Betrieb betrieblicher Außenanlagen
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Betrieb betrieblicher Außenanlagen
Betriebliche Außenanlagen spielen eine zentrale Rolle für die Sicherheit von Mitarbeitern, Lieferanten und Besuchern sowie für einen reibungslosen Betriebsablauf. Ein zielgerichtetes Management dieser Außenbereiche ist zugleich Voraussetzung für Rechtskonformität, wirtschaftliche Effizienz und ökologische Verträglichkeit. Dieses Memorandum zeigt die wichtigsten Handlungsfelder und belegt sie mit relevanten Gesetzen, Normen und Standards.
Der Betrieb betrieblicher Außenanlagen erfordert eine systematische Vorgehensweise, um Rechtskonformität, Verkehrssicherung, wirtschaftliche Effizienz und ökologische Anforderungen zu vereinen.
Rechtskonformer Betrieb
Grundlagen
§ 823 BGB: Haftung des Eigentümers bei Vernachlässigung der Verkehrssicherung.
Verpflichtung, Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen (z. B. Winterdienst, Absicherung von Schadstellen).
Praktische Umsetzung
Regelmäßige Kontrollen aller Wege und Anlagen.
Dokumentation von Mängeln und getroffenen Maßnahmen.
Bau- und Genehmigungsrecht
Landesbauordnungen und kommunale Vorschriften: Genehmigungspflicht für Bau, Umbau oder wesentliche Änderung von Außenanlagen.
Einhaltung von Brandschutz- und Fluchtweganforderungen (Feuerwehrzufahrten).
Technische Regelwerke: DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) kann auch im Außenbereich Relevanz haben.
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) für Bauarbeiten an Außenflächen.
Umweltrecht
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Berücksichtigung der Technischen Anleitungen (TA Luft, TA Lärm) bei industriellen Emissionen im Freien.
Begrenzung von Lärmemissionen, Staubentwicklung und Abgasen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf Freiflächen (z. B. Lagerung, Tankstellen).
Erforderliche Dichtflächen, Abscheideranlagen und Dokumentationspflichten.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Getrennte Sammlung und fachgerechte Entsorgung von Abfällen im Außenbereich.
Arbeitsschutzvorschriften
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an sichere Verkehrswege, Beleuchtung, Notausgänge und Fluchtwege.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.8, A3.4) geben Mindestmaße und Beleuchtungswerte vor.
DGUV Vorschriften: Festlegungen zur Absicherung von Lade- und Entladezonen, zu Stapler-Verkehrswegen und persönlicher Schutzausrüstung.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelmäßige Prüfungen technischer Arbeitsmittel (z. B. Tore, Hebebühnen) im Außenbereich.
Wartung und Inspektion
Planmäßige Instandhaltung: Nach DIN 31051 und DIN EN 13306 (Instandhaltung).
Viertel- oder halbjährliche Kontrollen aller kritischen Bereiche wie Verkehrsflächen, Beleuchtung, Einfriedungen.
Inspektionsintervalle: Nach Herstellerangaben (z. B. für Tore, Beleuchtungsmasten) und einschlägigen Vorschriften.
Wiederkehrende Prüfungen (z. B. UVV-Prüfungen) dokumentieren.
Beleuchtung
Normgerechte Beleuchtungsstärken: DIN EN 12464-2 für Arbeitsplätze im Freien.
DIN EN 13201 für Straßen- und Außenbeleuchtung.
Vermeidung von Blendung und Lichtemission: Vollabschirmung oder geeignete Lichtlenkung.
Nutzung energieeffizienter LED-Leuchten mit Lichtmanagementsystemen.
Nutzung energieeffizienter LED-Leuchten mit Lichtmanagementsystemen.
Trennung von Verkehrsteilnehmern: ASR A1.8: Mindestbreiten, sichere Markierungen und Abgrenzungen.
Einrichtung getrennter Fahr- und Fußwege (z. B. Geländer, Bordsteine, Markierungen).
Rutschfestigkeit:Geeignete Oberflächen für Stapler- und Fahrzeugverkehr (R10/R11).
Winterdienst-Konzept und Lagerung von Streugut.
Lebenszykluskosten und Investitionsplanung
Life Cycle Costing (LCC): ISO 15686-5: Einbeziehung von Investitions-, Instandhaltungs- und Entsorgungskosten.
VDI 2067: Wirtschaftlichkeitsvergleiche über den gesamten Lebenszyklus.
Optimierung durch hochwertiges Material: Höhere Anfangsinvestition kann sich langfristig durch geringere Instandhaltung amortisieren.
Wartungsverträge
Vergabe und Abrechnung: VOB/B und VOB/C als Vertragsgrundlage für Bau- und Wartungsleistungen.
Klare Leistungsbeschreibungen, Qualitätssicherung mittels Service-Level-Agreements (SLA).
Kostenkontrolle: Regelmäßiges Monitoring der Betriebs- und Wartungskosten.
Vergleich geplanter vs. tatsächlicher Kosten und Ableitung von Optimierungen.
Klare Zuständigkeitsregelung
Bestellung eines Verantwortlichen für die Außenanlagen (z. B. Facility Manager).
Delegation von Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 mit schriftlicher Fixierung.
Koordination mit Arbeitsschutz und Umweltmanagement
Enge Abstimmung zwischen Sicherheitsfachkraft, Umweltbeauftragtem und Betriebsleitung.
Integration in ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement).
Regelmäßige Unterweisungen
DGUV Regel 100-500: Schulung für Bediener von Arbeitsmitteln.
Spezifische Einweisungen in Gefahrenstellen auf dem Betriebsgelände.
Sicherheitsrundgänge
Quartalsweises Begehen des Geländes mit Führungskräften und Mitarbeitern.
Dokumentation von Mängeln und Verbesserungsvorschlägen.
Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
Absprachen mit Bau- und Umweltbehörden bei Änderungen an Verkehrswegen oder Abwasseranlagen.
Einhaltung von Auflagen aus Genehmigungsbescheiden (z. B. Lärmgutachten, Brandschutzkonzept).
Behördliche Kontrollen
Regelmäßige Überprüfungen durch Gewerbeaufsicht oder Umweltamt.
Vorbereitung durch lückenlose Dokumentationen.
Ressourcenschonende Flächennutzung
Möglichst geringe Versiegelung, Durchlässigkeit (z. B. Rasengittersteine).
Naturnahe Bepflanzung zur Förderung der Biodiversität.
Landschaftsbau
DIN 18920 (Vegetationsflächen) für den Schutz von Bäumen und Grünbestand während Bau- und Unterhaltsarbeiten.
Dezentrale Niederschlagsbewirtschaftung
DIN 1986-100: Mulden-Rigolen-Systeme, Versickerungsbecken oder Zisternen.
Vermeidung von Überlastung der Kanalisation und Schutz des Grundwassers.
Abschneidung von Schadstoffen
Bei potenziell kontaminierten Bereichen (z. B. Tankplätze) für Dichtflächen und Abscheider sorgen.