Entsiegelung bestehender betrieblicher Außenanlagen
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Entsiegelung bestehender betrieblicher Außenanlagen
Versiegelte Betriebsareale – also Flächen, die etwa durch Asphalt, Beton oder Pflaster befestigt sind – stellen in Deutschland ein erhebliches Problem für Umwelt und Klima dar. Rund 45 % der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind bereits versiegelt. In Gewerbe- und Industriegebieten liegt der Versiegelungsgrad typischerweise sogar bei 80–90 %. Dies führt zum Verlust von Lebensräumen für Flora und Fauna sowie zu negativen Folgen für das Mikroklima und den Wasserhaushalt. Insbesondere dicht bebaute Unternehmensstandorte tragen zur Aufheizung der Umgebung bei und verhindern die natürliche Versickerung von Regenwasser – stattdessen fließt Niederschlag schnell in Kanalisationen ab, Grundwasser wird kaum neu gebildet. Vor dem Hintergrund des Klimawandels mit häufigeren Starkregen und Hitzewellen ist die Entsiegelung bestehender betrieblicher Außenanlagen zu einer wichtigen Maßnahme der Klimaanpassung und Nachhaltigkeit geworden.
Mit fortschreitendem Klimawandel und steigenden Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften wird das Thema Entsiegelung weiter an Bedeutung gewinnen. Zukünftig könnten gesetzliche Vorgaben verschärft werden, etwa indem bei Verkauf oder Stilllegung von Gewerbeflächen eine Entsiegelungspflicht eingeführt wird. Auch in der Stadtplanung könnten Gewerbegebiete der Zukunft nur noch mit einem bestimmten Grünanteil genehmigt werden, sodass Unternehmen frühzeitig handeln sollten, um Vorreiter zu sein. Für Facility Manager und Unternehmensentscheider lautet die Empfehlung: Sehen Sie Entsiegelung nicht als Bürde, sondern als Chance! Die Umgestaltung grauer Außenanlagen in grüne Oasen ist ein komplexer, aber lohnender Prozess. Er erfordert interdisziplinäres Denken – genau das, was im modernen Facility Management gefragt ist. Nachhaltigkeit beginnt vor der eigenen Bürotür – entsiegeln wir, um zu entfalten: für Natur, Mensch und
Entsiegelung bestehender betrieblicher Außenflächen
- Begriffsbestimmung
- Entsiegelung
- Wirtschaftliche
- Gesundheitsförderung
- Auswirkungen
- Rahmenbedingungen
- Maßnahmenkatalog
Begriffsbestimmung und Ausgangslage
Zunächst werden zentrale Begriffe definiert und der Status quo dargestellt. Unter betrieblicher Außenanlage verstehen wir alle Freiflächen auf einem Unternehmensgelände, die nicht von Gebäuden überdeckt sind – etwa Parkplätze, Werksstraßen, Ladehöfe, Lagerplätze im Freien, Werksgelände-Grünflächen sowie gegebenenfalls Dachflächen, soweit sie Teil des Immobilienensembles sind. Versiegelung bezeichnet die vollständige Abdeckung des Bodens durch eine wasserundurchlässige Schicht (z. B. Asphalt, Beton), wodurch der Boden seine natürlichen Funktionen weitgehend einbüßt. Demgegenüber meint Entsiegelung (auch Bodenentsiegelung) die Entfernung oder Durchbrechung dieser Deckschicht, um den Boden wieder in einen möglichst naturnahen, durchlässigen Zustand zu versetzen. Dabei kann Entsiegelung verschiedene Formen annehmen – von der vollständigen Wiederherstellung unbefestigten Bodens bis zur Umwandlung in wasserdurchlässige Beläge (z. B. Rasengittersteine, Porenpflaster).
Ausgangslage in Deutschland: Die Siedlungs- und Verkehrsfläche breitet sich weiterhin aus – im vierjährigen Mittel 2020–2023 um täglich 51–56 Hektar. Zwar hat die Politik ein Nachhaltigkeitsziel von maximal 30 ha pro Tag bis 2030 formuliert, doch aktuell wird dieses deutlich überschritten. Von der bestehenden Siedlungsfläche sind knapp die Hälfte versiegelt. In Gewerbegebieten, wo viele Großunternehmen angesiedelt sind, ist die Versiegelung besonders hoch (oft > 80 %) und trägt zur städtischen Wärmeinsel bei. Versiegelte Firmenareale – große Parkplätze, Logistikflächen, weitläufig befestigte Betriebshöfe – verstärken sommerliche Hitze und leiten Regenwasser direkt in die Kanalisation. Umgekehrt bieten diese Flächen ein enormes Entsiegelungspotenzial: Eine Untersuchung des Umweltbundesamts betont die Bedeutung von Entsiegelungsmaßnahmen gerade in urbanen Räumen als Beitrag zur Klimaanpassung und zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen. Unversiegelter Boden kann zahlreiche Ökosystemleistungen erbringen, die für nachhaltige Entwicklung unverzichtbar sind. Dazu zählen die Versickerung und Filterung von Regenwasser, Kühlung durch Verdunstung, CO₂-Speicherung sowie Bereitstellung von Lebensraum. All dies geht bei einer Versiegelung verloren, zumindest solange die Flächen versiegelt bleiben.
Ökologische Auswirkungen der Entsiegelung
Entsiegelungsmaßnahmen auf Betriebsflächen entfalten eine Reihe von ökologischen Wirkungen. Die wichtigsten Bereiche – Biodiversität, Mikroklima und Wassermanagement – werden nachstehend erläutert. Zudem werden Bodenschutz-Aspekte und weitere Umweltfaktoren (Luftqualität, Lärm) kurz angesprochen. Insgesamt zeigt sich, dass Entsiegelung ein ganzheitlicher Umweltgewinn sein kann: Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna profitieren in verschiedener Weise.
Biodiversität und Bodenökologie
Durch Versiegelung geht wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere verloren. Beton- und Asphaltflächen sind ökologisch weitgehend tot; sie unterbrechen Biotopverbünde und fragmentieren Lebensräume. Eine Entsiegelung – insbesondere wenn sie mit einer naturnahen Begrünung einhergeht – gibt der Natur Fläche zurück und fördert die biologische Vielfalt. Auf entsiegelten Arealen können artenreiche Wiesen, Staudenbeete oder Gehölzstreifen entstehen, die heimischen Arten Nahrung und Unterschlupf bieten. Studien zeigen, dass bereits relativ kleine Grünflächen auf Firmengeländen die Artenvielfalt deutlich steigern können; in einem Unternehmensumfeld sind Zuwächse der lokalen Biodiversität um bis zu 30 % beobachtet worden. Besonders wenn standortgerechte, einheimische Pflanzen genutzt werden, profitieren Insekten (etwa Wildbienen, Schmetterlinge) und Vögel von neuen Habitaten. Auch Bodentiere kehren in renaturierte Böden zurück und stellen die natürlichen Bodenfunktionen wieder her.
Neben der Artenzahl verbessert sich durch Entsiegelung auch die Bodenökologie: Ein belebter Boden mit Humusschicht kann Nährstoffe umsetzen, Schadstoffe abbauen und Kohlenstoff speichern. Im Boden wiederhergestellte Mikrohabitate (Bodenporen, Wurzelräume) ermöglichen mikrobielles Leben und die Zersetzung organischer Substanz. Vollständig versiegelte Böden verlieren diese Funktionen – sie sind physikalisch verdichtet und biologisch inaktiv. Nach einer erfolgreichen Entsiegelung und Rekultivierung können jedoch viele Bodenfunktionen zumindest teilweise reaktiviert werden. Zwar bleibt der Boden anthropogen verändert (die ursprüngliche Bodenstruktur ist unwiederbringlich verloren), doch Ökosystemleistungen wie Wasserspeicherung, Filterung, biologischer Abbau von Stoffen und CO₂-Speicherung können wieder in gewissem Umfang stattfinden. Ein entsiegelter, begründer Betriebsstandort wirkt somit nicht nur als Insel der Biodiversität im Gewerbegebiet, sondern unterstützt auch die Regeneration von Bodenprozessen.
Für Unternehmen bedeutet dies konkret, dass naturnah gestaltete Außenflächen einen direkten Beitrag zum betrieblichen Biodiversitätsmanagement leisten. Viele Unternehmen haben sich inzwischen Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf Biodiversität gesetzt. Die eigenen Liegenschaften bieten hier einen greifbaren Ansatzpunkt: Durch Entsiegelung und naturnahe Gestaltung können Betriebe Einfluss auf die Artenvielfalt nehmen und zugleich Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit die Bedeutung von Biodiversität vor Augen führen. Einige Unternehmen berichten, dass solche Maßnahmen intern auf positive Resonanz stoßen – etwa wenn Mitarbeitende im begrünten Firmengarten Naturerlebnisse haben oder gemeinsam Pflanzaktionen durchführen, was auch den Teamgeist fördert. Insgesamt ist der ökologische Gewinn der Entsiegelung im Bereich Biodiversität unbestritten: Jeder Quadratmeter entsiegelter Fläche bietet neuen Lebensraum und kann – richtig gestaltet – zum Trittsteinbiotop in sonst grauen Industriearealen werden.
