Außenanlagen: Mustergefährdungsbeurteilung
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Mustergefährdungsbeurteilung der Außenanlage
Diese Mustergefährdungsbeurteilung soll als Orientierung für ein Industrieunternehmen dienen, das betriebliche Außenanlagen betreibt, und muss individuell an die konkreten Gegebenheiten angepasst werden. Bei betrieblichen Außenanlagen sind neben klassischen Unfallgefahren (z. B. Stolpern, Rutschen, Stürzen) auch Aspekte wie Witterungseinflüsse, saisonale Gegebenheiten (z. B. Glatteis im Winter, Hitze im Sommer) und Gefährdungen durch Dritte (z. B. externe Dienstleister, Lieferanten, Besucher) zu beachten. Zudem können psychosoziale Faktoren eine Rolle spielen, wenn Beschäftigte im Außeneinsatz unter hohem Druck stehen (z. B. Termindruck bei Verladungen).
Die konkreten Maßnahmen müssen an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten und Abläufe angepasst und regelmäßig überprüft werden. Eine sorgfältige, fortlaufend aktualisierte Gefährdungsbeurteilung schützt die Gesundheit der Beschäftigten, senkt das Unfallrisiko und gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf. Diese Mustergefährdungsbeurteilung ist eine Orientierungshilfe. Sie entbindet nicht von der Pflicht, die jeweilige Situation vor Ort individuell zu prüfen und sämtliche erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Bei speziellen Gefahren (z. B. Explosionsschutz, Umgang mit hochgiftigen Stoffen) sind weitere spezielle Gefährdungsbeurteilungen erforderlich.
Risiken erkennen und gezielt minimieren
- Beschreibung
- Gesetzliche
- Tätigkeiten
- Ermittlung
- Risikobewertung
- Festlegung
- Unterweisung
- Wirksamkeitskontrolle
Beschreibung der Außenanlage
Art der Außenanlage: Verkehrswege, Lagerflächen, Verladebereiche, Parkplätze, Grünflächen, Abstellbereiche für Container und Abfallbehälter, ggf. Gleisanlagen, Rampen und Ladezonen.
Umgebungsbedingungen: Teilweise überdachte Bereiche, Freiflächen ohne besonderen Wetterschutz, asphaltierte und unbefestigte Böden, mögliche Oberleitungen (bei Gleisanschluss), Anlieferzonen für Gefahrstoffe.
Nutzung: Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, Lagerung von Materialien und Waren, Verladetätigkeiten, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Personengruppen: Mitarbeitende des Unternehmens, Lieferanten, Besucher, Fremdfirmen, externe Dienstleister (z. B. Winterdienst, Gartenpflege, Abfallentsorgung).
Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie zur Sicherheit von Anlagen.
DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1): Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Technische Regeln (TRBS, TRGS): Konkretisierungen zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.
Zusätzliche Regelungen: Landesbauordnungen, Gefahrstoffverordnung, Wasserhaushaltsgesetz (bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Brandschutzbestimmungen.
Tätigkeiten in den Außenanlagen
Verkehrstätigkeiten: Befahren mit Gabelstaplern, LKWs, PKWs, Transport von Waren auf Paletten, ggf. Rangieren von Bahnwaggons.
Lager- und Handling-Prozesse: Lagern von Rohstoffen, Zwischenprodukten, Fertigwaren, Containerumschlag, ggf. Umgang mit Gefahrstoffen in Fässern oder Tanks.
Wartungsarbeiten: Pflege von Grünflächen, Reinigung von Verkehrsflächen, Instandhaltung von Beleuchtung, Entwässerungsanlagen, Rampen und Ladezonen.
Zugangsregelung und Sicherheit: Kontrolle des Zugangs durch Personal, Besucherregistrierung, Verkehrssteuerung.
Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Wartung von Maschinen im Außenbereich, Winterdienst, Entsorgungsfirmen (Abfallentsorgung, Altöl, Gefahrstoffabholung).
Ergänzungen:
Bei Verladearbeiten in Höhen (z. B. auf Aufliegern, Laderampen) entstehen zusätzliche Absturz- und Absturzkantengefahren, die einer besonderen Beurteilung bedürfen.
Für Fremdfirmen sollten spezielle Unterweisungen und Freigabescheine (Arbeitserlaubnisscheine) existieren, um Gefahren bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu minimieren.
Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren
Unebene oder beschädigte Wege: Löcher, Risse, Stolperkanten.
Nasse, vereiste oder verunreinigte Flächen: Regen, Schnee, Eis, Laub, Öl- und Fettspuren.
Fehlende oder defekte Markierungen: Unzureichend gekennzeichnete Hindernisse.
Ungenügende Beleuchtung: Besonders in Wintermonaten erhöhtes Unfallrisiko.
