Im Rahmen der Betreiberverantwortung gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) ist der Gebäudeeigentümer bzw. -betreiber verpflichtet, alle baulichen Anlagen – einschließlich der Außenanlagen – so instand zu halten, dass von ihnen keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht umfasst ausdrücklich auch die befestigten Außenflächen des Grundstücks. Sie wird zivilrechtlich durch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB untermauert: Vernachlässigt der Betreiber die Instandhaltung und entsteht dadurch ein Schaden für Personen oder Sachen, kann er haftbar gemacht werden.
Das Protokoll der durchgeführten Objektbegehung ist ein zentrales Instrument, um die Erfüllung dieser Pflichten nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei der Begehung werden potenzielle Gefahrenquellen systematisch erfasst – beispielsweise hervorstehende Stolperkanten, Frostaufbrüche im Belag, gelockerte Pflastersteine oder Mängel in der Entwässerung, die zu stehender Nässe führen könnten. Solche Beobachtungen werden im Protokoll festgehalten und bewertet.
Der Facility Manager organisiert in der Regel die regelmäßigen Begehungen und stellt sicher, dass qualifizierte und unterwiesene Personen die Prüfungen durchführen. Festgestellte Mängel werden nach Dringlichkeit bzw. Risikograd klassifiziert, sodass akute Gefahren (etwa eine unmittelbare Stolperstelle) sofort beseitigt oder abgesichert werden können. Die erstellten Begehungsprotokolle fließen anschließend in das Facility-Management-System (CAFM) oder eine ähnliche Dokumentationsplattform ein. Dort dienen sie als Grundlage für die Einplanung von Wartungs- und Reparaturmaßnahmen, die Beauftragung von Fachfirmen oder die Erstellung von Budgetplänen für Instandhaltungen.
Darüber hinaus sind diese Protokolle ein wesentlicher Bestandteil der rechtssicheren Betreiberdokumentation. Im Haftungsfall – etwa bei einem Unfall auf dem Gelände – oder bei Nachfragen von Versicherungen oder Aufsichtsbehörden kann der Betreiber anhand der lückenlosen Dokumentation nachweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr rechtzeitig ergriffen wurden. Dies minimiert das Haftungsrisiko erheblich und stärkt die Position des Betreibers in rechtlichen Auseinandersetzungen.
Die Dokumentation von Objektbegehungen zur Verkehrssicherheit befestigter Flächen ist ein unverzichtbares Element eines professionellen Facility Managements. Sie verbindet die technische Kontrolle des Zustands der Außenanlagen mit der rechtlichen Nachweispflicht des Betreibers und dient der präventiven Gefahrenabwehr.