Mikroklima und Klimawandelanpassung
Stark versiegelte Betriebsflächen tragen maßgeblich zur Aufheizung der lokalen Umgebung bei. Dunkle Asphalt- und Betonflächen absorbieren Sonnenenergie und speichern Wärme, die als Hitze an die Umgebung abgegeben wird. In städtischen Gewerbegebieten entstehen so ausgeprägte Hitzeinseln, die insbesondere im Sommer zu einer hohen thermischen Belastung führen. Durch Entsiegelung und Begrünung lässt sich das Mikroklima deutlich verbessern: Vegetationsflächen reflektieren mehr Sonnenlicht (insbesondere helle Wiesen) und kühlen durch Evapotranspiration (Verdunstung von Wasser über Boden und Pflanzen). Bäume und begrünte Flächen spenden zudem Schatten, was die Oberflächentemperaturen niedrig hält. Untersuchungen zeigen, dass große Grünbereiche in Städten die Umgebungstemperatur um durchschnittlich 3–4 °C senken können, in Einzelfällen sogar bis zu 10 °C im Vergleich zu vollständig bebauten Umgebungen. Zwar erreichen kleine Grüninseln auf Firmenarealen nicht dieselbe Wirkung wie ein Park, doch jede entschärfte versiegelte Fläche trägt zu einem kühleren Mikroklima bei.
Eine interessante Kenngröße ist die “Kühlleistung des Bodens”: Verdunstendes Wasser entzieht der Luft Wärme. Laut Studien des niedersächsischen Landesamts für Geologie (LBEG) führt die Verdunstung von einem Liter Wasser zu einer Abkühlung von ca. 0,7 kWh (an Wärmeenergie). Entsiegelte Böden, die Niederschlagswasser aufnehmen und verdunsten lassen, wirken also wie natürliche Kühlaggregate. Dieser Effekt verbessert nicht nur das Komfortklima im Freien, sondern kann indirekt auch die Gebäudetemperaturen beeinflussen (weniger Hitzeeintrag in Gebäude, reduzierter Klimatisierungsbedarf). Entsiegelungsmaßnahmen wie das Anlegen von Mulden oder Versickerungsbeeten – teils als Bestandteil des Schwammstadt-Prinzips – kombinieren Wasserrückhalt mit Kühlung: In Berlin-Tegel wird beispielsweise erprobt, Regenwasser gezielt in bepflanzte Mulden einzuleiten, die bei Hitze verdunsten und so kühlend wirken.
Entsiegelung ist somit ein wichtiger Baustein der betrieblichen Klimaanpassung. Städte und Unternehmen entwickeln vermehrt Hitzeaktionspläne; darin werden bauliche Anpassungen wie Entsiegeln und Begrünen als prioritäre Maßnahmen genannt. Versiegelungsreduzierung hat hier einen doppelten Nutzen: Zum einen wird die Wärmebelastung reduziert (Mitarbeiter und Anwohner werden vor Hitze besser geschützt), zum anderen wird die Resilienz gegenüber Extremwetter erhöht – entsiegelte Flächen können beispielsweise plötzlich auftretende Wärme besser puffern und kühlen nachts schneller ab. Zudem fördert Begrünung im Sommer das thermische Wohlbefinden: Aufenthaltsbereiche im Freien sind durch Bäume und Grün bei weitem angenehmer als von Asphalt umgebene Flächen. Gerade für Unternehmen, die auf Außenarbeit angewiesen sind (z. B. Lager, Werksverkehr), ist dies relevant, da hohe Temperaturen die Arbeitsfähigkeit mindern und gesundheitliche Risiken steigern.
Schließlich sei erwähnt, dass Entsiegelung auch einen Beitrag zum Klimaschutz leistet – wenn auch indirekt. Böden sind wichtige Kohlenstoffspeicher, die unter Versiegelung brachliegen. Bei Begrünung und Wiederbewuchs wird Kohlenstoff in Biomasse und Humus gebunden. Zudem reduzieren kühlere Mikroklimata den Energieverbrauch für Kühlung in Gebäuden und verringern so CO₂-Emissionen. In Summe lässt sich festhalten: Die Rücknahme von Versiegelung in betrieblichen Außenanlagen verbessert das lokale Klima und hilft, Unternehmenstandorte für den Klimawandel zu wappnen. Wie das Umweltbundesamt hervorhebt, sind Entsiegelungsmaßnahmen in verdichteten Gebieten ein zentrales Element, um Städte und Standorte langfristig lebenswert zu erhalten.
Wassermanagement und Grundwasser
Versiegelte Flächen verändern den Wasserhaushalt drastisch. Auf einem versiegelten Betriebshof kann Niederschlag nicht in den Boden infiltrieren; statt langsam ins Grundwasser zu sickern, fließt das Wasser oberflächlich ab und muss über die Kanalisation abgeleitet werden. Dadurch gehen gleich mehrere Funktionen verloren: die Grundwasserneubildung, die Reinigung des Wassers im Boden und die puffernde Wirkung des Bodens bei Starkregen. Entsiegelung zielt darauf ab, diese Funktionen wieder zu ermöglichen. Selbst eine teilweise Entsiegelung – etwa das Einrichten von Versickerungsmulden oder das Verwenden durchlässiger Beläge – kann bereits die Situation verbessern. Wenn Regenwasser auf dem Grundstück versickern kann, wird die Kanalisation entlastet und das Risiko von Sturzfluten bei Starkregen verringert. Zugleich steigt die Wasserretention vor Ort: Der Boden fungiert als Zwischenspeicher, der Wasser aufnimmt und zeitverzögert wieder abgibt (durch Verdunstung oder langsame Grundwasserzufuhr). Modellrechnungen bestätigen, dass Entsiegelung – insbesondere Vollentsiegelung – die Regenabflüsse deutlich reduziert und so Hochwasserspitzen entschärfen kann.
Ein wichtiger Aspekt ist die Grundwasserneubildung. In vielen Regionen Deutschlands sinken die Grundwasserstände, was in Trockenzeiten zu Engpässen führt. Flächenentsiegelung kann einen Beitrag leisten, indem Regen vor Ort im Boden versickert und das Grundwasser auffüllt. Untersuchungen zeigen, dass selbst Teilentsiegelungen (z. B. Austausch von Asphalt durch Rasengittersteine) in gewissem Umfang die Versickerung erhöhen können – auch wenn ein Teil der Fläche weiterhin befestigt ist, kann die erhöhte Verdunstung die etwas geringere Infiltrationsrate kompensieren, sodass die Netto-Grundwasserbildung annähernd an die eines unversiegelten Bodens heranreichen kann. Vollständig unversiegelte Böden erreichen natürlich das Maximum an Grundwasserneubildung, solange keine Schadstoffbelastungen entgegenstehen. Daher gilt aus hydrologischer Sicht: Jede Entsiegelung, sei es vollflächig oder partiell, trägt dazu bei, den natürlichen Wasserkreislauf wiederherzustellen.
Für Unternehmen ergeben sich daraus mehrere Vorteile. Erstens kann die Abwasserkosten-Situation verbessert werden: Viele Kommunen haben eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt, bei der Niederschlagswasser getrennt nach versiegelter Fläche abgerechnet wird. Je weniger Fläche ans Kanalnetz angeschlossen ist, desto geringer die Niederschlagswassergebühr. Entsiegelung bietet also einen direkten finanziellen Anreiz, da für entsiegelte oder dauerhaft wasserdurchlässige Flächen keine oder reduzierte Gebühren anfallen. Zweitens reduziert die Vor-Ort-Versickerung das Risiko, dass es auf dem Gelände zu Überflutungen kommt. Starkregen kann auf begrüntem Boden besser aufgenommen werden; Mulden oder Rigolen (Speicher im Untergrund) können als Puffer wirken. So wird der betriebliche Ablauf bei Unwettern weniger beeinträchtigt und es entstehen geringere Sachschäden. Drittens trägt das zurückgehaltene Wasser zur Verdunstungskühlung bei, was wiederum den Bedarf externer Bewässerung in Trockenperioden senkt – die begrünten Flächen können länger autark bleiben, wenn vorher genug Wasser im Boden gespeichert wurde.
Allerdings ist bei der Planung von Entsiegelungsmaßnahmen auch die Qualität des Sickerwassers zu berücksichtigen. Befanden sich auf der Fläche zuvor potenziell kontaminierende Nutzungen (etwa ein Tankstellengelände oder Industrieflächen mit Altlasten), muss vor einer direkten Versickerung geprüft werden, ob Schadstoffe im Boden sind. In solchen Fällen sind ggf. Bodensanierungen oder technische Lösungen (z. B. Bodenfilter) nötig, um Grundwassergefährdungen auszuschließen. Bei unbelasteten Böden hingegen gilt Entsiegelung als unkritisch und ausdrücklich wünschenswert. Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die EU-Wasserrahmenrichtlinie fördern die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung – sie verlangen, Niederschlagswasser möglichst ortsnah zu bewirtschaften, um den natürlichen Wasserkreislauf zu unterstützen. Entsiegelte betriebliche Flächen entsprechen genau diesem Prinzip. Insgesamt kann festgehalten werden, dass Entsiegelung maßgeblich zur nachhaltigen Wasserwirtschaft beiträgt: Sie stärkt den lokalen Wasserkreislauf, schützt vor Überlastung der Infrastruktur und fördert die ökologische Funktion von Gewässern und Böden.
Weitere Umweltaspekte
Luftqualität: Grünflächen können Staub und Luftschadstoffe filtern. Vegetation bindet Feinstaub und kann gasförmige Schadstoffe teilweise aufnehmen. Begrünte Oberflächen tragen so zu saubererer Luft auf dem Gelände bei – ein begrüntes Firmengelände wirkt wie eine kleine „grüne Lunge“. Insbesondere Dach- und Fassadenbegrünungen an betriebsnahen Gebäuden zeigen messbare Effekte in der Feinstaubbindung. Entsiegelte Böden vermeiden zudem aufwirbelnden Staub, der bei Trockenheit auf unbepflanzten Schotter- oder Betonflächen entsteht.
