Pflanzungen
Pflanzungen
Pflanzflächen und Grünanlagen um Gebäude herum dienen nicht nur der Gestaltung und dem ökologischen Ausgleich, sondern unterliegen auch der Verkehrssicherungspflicht. Nach der Hamburger Bauordnung (§3 i.V.m. §19 HBauO) müssen bauliche Anlagen und deren Außenbereiche verkehrssicher sein. Betreiber und Facility Manager sind dafür verantwortlich, dass Bäume, Sträucher und andere Vegetation keine Gefahr für Personen, Gebäude oder Infrastruktur darstellen. Dazu gehört zum Beispiel, dass durch Wurzeln oder herabfallende Äste keine Besucher gefährdet werden.
Um diese Verpflichtungen zu erfüllen und nachzuweisen, sind systematische Kontrollen sowie eine lückenlose Dokumentation erforderlich. In der Praxis bedeutet das, dass Mängel an der Begrünung sofort erkannt und behoben sowie alle Maßnahmen schriftlich festgehalten werden müssen. Dabei orientieren sich Betreiber an den Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung und den REG-IS-Empfehlungen für Verkehrssicherung. Die folgenden Abschnitte erläutern detailliert, welche Unterlagen – insbesondere Mängelbeseitigungsnachweise und Prüfprotokolle – dafür notwendig sind und wie sie das Facility Management unterstützen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
