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Befestigte Flächen

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Befestigte Flächen

Befestigte Flächen

Befestigte Flächen – wie Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Vorplätze – stellen wesentliche Bestandteile der äußeren Infrastruktur eines Gebäudes dar. Im Facility Management sind sie nicht nur funktional, sondern auch sicherheitsrelevant, da sie von Beschäftigten, Besuchern und der Öffentlichkeit genutzt werden. Die regelmäßige Inspektion und Dokumentation des baulichen Zustands dieser Flächen ist daher eine gesetzliche Verpflichtung aus der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) sowie Teil der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers.

Durch regelmäßige, sorgfältig dokumentierte Begehungen gemäß den Vorgaben der HBauO wird die Sicherheit für Mitarbeiter und Besucher gewährleistet. Gleichzeitig wird das Haftungsrisiko des Betreibers deutlich reduziert und die Lebensdauer der baulichen Infrastruktur verlängert, da Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden. Eine konsequente Strategie von Inspektionen und Dokumentationen ist daher ein Grundpfeiler für einen nachhaltigen, gesetzeskonformen und verantwortungsbewussten Gebäudebetrieb.

Außenanlagen mit dauerhaft tragfähiger Oberfläche

Dokumentation der durchgeführten Objektbegehung – Verkehrssicherheit

Feld

Details

Dokumenttitel/-typ

Protokoll der durchgeführten Objektbegehung – Verkehrssicherheit befestigter Flächen

Zweck und Anwendungsbereich

Dieses Protokoll dient der systematischen Erfassung, Bewertung und Dokumentation des Zustands aller befestigten Außenflächen des Grundstücks (z. B. Pflasterungen, Asphaltdecken, Parkflächen, Bordsteine) im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Instandhaltungsbedarf. Es bietet den Nachweis, dass der Betreiber seinen Pflichten gemäß HBauO und den REG-IS-Empfehlungen zur Verkehrssicherheit ordnungsgemäß nachkommt.

Relevante Vorschriften/Normen

Hamburgische Bauordnung (HBauO) § 3 (Allgemeine Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen); HBauO § 9 (Überwachung und Instandhaltung baulicher Anlagen); REG-IS-Empfehlung „Verkehrssicherheitspflichten für Außenflächen und Wege“ – diese Regelwerke definieren die Sicherheitsanforderungen und Betreiberpflichten für Verkehrsflächen und dienen als Grundlage für die Inhalte des Protokolls.

Wesentliche Inhalte

Datum und Umfang der Begehung (Zeitpunkt der Inspektion und geprüfter Bereich)
Identifikation der geprüften Flächen (eindeutige Zuordnung, z. B. Lageplan mit Segmentkennzeichnung)
Festgestellte Schäden (Beschreibung aller Mängel: Risse, Unebenheiten, Setzungen, lose Beläge, Pfützenbildung u. Ä., ggf. mit Ausmaß)
Bewertung der Gefährdungsklasse (Einstufung der Gefahr: unbedenklich / mittleres Risiko / akute Gefahr mit sofortigem Handlungsbedarf)
Geplante bzw. umgesetzte Maßnahmen zur Schadensbehebung (vorgesehene Reparaturen, provisorische Sicherung oder bereits erfolgte Instandsetzung)
Verantwortliche Person und Unterschrift (Name der prüfenden Fachkraft und Bestätigung durch Unterschrift)
Termin der nächsten Überprüfung (Frist für die nächste planmäßige Inspektion)

Verantwortliche Stelle

Zuständig für die Durchführung und Dokumentation ist eine vom Betreiber benannte, sachkundige Person (unterwiesene und befähigte Person für Verkehrssicherheit). Typischerweise übernimmt der verantwortliche Facility Manager diese Aufgabe oder eine entsprechend geschulte Fachkraft; die Gesamtverantwortung liegt beim Betreiber.

Praktische Hinweise

Das Protokoll ist mindestens einmal jährlich zu erstellen. Bei stark frequentierten oder witterungsanfälligen Flächen sind jedoch kürzere Prüfintervalle empfehlenswert (z. B. vierteljährlich oder nach außergewöhnlichen Witterungsereignissen). Die Ergebnisse jeder Begehung dienen als Grundlage für Instandhaltungspläne und Budgetierungen, damit notwendige Maßnahmen rechtzeitig eingeplant werden können. Im Falle eines Unfalls oder einer behördlichen Überprüfung kann das Protokoll als Nachweis vorgelegt werden, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Fachliche Erläuterung (Deutsch)

Im Rahmen der Betreiberverantwortung gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) ist der Gebäudeeigentümer bzw. -betreiber verpflichtet, alle baulichen Anlagen – einschließlich der Außenanlagen – so instand zu halten, dass von ihnen keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht umfasst ausdrücklich auch die befestigten Außenflächen des Grundstücks. Sie wird zivilrechtlich durch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB untermauert: Vernachlässigt der Betreiber die Instandhaltung und entsteht dadurch ein Schaden für Personen oder Sachen, kann er haftbar gemacht werden.

Das Protokoll der durchgeführten Objektbegehung ist ein zentrales Instrument, um die Erfüllung dieser Pflichten nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei der Begehung werden potenzielle Gefahrenquellen systematisch erfasst – beispielsweise hervorstehende Stolperkanten, Frostaufbrüche im Belag, gelockerte Pflastersteine oder Mängel in der Entwässerung, die zu stehender Nässe führen könnten. Solche Beobachtungen werden im Protokoll festgehalten und bewertet.

Der Facility Manager organisiert in der Regel die regelmäßigen Begehungen und stellt sicher, dass qualifizierte und unterwiesene Personen die Prüfungen durchführen. Festgestellte Mängel werden nach Dringlichkeit bzw. Risikograd klassifiziert, sodass akute Gefahren (etwa eine unmittelbare Stolperstelle) sofort beseitigt oder abgesichert werden können. Die erstellten Begehungsprotokolle fließen anschließend in das Facility-Management-System (CAFM) oder eine ähnliche Dokumentationsplattform ein. Dort dienen sie als Grundlage für die Einplanung von Wartungs- und Reparaturmaßnahmen, die Beauftragung von Fachfirmen oder die Erstellung von Budgetplänen für Instandhaltungen.

Darüber hinaus sind diese Protokolle ein wesentlicher Bestandteil der rechtssicheren Betreiberdokumentation. Im Haftungsfall – etwa bei einem Unfall auf dem Gelände – oder bei Nachfragen von Versicherungen oder Aufsichtsbehörden kann der Betreiber anhand der lückenlosen Dokumentation nachweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr rechtzeitig ergriffen wurden. Dies minimiert das Haftungsrisiko erheblich und stärkt die Position des Betreibers in rechtlichen Auseinandersetzungen.

Die Dokumentation von Objektbegehungen zur Verkehrssicherheit befestigter Flächen ist ein unverzichtbares Element eines professionellen Facility Managements. Sie verbindet die technische Kontrolle des Zustands der Außenanlagen mit der rechtlichen Nachweispflicht des Betreibers und dient der präventiven Gefahrenabwehr.