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Aussenanlagen: Baumkontrolle

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Betreiberpflicht der betrieblichen Baumkontrolle

Betreiberpflicht der betrieblichen Baumkontrolle

Die betriebliche Baumkontrolle gehört zu den Betreiberpflichten und dient der Sicherheit von Mitarbeitenden und Besuchern. Regelmäßige Kontrollen erfassen den Zustand der Bäume, identifizieren potenzielle Gefahren und gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Durch dokumentierte Prüfungen und gezielte Pflegemaßnahmen lassen sich Schäden und Haftungsrisiken minimieren. Eine strukturierte Baumkontrolle trägt zur langfristigen Erhaltung der Bäume und einer sicheren Umgebung bei.

Sichere und rechtskonforme Baumkontrolle im Betrieb

Einleitung

Die Betreiberpflicht zur betrieblichen Baumkontrolle ist eine wesentliche Verantwortung für Eigentümer und Betreiber von Grundstücken mit Baumbestand. Sie ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und zielt darauf ab, Gefahren durch umstürzende oder herabfallende Äste zu vermeiden. Die Betreiberpflicht zur betrieblichen Baumkontrolle ist eine essenzielle Aufgabe zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Minimierung von Haftungsrisiken. Unternehmen und Institutionen sollten ein strukturiertes Baumkontrollmanagement etablieren, regelmäßige Kontrollen durchführen und eine vollständige Dokumentation sicherstellen, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Gefahren zu minimieren.

Rechtliche Grundlagen - Die rechtlichen Vorgaben zur Baumkontrolle ergeben sich aus verschiedenen gesetzlichen und normativen Quellen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Nach § 823 BGB haftet der Betreiber für Schäden, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen.

  • DIN 18920: Diese Norm regelt den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen.

  • FLL-Baumkontrollrichtlinien: Die Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) enthalten anerkannte Regeln zur Baumkontrolle.

  • Kommunale Satzungen und Landesgesetze: Diese können spezifische Anforderungen an die Baumkontrolle stellen.

Umfang und Methoden der Baumkontrolle

Die Baumkontrolle umfasst die systematische Überprüfung des Baumbestands auf mögliche Risiken.

Dabei unterscheidet man verschiedene Kontrollarten:

  • Regelmäßige Sichtkontrolle: Visuelle Begutachtung auf erkennbare Schäden oder Krankheiten.

  • Erweiterte Kontrolle: Bei auffälligen Schäden erfolgt eine genauere Untersuchung durch Fachleute.

  • Instrumentelle Untersuchung: Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Schalltomografie) zur Feststellung von nicht sichtbaren Schäden.

Dokumentationspflicht

Die Betreiber sind verpflichtet, die durchgeführten Baumkontrollen und deren Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.

Eine rechtssichere Dokumentation enthält:

  • Datum der Kontrolle

  • Kontrollperson

  • Festgestellte Mängel oder Schäden

  • Empfohlene Maßnahmen und Fristen zur Behebung

  • Nachweise der durchgeführten Maßnahmen

Haftung und Konsequenzen bei Pflichtverletzung - Die Nichtbeachtung der Betreiberpflicht kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen:

  • Haftung für Schäden: Falls ein Baum umstürzt und Personen- oder Sachschäden verursacht, kann der Betreiber in Haftung genommen werden.

  • Strafrechtliche Folgen: Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Unterlassen können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

  • Versicherungsfragen: Versicherer können bei fehlender Baumkontrolle Leistungen verweigern.