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Regenfallrohre und Grundstücksentwässerungsanlagen

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Regenfallrohre und Grundstücksentwässerungsanlagen

Regenfallrohre und Grundstücksentwässerungsanlagen

Regenfallrohre und Grundstücksentwässerungssysteme sind zentrale Bestandteile der technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Sie gewährleisten die geordnete Ableitung von Niederschlagswasser von Dächern, Terrassen und Fassaden und schützen dadurch Gebäude vor Feuchteschäden. Ihre einwandfreie Funktion ist entscheidend für den Erhalt der Gebäudehülle, die Standsicherheit der Bausubstanz und die hygienische Sicherheit. Ohne eine zuverlässige Entwässerung können Wassereintritt, Frostschäden oder Schimmelbildung auftreten, welche die Bausubstanz gefährden und kostspielige Folgeschäden verursachen.

Im Facility Management besteht eine gesetzliche Pflicht, Regenwasserleitungen und Entwässerungsanlagen regelmäßig auf ihre Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Diese Verpflichtung leitet sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Landesbauordnungen (z. B. HBauO § 14 zur Instandhaltung baulicher Anlagen) ab. Die Prüfungen und Dokumentationen erfolgen gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN 1986-3 und DIN 1986-30. Diese Normen legen fest, wie Entwässerungssysteme von Gebäuden und Grundstücken zu inspizieren, zu warten und festgestellte Schäden systematisch zu dokumentieren sind.

Ziel der nachstehenden Dokumentation ist es, die rechtssichere Betreiberverantwortung zu erfüllen – das heißt, alle Pflichten des Betreibers hinsichtlich Umwelt- und Gebäudeschutz nach WHG, Bauordnungsrecht und technischen Normen nachzukommen. Gleichzeitig sollen die Betriebssicherheit und Langlebigkeit der Entwässerungsanlagen gewährleistet werden. Eine ordnungsgemäße Dokumentation dient als Nachweis dafür, dass Niederschlagswasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und weder die Gebäudesubstanz noch Boden und Grundwasser gefährdet werden.

Genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG erklärt

Prüfprotokoll zur Dichtheitsprüfung von Prüfprotokoll zur Dichtheitsprüfung von EntwässerungssystemenAspekt BeschreibungAspekt Beschreibung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / Typ

Prüfprotokoll über die Dichtheitsprüfung von Regenwasserleitungen und Grundstücksentwässerungsanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass alle Regenfallrohre, Grundleitungen und Anschlussleitungen wasserdicht, betriebssicher und umweltkonform sind. Diese Prüfung dient dem Schutz des Bauwerks, der Vermeidung von Wasserschäden und der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben.

Relevante Vorschriften / Normen

- DIN 1986-30 (Instandhaltung von Entwässerungsanlagen – Inspektion, Wartung und Sanierung)
- DIN 1986-3 (Prüfung der Dichtheit von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden)
- DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 60 (Abwasseranlagen, Dichtheitsanforderungen)
- HBauO § 14 (Instandhaltung baulicher Anlagen)

Wesentliche Inhalte

- Prüfdatum und Prüfort
- Beschreibung des geprüften Leitungssystems (Material, Nennweiten, Länge, Baujahr)
- Prüfmethode (z. B. Luftdruck-, Wasser- oder TV-Inspektion)
- Prüfergebnisse (Messwerte, Feststellungen, Abweichungen)
- Beurteilung der Dichtheit nach DIN 1986-30
- Maßnahmenempfehlungen bei Undichtigkeiten
- Unterschrift des sachkundigen Prüfers

Verantwortliche Stelle

- Erstellung: Sachverständiger / Fachplaner für Grundstücksentwässerung oder TÜV-geprüfter Experte
- Freigabe: Facility Manager oder Betreibervertreter
- Archivierung: In der Technischen Objektakte (TGA-Dokumentation)

Praktische Hinweise

- Dichtheitsprüfungen sind alle 5 Jahre bei gewerblich genutzten Gebäuden und alle 20 Jahre bei Wohngebäuden durchzuführen (Empfehlung DIN 1986-30).
- Ergebnisse dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.
- Bei baulichen Änderungen oder Sanierungen ist eine Neuprüfung erforderlich.
- Das Protokoll wird bei FM-Audits oder Umweltkontrollen herangezogen.

Fachliche Erläuterung

Die Dichtheitsprüfung von Entwässerungssystemen stellt sicher, dass kein Abwasser aus den Regenfallrohren oder Grundleitungen austritt und kein Fremdwasser in das Entwässerungsnetz eindringt. Damit wird verhindert, dass aus undichten Leitungen Schmutzwasser ins Erdreich gelangt oder die Gebäudegründung unterspült. Nach DIN 1986-30 und DIN 1986-3 muss diese Prüfung durch eine fachkundige und unabhängige Person durchgeführt werden. Häufig werden spezialisierte Fachfirmen oder Sachverständige beauftragt, die über entsprechende Prüfgeräte und Zertifizierungen (z. B. anerkannte Sachkunde nach DWA oder TÜV-Schulungen) verfügen. Dies gewährleistet neutrale Ergebnisse und die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfverfahren.