Lärmminderung: Dichte Bebauung und harte Oberflächen reflektieren Schall stark. Grünflächen und weiche Böden hingegen absorbieren Schall teilweise. Eine entsiegelte, bepflanzte Fläche kann daher den Lärmpegel geringfügig senken – z.B. Straßenlärm oder betrieblich bedingten Krach dämpfen. In Kombination mit Bepflanzungen (Büsche, Bäume als Schallbarriere) lässt sich ein ruhigeres Umfeld schaffen.
Stadtökologie und Vernetzung: Wenn viele Unternehmen in einem Gewerbegebiet entsiegeln und begrünen, summieren sich die Effekte. Es entstehen Grünverbundsysteme und Frischluftschneisen, die stadtplanerisch wertvoll sind. Kommunen betrachten entsiegelte Firmenareale daher als Bausteine einer klimaresilienten Stadtentwicklung. So erhöht die Summe einzelner betrieblicher Maßnahmen die Lebensqualität im gesamten Quartier (Nachbarquartiere profitieren von weniger Hitze und mehr Grün).
Kosten und Investitionsaufwand
Die Investitionskosten für Entsiegelungsmaßnahmen hängen stark von den örtlichen Gegebenheiten und dem gewünschten Endzustand ab. Einflussfaktoren sind u.a. die Größe der Fläche, die Art des bestehenden Belags, eventuelle Altlasten im Boden und die geplante neue Nutzung (Begrünung oder alternativer Belag). Allgemein lassen sich die reinen Rückbaukosten für die Entfernung von Asphalt oder Beton – inklusive maschinellem Aufbruch und Entsorgung des Materials – auf etwa 25–40 € pro Quadratmeter beziffern. In diesem Bereich liegen typische Werte, sofern keine erschwerten Bedingungen vorliegen. Ist der Untergrund kontaminiert oder muss z.B. eine Betonplatte mit Bewehrung entfernt werden, können die Kosten höher ausfallen. Sind hingegen schon Fugen oder Rasenfugen vorhanden, verringert sich der Aufwand. Nach dem Rückbau kommen Kosten für die Herrichtung des Bodens hinzu: Oft muss Mutterboden aufgetragen und gegebenenfalls Bodenverbesserung betrieben werden, um eine Bepflanzung zu ermöglichen. Schließlich fallen Ausgaben für die Bepflanzung oder alternative Beläge an – z.B. Rollrasen, Saatgut für eine Wiese, Pflanzmaterial für Stauden/Bäume oder Anschaffung von Rasengittersteinen bzw. permeablen Pflastern.
Ein typischer Kostenansatz für eine komplette Entsiegelung inkl. Begrünung liegt in der Größenordnung von few dutzend Euro pro m². Die Stadt Magdeburg nennt beispielsweise 25–40 €/m² als allgemeinen Richtwert. Wasserdurchlässige Pflaster sind oft teurer als eine einfache Begrünung, da Material- und Arbeitskosten (Setzen der Steine, Unterbau aus Kies) anfallen – je nach Ausführung können hierfür 50–100 €/m² veranschlagt werden (zum Vergleich: herkömmlicher Asphalt ist zwar in Großprojekten günstiger zu erstellen, verursacht jedoch Folgekosten und bietet keine ökologischen Vorteile). Baumpflanzungen schlagen mit Einzelkosten zu Buche: Die Pflanzung eines Straßen- oder Parkbaums (inkl. Pflanzgrube, ggf. Wurzelraumverbesserung, Anbindepfosten) kostet häufig mehrere hundert bis wenige tausend Euro pro Baum, abhängig von Größe und Standort. Dieser Aufwand lohnt sich jedoch aufgrund der vielfältigen Nutzen eines Baumes.
Neben den einmaligen Herstellungskosten dürfen die laufenden Kosten nicht vernachlässigt werden. Pflege- und Unterhaltskosten richten sich nach Art der neuen Gestaltung. Eine einfache Rasenfläche erfordert regelmäßiges Mähen und im Sommer Bewässerung, was personellen Aufwand und Wasserverbrauch bedeutet. Eine naturnahe Wiese dagegen muss nur 1–2 Mal jährlich gemäht werden (Extensivpflege) und kommt oft ohne Bewässerung aus, sofern sie standortgerecht eingesät wurde. Staudenbeete benötigen anfangs Unkrautpflege, später gelegentliches Zurückschneiden. Bäume erfordern gerade in den ersten Jahren Wässerung und Pflege (Schnitt, Baumscheibenpflege). Permeable Pflaster müssen von Sediment freigehalten werden – alle paar Jahre kann ein Absaugen der Fugen notwendig sein, damit die Versickerungsleistung erhalten bleibt. Insgesamt liegen die Unterhaltskosten begrünter Flächen aber meist unter denen voll versiegelter Flächen, wenn man alle Aspekte einbezieht: Zwar sind Gärtnerarbeiten nötig, doch entfallen z.B. Kosten für Reparatur von Asphaltdecken, das regelmäßige Reinigen großer Asphaltflächen oder die Entsorgung von aufgefangenem Regenwasser. Gerade wenn Regen vor Ort versickert, reduzieren sich kommunale Abwassergebühren dauerhaft.
Ein weiterer wirtschaftlicher Aspekt ist die Lebensdauer: Asphalt- oder Betonflächen müssen im Schnitt alle paar Jahrzehnte grundlegend saniert werden, was erneut Kosten verursacht. Eine entsiegelte Fläche mit Begrünung altert “gnädiger” – Vegetation kann sich sogar regenerieren. Natürlich bedarf eine Grünfläche ebenfalls nach vielen Jahren ggf. einer Überarbeitung (Neuansaat, Bodenlockerung), doch sind diese Maßnahmen in der Regel günstiger als ein kompletter Neubau von Asphaltflächen. Eine Kosten-Nutzen-Analyse sollte daher nicht nur die Initialinvestition betrachten, sondern den gesamten Lebenszyklus der Fläche. Viele nachhaltige Maßnahmen amortisieren sich über ihre Lebensdauer. Beispielsweise rechnet das Umweltbundesamt vor, dass eingesparte Folgekosten (z.B. Schäden durch Hochwasser) die Kosten einer vorbeugenden Entsiegelung rechtfertigen. Zwar ist der ROI (Return on Investment) bei rein ökologischen Maßnahmen schwierig direkt zu quantifizieren, aber indirekte betriebswirtschaftliche Effekte (z.B. Image, Mitarbeitermotivation, geringere Flächenkosten langfristig) müssen in einer umfassenden Rechnung berücksichtigt werden.
Zusammengefasst: Entsiegelung kostet zunächst Geld, je nach Fläche und Gestaltung durchaus einen merklichen Betrag im Investitionsbudget. Doch im Vergleich zu vielen anderen baulichen Investitionen halten sich die Größenordnungen im moderaten Bereich (oft einige zehntausend Euro für typische Firmenprojekte) – und es gibt diverse Finanzierungshilfen, auf die gleich eingegangen wird. Entscheidend ist eine vorausschauende Planung, um Kosten zu optimieren, z.B. Entsiegelung mit ohnehin anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen zu kombinieren (so spart man zwei separate Bauvorhaben).
Einsparungen, Nutzen und ROI
Gebührenersparnis: Wie oben erwähnt, bieten viele Kommunen finanzielle Anreize durch gesplittete Abwassergebühren. Konkret bedeutet dies: Für Flächen, die nachweislich entsiegelt oder wasserdurchlässig gestaltet wurden, reduziert die Stadt die Niederschlagswassergebühr oder erlässt sie ganz. In der Praxis ist diese Ersparnis teilweise erheblich: Ein großes versiegeltes Betriebsgelände kann jährliche Regenwassergebühren im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich verursachen. Durch Entsiegelung lässt sich dieser Posten drastisch senken. Zwar sind die Gebühren pro Quadratmeter nicht so hoch, dass allein dadurch eine sehr kurze Amortisationszeit erreicht wird (eine Studie stellte fest, dass die Gebührenersparnis allein oft keine vollständige Refinanzierung in <10 Jahren erlaubt). Dennoch: Über die Lebensdauer summieren sich die eingesparten Gebühren zu einem gewichtigen Betrag und verbessern die Wirtschaftlichkeitsrechnung deutlich. Hinzu kommt, dass einige Kommunen auch finanzielle Zuschüsse direkt für Entsiegelungsprojekte gewähren – dazu später mehr.
Betriebskostenreduktion: Begrünte Außenanlagen können bestimmte Betriebskosten senken. Zum einen reduzieren sie den Wärmeeintrag in Gebäude, was Klimatisierungskosten spart, insbesondere wenn z.B. Asphaltflächen vor Bürogebäuden durch Grün ersetzt und Bäume gepflanzt werden (Schattenwurf kann die Kühllast spürbar mindern). Zum anderen entfällt bei Versickerung vor Ort die Notwendigkeit aufwändiger Regenrückhaltungssysteme oder großer Kanaldimensionierungen auf dem Gelände – das spart Wartungskosten. Auch Winterdienstkosten (Schneeräumen, Streuen) können auf begrünten Flächen geringer sein als auf Verkehrsflächen (freilich muss man bei Parkplätzen weiterhin räumen; aber wo Flächen zu Grün umgewandelt sind, entfällt der Winterdienst dort). Langlebigkeit: Einmal angelegte Grünanlagen sind bei guter Pflege sehr dauerhaft und benötigen keinen kompletten “Neubau” wie ein Asphaltbelag alle paar Jahrzehnte – das spart langfristig Investitionszyklen.
