeit, Dichtheit, Brandschutz, Umweltverträglichkeit) ebenso erfüllt wie ein reguläres Produkt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft diese Nachweise und erteilt im positiven Fall die schriftliche Zustimmung zum Einbau für diesen Einzelfall. Für das Facility Management ist der Nachweis im Einzelfall ein kritisches Dokument, da es die Rechtssicherheit für den Betrieb der nicht standardisierten Anlage schafft. Er wird in der technischen Anlagenakte hinterlegt und bei behördlichen Kontrollen oder spätestens im Falle eines Incidents (z. B. Leckage mit Umweltschaden) zum Nachweis der legalen Verwendbarkeit herangezogen. Praktisch muss der Facility Manager auch darauf achten, alle im Bescheid formulierten Auflagen (z. B. besondere Wartungsintervalle, regelmäßige Gutachterprüfungen) einzuhalten. Ohne diesen Nachweis würde der Betrieb eines solchen Sonderbauprodukts gegen Baurecht verstoßen, was Haftungsrisiken und Versicherungsverlust nach sich ziehen könnte. Entsprechend genießt der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall hohe Priorität in der Dokumentation und Compliance des Gebäudebetriebs.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt die bauaufsichtliche Eignung des Sand-/Schlammfangs nach technischen Prüfungen. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO §22 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktdaten und Einsatzgrenzen |
| Verantwortliche Stelle | Prüfstellen / Hersteller |
| Praktische Hinweise | Bestandteil der Nachweisführung gegenüber Behörden, Bauaufsicht oder Versicherungen. |
Fachliche Erläuterung
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist neben der abZ und der ZiE einer der in der Landesbauordnung vorgesehenen Verwendbarkeitsnachweise für nicht geregelte Bauprodukte. Es wird von einer dafür anerkannten Prüfstelle (z. B. Materialprüfanstalten oder zertifizierte Labore) in Zusammenarbeit mit dem Hersteller erstellt. Ein abP bescheinigt, dass ein Sand- oder Schlammfang die notwendigen bautechnischen Anforderungen erfüllt, obwohl keine allgemeine Norm oder Zulassung dafür vorliegt. Dies geschieht auf Basis standardisierter Prüfverfahren: Der Abscheider wird umfangreichen Tests unterzogen – etwa Belastungsprüfungen, Dichtheitsprüfungen und Funktionsprüfungen zur Sedimentabscheidung – und die Ergebnisse werden dokumentiert. Im Prüfzeugnis sind zudem Einsatzgrenzen und Auflagen festgehalten, die für den sicheren Gebrauch einzuhalten sind, zum Beispiel maximale Zuflussraten, geeignete Einbausituationen (Innen- oder Außenaufstellung, Frosttiefe) oder bestimmte Wartungsintervalle.
Für das Facility Management ist das abP ein wesentliches Dokument zur Qualitätssicherung und Compliance. Es zeigt der Bauaufsicht oder Versicherung, dass der Betreiber einen geprüften und als tauglich befundenen Schlammfang einsetzt. Wichtig ist, dass das FM-Team alle im Prüfzeugnis genannten Auflagen beachtet: Nur wenn der Schlammfang entsprechend den Bedingungen des abP eingebaut wurde und betrieben wird, bleibt der Verwendbarkeitsnachweis gültig. Praktisch bedeutet das, dass der Facility Manager beim Betrieb z. B. darauf achtet, dass keine höheren Abwassermengen eingeleitet werden als getestet, und dass Wartungen in den vorgegebenen Intervallen erfolgen. Das abP wird in der Anlagendokumentation aufbewahrt und bei Bedarf (Bauabnahmen, jährliche Sicherheitsinspektionen oder Schadensfällen) als Nachweis vorgelegt. Da ein abP zeitlich befristet sein kann – es gilt baurechtlich bis zur Fertigstellung des Baus und muss zum Einbauzeitpunkt gültig sein – achtet das Facility Management darauf, dass bei etwaigen Erweiterungen oder Austausch des Systems ein neues gültiges Prüfzeugnis vorliegt.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Erlaubt den Einsatz von Sand-/Schlammfängen, die nicht durch technische Baubestimmungen geregelt sind. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | - Zulassungsnummer |
| Verantwortliche Stelle | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
| Praktische Hinweise | Wird häufig bei Spezialsystemen (z. B. Edelstahl- oder Kunststoffabscheider) genutzt. Im FM dient sie der rechtlichen Absicherung des Betreibers. |
Fachliche Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist in Deutschland ein zentrales Instrument, um neuartige oder nicht normgeregelte Bauprodukte – wie bestimmte Sand- und Schlammfänge – bundesweit verwenden zu dürfen. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und bestätigt offiziell, dass das Produkt den öffentlichen baurechtlichen Anforderungen entspricht. In der abZ sind alle relevanten Details festgehalten: eine eindeutige Zulassungsnummer (z. B. „Z-…“) für Referenzzwecke, eine genaue Beschreibung des Produkts und seines Verwendungsbereichs, sowie Auflagen für Einbau, Betrieb und Wartung. Oft werden in der Zulassung Mindestanforderungen definiert, etwa an das Schlammfangvolumen (z. B. in Relation zur Nenngröße), an die Beschaffenheit des Materials (Korrosionsschutz, Brandverhalten) oder an die Überwachung (z. B. regelmäßige Prüfungen durch Sachkundige). Eine allgemeine Zulassung hat in der Regel eine befristete Gültigkeit (meist fünf Jahre, mit Möglichkeit zur Verlängerung) – was sicherstellt, dass die Produkte regelmäßig auf aktuelle Normen und technische Entwicklungen überprüft werden.
Für das Facility Management bedeutet eine abZ vor allem Rechtssicherheit im laufenden Betrieb. Der Betreiber kann damit jederzeit nachweisen, dass der installierte Sand-/Schlammfang ein vom DIBt genehmigtes Produkt ist und somit baurechtlich einwandfrei verwendet wird. In der Praxis sollte der Facility Manager die Bedingungen der abZ genau kennen: Dazu gehört beispielsweise, dass der Einbau gemäß den in der Zulassung beschriebenen Richtlinien erfolgt ist (etwa bestimmte Einbautiefen, Betonummantelungen oder Sicherheitsabstände) und dass die im Zulassungsbescheid geforderten Wartungen oder Überprüfungen fristgerecht durchgeführt werden. Die abZ-Urkunde wird als Teil der Anlagendokumentation aufbewahrt und bei Bauabnahmen, Betriebsbegehungen oder Versicherungsfällen vorgelegt, um die ordnungsgemäße Produktauswahl und -installation zu belegen. Letztlich dient die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung im Facility Management der umfassenden rechtlichen Absicherung des Betreibers: Sie minimiert Haftungsrisiken, indem sie bestätigt, dass das Produkt offiziell geprüft und zugelassen ist, und sie stellt sicher, dass im Schadens- oder Prüfungsfall ein wasserdichter Nachweis über die Verwendung zulässiger Bauprodukte erbracht werden kann.