Typischerweise erfolgt die Dichtheitsprüfung entweder als Druckprüfung (mit Luft- oder Wasserdruck nach DIN EN 1610) oder als Kanal-TV-Inspektion mittels Kamerabefahrung. Bei Neubauten ist eine Erstprüfung der Leitungen gemäß DIN EN 1610 verpflichtend. Für bestehende Anlagen schreibt DIN 1986-30 regelmäßige Wiederholungsprüfungen vor: In der Regel alle 20 Jahre für häusliche Abwassersysteme und – aufgrund höherer Risiken – alle 5 Jahre für industriell oder gewerblich genutzte Entwässerungsanlagen. In wasserrechtlich sensiblen Bereichen (z. B. Wasserschutzgebieten) können sogar verkürzte Intervalle erforderlich sein (häufig 5-jährige Prüfungen). Die konkrete Prüfmethode wird je nach Situation gewählt: Eine Luft- oder Wasserdruckprüfung weist die physische Dichtheit nach, während eine TV-Inspektion den Leitungsverlauf sichtbar macht und Schäden wie Risse oder Wurzeleinwuchs dokumentiert.

Für den Facility Manager dient das Prüfprotokoll als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungsträgern und Eigentümern, dass die Instandhaltungspflichten erfüllt werden. Es zeigt schwarz auf weiß, dass die Abwasseranlagen den Anforderungen aus WHG § 60 (Dichtheit von Abwasseranlagen) genügen und dass der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Im Schadensfall (z. B. Grundwasserkontamination oder Gebäudeschaden durch Leckage) kann dieses Dokument entlastend wirken. Werden bei der Prüfung Mängel oder Undichtigkeiten festgestellt, sind im Protokoll umgehend Maßnahmenempfehlungen festzuhalten. Der Facility Manager kann daraus einen Maßnahmenplan ableiten: Akut erforderliche Reparaturen werden initiiert und weniger dringliche Sanierungen ins Wartungs- und Budgetplan aufgenommen. Somit unterstützt das Dichtheits-Prüfprotokoll eine proaktive Instandhaltung und sichert langfristig die Werterhaltung der Immobilien.

Schadensdokumentation an Grundstücksentwässerungsanlagen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / Typ

Schadensprotokoll / Dokumentation festgestellter Mängel an Regenwasserleitungen und Entwässerungssystemen

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Erfassung und Nachverfolgung von Schäden (z. B. Risse, Wurzeleinwuchs, Undichtigkeiten) an Regenfallrohren, Dachabläufen und unterirdischen Leitungen. Ziel ist die zeitgerechte Instandsetzung und die Vermeidung von Folgeschäden an Gebäude und Umwelt.

Relevante Vorschriften / Normen

- DIN 1986-30 (Instandhaltung von Entwässerungsanlagen – Schadensklassifizierung, Bewertung, Sanierungsfristen)
- DIN EN 13508-2 (Zustandserfassung von Entwässerungssystemen mittels CCTV-Inspektion)
- HBauO § 14 (Erhaltungs- und Instandhaltungspflicht)
- ArbSchG § 4 (Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten an Entwässerungssystemen)

Wesentliche Inhalte

- Datum und Ort der Feststellung
- Beschreibung des Schadens (Art, Position, Schweregrad)
- Klassifizierung nach DIN 1986-30 (z. B. akuter, mittlerer, geringer Schaden)
- Empfohlene Maßnahmen (Reinigung, Sanierung, Austausch)
- Verantwortliche Personen für Nachverfolgung
- Fotodokumentation oder TV-Inspektionsbilder
- Unterschrift von Prüfer und Facility Manager

Verantwortliche Stelle

- Erfassung: Betreiber, Wartungspersonal oder externe Fachfirma
- Freigabe und Bewertung: Facility Manager / Technischer Objektleiter
- Archivierung: Bestandteil der Instandhaltungsdokumentation und FM-Software

Praktische Hinweise

- Schäden sind unverzüglich zu dokumentieren, insbesondere bei Gefahr für Betriebssicherheit.
- Akute Schäden (Gefährdungsklasse I) sind sofort zu beseitigen.
- Die Dokumentation dient der Budgetplanung für Sanierungsmaßnahmen.
- Sie wird bei Behördenprüfungen und Versicherungsfällen als Nachweis genutzt.