Absturzgefahr an Rampen und Laderampen: Fehlende oder unzureichende Absturzsicherungen.
Verkehrswege
Mischverkehr: Fußgänger und Fahrzeuge nutzen dieselben Bereiche.
Unübersichtliche Ecken und Kreuzungen: Erhöhte Gefahr von Kollisionen.
Rangierverkehr: LKWs und Gabelstapler mit eingeschränkter Sicht, Rückwärtsfahrten.
Geschwindigkeitsüberschreitungen: Mangelhafte Verkehrsdisziplin, unzureichende Geschwindigkeitskontrollen.
Bahnverkehr (wenn vorhanden): Bahnwaggons können rollende Gefährdungen darstellen, besonders beim Kuppeln oder Verladen.
Klima- und Wetterbedingungen
Extreme Temperaturen: Sommerliche Hitze, winterliche Kälte.
Niederschläge: Regen, Schnee, Eisglätte auf den Flächen, mögliche Rutschgefahr.
Starker Wind: Herabfallen von Gegenständen, Umkippen von leichten Bauteilen oder Containern, Gefährdung an hoch aufragenden Konstruktionen (z. B. Gerüstbau).
Blitzschutz: Arbeiten im Außenbereich erfordern ggf. Schutz bei Gewitter.
Lärm und Staub
Lärm durch Fahrzeuge und Maschinen: Gefahr von Gehörschäden bei Dauereinwirkung.
Staubbildung durch Fahrverkehr oder Wind: Gesundheitsrisiken für Atemwege.
Mögliche Emissionen aus Produktionsanlagen: Feinstaub, Dämpfe, Gase.
Gefahrstoffe
Lagerung in Außenanlagen: Austretende Flüssigkeiten bei beschädigten Containern oder Fässern.
Umweltrisiko: Verschmutzung von Boden und Wasser, besonders bei wassergefährdenden Stoffen.
Kontaktgefährdung: Hautkontakt oder Einatmen von Dämpfen und Stäuben.
Zusätzliche Gefahr bei Tankbefüllungen: Überfüllung, Leckagen, Brand- oder Explosionsgefahr.
Biologische Gefahren
Pflanzenbewuchs: Rutschgefahr durch Moos, Algen oder Laub.
Ungeziefer und Tiere: Wespen- oder Bienennester, Vogelkot, mögliche Infektionsquellen.
Allergene: Pollen, Zecken in Grünflächen.
Verunreinigte Bereiche: Mögliche Bakterien- oder Schimmelbildung, z. B. in Müllcontainern.
Elektrische Anlagen
Freiliegende oder ungeschützte Leitungen: Gefahr eines elektrischen Schlages.
Beschädigte Beleuchtungsanlagen: Mögliche Kurzschlüsse, Ausfälle der Beleuchtung.
Arbeiten in der Nähe von Oberleitungen (z. B. bei Gleisanlagen): Einhaltung von Sicherheitsabständen.
Ladestationen für E-Fahrzeuge oder Flurförderzeuge: Kurzschluss-, Brand- und Explosionsrisiko (z. B. bei Lithium-Ionen-Akkus).
Maschinelle Geräte und Arbeitsmittel
Gabelstapler und andere Flurförderzeuge: Kollisionen, An- oder Überfahren, Umkippen bei unsachgemäßem Handling.
Wartungs- und Reparaturarbeiten: Sicherheitsrisiken durch fehlende Abschaltung, unzureichende Befähigung des Personals.
Hochdruckreiniger, Laubbläser, Mähmaschinen: Mechanische Gefährdung, Lärm, Abgase.
Hebebühnen, Kräne, Anschlagmittel: Absturzgefahr, Gefahren bei unsachgemäßem Umgang.
Psychosoziale Belastungen
Termindruck und Stress: Insbesondere bei zeitkritischen Verladungen oder Lieferterminen.
Erschwerte Kommunikation: Großer Lärmpegel, weite Entfernungen im Außenbereich, Kommunikation über Funkgeräte.
Witterungsbedingte Belastungen: Hitze, Kälte, Nässe können Stress und Übermüdung verstärken.
Identifizierung der Gefährdung (siehe Abschnitt 5).
Abschätzung des Risikos: Eintrittswahrscheinlichkeit: Häufig, gelegentlich, selten.
Schadensausmaß: Gering, mittel, hoch.
Einstufung des Risikos: Niedriges Risiko: Keine oder geringe Maßnahmen erforderlich, eventuell organisatorische Vorkehrungen.
Mittleres Risiko: Maßnahmen notwendig, Umsetzung sollte zeitnah erfolgen.
Hohes Risiko: Sofortige Maßnahmen erforderlich, Tätigkeit ggf. einstellen, bis Maßnahmen wirksam umgesetzt sind.