Fördermittel und Zuschüsse: Besonders attraktiv aus ökonomischer Sicht sind die diversen Förderprogramme, die aktuell (Stand 2025) für Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung zur Verfügung stehen. Der Bund hat im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) Mittel bereitgestellt, die über die KfW-Bank als zinsgünstige Kredite mit hohem Tilgungszuschuss an Unternehmen vergeben werden. Im sogenannten KfW-Umweltprogramm können große wie kleine Unternehmen Kredite für naturnahe Gestaltung ihrer Gelände erhalten; je nach Unternehmensgröße werden 40 % bis 60 % der Kosten als Zuschuss erlassen (Tilgungszuschuss). Praktisch bedeutet das: Ein Unternehmen investiert z.B. 100.000 € in Entsiegelung und Begrünung, nimmt dafür einen geförderten Kredit in Anspruch und bekommt nach Umsetzung bis zu 60.000 € erlassen – de facto Finanzierung nur 40.000 €. Für KMU sind die Konditionen sogar noch günstiger (Bonus bis zu 20 % zusätzlich). Dieses Programm ist äußerst attraktiv und verbessert die betriebswirtschaftliche Rechnung erheblich. Zusätzlich existieren auf Länder- und Kommunalebene Förderungen: Viele Bundesländer haben Klimaanpassungs-Förderrichtlinien, die Entsiegelung explizit aufzählen, und manche Städte fördern Entsiegelung durch Zuschüsse oder Sachleistungen. Beispiel: Die Stadt Gelsenkirchen bezuschusst Entsiegelungen mit bis zu 50 % der Kosten (max. 2000 €) je Projekt. Auch andere Kommunen (etwa im Rahmen von “Grün statt Grau”-Programmen) bieten Ähnliches. EU-Förderprogramme (LIFE, EFRE) können bei größeren Vorhaben ebenfalls herangezogen werden, etwa wenn es Modellcharakter hat.
Indirect ROI – Image und Mitarbeitereffekte: Einige Nutzen lassen sich nicht unmittelbar in Euro beziffern, wirken sich aber langfristig positiv auf den Unternehmenserfolg aus. Ein begrüntes, naturnahes Firmengelände verbessert das Unternehmensimage und kann Marketingeffekte haben – Kunden und Besucher nehmen das Unternehmen als umweltbewusst und innovativ wahr. Mitarbeitende empfinden Stolz und Zufriedenheit, was zu höherer Mitarbeiterbindung führen kann (Kostenersparnis durch geringere Fluktuation!). Gesundheitsfördernde Aspekte können zu weniger Krankheitsausfällen führen – auch das hat einen wirtschaftlichen Wert für das Unternehmen (reduzierte Lohnfortzahlungskosten, höhere Produktivität). So zeigen Berechnungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, dass jeder Euro, der in gesundheitsförderliche Maßnahmen investiert wird, ein Mehrfaches an Einsparung durch reduzierte Krankenstände bringen kann. Die Schaffung von naturnahen Außenanlagen fällt zwar nicht klassisch unter Arbeitsschutz, hat aber vergleichbare Wirkungen: Erholung in Pausen, Stressabbau und motivierende Umgebung tragen zu höherer Leistungsfähigkeit bei (höhere Arbeitsproduktivität und Kreativität können z.B. mehr Innovation und Gewinn bedeuten).
All these factors – direct savings, subsidies, and indirect benefits – should be considered in an ROI analysis. A simple numerical example: A company invests net (after subsidies) €50,000 € in unsealing. It saves 5,000 annually € in fees and maintenance costs and perhaps generates another 5,000 € in "soft benefits" (value creation through increased productivity, image). The measure would then be "paid for" in approximately five years—a very attractive prospect for an investment in long-lasting infrastructure. Of course, such calculations are always project-specific. Nevertheless, it can be generalized that the economic benefits of unsealing often outweigh or exceed the costs, especially when funding opportunities are utilized.
The business decision for desealing projects should therefore not be based solely on construction costs, but should include a holistic cost-benefit analysis. Many companies now have internal sustainability KPIs that also include monetized environmental performance (keyword: natural capital accounting ). Within such frameworks, desealed areas regularly demonstrate a positive business case when viewed over longer time horizons.
Fördermöglichkeiten und Finanzierung
Bundesförderung (KfW-Programme): Das KfW-Umweltprogramm (Modul “Natürliche Klimaschutzmaßnahmen”) bietet zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen (40–60 %) speziell für Projekte wie Entsiegelung, Dach-/Fassadenbegrünung, Regenwassermanagement. Dieses Programm wird aus Bundesmitteln (BMUV, Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz) gespeist und richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Die Förderung wird über Hausbanken beantragt, was für Unternehmen gewohntes Terrain ist. Durch die Teil-Schulderlasse wird faktisch ein erheblicher Teil der Kosten vom Staat übernommen – ein starkes Argument, Projekte zeitnah umzusetzen, solange diese Mittel verfügbar sind.
Landesprogramme: Viele Bundesländer haben eigene Förderkulissen. Beispielsweise flankieren einige Länder die Städtebauförderung mit Klimaanpassungsfonds, aus denen auch Unternehmen indirekt profitieren können (z.B. wenn ein Gewerbegebiet in ein kommunales Förderprojekt eingebunden ist). Der Bund/Länder-Städtebauförderungsrahmen ermöglicht, in bestimmten Programmen auch private Maßnahmen zu fördern, sofern städtebauliche Verträge geschlossen werden. Einige Landesumweltministerien haben auch Wettbewerbe oder Projektaufrufe (z.B. “Grüne Gewerbegebiete”) mit finanzieller Unterstützung. Hier lohnt sich der Blick in die jeweils aktuelle Landes-Förderrichtlinie für Klimawandelanpassung.
Kommunale Anreize: Zahlreiche Städte bieten kleinere Zuschussprogramme an, etwa im Rahmen von Begrünungs-Initiativen. Neben dem genannten Beispiel Gelsenkirchen (50% bis 2.000 € Zuschuss für Entsiegelung) gibt es Städte wie München, Hannover u.a., die Dachbegrünungen bezuschussen und oft auch Entsiegelung von Höfen in Förderprogrammen (meist für Privateigentümer, aber teilweise auch für Unternehmen) unterstützen. Auch Wettbewerbe (“Firmen für Biodiversität” o.ä.) können Preisgelder oder Sachleistungen einbringen. Daneben besteht die Möglichkeit, über Ersatzgeld aus der Eingriffsregelung (Naturschutzrecht) Mittel zu bekommen: Wenn eine Kommune einen Fonds aus Ausgleichsbeträgen hat, werden daraus manchmal Entsiegelungsprojekte finanziert, die als Ausgleichsmaßnahme dienen.
Steuerliche Aspekte: Zwar gibt es (noch) keine expliziten Steuervorteile für Entsiegelung, jedoch können Unternehmen die Aufwendungen als Betriebsausgaben ansetzen. Sollte eine Maßnahme im Rahmen eines öffentlichen Programms erfolgen, sind Zuschüsse in der Regel steuerfrei, während Darlehensvorteile ebenfalls kein Ertrag sind. Darüber hinaus gelten investive Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen teils als steuerlich begünstigt im Sinne von Sonderabschreibungen (z.B. Investitionsabzugsbeträge für KMU, die auch für “nachhaltige” Investitionen genutzt werden können).
Privatwirtschaftliche Finanzierung: In einigen Fällen lassen sich Partnerschaften nutzen – z.B. mit Versicherungen. Wenn eine Fläche entsiegelt wird und dadurch Hochwasserschäden unwahrscheinlicher werden, könnte eine Versicherung Rabatte gewähren. Auch Green-Bonds oder Nachhaltigkeitskredite von Banken könnten genutzt werden (Kreditkonditionen mit Nachhaltigkeits-Linked Criteria). Diese sind jedoch noch eher neu und werden hier der Vollständigkeit erwähnt.
Die Finanzierungslandschaft ist günstig für Unternehmen, die jetzt in Grün- und Entsiegelungsmaßnahmen investieren möchten. So formuliert es auch das Bundesumweltministerium: Unternehmen können “nicht nur etwas Gutes für die Umwelt tun, sondern auch finanziell profitieren”. Wichtig ist, die Vielzahl an Programmen zu kennen und idealerweise zu kombinieren (z.B. zuerst kommunalen Zuschuss mitnehmen, dann restliche Summe über KfW-Kredit finanzieren). Eine vorausschauende Planung kann die Eigenmittelbelastung erheblich reduzieren.
Während früher Entsiegelung oft als reiner Kostenfaktor gesehen wurde, wandelt sich dies zu einer investiven Maßnahme mit Mehrwert. Auch das Thema Risikomanagement spielt eine Rolle – investiere ich heute 100 T€ in Klimaanpassung, vermeide ich vielleicht 1 Mio € Schaden in zehn Jahren durch ein Unwetter. Dieses Denken setzt sich zunehmend durch. Die betriebswirtschaftliche Bilanz der Entsiegelung ist daher positiv, wenn man alle Faktoren berücksichtigt.
Aufenthaltsqualität am Arbeitsplatz
Großunternehmen verfügen oft über Pausenbereiche oder Freibereiche, in denen sich Beschäftigte aufhalten – sei es der Hof vor der Kantine, Sitzgelegenheiten im Freien oder Wege zwischen Gebäuden. Die Qualität dieser Außenräume spielt eine Rolle für die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Wenn solche Bereiche bislang von Betonflächen, geparkten Autos oder Hitze geprägt sind, bieten sie wenig Erholung. Durch Entsiegelung und Begrünung können sie zu attraktiven Aufenthaltsorten umgewandelt werden. Beispielsweise lässt sich ein Teil eines großen Parkplatzes in einen Mitarbeitergarten mit Sitzbänken, Bäumen und Blumenbeeten umgestalten. Mitarbeiter können dort ihre Pausen im Grünen verbringen, was allgemein als angenehm empfunden wird und zur mentalen Erholung beiträgt. Studien aus der Umweltpsychologie zeigen, dass schon kurze Aufenthalte in einer natürlichen Umgebung Stress reduzieren und die Stimmung heben können.