Fachliche Erläuterung

Die Schadensdokumentation von Entwässerungsanlagen ist ein integraler Bestandteil des Instandhaltungsmanagements. Sobald bei einer Inspektion – etwa im Zuge einer TV-Kamera-Befahrung oder Wartung – ein Schaden an Regenwasserleitungen oder Kanälen festgestellt wird, muss dieser lückenlos erfasst und bewertet werden. Nach DIN 1986-30 sind alle Schäden einer Klassifizierung zuzuordnen, welche den Sanierungsbedarf und die Dringlichkeit definiert. Üblich ist eine Einstufung in Schadensklassen A, B oder C, entsprechend akuter, mittlerer oder geringer Schaden. Ein akuter Schaden (Klasse A) liegt z. B. bei größeren Rissen, Rohrbrüchen oder massiven Undichtigkeiten vor – hier besteht unmittelbarer Handlungsbedarf, da die Standsicherheit oder Umweltsicherheit gefährdet sein kann. Solche akuten Schäden (im Schadensprotokoll oft als “rot” gekennzeichnet oder als Gefährdungsklasse I bezeichnet) sind kurzfristig, in der Regel sofort bzw. innerhalb weniger Monate, zu beseitigen. Mittlere Schäden (Klasse B, “gelb”) sind solche mit mittelfristigem Sanierungsbedarf – sie sollten planmäßig innerhalb von wenigen Jahren (üblich etwa 4–5 Jahre) behoben werden, bevor sie sich verschlimmern. Geringe Schäden (Klasse C, “grün”) haben vorerst keinen unmittelbaren Einfluss auf die Betriebssicherheit; sie erfordern lediglich langfristig eine Sanierung oder Beobachtung. Hier reicht es oft aus, diese bei der nächsten planmäßigen Sanierung zu berücksichtigen, solange sich der Zustand nicht verschlechtert.

Wichtig ist, dass jeder festgestellte Mangel schriftlich und bildlich dokumentiert wird. Ein vollständiges Schadensprotokoll enthält neben der Schadensbeschreibung auch Fotobeweise oder Video-Stillbilder aus der Kanalinspektion, sowie Skizzen oder Planausschnitte, die den genauen Ort des Schadens im Leitungssystem verorten. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Beteiligten (Facility Manager, Techniker, Fachfirmen) ein einheitliches Verständnis des Problems haben. Die DIN EN 13508-2 liefert hierfür ein standardisiertes Kodierungssystem, mit dem Schadensbilder einheitlich beschrieben werden (z. B. Rissbildung, Wurzeleinwuchs, Korrosion etc. mit Codezahlen). Diese standardisierte Zustandsbeschreibung ermöglicht eine objektive Bewertung nach DIN 1986-30 beziehungsweise den DWA-Merkblättern, was insbesondere bei Behördenauflagen oder Versicherungsfällen von Bedeutung ist.

Aus Sicht des Facility Managements dient die Schadensdokumentation dazu, Maßnahmen zu priorisieren und Ressourcen einzuplanen. Der Facility Manager kann anhand der protokollierten Schäden einen Sanierungsplan aufstellen und die erforderlichen Budgets kalkulieren. Beispielsweise werden akute Schäden sofortige Reparaturaufträge auslösen, während weniger dringliche Fälle in die mittelfristige Instandhaltungsplanung einfließen. Alle Daten sollten in das CAFM-System (Computer Aided Facility Management Software) oder die technische Anlagenakte übernommen werden. Dies hat den Vorteil, dass Wiedervorlagen und Prüfintervalle automatisch angepasst werden können – etwa kann das System eine frühere Nachkontrolle ansetzen, wenn ein Schaden entdeckt wurde, oder einen Eintrag für die erfolgreiche Sanierung erstellen.

Bei Arbeiten zur Schadenserkundung oder -behebung ist auch der Arbeitsschutz zu beachten: ArbSchG § 4 fordert eine Gefährdungsbeurteilung, bevor z. B. in einen Schacht eingestiegen oder mit Abwasserkontakt gearbeitet wird. Entsprechend sind Schutzmaßnahmen (wie Belüftung, Gaswarngeräte, PSA) umzusetzen und im Dokumentationsprozess mit aufzunehmen, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten.

Insgesamt gewährleistet eine sorgfältig geführte Schadensdokumentation, dass kein Mangel unbeobachtet bleibt. Sie schafft Transparenz über den Zustand der Entwässerungsanlage und ermöglicht es dem Betreiber, rechtzeitig geeignete Schritte einzuleiten. Gerade in Gebäuden mit empfindlichen Nutzungen (z. B. Laboratorien, Lebensmittelproduktion oder Grundwasserschutzgebiete) ist oft eine erhöhte Prüf- und Dokumentationsfrequenz vorgeschrieben, um Risiken möglichst auszuschließen. Hier muss der Facility Manager die Intervalle enger takten und die Dokumentation besonders gründlich führen.