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Private Straßenflächen

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Private Straßenflächen

Private Straßenflächen

Private Straßenflächen auf Betriebsgeländen oder Wohnkomplexen unterliegen ebenso wie öffentliche Verkehrswege der Verkehrssicherungspflicht. Betreiber und Eigentümer müssen sicherstellen, dass diese Flächen gefahrlos benutzt werden können – insbesondere durch Fußgänger, Lieferverkehr, Rettungsdienste und Mitarbeiter.

Im Facility Management dienen entsprechende Dokumente als rechtssicherer Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung, Kontrolle und Gefahrenabwehr. Sie ermöglichen den Nachweis, dass der Betreiber seine Pflichten gemäß Hamburgischer Bauordnung (HBauO §3 Abs. 1, §14) und BGB §823 (Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung) erfüllt.

Im Folgenden werden die zwei zentralen Dokumentationsarten beschrieben, die zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf privaten Straßenflächen erforderlich sind.

Pflege und Instandhaltung privater Straßenflächen

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden an privaten Straßenflächen

Zweck & Geltungsbereich

Dient als Nachweis, dass festgestellte Mängel (z. B. Schlaglöcher, Frostaufbrüche, fehlende Markierungen, defekte Beleuchtung oder unebene Pflasterungen) ordnungsgemäß und fristgerecht beseitigt wurden. Grundlage für die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht des Betreibers.

Relevante Vorschriften

HBauO §3 Abs. 1, §14 – Verkehrssicherheit und Instandhaltung
REG-IS Empfehlung 09.1_5269 – Verkehrssicherheitspflicht
BGB §823 – Haftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
VDI 3810 Blatt 1 – Betrieb und Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen
DIN EN 13306 – Instandhaltungsmanagement

Wesentliche Inhalte

Beschreibung des festgestellten Mangels (Ort, Art, Schweregrad, Gefährdungsstufe)
Zeitpunkt der Feststellung
Verantwortliche Person oder meldende Stelle
Beschreibung der durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen
Beauftragte Firma oder Eigenleistung
Abschlussprüfung und Freigabe durch Betreiber oder Facility Manager
Fotodokumentation vor und nach der Maßnahme
Unterschrift der verantwortlichen Fachkraft

Verantwortliche Stelle

Betreiber, Hausmeisterdienst, Straßeninstandhaltungsdienst oder Facility Manager

Praktische Hinweise

Bestandteil der Betreiberdokumentation gemäß VDI 3810 Blatt 1.
Aufbewahrungspflicht: mindestens 5 Jahre.
Vorlagepflicht bei behördlichen Prüfungen, Versicherungsfällen und internen Audits.
Empfohlene digitale Ablage im CAFM-System (VDI 6026-1) mit Verknüpfung zu Prüfberichten.

Erläuterung / Explanation

Der Nachweis über die Mängelbeseitigung dokumentiert die aktive Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber. Private Straßenflächen sind besonders anfällig für Witterungseinflüsse, Überlastung durch Fahrzeuge und Frostschäden, wodurch sich schnell Sicherheitsrisiken entwickeln können. Wird ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt – beispielsweise ein tiefes Schlagloch oder eine ausgefallene Beleuchtung – muss der Betreiber unverzüglich Gegenmaßnahmen einleiten. In der Praxis des Facility Managements erfolgt zunächst eine Gefahreneinschätzung: Akute Gefahrenstellen werden sofort abgesichert (z. B. durch Absperrungen oder Warnschilder) und kurzfristig instandgesetzt, während weniger dringliche Schäden in die Instandhaltungsplanung aufgenommen werden. Jeder erkannte Mangel wird mit allen wichtigen Angaben (Zeitpunkt der Feststellung, Ort, Schadensbild, Gefährdungsstufe) erfasst, im CAFM-System dokumentiert und einer verantwortlichen Person zur Bearbeitung zugewiesen.

Nach Abschluss der Reparaturmaßnahmen wird eine Nachkontrolle durchgeführt, um die erfolgreiche Beseitigung des Mangels zu bestätigen. Der gesamte Vorgang – von der Meldung bis zur abgeschlossenen Instandsetzung – wird lückenlos dokumentiert. Dazu gehören auch Fotobelege des schadhaften Zustands und des instandgesetzten Zustands. Abschließend wird der Nachweis durch die Unterschrift einer fachkundigen verantwortlichen Person oder des Facility Managers freigegeben. Dieses Dokument ist bei Haftungsfällen oder Schadensereignissen ein zentraler Beleg dafür, dass der Betreiber ordnungsgemäß, fachgerecht und unverzüglich auf die Gefahr reagiert hat. Die vorgeschriebene Aufbewahrung (mindestens fünf Jahre) stellt sicher, dass der Betreiber im Zweifel gegenüber Behörden, Versicherungen oder Gerichten jederzeit den Nachweis seiner Pflichterfüllung erbringen kann.