Die gesteigerte Aufenthaltsqualität hat mehrere Facetten: Visuell-ästhetisch wirken naturnahe Gelände ansprechender als asphaltierte Flächen. Grün und Blütenfarben sprechen erwiesenermaßen positive Emotionen an. Klimatisch sind begrünte Areale angenehmer – im Sommer kühler und beschattet, im Frühling/Herbst windgeschützter durch Hecken oder Gehölze. Akustisch kann eine durchdachte Bepflanzung Lärm mindern (wie zuvor erwähnt), was in Pausenzonen zu mehr Ruhe führt. Zudem bieten Grünanlagen die Möglichkeit, sich in der Pause körperlich zu betätigen (z.B. ein kurzer Spaziergang ums Gebäude) oder einfach die Natur zu beobachten – beides fördert die Entspannung. Unternehmen berichten, dass grüne Firmengelände von den Mitarbeitenden regelrecht als Mehrwert wahrgenommen werden: So schreibt eine Initiative für naturnahe Firmengelände, solche Außenanlagen wirkten sich “unmittelbar positiv auf den Standort und alle Mitarbeitenden aus”. Oft sind die Maßnahmen mit relativ wenig Aufwand realisierbar, erzielen aber viel: etwa ein Blühstreifen entlang der Kantine, ein begrüntes Innenhofareal mit einheimischen Stauden etc.
Neben den Pausen profitieren auch Arbeitswege und der Blick aus dem Fenster. Wer statt auf graue Flächen auf Grün blickt, empfindet erwiesenermaßen mehr Zufriedenheit. In der berühmten Studie von Ulrich (1984) zeigte sich sogar, dass Krankenhauspatienten mit Blick ins Grüne schneller genasen als solche mit Blick auf eine Mauer – analog kann man annehmen, dass Arbeitnehmer mit Blick auf Bäume oder Rasen sich wohler fühlen als in einer komplett künstlichen Umgebung. Beschäftigte verbringen einen Großteil ihrer Tageszeit am Arbeitsplatz; eine angenehme Gestaltung der Umgebung gehört zu den sogenannten weichen Faktoren der Arbeitsplatzattraktivität. In Zeiten, in denen viele Firmen um qualifizierte Fachkräfte werben, können Benefits wie “grüne Campusgestaltung” durchaus im Employer Branding betont werden.
Umweltmedizinisch relevant ist auch die Reduzierung gesundheitlicher Belastungen. Ein entsiegeltes Gelände mit Bäumen reduziert die UV-Strahlungsexposition auf Gehwegen (Schatten schützt vor Sonnenbrand und langfristigen Hautschäden). Es vermindert die Hitzebelastung, was insbesondere für empfindliche Personen (ältere Mitarbeiter, Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen) wichtig ist. Hohe Umgebungstemperaturen können zu Kreislaufbelastungen, Dehydrierung und Konzentrationsproblemen führen – ein kühleres Mikroklima durch Begrünung beugt dem vor. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt in Städten Hitzeschutz durch städtebauliche Maßnahmen und nennt Beschattung und Entsiegelung als präventive Komponenten zum Schutz auch der Beschäftigten. Zudem verbessert Grün die Luftfeuchte leicht, was in trockenen heißen Perioden angenehmer für Schleimhäute ist.
Die Aufenthaltsqualität steigt auch durch die Möglichkeit, im Freien Meetings oder Veranstaltungen abzuhalten, wenn die Umgebung entsprechend einlädt. Manche Unternehmen haben sogenannte “Outdoor-Besprechungsinseln” geschaffen – z.B. ein Pavillon im begrünten Hof – was kreativitätsfördernd sein kann. Solche Nutzungen wären auf einem trostlosen Asphaltplatz kaum denkbar.
Entsiegelte und begrünte Firmenareale verwandeln vormals unattraktive Freiflächen in Wohlfühlorte. Mitarbeitende profitieren von einem ansprechenden, naturnahen Arbeitsumfeld, das Erholung in Pausen ermöglicht, die Sinne anspricht und Stress abbaut.
Gesundheitliche Effekte und Wohlbefinden
Stressreduktion und psychische Gesundheit: Natur wirkt erwiesenermaßen beruhigend auf den Menschen. Theorien wie die Attention Restoration Theory (Kaplan) legen dar, dass natürliche Umgebungen die Fähigkeit zur Erholung mentaler Ressourcen fördern. Mitarbeiter, die in Pausen oder zumindest beim Aus-dem-Fenster-Schauen ins Grüne blicken können, berichten von höherem Wohlbefinden und weniger Anspannung. Eine bayerische Studie zur Innenraumbegrünung fand z.B., dass Bürobegrünung Stress lindert und sogar die Konzentrationsfähigkeit steigert – ähnliche Mechanismen gelten im Außenraum. Menschen fühlen sich in grüner Umgebung nachweislich wohler und weniger häufig deprimiert oder verärgert. Grünflächen am Arbeitsplatz wirken damit präventiv gegen Burn-out und erhöhen die allgemeine psychische Widerstandsfähigkeit.
Physiologische Gesundheit: Ein großes Problem in Hitzesommern ist die Belastung des Kreislaufs. Schatten und Kühlung sind hier konkrete Gesundheitsfaktoren – sie reduzieren das Risiko von Hitzschlag, Dehydrierung oder hitzebedingter Erschöpfung. Für Mitarbeiter, die im Freien arbeiten (Werkschutz, Lagerarbeiter, Handwerker auf dem Gelände), bedeutet ein entsiegeltes Areal mit Bäumen eine Arbeitsschutzmaßnahme: geringere Temperaturen und Staub sowie mehr Feuchtigkeit sind besser für Lunge und Herz. Auch Luftschadstoffe werden tendenziell reduziert, was Atemwege schont – in Städten mit viel Verkehr kann betriebliches Grün lokale Luftverbesserungen bringen, wovon alle profitieren. Begrünte Dächer und Wände filtern Feinstaub und produzieren Sauerstoff, was selbst in die Innenräume diffundieren kann (Stichwort bessere Luftqualität im Gebäudeumfeld).
Bewegungsanreiz und körperliche Aktivität: Ein ansprechendes Außengelände motiviert evtl. zu mehr Bewegung in Pausen (Spaziergang durch den Garten) oder sogar zur aktiven Nutzung (einige Firmen integrieren Trimm-Dich-Pfade oder Sportgeräte in Parkanlagen). Mehr körperliche Aktivität fördert die Gesundheit (weniger muskuläre Probleme vom Dauersitzen, Anregung des Kreislaufs). So leistet das Firmengelände indirekt einen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Reduktion von Krankheitsausfällen: Die genannten Effekte – weniger Stress, besseres Klima, mehr Bewegung – zahlen auf die Gesundheit ein. Langfristig können Unternehmen mit begrünten Arealen womöglich einen Rückgang von stressbedingten Erkrankungen, Atemwegsbeschwerden oder hitzebedingten Leistungseinbußen verzeichnen. Auch wenn dies schwer isoliert messbar ist, gibt es Indizien: In begrünten Büros gingen z.B. Beschwerden wie Müdigkeit, trockener Hals und Husten signifikant zurück (um 30–37 %). Analog darf man annehmen, dass ein gesünderes Mikroklima und Umfeld solche Symptome mindert. Weniger Krankmeldungen bedeuten nicht nur unmittelbaren Produktivitätsgewinn, sondern auch finanziell – eine Win-Win-Situation.
Insgesamt trägt eine entsiegelte Betriebsumgebung zu einem ganzheitlich gesünderen Arbeitsplatz bei. Diese Erkenntnis wird auch von Arbeitsmedizinern und Psychologen geteilt: Pflanzen und Grün “wirken gesundheitsfördernd, stresslindernd und konzentrationsfördernd”. Beschäftigte erleben kleine Momente der Entspannung, wenn sie ins Grüne schauen oder eine kurze Auszeit in der Natur nehmen können, was sich positiv auf die Arbeitsleistung auswirkt.
Von unternehmerischer Seite wird dies zunehmend erkannt. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) schließen inzwischen auch das Arbeitsumfeld mit ein. Was früher hauptsächlich ergonomische Bürostühle oder Obstkörbe waren, umfasst heute auch grüne Gestaltung als Wohlfühlfaktor. Einige Unternehmen kooperieren mit Krankenkassen oder Gesundheitsinitiativen, um ihre Standorte entsprechend umzugestalten, da auch die Krankenkassen präventive Effekte sehen.
Entsiegelung und Begrünung fördern Wohlbefinden und Gesundheit der Mitarbeiter durch eine angenehmere, naturnahe Umgebung, Reduktion von Stress und physischen Belastungen sowie Anreize zu erholsamer Pause und Bewegung. Dies schlägt sich indirekt auch in der Leistungsfähigkeit nieder. Gesundheit ist jedoch ein Wert an sich – ein Unternehmen, das für ein gesundes Arbeitsumfeld sorgt, übernimmt soziale Verantwortung und profitiert von motivierten, leistungsfähigen Beschäftigten.
Arbeitsleistung und Konzentration
Eine angenehme Umgebung erhöht die Fähigkeit, sich zu konzentrieren und effektiv zu arbeiten. Grüne Außenanlagen tragen indirekt dazu bei, indem sie den Mitarbeitern Regenerationsmöglichkeiten bieten. Kurze Erholungspausen im Grünen können die Aufmerksamkeitsspanne wieder auffrischen – das Konzept der Mikropause zeigt, dass 5 Minuten in entspannter Umgebung die Konzentration für die nächste Arbeitsphase verbessern. Mitarbeiter kehren erholt an den Arbeitsplatz zurück und können fokussierter weiterarbeiten. Studien belegen, dass Pflanzen im Büro die Produktivität um etwa 15 % steigern können. Übertragen auf Außenanlagen ist zwar der Mechanismus etwas anders, aber der Grundgedanke bleibt: Ein grünes Arbeitsumfeld steigert die Produktivität. So dokumentiert der “Human Spaces Report” eine weltweit höhere Produktivität bei Büroarbeitern, wenn natürliche Elemente wie Grünpflanzen Teil der Umgebung sind.