Ergänzungen:
Bei hohem Risiko (z. B. fehlender Absturzsicherung an einer stark frequentierten Laderampe) ist es notwendig, umgehend Abhilfe zu schaffen oder die Nutzung zu untersagen, bis die Gefährdung beseitigt ist.
Zur Dokumentation kann ein Risikomatrix-Verfahren verwendet werden, bei dem die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß in einer Matrix abgebildet werden.
Organisatorische Maßnahmen
Verkehrsregelung: Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugbereichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einbahnstraßenführung, klare Beschilderung.
Kennzeichnung und Beschilderung: Markierung von Fahr- und Gehwegen, Warnhinweise vor Stolperstellen, Gefahrenbereichen, Ladezonen.
Reinigungs- und Räumplan: Regelmäßiges Beseitigen von Schnee, Eis, Laub; Vermeiden von Ölflecken durch sachgerechte Reinigung.
Alarm- und Notfallpläne: Pläne für Unwetter, Feuer, Havarien; klare Anweisungen zum Verhalten und Zuständigkeiten.
Zutrittskontrolle: Besucherausweise, Einweisung von Fremdfirmen, Sicherheitsunterweisung.
Koordination mit Fremdfirmen: Arbeitserlaubnisscheine, Abstimmung von Sicherheitsstandards.
Technische Maßnahmen
Instandhaltung der Wege: Beseitigung von Schlaglöchern, Ausbesserung von Bodenbelägen, regelmäßige Kontrollen.
Ausreichende Beleuchtung: Installation von Beleuchtungsmasten, Bewegungsmeldern, Prüfung der Leuchtmittel, Notbeleuchtung bei Stromausfall.
Witterungsschutz: Überdachte Bereiche an stark genutzten Stellen, Auffangwannen für Gefahrstoffe, Sicherung von Leichtbauteilen gegen Wind.
Sicherheitsausrüstung für Maschinen: Rückfahrwarner, Rundumleuchten, Warnmarkierungen an Gabelstaplern und LKWs.
Schutzgeländer und Absturzsicherungen: An Böschungen, Rampen, erhöhten Plattformen.
Flüssigkeitsauffangsysteme: Bei Lagerung oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Auffangwanne, Einfassungen), Dichtflächen.
Brandschutzmaßnahmen: Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Löschwasserzugang.
Personenbezogene Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Sicherheitsschuhe mit rutschhemmender Sohle, Warnwesten, Gehörschutz bei Bedarf, Wetterschutzkleidung bei Arbeiten im Freien.
Unterweisung und Schulung: Jährliche Sicherheitsunterweisungen, Einweisungen bei neuen Tätigkeiten, Schulungen zum Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.
Gesundheitschecks: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeitende mit körperlich belastenden Tätigkeiten oder bei Umgang mit Gefahrstoffen.
Unterstützung bei Stressbelastung: Hinweise auf Pausenregelungen, Ergonomie am Arbeitsplatz, Angebote zur Gesundheitsförderung.
Unterweisung und Dokumentation
Regelmäßige Unterweisungen: Mindestens einmal jährlich sowie bei Veränderungen in den Arbeitsprozessen oder der Außenanlage.
Aushang von Informationen: Sicherheitsanweisungen an zentralen Stellen (z. B. schwarzes Brett, digitale Plattform).
Dokumentation: Protokollierung von Unterweisungen, Nachweis über durchgeführte Maßnahmen, Prüfberichte von Anlagen und Arbeitsmitteln.
Archivierung: Sicherung aller Dokumente gemäß den gesetzlichen Vorgaben über festgelegte Aufbewahrungsfristen.
Ergänzungen:
Das Führen eines Mängelprotokolls (z. B. aus Sicherheitsbegehungen) hilft, Verbesserungsmaßnahmen zu priorisieren und deren Umsetzung nachzuverfolgen.
Bei Zusammenarbeit mit Fremdfirmen sollte schriftlich festgehalten werden, welche Sicherheitsvorgaben gelten und wann Unterweisungen stattgefunden haben.
Wirksamkeitskontrolle und Überprüfung
Regelmäßige Begehungen: Prüfen, ob Gefährdungen behoben wurden und ob neue Gefahrenquellen entstanden sind.
Überprüfung der Maßnahmen: Bewertung, ob die Schutzmaßnahmen noch angemessen sind oder angepasst werden müssen (z. B. wegen Änderungen im Betriebsablauf).
Mitarbeiterbeteiligung: Einbeziehung der Beschäftigten bei Feststellung neuer Gefährdungen, Meldung von Mängeln.
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung: Bei wesentlichen Änderungen (Umbau, Erweiterung, neue Tätigkeiten) ist eine erneute Bewertung erforderlich.