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Aussenanlagen: Verkehrssicherungspflichten

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Verkehrssicherungspflicht bei Außenanlagen

Verkehrssicherungspflicht bei Außenanlagen

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine zentrale Betreiberverpflichtung und zielt darauf ab, Gefahrenquellen auf betrieblichen Außenanlagen zu vermeiden oder zu beseitigen. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit von Mitarbeitern, Besuchern, Kunden und anderen Personen, die das Betriebsgelände betreten, zu gewährleisten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Deliktsrecht nach § 823 BGB, wonach derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um Schäden Dritter zu verhindern. Die Verkehrssicherungspflicht bei Außenanlagen erfordert eine systematische und kontinuierliche Umsetzung von Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Betreiber müssen sicherstellen, dass keine vermeidbaren Gefahren für Nutzer bestehen, und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. Eine strukturierte Vorgehensweise mit regelmäßigen Inspektionen, qualifizierten Dienstleistern und klarer Dokumentation ist essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Sicherheit auf dem Betriebsgelände zu gewährleisten.

Verkehrssicherungspflicht in Außenanlagen rechtssicher umsetzen

Gehwege und Verkehrsflächen

  • Regelmäßige Inspektionen zur Erkennung und Beseitigung von Stolperfallen, Schlaglöchern oder rutschigen Stellen.

  • Freihalten der Wege von Hindernissen, Schutt oder anderen potenziellen Gefahrenquellen.

  • Sicherstellung eines angemessenen Winterdienstes (Schnee- und Eisbeseitigung, Streumaßnahmen).

  • Pflege von Grünflächen, um Überwucherungen oder herunterhängende Äste zu vermeiden, die Sicht oder Bewegungsfreiheit beeinträchtigen.

Beleuchtung

  • Installation und Wartung ausreichender Beleuchtung in dunklen Bereichen, wie Parkplätzen, Wegen und Eingangsbereichen.

  • Regelmäßige Überprüfung der Beleuchtungsanlagen auf Funktionalität.

  • Ersatz defekter Leuchtmittel, insbesondere in sicherheitskritischen Bereichen.

Treppen, Geländer und sonstige sicherheitsrelevante Bauteile

  • Regelmäßige Inspektionen von Treppenanlagen auf beschädigte Stufen, unzureichende Rutschfestigkeit oder fehlende Handläufe.

  • Kontrolle von Geländern hinsichtlich ihrer Stabilität und Belastbarkeit.

  • Instandhaltung und Reparatur von Rampen, Podesten oder sonstigen baulichen Elementen, die zur sicheren Nutzung notwendig sind.

Parkplätze und Zufahrten

  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Markierung von Parkflächen und Fahrwegen.

  • Überprüfung der Befahrbarkeit von Zufahrtswegen auf Unebenheiten, Ölflecken oder andere potenzielle Rutschgefahren.

  • Einrichtung geeigneter Entwässerungssysteme, um Pfützenbildung und Glatteisbildung zu vermeiden.

Spielplätze und Freizeiteinrichtungen

  • Regelmäßige Wartung von Spielgeräten, Bänken und anderen Freizeiteinrichtungen.

  • Prüfung der Bodenbeläge auf ausreichende Stoßdämpfung und Sicherheit.

  • Kontrolle von Beschilderungen und Verbotshinweisen auf ihre Lesbarkeit und Aktualität.

Bäume und Vegetation

  • Regelmäßige Baumkontrollen zur Identifikation von morsche Ästen oder umsturzgefährdeten Bäumen.

  • Fachgerechte Baumpflege und gegebenenfalls Fällungen bei akuter Gefahr.

  • Sicherstellung einer angemessenen Rückschnittfrequenz, um Beeinträchtigungen von Verkehrsflächen und Sichtlinien zu vermeiden.

Dokumentation und Prüfpläne

  • Erstellung und Pflege eines Prüf- und Wartungsplans für alle sicherheitsrelevanten Außenanlagen.

  • Regelmäßige Protokollierung durchgeführter Inspektionen und Wartungsarbeiten.

  • Dokumentation festgestellter Mängel und umgesetzter Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.

Beauftragung von Fachfirmen

  • Einsatz qualifizierter Dienstleister für spezialisierte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (z. B. Baumgutachter, Winterdienstunternehmen).

  • Abschluss von Wartungsverträgen für Beleuchtungsanlagen, Parkplätze und technische Außenanlagen.

  • Einholung von Gutachten für besonders risikobehaftete Infrastrukturelemente.

Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung

  • Schulung von Facility-Management-Teams zur Erkennung und Behebung potenzieller Gefahren.

  • Erstellung von internen Richtlinien für Meldewege von Sicherheitsmängeln.

  • Einrichtung eines Meldesystems für Mitarbeiter und Besucher, um schnell auf mögliche Gefahrenquellen reagieren zu können.

Haftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht können gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Betreiber haften gemäß § 823 BGB für Schäden, die durch eine Vernachlässigung ihrer Sicherungspflichten entstehen.

Zusätzlich können Verstöße arbeitsrechtliche oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen haben:

  • Zivilrechtliche Haftung: Schadenersatzforderungen bei Personenschäden oder Sachschäden.

  • Strafrechtliche Verantwortung: Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln kann eine strafrechtliche Verfolgung wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung drohen.

  • Ordnungswidrigkeiten: Behörden können Bußgelder verhängen, wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden.

  • Versicherungstechnische Konsequenzen: Mangelnde Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht kann zum Verlust von Versicherungsschutz führen.