Ein entsiegeltes Außengelände kann auch direkten Einfluss haben: Bei Tätigkeiten, die teilweise im Freien stattfinden (Wartungsarbeiten, Transporte zwischen Gebäuden, Kontrollgänge), ist die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter bei angenehmeren Bedingungen höher. Niemand arbeitet effizient bei 35 °C auf einer reflektierenden Asphaltfläche – aber bei 28 °C im Halbschatten mit etwas Luftfeuchtigkeit ist die körperliche Belastung geringer und die Arbeit wird zügiger vonstattengehen. Auch einfachere Beispiele: Ein Lagerarbeiter, der auf einem begrünten Weg statt durch gleißende Hitze gehen kann, ermüdet weniger schnell. Ein Gabelstaplerfahrer auf einem nicht-flimmernden hellen Pflaster kann besser sehen als auf flirrender Asphaltfläche. Solche mikroklimatischen Verbesserungen zahlen auf die Leistungsfähigkeit ein, auch wenn sie selten quantifiziert werden.
Kognitiv-psychologisch interessant ist der Effekt von Natur auf Kreativität und Problemlösefähigkeit. Einige Forschungsergebnisse deuten an, dass das Erleben von natürlicher Umgebung “den Kopf frei macht” und kreative Denkleistungen verbessert. Mitarbeiter, die mal kurz ins Freie treten können und dabei ins Grüne blicken, kommen eventuell mit frischen Ideen zurück. In Innovationsbranchen wird dies bewusst genutzt – Tech-Unternehmen legen Wert auf Campusbegrünung nicht nur als Zierde, sondern um kreative informelle Treffen draußen zu ermöglichen. Die ANL-Broschüre “Unternehmen Natur” betont: “Eine grüne Umgebung steigert zudem die Kreativität und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.”. Dieses Statement wird durch Erfahrungen aus Unternehmen gestützt: Naturnahe Gestaltungsmaßnahmen erhöhten dort die Mitarbeiterzufriedenheit und wirkten sich positiv auf den Teamgeist aus. Zufriedene Teams arbeiten bekanntermaßen effizienter zusammen.
Motivation, Identifikation und Employer Benefits
Neben der unmittelbaren Leistung in Form von Output pro Stunde gibt es qualitative Leistungsfaktoren: Motivation, Identifikation mit dem Arbeitgeber, geringer Präsentismus (krank zur Arbeit kommen). Ein Unternehmen, das in das Wohl seiner Mitarbeiter investiert – etwa durch schöne Außenanlagen – sendet ein Signal der Wertschätzung. Mitarbeiter fühlen sich besser behandelt und sind tendenziell motivierter, ihre Leistung einzubringen. Die Identifikation mit dem Unternehmen steigt, was dazu führt, dass Mitarbeiter bereit sind, sich mehr zu engagieren. Auch Fehlzeiten können sinken, da ein attraktives Arbeitsumfeld die Schwelle erhöht, der Arbeit fernzubleiben (man geht vielleicht lieber zur Arbeit, wenn man weiß, dort gibt es einen angenehmen Pausenpark zum Entspannen). Diese Effekte sind natürlich vielschichtig und nicht allein von der Entsiegelung abhängig, aber sie gehören zum Gesamterlebnis Arbeitsplatz.
In Zeiten von hybrider Arbeit und Homeoffice-Konkurrenz argumentieren Unternehmen, die ein Campus-Modell fahren, gern mit der Qualität des Arbeitsplatzes vor Ort. Ein grüner Campus mit hoher Aufenthaltsqualität kann Mitarbeiter eher ins Büro zurückholen, was die direkte Zusammenarbeit und damit auch Innovationsfähigkeit fördert. Somit kann die Gestaltung der Außenanlagen sogar strategischen Nutzen für die Unternehmenskultur und Zusammenarbeit haben.
Manche Effekte sind auch ganz simpel: Kühlere Gebäude (durch entsiegelte, begrünte Umgebung) bedeuten im Sommer weniger Erschöpfung und Konzentrationsschwierigkeiten am Nachmittag – die Produktivität bleibt höher. Weniger Lärm und Ablenkung durch Stadtverkehr (weil Grün puffert) lässt Leute ungestörter arbeiten. All dies trägt zur Performance bei.
Auch auf Führungsebene wird der Effekt erkannt: So betont eine Initiative für biodiversitätsfreundliche Firmengelände, dass grüne Außenanlagen nicht nur dem Umweltschutz dienen, sondern “das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördern und so zur Steigerung der Produktivität beitragen können.”. In Summe gibt es einen breiten Konsens darüber, dass investitionen in ein gesundes, grünes Umfeld keine Luxusmaßnahme, sondern eine Investition in den “Human Factor” sind, der sich in besserer Leistungsfähigkeit und letztlich im Unternehmenserfolg auszahlt.
Empirische Hinweise und Fallbeispiele
Empirische harte Zahlen zur Leistungssteigerung durch entsiegelte Außenanlagen sind bisher begrenzt, da viele Faktoren zusammenspielen. Jedoch lassen sich aus Analogie und vorhandenen Studien folgende Größen ableiten: Die 15 %-Produktivitätssteigerung aus einer britischen Studie zu begrünten Büros wird oft als Richtwert zitiert. Wenn auch nur ein Teil davon durch Außenbegrünung erzielt wird, handelt es sich um signifikante wirtschaftliche Effekte (rechnet man 5 % mehr Output pro Mitarbeiter auf die Lohnsumme um, so ist das ein Vielfaches dessen, was an Pflegekosten für Grün anfällt). Einige Unternehmen in Deutschland haben intern Mitarbeiterbefragungen gemacht nach Begrünungsmaßnahmen und positive Rückmeldungen zur Arbeitsatmosphäre erhalten (diese sind allerdings oft nicht veröffentlicht).
Ein greifbares Beispiel: Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau hat vor gut 20 Jahren Bürobegrünung untersucht mit 139 Probanden – Ergebnis: Begrünte Büros wurden als stresslindernd und konzentrationsfördernd empfunden, Ablenkung durch Grün war minimal und führte eher zu Entspannungspausen, die wiederum die Leistung steigerten. Übertragen auf unser Thema heißt das, dass Arbeitspausen im Grünen kleine Erholungsinseln schaffen, die die Gesamtarbeitszeit effektiver machen. Auch der Krankenstand kann als Leistungsindikator gesehen werden – wenn wir annehmen, dass ein angenehmes Umfeld 1 Krankheitstag pro Mitarbeiter und Jahr einspart, ist das ein messbarer Produktivitätsgewinn.
Zudem sind Innovation und Fehlerquote zu bedenken: Ein ausgeglichener, motivierter Mitarbeiter macht weniger Fehler und hat mehr Ideen. Dies ist zwar qualitativ, aber in sicherheitskritischen Bereichen oder bei kreativer Entwicklung durchaus von Wert. Es gibt Hinweise, dass Mitarbeiter, die Möglichkeiten zur Kurzentspannung haben, weniger Fehler durch Übermüdung/Stresseffekte machen.
Letztlich ist die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter ein Schlüsselkapital des Unternehmens. Entsiegelung und Begrünung sind Bausteine, um dieses Kapital zu heben, indem sie die Voraussetzungen für konzentriertes, kreatives und motiviertes Arbeiten verbessern. So paradox es klingt: Ein Stück “entfernter Asphalt” kann über Umwege zu mehr Umsatz beitragen – nämlich wenn stattdessen dort ein Baum steht, unter dem eine gute Idee geboren wird oder der Schatten spendet, der einen kühlen Kopf bewahrt.
Gesetzliche und normative Rahmenbedingungen
Die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen im betrieblichen Kontext bewegt sich in einem Rahmen aus Gesetzen, Verordnungen und Normen. In Deutschland existieren bereits explizite rechtliche Vorgaben, die die Reduzierung von Versiegelung fördern oder verlangen – diese werden jedoch bislang wenig angewandt.
Bodenschutz- und Bauplanungsrecht
§ 5 BBodSchG – Entsiegelungsgebot: Im Bundesbodenschutzgesetz, das eigentlich der Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderungen dient, findet sich ein eigenständiger Paragraf zur Entsiegelung. Er ermächtigt die Behörden, unter bestimmten Voraussetzungen Entsiegelungen anzuordnen, sofern nicht baurechtliche Vorschriften greifen. Faktisch bedeutet dies: Wenn ein Boden nicht mehr genutzt wird und versiegelt ist, könnte die Behörde die Wiederherstellung der Bodenfunktionen verlangen. Dieses Entsiegelungsgebot im BBodSchG wird in der Praxis kaum genutzt – Gründe sind unklare Voraussetzungen und Scheu vor Eingriff in Eigentumsrechte. Dennoch besteht hier ein rechtlicher Hebel, z.B. um auf stillgelegten Betriebsflächen eine Entsiegelung durchzusetzen, insbesondere wenn dies zur Gefahrenabwehr (etwa bei Altlastensanierung) oder zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen erforderlich ist.
