Rankgerüste
Rankgerüste
Rankgerüste im Außenbereich (z. B. an Fassaden, Höfen oder Grünanlagen) sind bauliche Anlagen, die zur Begrünung, Gestaltung oder Sichtabschirmung dienen. Diese Konstruktionen sind oft stark den Witterungseinflüssen ausgesetzt, was Materialermüdung und Verschleiß begünstigt. Im Rahmen des Facility Managements (FM) unterliegen Rankgerüste daher den allgemeinen Betreiberpflichten gemäß Hamburgischer Bauordnung (HBauO §§ 3 und 14), insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheitspflicht. Betreiber und Instandhalter müssen durch geeignete Maßnahmen und Dokumentationen regelmäßig nachweisen, dass der ordnungsgemäße, standsichere und sichere Zustand dieser Anlagen gewährleistet ist. Dieses Dokument legt die erforderlichen Nachweise, Prüfprotokolle und Aufzeichnungen fest, die für den rechtssicheren Betrieb und die Instandhaltung von Rankgerüsten im Außenbereich erforderlich sind – in Übereinstimmung mit den Empfehlungen aus REG-IS (Regelwerks-Informationssystem für Betreiberpflichten) und den Anforderungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 823) zur Haftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Es dient der Transparenz gegenüber Behörden, Eigentümern und Versicherern. Ein ordnungsgemäßer Umgang mit diesen Dokumenten ist unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten.