Prüfprotokoll der regelmäßigen Verkehrssicherheitskontrollen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel

Prüfprotokoll zur Verkehrssicherheitsprüfung privater Straßenflächen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Inspektion und Bewertung der Straßenflächen auf verkehrssicheren Zustand, Sauberkeit, Beleuchtung, Entwässerung und Befahrbarkeit. Grundlage für die Risikoprävention und Instandhaltungsplanung.

Relevante Vorschriften

HBauO §3 Abs. 1 – Sicherheit von Anlagen
REG-IS Empfehlung 09.1_5269 – Verkehrssicherheitspflichten
VDI 3810 Blatt 1 – Betrieb und Instandhaltung
ArbStättV, Anhang 1.8 – Verkehrswege
DIN 1076 / DIN EN 1436 – Straßenprüfung, Markierungen, Beleuchtung

Wesentliche Inhalte

Datum, Uhrzeit und Art der Prüfung (regelmäßig / anlassbezogen)
Prüfperson (unterwiesen / sachkundig)
Kontrollpunkte:
– Zustand der Beläge (Risse, Ausbrüche, Unebenheiten)
– Drainage und Oberflächenentwässerung
– Verkehrszeichen, Beleuchtung, Markierungen
– Freihaltung von Zufahrten, Feuerwehrflächen
– Winterdienst und Reinigung
Bewertung der Mängel nach Priorität
Maßnahmenempfehlungen und Verantwortlichkeiten
Unterschrift und Freigabe

Verantwortliche Stelle

Betreiber, Facility Manager, Hausmeisterdienst oder externe Prüffirma

Praktische Hinweise

• Prüfintervall: mindestens einmal jährlich, bei stark frequentierten Flächen halbjährlich oder nach Witterungsschäden.
Ergebnisse dienen der Priorisierung von Instandhaltungsmaßnahmen und Budgetierung.
Prüfung erfolgt mithilfe von Checklisten nach VDI 3810-1.
Ergebnisse digital erfassen, mit Mängelmanagement verknüpfen und im CAFM-System dokumentieren.

Erläuterung

Das Prüfprotokoll der regelmäßigen Verkehrssicherheitskontrolle ist das zentrale Instrument zur präventiven Instandhaltung der Verkehrsflächen. Ziel dieser Kontrollen ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten, bevor Unfälle oder Schäden eintreten. Alle sicherheitsrelevanten Elemente der Fläche werden dabei systematisch begutachtet. Dazu zählen insbesondere der Zustand des Fahrbahnbelags (z. B. Risse, Schlaglöcher, Unebenheiten), die Stabilität von Randbefestigungen und Bordsteinen, die Funktion der Beleuchtung für eine ausreichende Sicht bei Dunkelheit, die Wirksamkeit der Entwässerung (freier Wasserablauf, keine stehenden Pfützen) sowie die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen. Ebenso wird überprüft, ob Zufahrten und Rettungswege (z. B. Feuerwehrzufahrten) freigehalten sind und ob der Winterdienst bzw. die regelmäßige Reinigung ordnungsgemäß erfolgt (kein Laub, Schnee oder Eis auf den Wegen). Die Prüfung wird in der Regel von geschultem Personal oder beauftragten Fachfirmen durchgeführt und erfolgt anhand standardisierter Prüfchecklisten (z. B. nach VDI 3810 Blatt 1), um eine lückenlose und vergleichbare Bewertung aller relevanten Aspekte zu gewährleisten.

Jede durchgeführte Kontrolle wird mit Datum, Uhrzeit und Prüfer dokumentiert und im Prüfprotokoll festgehalten. Festgestellte Mängel oder Abweichungen vom Soll-Zustand werden beschrieben und je nach Dringlichkeit bzw. Gefährdungspotential priorisiert. So ist sofort ersichtlich, welche Feststellungen unverzüglich behoben werden müssen und welche im Rahmen der nächsten planmäßigen Instandsetzung angegangen werden können. Das Protokoll enthält zudem Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen und weist Verantwortlichkeiten für die Umsetzung aus. Die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen bilden im Facility Management die Grundlage für die Instandhaltungsplanung und Budgetierung: Wiederkehrende Schäden oder Alterungserscheinungen können analysiert und langfristig behoben werden. Gleichzeitig dienen die Prüfprotokolle als Nachweis gegenüber Eigentümern, Versicherern oder Aufsichtsbehörden, dass der Betreiber seine Kontrollpflichten ordnungsgemäß erfüllt und die Verkehrssicherheit proaktiv gewährleistet.