§ 179 BauGB – Rückbau- und Entsiegelungsgebot: Das Baugesetzbuch ermöglicht es Gemeinden, Eigentümer per Bescheid zu verpflichten, dass bauliche Anlagen entfernt und Flächen entsiegelt werden, wenn gewisse städtebauliche Voraussetzungen erfüllt sind (früher war ein Bebauungsplan erforderlich, seit der Novelle 2013 ist es auch in bestimmten unbeplanten Innenbereichsfällen möglich). Dieses Instrument ist gedacht, um brachliegende oder störende versiegelte Flächen im Stadtgebiet im öffentlichen Interesse zu renaturieren. Allerdings wird auch § 179 BauGB bislang kaum angewendet, u.a. weil die Eingriffsschwelle hoch ist und Gemeinden scheuen, Privateigentümer zu zwingen. Dennoch: Rechtlich gesehen existiert ein allgemeines Entsiegelungsgebot im Städtebaurecht, das Teil der sog. städtebaulichen Gebote ist. In der Begründung heißt es, Ziel sei es, dauerhaft nicht mehr benötigte versiegelte Flächen zu begrünen und der Natur zurückzugeben. Theoretisch könnte eine Kommune also in einem Gewerbegebiet, wo Firmenareale brach liegen, per § 179 tätig werden.
Darüber hinaus formuliert das BauGB in § 1a den Grundsatz, mit Grund und Boden schonend umzugehen und Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Für Neubauplanungen bedeutet dies, dass Bebauungspläne Flächen sparsam ausweisen sollen. Praktisch relevant ist die Festsetzungsmöglichkeit in Bebauungsplänen: Nach § 9 BauGB können Grünordnungsmaßnahmen und Flächenbegrenzungen festgesetzt werden, z.B. Grünflächen, Pflanzbindungen oder max. zulässige Versiegelungsgrade. Viele B-Pläne für Gewerbegebiete enthalten z.B. Vorgaben zu Grünstreifen oder Offenwasserflächen. Allerdings betreffen diese Regelungen hauptsächlich neue Planungen. Für den Bestand – bestehende versiegelte Firmenareale – gibt es außer den genannten Geboten wenig Zwingendes. Die meisten betrieblichen Entsiegelungen erfolgen daher auf freiwilliger Basis oder im Rahmen von Verträgen.
Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) können genutzt werden, um bei neuen Vorhaben Entsiegelungen als Ausgleichsmaßnahme festzuschreiben. So könnte z.B. bei der Erweiterung eines Standortes vereinbart werden, dass an anderer Stelle auf dem Gelände entsiegelt wird.
Das rechtliche Instrumentarium existiert, wird aber noch nicht stark angewendet. Experten fordern, die Anwendungsvoraussetzungen zu vereinfachen und Zuständigkeiten zu klären, um § 179 BauGB und § 5 BBodSchG wirksamer zu machen. Außerdem wird vorgeschlagen, die öffentliche Hand solle mit gutem Beispiel vorangehen (Vorbildfunktion gesetzlich festschreiben).
Wasserrecht und Entwässerungsvorschriften
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthält Prinzipien, die indirekt Entsiegelung begünstigen. So gilt der Grundsatz der dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung: § 55 WHG verlangt, dass Niederschlagswasser vorrangig versickert, verrieselt oder zur Regenwassernutzung verwendet werden soll, statt in die Kanalisation eingeleitet zu werden (sofern dem keine Gründe wie Bodenkontamination entgegenstehen). Diese Vorgabe schafft einen juristischen Rahmen, in dem Entsiegelung eine Maßnahme der Wahl ist, um Regen vor Ort versickern zu lassen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), umgesetzt im WHG, setzt hohe ökologische Ziele für Gewässer und fördert alles, was Gewässer entlastet – damit auch Entsiegelung, da weniger verschmutztes Regenabflusswasser in Flüsse gelangt.
In einigen Bundesländern oder Kommunen gibt es detaillierte Regelungen: Etwa die Pflicht, ab einer bestimmten Grundstücksgröße einen Überflutungsnachweis zu führen (z.B. DIN 1986-100 fordert dies ab >800 m² versiegelter Fläche). Solche Anforderungen führen oft dazu, dass Versickerungsflächen geschaffen werden – was einer (Teil-)Entsiegelung entspricht. Die Kommunalabgabengesetze der Länder erlauben es den Gemeinden, gesplittete Abwassergebühren einzuführen; diese sind bereits weit verbreitet[]. Im Abwasserrecht auf Ortssatzungsebene finden sich manchmal auch Vergünstigungen: So gewähren manche Städte formell eine Gebührenermäßigung, wenn Flächen mittels wasserdurchlässiger Beläge befestigt sind. Hier bewegt man sich an der Grenze zwischen Recht und Anreiz – es ist de facto ein ökonomischer Anreiz, aber im rechtlichen Gewand der Gebührensatzung.
Fazit Wasserrecht: Unternehmen sind gut beraten, bei Entsiegelungen früh mit der örtlichen Unteren Wasserbehörde Kontakt aufzunehmen. Diese Behörden begrüßen meist solche Vorhaben, prüfen aber die hydrogeologischen Bedingungen (Versickerungsgenehmigungen sind nötig, wenn ins Grundwasser infiltriert wird). Grundsätzlich steht das Wasserrecht nicht entgegen, sondern fördert Entsiegelungen als Beitrag zum Gewässerschutz und zur Klimaanpassung. Rechtlich muss allerdings auf den Grundwasserschutz geachtet werden – § 48 WHG (Allgemeine Sorgfaltspflicht) und Bodenschutzrecht verlangen, dass kein schadstoffbelastetes Wasser ins Grundwasser gelangt. Das kann bedeuten, dass bei versiegelten Altflächen erst Bodenschutzprüfungen gemacht werden (vgl. Altlastenproblematik).
Naturschutzrecht (Eingriffsregelung und Kompensation)
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält mit der Eingriffsregelung ein wichtiges Instrument, das auch für Entsiegelungen relevant ist. Bei Bauprojekten, die Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigen (Eingriffe), müssen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erfolgen (§§ 13ff. BNatSchG). Wenn ein Unternehmen neu baut und dadurch Fläche versiegelt, wird oft eine Kompensation verlangt – idealerweise in Form von Entsiegelung und Begrünung an anderer Stelle. Das BNatSchG sieht hierbei mittlerweile Bonusregeln vor: Einige Bundesländer und die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gewähren einen Aufwertungsbonus, wenn statt einer bloßen Ersatzaufforstung konkret entsiegelt wird. Entsiegelung zählt also als hochwertige Kompensationsmaßnahme. Leider greifen diese Regelungen im Geltungsbereich beschleunigter Verfahren (§ 13a BauGB, Baulückenschluss etc.) oft nicht, was als Manko kritisiert wird.
Dennoch können Unternehmen, die z.B. brachliegende versiegelte Flächen entsiegeln, dies als Ökokontomaßnahme einbringen. Einige Bundesländer führen Entsiegelungsmaßnahmen in ihren Ökokonto-Listen. Damit lassen sich ggf. bei späteren Vorhaben die angesparten “Ökopunkte” nutzen. Aus Unternehmenssicht interessant: Man kann proaktiv Entsiegeln und die Maßnahme zertifizieren lassen, um künftige eigene Bau-Sünden auszugleichen.
Darüber hinaus gibt es im Naturschutzrecht Fördertatbestände, insbesondere über die Länderprogramme (wie “Aktionsprogramm biologische Vielfalt” etc.), die Entsiegelung fördern. Mancherorts gibt es auch naturschutzrechtliche Satzungen (z.B. Grünflächensatzungen), die regeln, wie Firmengrün zu gestalten ist – etwa Biotopverbund-Vorgaben.
Technische Normen und Richtlinien
DIN-Normen zur Regenwasserbewirtschaftung: Hier ist vor allem DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) relevant, die Versickerungsanlagen behandelt. Sie fordert z.B., dass der Bauherr Nachweise für die Versickerungsfähigkeit erbringt, Berechnungen für Bemessungsregen etc. – für die technische Auslegung von Mulden, Rigolen etc. ist dies wichtig. DIN 1989-100 ff. behandelt Regenwassernutzungsanlagen; bei Entsiegelung könnte Regenwasser auch gesammelt und genutzt werden (z.B. zur Bewässerung), was normativ so gestaltet sein muss.
DWA-A 138 (Arbeitsblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft): Dieses Standardwerk liefert Bemessungsgrundlagen für dezentrale Versickerung. Planer orientieren sich daran, um die Größe von Versickerungsflächen oder Rigolenkörpern festzulegen. Bei betrieblichen Entsiegelungen, wo eine bestimmte Niederschlagsmenge vor Ort gehalten werden soll, ist A 138 quasi das Regelwerk, das auch von Behörden eingefordert wird.
DIN 18915/18916 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau): Diese Normen regeln die Bodenarbeiten und Pflanzungen. Sie definieren z.B. die notwendige Bodendicke für Ansaaten, Qualität von Oberboden etc. Relevant, wenn ein Betriebshof in Grünland umgewandelt wird – dann sollten die DIN-Vorgaben zur Bodenvorbereitung eingehalten werden, um langfristig gute Ergebnisse zu erzielen.
DIN City: Es gibt diverse stadtklimabezogene Normen und Richtlinien (z.B. VDI-Richtlinien zur Stadtklimatologie, wie VDI 3787). Diese sind empfehlende Richtwerte, die man in die Planung einbeziehen kann, um z.B. Frischluftschneisen offen zu halten.
Arbeitsstättenrichtlinien: Indirekt relevant ist die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 (Raumtemperatur) und UVSV (UV-Schutzverordnung). Sie machen Vorgaben, ab wann Sonnenschutz bereitzustellen ist etc. Begrünung kann als eine von mehreren Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gewertet werden, erfüllt aber nicht allein die Pflicht. Dennoch in der Gefährdungsbeurteilung können Arbeitgeber Begrünung als Minderungsmaßnahme für Hitze angeben.
In der Praxis werden Unternehmen die Entsiegelung meist mit externer Fachplanung angehen, die diese Normen beherrscht. Wichtig ist, dass baurechtliche Zulässigkeit gegeben ist – eine tragfähige Entsiegelung und Umnutzung in Grün erfordert ggf. eine Nutzungsänderung im Baurecht (wenn z.B. ein bisher als Lagerplatz genehmigtes Areal nun Grünfläche wird, kann das planungsrechtlich aber meist unschädlich sein, da es keine stärkere Nutzung ist).
Es gibt keine grundsätzlichen Verbote oder Hürden, die Entsiegelung erschweren – im Gegenteil, viele Rechtsnormen fördern oder verlangen sie im Grundsatz. Die Herausforderung liegt eher in der fehlenden praktischen Anwendung und in der Komplexität, die für Unternehmen oft schwer überschaubar ist (man muss Umweltrecht, Baurecht, Förderrichtlinien etc. kennen). Die vorliegende Analyse hat gezeigt, dass insbesondere BBodSchG § 5 und BauGB § 179 theoretisch scharfe Schwerter darstellen, die Entsiegelungen anordnen könnten, jedoch aufgrund hoher Kosten und Eigentumsschutz bisher stumpf blieben. Zukünftig könnten Gesetzesänderungen diese Instrumente stärken – z.B. klarere Zuständigkeiten zwischen Bodenschutz- und Bauplanungsrecht, wie von Experten vorgeschlagen. Solange aber vorwiegend Freiwilligkeit herrscht, ist es umso wichtiger, dass Unternehmen die vorhandenen Anreize (rechtlich und finanziell) nutzen und proaktiv tätig werden.
Planung und Vorgehen
Analyse der Ausgangslage: Am Beginn eines Entsiegelungsprojekts steht eine sorgfältige Bestandsaufnahme. Das Facility Management sollte die vorhandenen Außenflächen hinsichtlich Nutzung, Versiegelungsgrad und Potential untersuchen. Hilfreich ist z.B. ein Entsiegelungskataster: ein Lageplan des Geländes, in dem versiegelte Flächen kategorisiert sind (z.B. Gebäude, Asphalt, Pflaster, Schotter, Grün). Oft zeigen sich hierbei Potenzialflächen, die nicht (mehr) funktional benötigt werden – etwa überdimensionierte Parkplätze, selten genutzte Rangierflächen, ungenutzte Ecken oder ehemalige Bauflächen. Auch Dächer können Teil der Betrachtung sein (für Dachbegrünung), wobei Fokus hier auf Bodenflächen liegt.
Priorisierung: Nicht alles lässt sich auf einmal umsetzen. Es empfiehlt sich, Flächen nach Dringlichkeit und Wirkung zu priorisieren. Kriterien können sein: ökologische Dringlichkeit (Hotspot der Versiegelung, Hitze-Hotspot), einfache Machbarkeit (z.B. Fläche gehört komplett dem Unternehmen, keine fremden Leitungen darunter), sichtbare Wirkung (repräsentative Lage, Imagegewinn) und Förderfähigkeit. Behörden empfehlen, insbesondere “Hotspots der Versiegelung” zuerst anzugehen, wo Klima- und Umweltwirkung am größten ist.
Planungsteam und Beteiligung: Entsiegelung ist interdisziplinär – idealerweise wird ein Team aus Facility Managern, Landschaftsarchitekten, Bauingenieuren (Entwässerung) und evtl. Umweltgutachtern gebildet. Auch die Mitarbeiterbeteiligung kann sinnvoll sein: Wenn man z.B. einen Mitarbeitergarten anlegt, könnten Belegschaftsvertreter Ideen einbringen (das erhöht später die Akzeptanz). Frühzeitiger Kontakt mit den Behörden (Bauamt, Umweltamt) ist ratsam, um Genehmigungsfragen zu klären.
Integration in laufende Prozesse: Ein günstiger Zeitpunkt für Entsiegelung ist oft, wenn sowieso Umbauten anstehen – etwa Neuordnung der Parkplatzbewirtschaftung, Sanierung von Kanälen (dann kann man gleich Flächen entsiegeln und Versickerung einbauen) oder Erweiterungsbauten (Kompensation integrieren). Strategisch sollte Entsiegelung Teil des Facility-Management-Konzepts werden, ähnlich wie Energiemanagement oder Abfallmanagement.
Flächentypen und Lösungen: Verschiedene Bereiche des Geländes erfordern unterschiedliche Ansätze: - Parkplätze: Hier kann man entweder ganz Grünflächen schaffen (wenn Stellplätze entfallen können) oder auf Grün- und Kiesgärten umstellen (Parkplatz rückbauen, Bäume pflanzen, vielleicht einige Stellplätze mit Rasengitter belassen). Alternativ: Umwandlung in teilversiegelte Parkplätze mit Rasenfugenpflaster. - Verkehrswege: Straßen und Wege kann man meist nicht völlig entsiegeln, aber ggf. verschmälern und Randstreifen begrünen. Oder statt Asphalt einen wasserdurchlässigen Belag (z.B. Dränasphalt oder Pflaster) verwenden. - Hofflächen/Lager: Prüfen, ob ganze Bereiche nicht als Grünfläche besser dienen – z.B. einen ungenutzten Hof in einen Park umwandeln, Lagerflächen konzentrieren und Rest renaturieren. Für temporär genutzte Flächen (z.B. selten befahren) eignen sich begrünbare Schotterrasen-Flächen. - Dachflächen: Flache Dächer von Hallen oder Garagen können extensiv begrünt werden (Moos-Sedum oder Gräser), was zwar keine Bodenentsiegelung ist, aber die Gesamtversiegelung am Standort reduziert (und Abwassergebühren spart). - Sonstige: Regenrückhaltebecken oder Zierteiche anlegen (Wasserflächen entsiegeln zwar nicht, aber sind Teil grüner Infrastruktur), Fassaden begrünen, versiegelte Rabatten in Grünbeete umwandeln.
Genehmigungen: Meist ist Entsiegelung genehmigungsfrei oder allenfalls eine untergeordnete bauliche Veränderung (wenn Geländeprofil bleibt). Nur falls z.B. Altlasten berührt werden, braucht es Abstimmung. Mulden/Rigolen erfordern oft eine wasserrechtliche Erlaubnis. Größere Gestaltungsänderungen evtl. eine Baugenehmigung (Umnutzung). Hier helfen frühzeitige Behördenabstimmungen.
Maßnahmenkatalog und Wirkungsvergleich
| Maßnahme | Ökologische Vorteile (Biodiversität, Klima, Wasser) | Wirkung für Mitarbeitende (Aufenthalt, Gesundheit) | Kosten & Wirtschaftlichkeit (Investition, Pflege, Einsparung) |
|---|---|---|---|
| Vollständige Entsiegelung mit Begrünung (Versiegelung entfernen und Grünfläche anlegen, z.B. Wiese, Rasen, Staudenbeet) | Sehr hoher ökologischer Gewinn: Lebensraum für Pflanzen und Tiere kehrt zurück (Artenvielfalt ↑). Bodenfunktionen werden reaktiviert (Versickerung, CO₂-Speicherung). Starke Verbesserung des Mikroklimas durch Verdunstung und Beschattung (bei Baumpflanzung). | Große Steigerung der Aufenthaltsqualität: Grünfläche lädt zu Pausen und Erholung ein. Angenehmes Mikroklima (kühler, weniger Blendung). Visuelle Aufwertung steigert Wohlbefinden. | Investition: moderat (ca. 25–40 €/m² für Rückbau + Begrünung). Pflege: je nach Bepflanzung gering (Wiese) bis mittel (Rasen mähen). Einsparung: Niederschlagsgebühr entfällt komplett; Imagegewinn, evtl. Fördermittel (bis zu 50–60 % Zuschuss). |
| Teilentsiegelung / Mulden<br>(Nur Teilbereiche aufbrechen, z.B. Entsiegelungsstreifen, Mulden-Rigolen-System zwischen Nutzflächen) | Mäßiger ökologischer Effekt lokal, aber verbessert Wasserrückhalt erheblich (Regen versickert in Mulden). Punktuelle Mikroklimaverbesserung durch Vegetation in Mulden. Beitrag zur Vernetzung von Grün (Trittsteine). | Etwas Grün sichtbar, verbessert Atmosphäre leicht. Mulden können begrünt gestaltet sein (z.B. mit Schilf), was optisch aufwertet. Kaum direkte Aufenthaltsnutzung (Mulden eher funktional), aber Umgebung insgesamt angenehmer. | Investition: relativ gering, da nur Teilflächen (Kosten konzentriert auf Erdarbeiten für Mulde/Rigole). Pflege: gering – Muldenwiesen nur 1–2 ×/Jahr mähen. Einsparung: Reduzierte Gebühren durch Versickerung; Mulden übernehmen Regenrückhalt (spart evtl. technische Anlagen). Förderfähig in vielen Klimaanpassungsprogrammen. |
| Wasserdurchlässige Befestigung (Umwandlung von Asphalt in Rasengittersteine, Porenpflaster oder Kiesbett) | Mittel: Boden bleibt teils versiegelt, aber Regen versickert zu hohem Anteil (Abfluss↓). Mikroklima etwas besser als Asphalt (hellere Oberfläche, Verdunstung durch Fugen). Begrünte Fugen bieten minimalen Lebensraum (Gras in Ritzen). | Bleibt harter Untergrund – für Aufenthalt nicht so attraktiv wie Grünfläche, aber weniger Hitze und Staub als vorher. Kein großer Erholungswert, jedoch angenehmer fürs Auge als reine Asphaltwüste (Grün in Fugen sichtbar). | Investition: höher als reine Begrünung |
